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Wizz Air cancelt Rueckflug! Was tun???


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Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Ich stehe gerade auf dem Flughafen in Sydney und fliege heute mit OS zuerueck nach Deutschland. Ich habe gerade das erste Mal seit drei Wochen meine Mails gecheckt und gesehen, dass WIZZ AIR meine Buchung von DTM nach Danzig am 25.02. / 26.02. komplett storniert hat. Liegt daran, dass der Rueckflug am Sonntag-Abend ins Wasser faellt.

 

Jetzt meine Frage: Ich habe schon einmal bei WIZZ diesen Flug umbuchen muessen, weil ab Maerz dieser Wochenend-Trip nicht mehr zu guten Flugzeiten moeglich ist. Nun haben sie schon wieder einen Rueckflug storniert. Ich habe schon Hotels etc. alles gebucht, und es war nicht leicht, die Hotels alle umzubuchen!

 

Habe ich jetzt, da es das zweite Mal ist, dass dies in einer Buchung passiert ist, irgendwelche Rechte, zumindest neben dem Flugpreis auch die Hotelrechnung erstattet zu bekommen???

 

Fuer Eure Hilfe waehrend meines Rueckflugs waere ich sehr dankbar, denn ich bin schon sehr sauer!

 

Liebe Gruesse aus Sydney!

 

NOERCH

Geschrieben

Dein Fall ähnelt meinem, nur dass mein Flug von Germanwings annuliert wurde und nicht von Wizzair.

 

Nachlesen kannst du das hier:

www.airliners.de/community/forum/viewtopic.php?t=28214

 

Die EU-Verordnung 261/2004 kannst du m. E. nicht nutzen, weil dein Flug nicht innerhalb der nächsten 14 Tage stattfindet.

 

Ich würde an deiner Stelle Wizzair per Telefon und e-mail kontaktieren und verlangen, dass man dich auf einen Flug mit einer anderen Gesellschaft umbucht.

 

Ich würde das so begründen:

 

Ich begründe meine Ansprüche auf einen Ersatzflug aus dem mit Wizzair abgeschlossenen Luftbeförderungsvertrag.

 

Dieser Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft, bei dessen zu vertretender Unmöglichkeit der Schuldner, in diesem Fall Wizzair, zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

 

Offenbar ist Wizzair der Meinung mit der Stornierung meiner Flüge ein einseitiges Rücktrittsrecht ausüben zu können. Nach § 308 Nr.3 BGB: " In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam ... die Vereinbarung eines Rechts des Anwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen."

 

Da Wizzair die vertraglich vereinbarte Leistung (Flug Danzig-Dortmund am 26.2.2006) nicht erbingen kann, ist Wizzair zur Sekundärleistung Schadenersatz verpflichtet.

 

Der Schaden könnte z.B darin bestehen, dass Hotels kostenpflichtig storniert werden müssen, oder dass ein Ersatzflug mehr kostet als der Flug mit Wizzair.

 

Falls sich Wizzair auf nichts einließe, würde ich mir das möglichst schriftlich oder per e-mail geben lassen. Vom Telefonat unbedingt eine Notiz machen und beim Anruf im Callcenter darauf hinweisen, dass du nicht wünschst, dass das Telefonat dort aufgezeichnet wird.

 

Falls du mit Wizzair so nicht einig wirst liegt es an dir, ob du deinen Trip absagst oder dir einen möglichst günstigen Ersatzflug besorgst und dann versuchst die Kosten dafür bei Wizzair wieder einzutreiben.

Geschrieben

Ein Link auf diesen Thread ist natürlich immer eine praktische Sache ;-)

 

Das Hauptproblem in dem Fall ist: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Ich habe einen ähnlichen Fall mit Wizzair und bisher hat man es nicht mal für nötig befunden, mit überhaupt zu antworten. Was soll man machen, wenn alles freundliche "Bitten" und Drohen nichts hilft? Man müsste vermutlich in Ungarn oder Polen klagen. Und das ist wohl wirklich nur etwas für Leute mit einer Rechtschutzversicherung.

