Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Laut HLX-Startseite... Reisezeitraum ist 23.1.-28.2.2006 Werden auf der Strecke eigentlich auch Tickets zu Preisen verkauft, mit denen man Geld verdient? Ständig gibt es "Preisgarantie für alle Flüge: 19,99 EUR", "Aktion 9,99 EUR" etc. EDIT: Die Tickets sind offenbar schon (teilweise?) online. Man findet Tickets, die mit "Knaller Oneway" bezeichnet und mit 9,99 EUR ausgewiesen sind, zu denen dann keine Steuern/Gebühren mehr dazukommen.
Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Genauer gesagt ist bisher wohl nur ein Flug (MXP-STR für 9,99 EUR) buchbar. Unterstellt man HLX mal nicht die typische Verarsche (immerhin heißt es ja wieder ab 9,99 EUR), werden wohl noch weitere Flüge um 18 Uhr auf den Preis gesenkt.
TobiBER Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Schlag mal zu, bevor die Strecke im Sommer eingestellt wird :-)
Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Ich kann mich zwar nur schwer bremsen, für ein so attraktives Ziel wie MXP sogar extra von Bonn nach Stuttgart zu fahren, aber leider bin ich in dem Zeitraum schon so voll ;-) Aber im Ernst: So massig wurden die Tickets ja nicht einmal auf CGN-CVT verramscht, bevor die Strecke eingestellt wurde.
Jubilee Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Für Daytripler aus dem hohen Norden ist das Angebot doch ganz interessant. STR-MXP für 9,99€ zzgl 19€ für den Zug von HAJ/HAM... nach STR, Rückflug MXP-HAJ...geht alles an einem Tag, aber ist ja nicht zwingend erforderlich.
touchdown99 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Viel interessanter ist es doch eigentlich für Leute, die mit dem Zug aus dem Norden nach STR müssen und gar nicht nach MXP wollen :-). 2 x 9,99 EUR und jeweils den Zug für 19,- EUR dazu buchen, und man kann ICE nach STR für 57,98 EUR hin- und zurück fahren - oder verhindern das die HLX-AGB irgendwie ?
Jubilee Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Ihren DB Fahrschein sowie die Tickets für die öffentlichen Verkehrsbetriebe erhalten Sie zusammen mit Ihren Flugunterlagen je nach Ihrer Vorgabe (per E-Mail, als PDF-Dokument oder per Fax). Die Fahrscheine sind nur gültig in Verbindung mit Ihrem HLX-Flugticket. Bei Missbrauch behalten wir uns eine Nachbelastung vor.
touchdown99 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Naja, wie wollen die einen Missbrauch beweisen ? "Habe leider beim Umsteigen meine S-Bahn in Stuttgart Hbf verpasst, weil ich mich verlaufen habe, und dann war der Flieger schon weg. Da musste ich den ganzen Tag in Suttgart warten, bis ich abends endlich wieder nach Hause zurückfahren konnte...."
joe Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Eben! Es entsteht HLX ja auch kein Schaden, wenn ich meine Flüge nicht antrete. Verdienen die sogar dran, da die Zahlung der Steuern usw. ja entfällt. Was anderes wäre es wohl, wenn man ein beliebiges Ticket mit HLX & Bahn bucht und hinterher dreist die Steuern zurückverlangen würde, weil man den Flieger verpasst hat.
Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Wenn ginge es sicher eher um einen Schaden für die Bahn als um einen für HLX. Aber ich sehe da auch kein Problem. Wer soll so etwas gegenchecken und für wen soll sich der Aufwand lohnen?
Jubilee Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 @touchdown99 Ich glaube kaum, dass du mit solchen Notlügen durchkommen wirst. Da musst de dir schon was besseres einfallen lassen. Zudem kannst du auch schon am Vortag anreisen und wenn die Zugverbindung zum Flughafen zu knapp bemessen ist, dann trägst du auch die alleinige Schuld, wenn du den Flug nicht erreichen solltest. zumindest sehe ich das so. In meinen Augen sollte HLX in so Fällen rigoros durchgreifen und bei Nichterscheinen schlichtweg dem Pax weitere Kosten für DieBahn in Rechnung stellen, wie es auch in den AGBs angedroht wird. Ich hoffe HLX setzt das auch in die Tat um. Irgendwann ist auch mal Schluss mit dem ewigen Durchmogeln. @joe Was glaubst du denn, wie das dann weitergeht?? Natürlich werden dann die ersten Ihre Steuern zurückverlangen, warum auch nicht, du hast den Flug ja nicht angetreten. Und die vergünstigsten Bahntickets nimmt man dann einfach so mit?? Was ist mit den 19€ für die Zugfahrt?? Ist das etwa der Normalpreis??
Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Das wäre mal wieder "typisch Deutschland". Ich treibe einen riesen Aufwand, der die zusätzlichen Einnahmen (wenn sie überhaupt durchsetzbar sind...) auffrisst bzw. sogar übersteigt. Aber Hauptsache, alles ist reguliert und 100%ig korrekt. Natürlich kann man auch am Tag vorher anreisen. Aber wer sagt denn, dass man nicht über Nacht so krank werden kann, dass man sich den Belastungen eines Fluges nicht stellen kann? Es muss ja keine richtig ernste Erkrankung sein, weswegen man gleich stationär ins Krankenhaus muss. Man denke nur an eine Erkältung, die bei manchen extreme Probleme mit dem Druckausgleich verursacht. HLX wird nicht ernsthaft verlangen wollen, dass man sich in einem solchen Fall für den Flug "krankschreiben" lässt. Und Missbrauch - auf dem man einen Anspruch begründen kann - lässt sich in dem Fall nicht nachweisen. Wenn wäre HLX in der Beweispflicht! Und wie sollen sie das generell anstellen? Ich denke wenn überhaupt geht es um Missbrauch, wo ggf. jemand ein solches Bahnticket einzeln bei eBay etc. verkauft. Immerhin ist es ja fast so etwas wie eine Netzkarte für einen Tag, wenn man einen Hin- und Rückflug am gleichen Tag bucht. Zusätzlich könnte man sogar noch am Tag vorher oder nachher hin bzw. zurückfahren. Da kann man den Missbrauch auch gut nachweisen und ggf. entsprechende Schritte einleiten. Denkbar wäre auch, dass mehrere Personen ggf. parallel einen Ausdruck erstellen und damit reisen. Man druckt sich das Ticket ja offenbar selbst aus einer PDF-Datei aus. Den Namen editiert man vorher noch am PC. Wenn man nicht gerade mit dem gleichen Zug fährt, fällt es vermutlich erstmal nicht auf, aber ist schon fast kriminell. So etwas ist sicher mit Missbrauch gemeint.
Jubilee Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 @Marobo Das Bahnticket ist nur in Kombination mit dem Flugticket gültig. Ich nehm jetzt mal an, dass dies auch dem Schaffner vorgezeigt werden muss (wie auch z.B. ne Bahncard), sonst wäre diese Aktion doch totaler Blödsinn. Von daher glaube ich kaum, dass man solche Bahntix bei ebay finden wird. Ich verstehe unter dem Missbrauch deshalb etwas völlig anderes. Es heißt nicht umsonst Zug zum Flug. Beispiel: Ich benötige ein Ticket STR-HAJ für der nächsten Woche. Leider gibts keine Günstigtix auf dieser Strecke. Deshalb verfahre ich wie folgt. Ich buche einfach irgendeine günstige internationale Verbindung ab HAJ (natürlich muss auch eines verfügbar sein) und buche den Zug für 19€ noch hinzu und fahr dann damit immernoch günstiger als mit einem Direktflug. Wie es dann weitergeht kann sich jeder selber ausmalen... Und da soll HLX zuschauen?? EDIT: Hinzu kommt noch, dass der Zug zum Flug auch am Vortag gültig ist, sprich die Chancen auf Umsetzung aus dem obigen Beispiel steigen an...
