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Flugannulierungen bei Germanwings / STR-WAW gestrichen


Gast

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Tja, dann hast Du jetzt ein ähnliches Problem wie ich mit FR - auch wenn der Fall etwas anders ist. Die Rechtslage sieht wohl so aus, dass Du einen Vertrag mit Germanwings hast, der vorsieht, dass Du am Samstag mit denen nach WAW fliegst. Wenn sie den Vertrag einseitig ändern wollen, müssen sie Dir eine Alternative anbieten, die Du akzeptierst - und wenn es eine kostenlose Umbuchung auf eine andere Airline (LH via FRA/MUC?) ist, mit der Du Deine Reise wie gebucht antreten kannst.

 

Rechtlich hast Du da wahrscheinlich sehr gute Karten, nur wird sich Germanwings freiwillig wohl kaum darauf einlassen. Das bedeutet letztlich, dass Du wohl die Alternativflüge buchen (und finanziell vorstrecken) müsstest und Dir dann das Geld von Germanwings zurückholen musst - notfalls per Rechtsanwalt oder auf dem Klagewege. Aber vielleicht ist 4U ja auch etwas hilfsbereiter als FR (was nicht sehr schwer wäre).

 

Du kannst Dir ja mal den anderen Thread anschauen - auch wenn da zwischendurch viel bla bla drinsteht.

 

Übrigens: Selbst wenn 4U sich per AGB die Streichung von Flügen vorbehalten sollte, dürfte diese Klausel unwirksam sein. Du hast einen Vertrag, an den sich beide Seiten halten müssen. Dieser Vertrag beinhaltet den Transport von A nach B zu einem bestimmten Zeitpunkt. Du wirst Deinen Teil mit der Bezahlung erfüllt haben, also muss 4U auch dafür sorgen, dass Du am Samstag von STR nach WAW kommst. Du kannst ja nichts dafür, wenn 4U meint, Flüge streichen zu müssen.

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Wie gesagt: Es existiert ein Vertrag zwischen Dir und der Airline, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Du kannst ja auch nicht einfach zurücktreten oder der Airline "anbieten", dass Du gerne an einem anderen Tag fliegen möchtest. Insofern muss 4U dafür sorgen, dass Du wenigstens an dem entsprechenden Tag befördert wirst, wenn Du so freundlich bist und auch einen Flug mit einer anderen Airline akzeptierst.

 

Das ganze fußt einfach auf dt. Gesetzen. Die EU-Fluggastrechte helfen Dir in dem Punkt nicht weiter.

 

So ist meine Meinung, wobei ich weder Rechtsanwalt noch Richter bin. Lies Dir mal meinen anderen Thread durch. Da findest Du Argumente für und gegen meine Ansicht. Dann kannst Du Dir schon ein etwas besseres Bild von der Situation machen. Der Vorteil in Deinem Fall ist: Dein Vertragspartner ist eine dt. Firma, die ihren Sitz auch in Deutschland hat. Das macht ein gerichtliches Vorgegen etwas einfacher, als wenn man einen Ir®en als Vertragspartner hat ;-)

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Der Beförderungsvertrag ist ein sog. absolutes Fixgeschäft. Der Sache nach meint Germanwings, ein einseitiges vertragliches Rücktrittsrecht ausüben zu können, wenn man den Flug einfach ausfallen lässt und Dir den Flugpreis zurückerstattet. Ein solches vertragliches Rücktrittsrecht kann nicht ohne weiteres durch AGB vereinbart werden:

 

§ 308 Nr. 3 BGB: "In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam...

die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen."

 

Mit der EU-Verordnung hat das nichts zu tun, da diese weitergehende, nach dem nationalen Recht bestehende Ansprüche unberührt läßt.

 

 

Klar ist natürlich, dass Germanwings darauf setzt, dass ein Großteil der Leute das einfach schluckt. Selbst wenn ein paar Leute klagen sollten, ist das immer noch billiger als einen Flieger einzusetzen....