 

Traurig, aber wahr! Man sollte sich wohl in Zukunft überlegen, welche Flüge man bei ausländischen Airlines bucht. Bei 4U, DE, AB etc. ist es zumindestens etwas leichter ggf. zu seinem Recht zu kommen. Außerdem sind denen die Kunden nicht völlig egal, wie das bei FR zum Beispiel der Fall ist.

Geschrieben

Der Gerichtsstand ist nicht das Problem, da es einen besonderen Gerichtsstand des Erfüllungortes gibt:

 

§ 29 (1) ZPO: "Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist."

 

Problematisch ist eher die Zustellung der Klage, hier ist dann die Frage, ob es ein inländisches Geschäftslokal des ausländischen Unternehmens gibt, an das man die Klage zustellen kann. Wenn nicht, muss man eine mühsame Auslandszustellung vornehmen.

Geschrieben

Nun, ich gehe davon aus, dass Du sowohl Hin- als auch Rückflug zusammen gebucht und alles mit Euro gezahlt hast. In diesem Fall gilt für den gesamten Vertrag Deutsches Recht, daher ist der Erfüllungsort in diesem Fall wohl m.E. der deutsche Flughafen, aber ganz drauf festlegen will ich mich jetzt nicht...

 

Auf jeden Fall gilt dann Deutsches Recht, und materiellrechtlich ist ein Beförderungsvertrag ein Werkvertrag...

 

So, für richtige Rechtsberatung frag bitte nen Anwalt, nur der darf das nämlich ;)

Geschrieben

Jetzt geht es wohl richtig los. Habe "Wizz" vorgestern folgende E-Mail geschrieben:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 4. November 2005 buchte ich über Ihre Homepage www.wizzair.com einen Flug

von Dortmund nach Danzig (DTM - GDN) am 04.03.2006 (Flug W6 362, Abflug in

Dortmund um 8:00 Uhr) und zurück am 05.03.2006 (Flug W6 361, Abflug in

Danzig um 19:20 Uhr). Buchungsnummer ist die XXX, es reisen insgesamt

acht Personen.

 

Ende November stellte ich, ohne eine Benachrichtigung Ihrerseits zu erhalten

(!), fest, dass Sie die Flugzeiten gravierend geändert haben (Hinflug nun um

13:15 Uhr, Rückflug bereits um 10:30 Uhr). Nach einem Anruf in Ihrem

Call-Center in Polen wurde meine Reisegruppe (insgesamt 8 Personen) auf

folgende Flüge umgebucht:

 

Flug W6 362 am 25.02.2006 von DTM nach GDN um 8:00 Uhr, Rückflug mit Flug W6

361 am 26.02.2006 von GDN nach DTM um 19:20 Uhr. Durch diese Umbuchung

entstanden mir bereits Stornierungskosten bereits gebuchter Hotelzimmer in

Höhe von 153,00 Euro!

 

Nun erhielt ich am 23.01.2006 von Ihnen erneut eine E-Mail, dass Sie

Ihrerseits die Buchung XXX storniert haben, ohne eine Angabe eines

Grundes. Dies liegt nach meinen Recherchen auf Ihrer Homepage

www.wizzair.com daran, dass Sie den Flug GDN - DTM (W6 361) am 26.02.2006

abgesagt haben.

 

Dazu möchte ich folgendes anmerken:

 

Ihnen ist bestimmt die EU-Verordnung 261/2004 vom 17.02.2004 bekannt, in der

die Rechte und Pflichten zur Personen-Luftbeförderung seitens der

Europäischen Union geregelt sind. Da sowohl Deutschland als auch Polen

(Start und Ziel dieser Reise) Mitglieder der EU sind, greift demnach

zweifellos diese EU-Verordnung. In dieser Verordnung ist eindeutig

festgelegt, dass ich mit Ihnen einen Luft-Beförderungsvertrag auf der

Strecke DTM - GDN - DTM abgeschlossen habe, an den sich beide Seiten zu

halten haben und der nicht einseitig geändert werden kann. Durch die Zahlung

des gesamten Flugpreises bei der Buchung mittels meiner Kreditkarte habe ich

meine Vertragsleistung erfüllt und Sie garantieren mir nach erfolgter

Zahlung die Beförderung. Sie jedoch ändern jetzt zum zweiten Male innerhalb

weniger Wochen die Vertragsbedingungen, indem Sie entweder Flugzeiten

gravierend verschieben oder ganze Flüge (wie jetzt Flug W6 361 am 26.02.06)

stornieren.