touchdown99 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Davon mal abgesehen, dass mein Kommentar nicht bierernst gemeint war: Wie gesagt, es ist ein Beweisproblem für HLX, Missbrauch nachzuweisen. Sie müssten ja für jeden Pax, der No-Show ist, abchecken, ob der ein Bahnticket hatte, die entsprechenden Daten dann der Bahn überspielen, damit die überprüft, ob das Ticket genutzt worden ist. Wenn das der Fall ist, müsste HLX mir nachweisen, dass ich tatsächlich "Missbrauch" getrieben habe, was auch immer das rechtlich sein soll. Ich war krank, habe den Zug verpasst, habe den Check-In vertrödelt, bin im Terminal eingeschlafen usw... Und dann käme noch das interessante Problem, dass mir HLX einen Schaden nachweisen müsste (wobei ich die AGBs zum Ticket nicht kenne und das rechtliche Konstrukt zwischen DB und HLX). Mit anderen Worten: Vergiß es. Die markigen Sprüche stehen da, um Leuten Angst zu machen, dass etwas passiert, von dem HLX insgeheim weiß, dass es nicht passiert, weil es viel zu aufwändig und rechtlich kaum durchsetzbar wäre. Davon mal abgesehen, habe ich natürlich kein Interesse, für 57,98 EUR nach Stuttgart und zurück zu fahren - bevor sich jemand Sorgen macht.
Tomcat123 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Das ist das zentrale Problem in Deutschland. Geiz ist geil ! Ausnutzen, unterwandern, aushöhlen, zu meinem Vorteil auslegen. Das artet langsam zu einem Volkssport aus. Später prahlt man dann bei seinen Kumpels: "Flug verpasst. Die konnten mir das Gegenteil nicht beweisen." Starker Typ. Gruß Tomcat
touchdown99 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Ausnutzen, unterwandern, aushöhlen, zu meinem Vorteil auslegen. Das artet langsam zu einem Volkssport aus. Redest Du jetzt gerade von Ryanair, Easyjet und Germanwings - oder von deren Kunden ? Das ist das zentrale Problem in Deutschland. Glaube ich nicht - vielmehr, dass zuwenig gechillt wird in Threads wie diesen. Man wird doch mal drüber reden dürfen....
Tomcat123 Geschrieben 12. Januar 2006 Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Sorry Touchdown, Ich war wohl zu schnell mit meiner Antwort und damit auch mit meinem Urteil. Aber das Problem bleibt bestehen. Schlimme Auswüchse. Gruß Tomcat
Marobo Geschrieben 12. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 12. Januar 2006 Eben Touchdown99 - das ist ausführlich geschildert was ich meinte. Das Bahnticket ist nur in Kombination mit dem Flugticket gültig. Ich nehm jetzt mal an, dass dies auch dem Schaffner vorgezeigt werden muss (wie auch z.B. ne Bahncard), sonst wäre diese Aktion doch totaler Blödsinn. Von daher glaube ich kaum, dass man solche Bahntix bei ebay finden wird. Warum soll man so jemandem nicht auch noch das Flugticket (es ist ja eigentlich nur eine Buchungsbestätigung für ein elektronisches Ticket) mitgeben? Das könnte ja Bestandteil des "Deals" sein und derjenige könnte kaum sinnvoll etwas Böses mit der Flugbuchung anstellen, die man selbst nutzen will. Ich benötige ein Ticket STR-HAJ für der nächsten Woche. Leider gibts keine Günstigtix auf dieser Strecke. Deshalb verfahre ich wie folgt. Ich buche einfach irgendeine günstige internationale Verbindung ab HAJ (natürlich muss auch eines verfügbar sein) und buche den Zug für 19€ noch hinzu und fahr dann damit immernoch günstiger als mit einem Direktflug. Wie es dann weitergeht kann sich jeder selber ausmalen... Und da soll HLX zuschauen?? Was soll HLX damit für ein Problem haben? Wenn könnte höchstens die Bahn damit ein Problem haben, weil ihnen evtl. der Verkauf eines teureren Tickets entgeht. Im übrigen scheitern solche Überlegungen doch schon daran, dass man gerade kurzfristig kaum ein wirklich günstiges HLX-Ticket bekommen wird, wo sich das alles lohnt. Und wenn ich langfristig buche, kann ich auch Sondertarife der Bahn nutzen (wobei ich mich dann im Gegensatz zu "Zug zum Flug" auf einen Zug festlegen muss). Deswegen sehe ich möglichen Missbrauch an anderen stellen, aber nicht an denen, wo Du sie siehst.