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Oh Mann! Da wird mal ein Loco-Flug verschoben bzw. gestrichen (wirklich unvorstellbar das Ganze), schon werden die ersten Klageschriften verfaßt, weil der gut durchdachte Daytrip davon betroffen ist. Also verstehen muss ich das nicht, aber tut was ihr nicht lassen könnt...

Nebenbei noch erwähnt, mein Unwort des Jahres 2005 "Vertrag"

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@ Jubilee

 

Ich denke es geht hier nicht um Low-Cost, 1 Euro-Flüge oder Daytrips die zum Spaß gemacht werden.

 

Genauso gut könnte es ein 250 €-Flug mit Germanwings zu einem wichtigen, unverschiedbaren Termin nach Warschau sein.

 

Man sollte immer sehen: Die Airline verändert aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Flugpläne und der Kunden ist dabei der "Depp".

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Ich habe ein ähnliches Problem:

 

Mein Flug von Stuttgart nach Verona wurde aus wirtschaftlichen Gründen von Germanwings gestrichen. Der Rückflug, am nächsten Tag, von Bologna nach Stuttgart findet jedoch planmäßig statt. Dieser Flug war natürlich mangels Möglichkeit der Gabelflugbuchung einzeln gebucht.

 

Da ich allerdings wenig Lust habe, die überteuerte Germanwings-Hotline anzurufen, werde ich die Sache erst im Januar direkt am Flughafenschalter klären. Mal schauen was mir 4U für ein Angebot unterbreitet.

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In der Mail zu der Flugstreichung war doch immerhin eine 01803-Nummer angegeben. Das finde ich schon einigermaßen akzeptabel gegenüber der 01908-Nummer von Ryanair, mit der ich letztens das "Vergnügen" hatte :-/

 

Übrigens wurde ich wegen der Flugstreichung von 4U auch angerufen - mit Nummernübermittlung. Ich habe die Nummer zurückgerufen und tatsächlich eine Dame von Germanwings drangehabt. Wer es unter der Nummer selbst probieren möchte: 0231 / 92457321. Das ist dann nur der normale Telefontarif. Allerdings hat diese Person offenbar keine weitreichenden Kompetenzen. Trotzdem ist es vielleicht ein Einstieg ohne teure 0180- oder 0900-Kosten.

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Ihr könnt doch nicht immer eine Airline verklagen, nur weil diese eure Flüge verschiebt bzw. annulliert. Es gibt da sicherlich Unterschiede, die man auch beachten sollte. Viele buchen die Flüge zig Monate vor dem tatsächlichen Abflug. Wenn sich dann rechtzeitig (zig wochen vorher) herausstellt, dass dieser Flug bzw. entscheidende Flugpaare verschoben oder ganz gestrichen werden, dann muss ich eben damit leben. Die Airline bietet an, kostenlos umzubuchen bzw. zu stornieren. Was soll sie sonst auch anbieten?? Zeit genug bleibt dann auch noch um sich nach anderen Verbindnungen (anderer Airlines) umzuschauen. Wenn es dann eben zu keiner Einigung zwischen Airline und mir kommt, dann muss ich eben stornieren. Dann ist meines Erachtens eine Beschwerde überflüssig. Ich kann eine Beschwerde nur dann verstehen, wenn die Information über Änderungen zu spät erfolgt ist bzw. ein Flug am Abflugtag ausfällt. Dann sind wir uns ja wohl einig, dass dann die Airline dafür haften muss. Höhere Gewalt mal ausgeschossen. Aber sonst sehe ich darin fast kein Problem, wenn eine Airline (wir sprechne hier von Locos) die Flüge verschiebt und annulliert. Zugegeben das Verschieben und Annullieren der Flüge hat sich drastisch erhöht, aber das ist ja auch kein Wunder. Und dann soll die Airline für jeden Pax haften, der auf einem der betroffenen Flüge sitzt?? Wie stellt ihr euch das denn vor??

 

Das Problem bei euch liegt doch eher darin, dass ihr mehrere Oneways gebucht habt, aber eure Reise nun aufgrund von einzelner Streichungen bzw. Verschiebungen nicht wie geplant abfliegen könnt. Das ist eben so doof es auch klingen mag Pech. Ist das nicht vielleicht das Risiko von Locos?? Da ist es dann egal ob alles bei einer Airline gebucht ist, weil Oneway ist Oneway.