 

Diese Vorgehensweise kommt einem eindeutigen Vertragsbruch teil, den ich

nicht hinnehmen werde.

 

Auch wenn Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, in

denen Sie sich die Änderungen (jedoch nicht die Stornierung!!!) von

Flugzeiten vorbehalten, möchte ich Ihnen folgenden Paragraphen aus dem

Deutschen Bundesgesetzbuch vorlegen:

 

§ 308 Nr.3 BGB: "In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere

unwirksam ... die Vereinbarung eines Rechts des Anwenders (also Sie als

WIZZAIR), sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen

Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen."

 

Genau dies haben Sie jedoch mit der Stornierung des Fluges W6 361 getan. Ich

sehe in diesem speziellen Falle keinerlei sachlich gerechtfertigten Grund,

dass Sie sich von Ihrer Leistungspflicht lösen können. Zu Ihrer Information

sei noch gesagt, dass das Deutsche Gesetz in diesem Falle zur Anwendung

kommt, wie § 29 (1) ZPO zeigt: "Für Streitigkeiten aus einem

Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes

zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist." In diesem

Fall wäre der Gerichtsstand Dortmund. Da die Flüge zudem in Euro, nicht

jedoch in Polnischen Zloty oder Ungarischen Forint gezahlt wurden, ist dies

ein weiterer eindeutiger Hinweis auf den Gerichtsstand!

 

Ich biete Ihnen jetzt folgende Möglichkeiten einer außergerichtlichen

Einigung an:

 

 

1. Möglichkeit:

 

Sie buchen unsere Reisegruppe auf den Flug W6 361 von GDN - DTM am Montag,

den 27.02.2006, (Abflug in GDN um 9:55 Uhr) um UND übernehmen die

zusätzliche Hotelübernachtung vom 26.02.2006 auf den 27.02.2006 aller acht

Reisenden im "Mercure Hotel Gdansk" in Höhe von 57,00 Euro pro Person, also

ein Gesamtpreis von 456,00 Euro.

 

 

2. Möglichkeit:

 

Sie stornieren ebenfalls den Hinflug von DTM - GDN (Flug W6 362) am Samstag,

den 25.02.2006. Wir erhalten den KOMPLETTEN Flugpreis zurück UND Sie

erstatten uns die Stornierungskosten der Hotelübernachtung vom 25.02.2006

auf den 26.02.2006 im "Mercure Hotel Gdansk" in Höhe von 456,00 Euro.

 

 

3. Möglichkeit:

 

Da Sie die vertraglich vereinbarte Leistung (Flug von GDN nach DTM am

26.02.2006) nicht erfüllen können, buchen alle acht Reisende einen Rückflug

bei der Fluggesellschaft "LOT Polish Airlines" von GDN nach DTM (oder

aufgrund viel günstigerer Tarife wären wir auch mit dem Ziel DUS

einverstanden) zum Preis von 226,51 Euro (Stand: 31.01.2006) pro Person,

also einen Gesamtpreis von 1812,08 Euro. Diesen gesamten Flugpreis bekommen

wir umgehend nach der evtl. Buchung von Ihnen erstattet.

 

 

Mit einer anderen Möglichkeit als der von mir aus vorgeschlagenen drei

Varianten bin ich nicht einverstanden.

 

Ich hoffe auf eine schnelle und für beide Parteien gütliche Einigung. Sollte

ich jedoch bis Mittwoch, den 08.02.2006 bis 17:00 Uhr, von Ihnen keinerlei

Reaktion oder angemessenes Angebot erhalten, werde ich gerichtlich gegen Sie

vorgehen.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

 

Jetzt erhalte ich von WIZZ heute eine Mail ohne jeglichen Kommentar, in dem sie mir eine Rechnung schicken, aus der hervorgeht, dass ich das Geld für den HINFLUG (!) zurück bekomme, so um die 185 Euro. Die komplette Rechnung war auf polnisch oder ungarisch und ich habe kein Wort verstanden. Nur die Daten des Fluges DTM - GDN habe ich erkannt, und ein -183,65 Euro.