CarstenS Geschrieben 13. Januar 2006 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Hallo, diese Geschichte ist wieder ein wunderschönes Beispiel dafür, warum in diesem unserem Lande alles überreguliert ist: Es gibt zu viele Leute, die ihren gesunden Menschenverstand nicht nutzen und alles bis in das Extrem ausnutzen. Da hat jemand die Idee, zu seinen Flugtickets relativ günstig die Bahnfahrkarte für die Anreise zum Flughafen gleich mit zuverkaufen. Eine wunderbare Idee: die Airline lockt u.U. ein paar Kunden mehr an, die Bahngesellschaft verdient auch was, weil vielleicht das Auto stehen bleibt. Und auch die Kunden freuen sich auch. Man gestaltet das ganze recht simpel: Fahrkarte bei der Ticketbuchung ordern, fertig ohne sonstigen Zirkus. Jetzt kommen ein Leute paar auf die Idee, wenn ich einen sehr billigen Flug bekomme, dann nutze ich den für den Erwerb der billigen Fahrkarte quer durch Deutschland, den Flug läßt man verfallen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, ein solches Angebot ist eine Bahnfahrt zu einen naheliegenden Flughafen, nicht um damit von Flensburg nach Stuttgart zu fahren. Aber da das System des Zuges zum Flug in diesem Fall einfach gehalten ist (ohne großartige Nachweise, etc.), ist eine solche Fahrt durchaus möglich und von Seiten der Bestimmungen zulässig. Was passiert jetzt? Solange nur wenige dieses Angebot auf diese Weise ausnutzen, geht das ganze im Rauschen unter. Sobald aber die Zahl der "Misbraucher" zu nimmt, wird das ganze ad absurdum geführt. Die Bahngesellschaft erleidet Einnahmeverluste, da ja sicher auch ein Teil reguläre Fahrkarten verkauft worden wären. Und als Geschädigter wird die Bahngesellschaft fordern, entweder das Ticket zu verteuern oder sonstige Maßnahmen durch die Fluggesellschaft zu ergreifen, um eine solche Verwendung zu unterbinden. Das Ergebnis werden entweder die Abschaffung, die Verteuerung oder das Ersinnen einer komplizierten Regel sein. Somit haben es wieder einige wenige geschafft, durch das Maximieren ihres persönlichen Vorteils der Gesamtheit die Sache zu erschweren. Dafür gibt es noch x andere Beipiele: ich sage nur Meilenüberziehungskredit der Senatoren: Nachdem es zuviele gab, die durch möglichst günstiges Erreichen des SEN Status (Airail Runs etc.) ihren Überziehungskredit für einen First Class oder Sonstwasflug verballert haben, ist der LH dadurch ein solcher "Schaden" entschaden, dass dem ganzen ein Riegel vorgeschoben werden mußte. Schließlich entstehen Kosten, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stehen. Die Erfinder solcher FFPs haben schließlich gewisse Einnahmen vorausgesetzt, die anfallen, bevor man einen solchen Status erreicht. Deshalb ist auch das deutsche Steuersystem so kompliziert, weil versucht wird, alle Eventualitäten zu nutzen und dies wiederum verhindert werden soll. Nicht, dass dies immer gelingt, aber der Apparat ist damit gut beschäftigt und alles wird schön kompliziert. Wir in dem Lande genau das, was die Gesamtgesellschaft verdient. Grüße, Carsten
touchdown99 Geschrieben 13. Januar 2006 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Ich bin immer wieder leicht belustigt, dass zweifelhafte Geschäftspraktiken eines typischen Vertragspartners ("der LCC") als die natürlichste Sache der Welt verteidigt werden, weil man halt überall Geld sparen müsse, das Leben hart und ungerecht sei, man ansonsten Verluste mache. Dinge wie Vertragstreue, geltendes Recht usw. spielen dann keine Rolle, weil man LCCs offensichtlich als Heilsbringer ansieht, die in einer Art Gnadenakt Manna in Form von billigen Tickets vom Himmel werfen und für die nur das göttliche Gesetz, will sagen, das von LCC-Götzen wie MOL gilt. Noch nicht einmal rechtlich, sondern allenfalls moralisch zweifelhafte Geschäftspraktiken eines anderen typischen Vertragspartners (der LCC-Kunde") werden hingegen als untrügerischer Vorbote für den unmittelbar bevorstehenden Untergang unser Volkswirtschaft, als Übel, an dem die Nation krankt, dargestellt und führen zu Grundsatzdebatten über Moral, unser Gemeinwesen und das Schlechte im Menschen. Da würde ich sagen: Ein typisches Übel, an dem Deutschland krankt. Irrationale Doppelmoral.