Den Airlines zu unterstellen, dass diese einfach mal so freischnauze paar Strecken zusammenstreichen kann man so glaub auch nicht stehenlassen.

 

P.S. Ich selber hab noch nächstes Jahr im August n Trip mit NW und co. Wurde jetzt auch schon zum dritten mal umgebucht. Tja es geht auch so. Billig ist nicht immer besser...

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Und dann soll die Airline für jeden Pax haften, der auf einem der betroffenen Flüge sitzt?? Wie stellt ihr euch das denn vor??

 

..keine der Fluggesellschafte ist annährend so kulant wie sie es von ihren Passagieren erwartet. Wenn ich sage "oh, da kann ich nicht, ich biete Euch aber an zwei Tage früher zu fliegen" ist die Antwort "Aber gerne, macht xyz Euros".

Genauso ist es dann völlig i.O. wenn ich als Pax sage "klar könnt ihr mich auf nen anderen Tag umbuchen, meine Umbuchungsgebühr beträgt xyz Euros"

 

Wenn der LCC heute noch nicht weiß wie seine Maschinen im August fliegen (oder halt überhaupt), dann soll er noch keine Tickets verkaufen (=Verträge abschliessen).

 

Gruß, Thomas

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..keine der Fluggesellschafte ist annährend so kulant wie sie es von ihren Passagieren erwartet. Wenn ich sage "oh, da kann ich nicht, ich biete Euch aber an zwei Tage früher zu fliegen" ist die Antwort "Aber gerne, macht xyz Euros".

Genauso ist es dann völlig i.O. wenn ich als Pax sage "klar könnt ihr mich auf nen anderen Tag umbuchen, meine Umbuchungsgebühr beträgt xyz Euros"

 

Wenn der LCC heute noch nicht weiß wie seine Maschinen im August fliegen (oder halt überhaupt), dann soll er noch keine Tickets verkaufen (=Verträge abschliessen).

 

Ganz genauso sehe ich das auch. Kein Kaufmann sollte Verträge abschließen, wenn er nicht sicher sein kann, dass er sie einhalten kann. Ansonsten muss er sich gefallen lassen, wenn seine Vertragspartner Schadensersatz verlangen.

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Ich hatte noch eine Idee. Das E-Ticket ist ja ein Jahr gültig ab Ausstellungsdatum. Wenn mich Germanwings schon nicht an dem Tag fliegen läßt, für den ich eine Reservierung habe, dann müsste das Ticket doch seine Gültigkeit behalten, und ich fliege irgendwann mal, wenn es mir wieder in den Kram paßt und teile das Germanwings vorher kurzfristig mit. Hat jemand sowas schon mal probiert?

Geht nicht, sagte mir zumindest Germanwings. Du kannst einen stornierten Flug nur bis zum ursprünglichen Termin umbuchen und musst Dich dann auf einen Termin festlegen. Kurzfristig geht das nicht.

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sehen das mit dem Schadenersatz ganz anders. Keinen Anspruch heißt es da unisono.

Das lese ich aber ein bisschen anders. Dort steht doch u. a. "Ein Beförderungsvertrag wird sich in der Regel auf Tag, Uhrzeit, Strecke, Klasse u. ä. beziehen." Und die Behauptung "Gerade bei Billigfluglinien muss man für den günstigen Preis eben auch derartige Änderungen hinnehmen." halte ich rechtlich für nicht zutreffend. Darf ALDI verschimmelte Joghurts verkaufen, nur weil sie etwas billiger sind als andere? Natürlich nicht. Hinterher schreibt der Poster dann wieder: "Zwar werden laufend Prozesse gegen diese und ähnliche Praktiken geführt, teilweise auch gewonnen, aber grundsätzlich: was vorher vereinbart ist, gilt dann auch im Fall des Falles!" Das heißt ja gerade, dass eine Beförderungspflicht besteht. Und ob die AGB von 4U zum Thema "Flugzeiten und Änderungen" wirksam sind, darf man nach dem LG und BGH-Urteil aus dem anderen Thread doch sehr bezweifeln.