 

Ich werde morgen zum Rechtsanwalt gehen, das lasse ich nicht mit mir machen! Es ist wirklich unglaublich, was sich WIZZ einfallen lässt!

Geschrieben
Ich werde morgen zum Rechtsanwalt gehen, das lasse ich nicht mit mir machen! Es ist wirklich unglaublich, was sich WIZZ einfallen lässt!

 

Finde ich gut!

Bist Du Rechtsschutz versichert? Dann zieh es mal durch. Wäre toll, wenn WIZZ mal einer beibringt, dass wir in der EU sind und da gewisse Regeln gelten.

 

Ich habe zuletzt zweimal bei deutschen Unternehmen mit Paragraphen klappern müssen, was natürlich deutlich einfacher ist, weil hier der Gerichtsstand ist. Ergebnis war jeweils eine Ersatzbeförderung, Anlass war jeweils eine Verschiebung der Flugzeiten um mehr als sechs Stunden.

 

Hier ist die Sache ja noch krasser.

Und: Du kannst einen definitiven Schaden nachweisen, nämlich die Kosten für die Hotels.

 

Ich denke, es hilft auch das hier weiter:

 

Ulrich Walter

Rechtsassessor / Juriste / Legal Adviser

Tel : +49 (0) 7851 991 48 22 - Fax : +49 (0) 7851 991 48 11

mailto:walter@euroinfo-kehl.com

http://www.euroinfo-kehl.com

 

Der Mann ist quasi die europäische Verbraucherschutzzentrale, von daher nicht für Fälle in Deutschland zuständig, aber eben bei EU-weiten Sachen wie diesen; sehr kompetent und hilft sicherlich weiter.

Geschrieben

Ja, ich bin (zum Glück) rechtsschutzversichert! Das ziehe ich jetzt auch durch, allein schon deswegen, weil WIZZ sich so unkooperativ zeigt und dreist jetzt mir das Geld für den Hinflug erstattet, damit ich auf keinen Fall die Chance habe, den Rückflug bei LOT zu buchen.

Geschrieben
damit ich auf keinen Fall die Chance habe, den Rückflug bei LOT zu buchen.

 

Lass Dich doch mal beraten und schau doch mal, was der Spaß mit 4U kostet. Dann buchst Du das da return ex CGN und versuchst das Geld später einzuklagen. Vielleicht ist es grad ja nicht sooo teuer.

Geschrieben

Ich wünsche dir viel Glück!

 

Konsequenz für mich, Wizzair kommt ebenfalls auf die Liste der LCC, mit welchen ich nicht fliegen werde. Ryanair kommt ebenfalls nicht in Betracht.

 

Fällt mir umso leichter, da beide nicht ab STR fliegen.

Geschrieben

Danke! Ich halte Euch auf dem Laufenden!

 

@ Ole: Mit 4U kann ich noch nicht fliegen, weil die erst Ende März nach GDN fliegen, sonst hätte ich das schon längst gemacht! Aber danke für den Tipp!

Geschrieben

@noerch

Und was ist mit Hahn?

Anreise in 2-3 Autos, Kostenrisiko nicht so hoch und dann in Rechnung stellen.

Geschrieben

Kurzes Update: Heute rief mich ein Mitarbeiter von WIZZ aus Ungarn an und versuchte mich noch einmal zu belatschern, dass ich doch die Flüge beide stornieren sollte und dann mein Geld zurück bekäme. Er bot mir sogar einen Kredit in Höhe von 120 % an, also mein Flugpreis plus 20 % werden bei WIZZ für nächste Flüge hinterlegt.

 

Ich habe natürlich abgelehnt und gesagt, dass ich morgen einen Termin bei meinem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Reiserecht!) ausgemacht habe. Jetzt wollte der Mitarbeiter von WIZZ plötzlich ganz schnell mit seinem Chef sprechen und sich melden!