Speedy Geschrieben 13. Januar 2006 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 @touchdown Ich kann die ganze Aufregung hier im Forum ebenfalls nicht nachvollziehen. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, da ich das Verhalten des Kunden noch nicht einmal für moralisch verwerflich halte. Der Kunde passt sich hier schlicht und einfach den Marktgegebenheiten an. Wie kann es verwerflich sein, wenn man Produkt A in Kombination mit Produkt B kauft, weil der Preis für A höher ist als im Paket mit B zusammen? Und welcher Schaden sollte im Übrigen Bahn und/oder HLX entstanden sein, wenn man den Flug nicht in Anspruch nimmt? Wollte man einen Schaden tatsächlich bejahen, müsste dieser Logik zufolge auch dann ein Schaden entstanden sein, wenn der Flug wahrgenommen wird, da die beteiligten Unternehmen schließlich keinen müden Cent zusätzlich erhalten. Im letzteren Fall will aber wohl hoffentlich niemand ernsthaft einen Schaden annehmen. Dann kann aber auch kein Schaden vorliegen, wenn der Kunde eine bereits bezahlte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Also wie gesagt nur ein angebotsorientiertes Verhalten des Kunden.
YP-Fan Geschrieben 13. Januar 2006 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Ich sehe hier auch überhaupt keine Problematik. Dieses Angebot ist vergleichbar mit dem einiger Mobiltelefonieanbietern bei uns in Österreich. Es gibt 5 Netzbetreiber und noch unzählige virtuelle Anbieter. Einer davon ist Tele2 und verkauft Nokia Prepaid-Handys mit 10 EUR Guthaben um 9,99EUR. Was bringt dies dem Unternehmen auf den ersten Blick? Nichts. Wer jedoch genauer hinsieht, erkennt, dass vielleicht Tele2 die Kundenzahlen steigert, zufriedene Kunden ihr Guthaben aufladen und weitertelefonieren, etc. Natürlich gibt es Käufer, die sich das Nokia holen, freischalten, die 10EUR zu 0900 austelefonieren und die Simkarte wegwerfen. Aber selbst die fließen in die Kundenstatistik ein und sind vl. mit Nokia selbst zufrieden und kaufen sich einmal ein besseres Handy. Tele2 ist zudem noch im Munde vieler Nichtkäufer. Ähnlich sehe ich es auch hier bei HLX und DB. Leute fahren Bahn und fliegen. Selbst die, die nicht fliegen oder auch sonst reisen hätten müssen, sind zufrieden und buchen vl. wieder und fließen auf jeden Fall in die Statistik ein. Der ersten Argumentation auf dieser Seite zufolge müssten selbst Supermärkte an der Feinkosttheke ihre Proben streichen, weil es genug Kunden gibt, die kosten, weil sie gerade Hunger haben und nie auf die Idee kommen würden, dieses angebotene Produkt zu kaufen.
Jubilee Geschrieben 13. Januar 2006 Melden Geschrieben 13. Januar 2006 Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, da ich das Verhalten des Kunden noch nicht einmal für moralisch verwerflich halte. Der Kunde passt sich hier schlicht und einfach den Marktgegebenheiten an. Wie kann es verwerflich sein, wenn man Produkt A in Kombination mit Produkt B kauft, weil der Preis für A höher ist als im Paket mit B zusammen? Dass der Kunde größtenteils immer das für ihn günstigste Angebot wählt, ist ja nichts außergewöhnliches. Aber dein Beispiel äh versteh ich nicht. Du buchst nicht Produkt A (Bsp. HAJ-STR), sondern Produkt B (Bsp. STR-MXP) in Kombination mit Produkt C (DieBahn). So wär das für mich einleuchtend... Aber das alles ändert nichts dran, dass ich der Meinung bin, dass man trotzdem auch den gebuchten Flug antreten sollte. Ist eben Ansichtsache. Dass der Missbrauch nicht nachgewiesen werden kann bzw die Androhung einer Nachbelastung in den AGBs nur zur Abschreckung dienen soll, ist sicherlich richtig. Aber deswegen nutze ich diese Lücke doch nicht aus und lasse in so Fällen immer diesen Flug verfallen, oder doch??
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