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airliners.de

Fluglinien müssen Schadenersatz leisten


TobiBER

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Geschrieben

Warum freust du dich denn so, daß es auch für LCC´s gilt? Wir hatten doch gerade erst das Thema überbuchen. Um einen Flug zu überbuchen, muß er erstmal voll sein plus einen Passagier. Wie oft bist du mit einem vollen LCC Flieger geflogen?

 

Es ist schon merkwürdig, die Fluggäste versuchen täglich gegen Sicherheitsbestimmungen zu verstoßen wie zB die leidige Handgepäckgeschichte. Kommen zu spät zum boarden oder überlegen es sich ganz anders ... und müssen immer mehr vor den Airlines geschützt werden.

Geschrieben

Es geht ja nicht nur ums Überbuchen, es geht um Verspätungen und Cancellations.

Es ist nicht schön, wenn der Flieger unendlich viel Stunden Verspätung hat, egal wieviel man bezahlt hat. Einen angemessenen Ausgleich dafür zu zahlen ist doch ok.

Natürlich übertreiben es manche Passagiere bis ins Unendliche, klar.

Geschrieben

Es ist schon vollkommen in Ordnung, dass hier die Passagierrechte entsprechend gestaerkt werden. Das es natuerlich unter den Passagieren schwarze Schafe gibt, ist nicht auszuschliessen. Was ich jedoch positiv beurteile, ist das hier eine eindeutige Regelung zum Schutz der Passagiere getroffen wurde wenn es um von der Airline verschuldete (wie immer man das auch nachweisen soll) Verspaetungen oder Stornierungen geht. Ich erinnere mich an einen Flug von AF (operated by EW) von NUE nach CDG, dieser Flieger hatte 3 Stunden delay, Anschlussflieger in CDG natuerlich weg. Auf die Nachfrage nach Entschaedigung etwa folgender Dialog: Wir haetten gerne die uns zustehende Entschaedigung von 250 Euro. Antwort: Davon wissen wir nichts F: Dann moechten wir den Station Manager sprechen A: Der ist nicht da F: Was sollen wir jetzt tun? A: Kommen Sie morgen wieder.

Das es natuerlich bei LCC wo ein Ticket vielleicht 50 Euro kostet, keinen Sinn macht 250 Euro Entschaedigung zu zahlen, leuchtet mir auch ein. Koennte man aber ganz einfach regeln indem man den Zusatz in der enstprechenden Entschaedigungsregelung aufnimmt, dass der Entschaedigungspreis nicht hoeher sein kann als der Ticketpreis. Das wuerde fuer alle Sinn machen, oder?

Geschrieben

Schon richtig. Aber kompensatorischen Schadensersatz gibt es nach der EU-VO ja ohnehin nicht. Dort gibt es nur vom Verschulden der Airline und dem Nachweis eines Schadens beim Passagier unabhängige, pauschalisierte "Ausgleichsleistungen". Wenn der Passagier einen nachweisbaren Schaden hat und die Airline ein Verschulden trifft, hängt es vom jeweiligen nationalen Recht ab, ob es Schadensersatz gibt.

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