 

Bin ja mal sehr gespannt, es eilt ja langsam...

Geschrieben

Wizz wird langsam zugänglich:

 

Habe ein neues Angebot: WIZZ bietet mir an, die Flüge zu stornieren, das Geld bekomme ich zurück auf meine Kreditkarte gebucht. Zusätzlich erhalte ich den Betrag, den mich die Hotels an Stornogebühren kosten, als "Wizzair Kredit" in deren System verbucht und kann innerhalb eines Jahres diesen Betrag "abfliegen".

 

Was haltet Ihr von diesem Vorschlag? Bin damit zwar nicht 100%ig zufrieden, aber wenigstens habe ich so meine Stornogebühren für die Hotels ein bißchen drin. Jedoch habe ich ein wenig Bedenken, ob Wizz überhaupt noch ein Jahr lang existieren wird. Die schmeißen zur Zeit so viele neue Ziele raus, das ganze erinnert mich doch sehr, sehr stark an V-Bird damals, als immer weitere neue Ziele (eben wie Rhodos, Las Palmas, Prag etc.) kamen und plötzlich die Airline komplett pleite war.

 

Wäre für Eure Meinungen dankbar!

Geschrieben

@ Noerch

 

Naja, ich weiß nicht ganz was ich davon halten soll. Schließlich bekommst du ja deine Hotelkosten nicht ausbezahlt sondern nur als Gutschrift, die du bei Wizzair einlösen kannst. Wäre es Germwings, HLX oder Air Berlin mit größerem Streckennetz ab Deutschland..., außerdem ist das so eine Geschichte mit Freiflügen mit Wackelkandidaten --> meinen V-Bird Freiflug konnte ich nicht mehr rechtzeitig einlösen.

Geschrieben

Ich wäre auch skeptisch, wenn du in nächster Zeit vorhast wieder mit Wizz zu fliegen, du also das Guthaben schnell verbrauchst. Guck doch erstmal ob du nicht noch ein besseres Angebot von Wizz bekommst.

Geschrieben

Ich an deiner Stelle würde das Angebot von Wizz so nicht annehmen.

 

Der Flug mit Wizz findet definitiv nicht statt. Und ein teureres Ersatzticket würde ich höchstens für mich selbst kaufen, aber nicht für die gesamte Reisegruppe. Insofern bin ich sicher, dass euer Ausflug nach Danzig nicht stattfindet.

 

Der maximale Verlust für dich sind also schätzungsweise die Hotelstornokosten. Hat Wizzair das Angebot zeitlich befristet und dich unter Druck gesetzt?

 

Ich würde auf der Auszahlung des gesamten Flugpreises und der Hotelstornokosten bestehen.

 

Falls Wizz weiterhin ablehnt und du die Sache dann nicht weiterverfolgen willst, kannst du ja immer noch auf das Angebot mit der Gutschrift zurückgreifen.

Geschrieben

Interessant, dass Wizzair immerhin in Ansätzen so etwas wie Kundenservice zeigt. Die Frage, ob man das Angebot annehmen oder ablehnen soll, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Du in den kommenden Monaten ansehbar Wizzair-Flüge im Gegenwert von 456 EUR buchen wirst oder nicht. Ich denke das Pleiterisiko hat man über den Sommer eher nicht, so dass es frühestens ab Herbst wieder eng werden könnte, wenn die "Saure-Gurken-Zeit" vor der Tür steht.

 

Solltest Du nicht ohnehin vorhaben, für den Betrag Flüge zu buchen, würde ich mich damit nicht zufrieden geben. Zum einen glaube ich, dass von Wizzair nach dem Entgegenkommen durchaus auch noch mit einem weiteren Entgegenkommen zu rechnen sein könnte. Außerdem bist Du rechtschutzversichert, so dass Du die Sache ohne großes Risiko (außer evtl. Selbstbehalt) durchziehen kannst. Und bei einer Stornierung sollte die Sache auch sehr eindeutig sein; bei einer Flugverschiebung wäre es sicher etwas wackeliger. Doch wie ole schon geschrieben hat, scheinen die deutschen Airlines inzwischen auch zu wissen, dass man Flugzeiten nicht einfach um viele Stunden verändern kann, ohne dass der Pax Rechte daraus herleiten kann.