 

Dass einem neben dem Schadensersatz keine Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung zustehen, ist ja eindeutig, wenn die Änderung mindestens 2 Wochen vorher mitgeteilt wird.

 

Insgesamt vergessen die Poster in den o.g. Foren irgendwie, dass es auch noch dt. Gesetze wie das BGB und nicht nur diese EU-Verordnung gibt, und dass AGBs eben keine Gesetze sind. Im Gegenteil: Dort finden sich eigentlich bei so ziemlich allen Unternehmen bewusst Klauseln drin, mit denen man vor Gericht nicht durchkommt. Aber die meisten lassen sich bereits erfolgreich davon abschrecken, wenn sie es in den AGB lesen.

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Und bist du dann an einem anderen Datum geflogen oder hast du "nur" dein Geld zurückbekommen?

Stornierung wurde mir auch angeboten, aber ich habe auf einen Wunschtermin meiner Wahl umgebucht.

Konkret ging es um einen Tagesausflug nach London an einem Dienstag im Januar. Dann wurde einer der beiden Flüge gestrichen, so dass ein Tagesausflug nicht mehr möglich war. Dann habe ich kostenlos (bis auf 0180 Telefongebühren) auf einen Samstag im März umbuchen können.

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Mit dem Schadenersatz ist das so eine Sache. Die Rechtsexperten bei juraforum und ganz ähnlich bei 123recht sehen das mit dem Schadenersatz ganz anders. Keinen Anspruch heißt es da unisono.

 

Rechtsexperten kann ich da keine sehen.

 

Scheinen Hobbyjuristen oder Erstsemester.....

 

 

Nochmal:

 

- Die EU-VO schließt weitergehende Ansprüche nach nationalem Recht nicht aus.

 

- ABB müssen als AGB einer Inhaltskontrolle standhalten.

 

- Beförderungsverträge sind Werkverträge und sog. absolute Fixgeschäfte.

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Naja, es gibt da nicht viel mehr zu sagen.

 

Nach st. Rpsr. der Zivilgerichte wird ein Luftbeförderungsvertrag als absolutes Fixgeschäft angesehen. Konsequenz: Wenn die Leistung nicht wie vereinbart erbracht wird, liegt sog. Unmöglichkeit vor. Die Airline wird dann zwar von ihrer Beförderungspflicht frei (und verliert ihren Anspruch auf die Gegenleistung = Flugpreis). Das ist der Grund, warum einem bei Annullierungen immer Rückerstattung des Flugpreises angeboten wird. Wenn der Vertragspartner diese "Unmöglichkeit" zu vertreten hat, z.B. bei Flugstreichungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen, ist er zu Schadensersatz verpflichtet, wenn dem Passagier ein Schaden entstanden ist.

 

Diese grundsätzliche gesetzliche Pflicht zur Leistung von Schadensersatz wird seit Jahrzehnten von Airlines versucht, durch ABB auszuschließen. Inwieweit das möglich ist, haben wir in Marobos Thread ja ausführlich durchgekaut. Es gibt die dort zitierte höchstrichterliche Rspr., dass dies nicht möglich ist.

 

Euer Problem ist zumeist, dass ihr nicht erst einen Schaden produzieren wollt (z.B. Alternativflug buchen), dessen Kosten ihr dann von der Airline zurückfordert, sondern, dass die Airline das von sich aus regelt, etwa indem sie euch auf einen anderen Flug umbuchen. Das machen die Airlines halt zumeist nicht, weil sie genau wissen, dass nur die wenigsten das Risiko eingehen, in Vorleistung zu treten und sich dann den entstandenen Schaden gerichtlich zurückholen.

 

 

Ein Beispiel:

 

1. Ein Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft, bei dessen zu vertretender Unmöglichkeit der Schuldner zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

2. Kann ein Rechtsanwalt auf Grund eines ausgefallenen Flugs einen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht mehr wahrnehmen, so ist die Fluggesellschaft zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet.

AG Köln, Urteil vom 20. 9. 2001 - 117 C 164/01

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