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Meine Rechte bei Routenstreichung


Moe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe gerade von Germanwings eine E-mail bekommen, dass mein Flug von STR-DUS gestrichen wird. Gibt es die Möglichkeit, nach den neuen EU-Richtlinen mein Geld (ok, waren nur 38€) wieder zu bekommen. Auf Umbuchen habe ich keine Lust, da es ein geplanter Daytrip zu einer Luftfahrt-Tauschbörse war.

Geschrieben

Bei Streichungen gibt es immer Geld zurück, wenn die Umbuchung keinen Sinn hat.

@raul: Unternehmen können viel in Ihren E-Mails schreiben, hat jedoch damit noch lange keine rechtliche Gültigkeit, oder glaubst Du alles, was in den E-Mails steht oder in den AGB´s?

Aber das Thema hatten wir hier ja schon oft.

Geschrieben
Was soll denn das mit EU-Richtlinien zu ntun haben?

 

Passagierrechte?

 

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

ZUSAMMENFASSUNG

 

Die Verordnung gilt für:

 

* Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

* Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten.

 

Voraussetzung ist, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich, außer im Fall einer Annullierung, zu der zuvor angegebenen Zeit, oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden.

 

Aufgrund der Verordnung werden die Rechte der Fluggäste für folgende Situationen anerkannt:

 

* im Falle einer Nichtbeförderung gegen ihren Willen;

* bei Annullierung des Fluges;

* bei Verspätung des Fluges.

 

Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.

 

Nichtbeförderung

 

Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen eine entsprechende Entschädigung die Beförderung gegen ihren Willen verweigern.

 

Die ausführenden Luftfahrtunternehmen geben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen Vorrang.

 

Bei Annullierung eines Fluges oder der Nichtbeförderung eines Fahrgasts haben die Fluggäste folgende Ansprüche:

 

* auf Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder einem Rückflug zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel;

* auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterbringung, Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung, Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden).

* auf Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger;

- 400EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km;

- 600 EUR bei allen nicht unter die obigen Punkte fallenden Flügen.

 

Frage ist ob eine Streckenstreichung unter Annulierung fällt, aber da steht ja nur "Voraussetzung ist, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen".

 

Gruß, Thomas

Geschrieben

Die Frage stellte ich, weil in der Mail nix von Stonierung stand und ich auf der 4U-Homepage gelesen habe, dass bei Stonierungen es kein Geld zurück gibt.

Fly4U meinte, dass es auf jeden Fall das Geld zurückgeben würde. Und als ich bei der Hotline angerufen habe, so war es auch. Geld kommt in bis zu 4 Wochen zurück.

Geschrieben

Und zwar ganz unabhaengig von irgendwelchen neuen oder alten "EU-Passagierrechten". Nicht der Passagier storniert, sondern der Flug ist gestrichen. Wenn also in der e-mail dazu gar nichts stehen sollte, dann sieht es die Fluggesellschaft anscheinend ebenso als "sonnenklar" an, dass der (gesamte) Flugpreis (ohne irgendwelche Gebuehren) erstattet wird.

 

Darauf zielte meine Frage nach den Erlaeuterungen in der e-mail ab. Ich war davon ausgegangen, dass jede Airline in einem solchen Fall von sich aus anbietet, das gezahlte Geld zurueckzuzahlen.

 

Das hat nichts mit dem unterstellten "alles glauben, was in AGB oder e-mails steht" zu tun.

 

;-)

Geschrieben
Fly4U meinte, dass es auf jeden Fall das Geld zurückgeben würde.

 

alles andere würde denen auch schwerfallen, sie erfüllen die Leistung ja auch nicht die sie Dir verkauft haben

 

Und als ich bei der Hotline angerufen habe, so war es auch. Geld kommt in bis zu 4 Wochen zurück.

 

also wenn ich sonen Urlaubstripp ernsthaft geplant habe, dann bestehe ich auch auf Vertragserfüllung! Lufthansa meinte auch mal mit der "Ausrede" 11. September Flüge zwischen Detroid und Frankfurt streichen zu müssen und hat lapidar auf den nächsten Tag umgebucht. Wir waren damit aber nicht einverstanden, schließlich war ne Willkommensparty geplant und diverse Leute hatten sich dafür nen Urlaubstag genommen. Die Abwiegelungsversuche waren recht schnell vorbei und *schwupp* ging der Flug am gebuchten Tag via Chicago. Da das Backtracking ist wäre dasfür gewöhnlich wohl ne richtig teure Veranstaltung gewesen.....

 

Gruß, Thomas

Geschrieben

Übrigens hat 4U in der Tat massiv DUS-STR-Flüge gestrichen. Am WE geht jetzt statt 4 Flügen nur noch einer. Mein gebuchter Flug wurde u. a. auch gestrichen, wobei ich noch keine Mail bekommen habe.

 

 

EDIT: Im Flugplan stehen die beiden Samstagsflüge noch drin. Meine Buchungsbestätigung ist auch noch unverändert. Buchbar sind die Samstagsflüge zumindestens an meinem FEB-Wochenede nicht mehr. Offenbar bastelt man gerade ein wenig am Flugplan...

Geschrieben
Wie ist das denn wenn die Airline eine Strecke komplett einstellt und die Fluggaeste darueber 14 Tage vorher informiert ? Was kann man da erwarten ?

 

Lt. Gesetz ist die Airline nur verpfichtet die Kosten zurückerstatten.

Geschrieben

Wird aber in der Praxis eher selten vorkommen.

Die voellige Streichung/Einstellung einer Strecke ist ja in der Regel sehr viel laenger als 14 Tage vorher abzusehen, so dass dann erstens keine Tickets mehr verkauft werden und zweitens alle Passagiere, die ihre Reservierungen oder Tickets schon "fest" haben, umgehend von der Streichung in Kenntnis gesetzt und mit einer Kompensation (kostenlose Umbuchung oder vollstaendige Erstattung) "befriedigt" werden.

Geschrieben

In ABB wird üblicherweise zwischen Stornierung (durch den Fluggast) und Annullierung (durch den Luftfrachtführer) unterschieden.

 

Die Annullierung ist der Sache nach die Ausübung eines in den ABB vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts der Airline. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer Rückabwicklung des Vertrages, also Rückerstattung des vom Passagier bereits entrichteten Beförderungsentgelts. Die VO 2461/04 schafft darüber hinaus gehende Passagierrechte, deren Reichweite vom Zeitpunkt der Annullierung abhängt. Ausgleichsleistungen scheiden bei Annullierungen mehr als 14 Tage vor geplantem Flug aus.

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