Geschrieben

@Marobo: Du hast auf jeden Fall Recht, nur war ich heute bei einem sehr guten Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Reiserecht und er hat mir folgendes geraten: Es steht außer Frage, dass ich in diesem Fall Recht habe und Schadensersatz und eine Ersatzbeförderung von WIZZAIR bekommen muss. Jedoch hat er auch gleichzeitig gesagt, dass eine Klage gegen WIZZ in Ungarn stattfinden müsste, und dies ist trotz EU-Zugehörigkeit eine lange und sehr zeitaufreibende Sache. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Rechtsweg mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, so dass ich im Prinzip bis Ende Februar eh keine Entscheidung bekomme, und er hat mir eindeutig davon abgeraten, für teures Geld ein LOT-Ticket zu kaufen und von WIZZ das Geld zurück zu fordern.

 

Ihr seht also, dass es nicht all zu leicht ist, sein Recht bei ausländischen Airlines durchzusetzen. Wäre WIZZ eine deutsche Airline, wäre das ganze kein großes Problem. Aber Ungarn ist doch allein durch die Bürokratie eine große Hürde.

 

Ich werde aber mit WIZZ noch ein wenig weiter verhandeln, mal sehen, was noch so rausspringt.

Geschrieben
Es steht außer Frage, dass ich in diesem Fall Recht habe und Schadensersatz und eine Ersatzbeförderung von WIZZAIR bekommen muss. Jedoch hat er auch gleichzeitig gesagt, dass eine Klage gegen WIZZ in Ungarn stattfinden müsste, und dies ist trotz EU-Zugehörigkeit eine lange und sehr zeitaufreibende Sache.

 

Dann soll er doch mal über einen ungarischen Partneranwalt ein unmissverständliches Fax nach Budapest jagen. Derweil würde ich mich über die doofen Gesichter von WIZZ und über ein neues besseres Angebot freuen.

 

Wenn ihr sowieso nicht fliegen werdet, riskierst Du doch nur die Stornokosten für das Hotel als Einsatz.

 

Entweder bewegt sich Wizz noch in Deinem Sinne - wovon ich dann ausgehe - oder Du klagst über Monate die Hotelstornokosten ein und sie werden sehen, was sie das kostet. Und so ein Präzidenzurteil wäre bestimmt eine ganz prima Sache für Wizzair. Dann müsste der nächste Betroffene nämlich künftig nur noch das Aktenzeichen angeben...

 

Derweil würde ich mich mal mit den entsprechenden EU-Verbraucherschützern in Verbindung setzen und ein bisschen auf solche Geschäftsgebahren aufmerksam machen.

Geschrieben

Das mit der Klage in Ungarn ist so nicht richtig. Grundsätzlich ist eine Person zwar an ihrem Sitz zu verklagen (Wizzair = Ungarn), es gibt aber einen besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts sowohl nach der deutschen ZPO als auch nach der EuGVVO:

 

§ 29 Abs. 1 ZPO: "Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist."

 

Art. 5 Abs. 1 EuGVVO: "Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre."

 

Nach Art. 17 EuGVVO kann bei Beteiligung eines Verbrauchers am Vertrag hiervon auch nicht durch AGB abgewichen werden.

 

Das Problem ist also nicht die Zuständigkeit des deutschen Gerichts für die Klage, sondern, wo die Klage vom deutschen Gericht zugestellt werden kann. Dafür bräuchte Wizzair ein "Geschäftslokal" in Deutschland. Das AG Simmern hat z.B. im Fall von Ryanair dafür den Ticketschalter am Flughafen Hahn genügen lassen (das selbe Problem ergbit sich nochmal, wenn ich schließlich ein Urteil erstritten habe und dann zwangsvollstrecken will, weil nicht freiwiliig gezahlt wird. Dann muss auch das Urteil zunächst zugestellt werden).

 

Wenn es kein Geschäftslokal gibt, muss in Ungarn zugestellt werden. Das macht zusätzlichen Aufwand, ist aber naturgemäß nicht unmöglich.

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