Fjaell Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Geschrieben 4. Februar 2006 Ich weiß nicht, ob folgendes Urteil des AG Simmern hier schon bekannt ist. In der Suche habe ich jedenfalls nichts gefunden- AG Simmern - Falls ein Linienflug wegen höherer Gewalt ausfällt, können sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten für Ersatztickets erstatten lassen. Im verhandelten Fall wollten Kunden eines Billigfliegers von Oslo zum Flughafen Hahn im Hunsrück zurückreisen. Wegen Schneefalls wurde der Flughafen Oslo-Torp jedoch gesperrt, und die Maschine musste nach Oslo-Gardermoen ausweichen. Dorthin bot die Fluggesellschaft ihren Gästen aber keinen Bustransfer an, sondern erstattete den in Torp sitzen gebliebenen Kunden nur später den Ticketpreis. Die Kosten für ihre Ersatztickets einer anderen Fluggesellschaft wollten sich die Reisenden von dem Billigflieger erstatten lassen. Das Amtsgericht lehnte das jedoch ab. Bei dem Schneefall habe es sich um höhere Gewalt gehandelt, und somit sei der Fall der Unmöglichkeit einer Beförderung eingetreten. Da es sich bei einem Linienflug um ein so genanntes Fixgeschäft handele, entfalle der Beförderungsanspruch. Amtsgericht Simmern, Aktenzeichen 3 C 687/04 Quelle: Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" Das AG Simmern scheint sich ja durch den "Flughafen" Hahn immer mehr auf den Bereich Flug konzentrieren zu müssen. Auch ein Beitrag zur Regionalförderung. Fjaell
debonair Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 danke! sehr interessant... aber irgendwie verstehe ich jetzt nix mehr... ein schneefall lässt sich ja schwer voraussagen, denn niemand hat eine kristall-kugel bei sich! woher sollten die gäste die sich 24stunden vor abflug den rückflug nach den AGB bestätigt haben lassen wissen, dass dieser gesperrt ist?? hätte FR nicht für einen transport sorgen müssen?? Ich warte mal gespannt auf weitere urteile, es stehen noch einige klagen aus wo gästen behaupten, dass FR den grund "höhere gewlt" nur als vorwand benuzt haben soll...
aljoscha Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Hallo, erstmal ist das ja nur ein Urteil eines AG.Es werden wie schon gesagt weitere Urteile von höheren Gerichten folgen. Das Problem liegt für den Passagier in der Beweislast.Man muss nämlich beweisen, dass die Airline durch mangelnde vorausschauende Planung, Ausbildung,technische Ausstattung usw... den Ausfall hätte verhindern können. Selbstverständlich nur mit einem vertretbaren wirtschatlichen Aufwand.
emdebo Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Das Urteil stammt gem. Aktenzeichen aus 2004. Also noch vor der Einführung der EU-Verordnung 261/2004 zum Februar 2005. "Wenn es zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern..." Da im Winter mit derartigen Situationen auf Seiten der Fluggesellschaft zu rechnen ist, bliebe die Frage, ob wirklich alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Zumindest vom vom europäischen Blickwinkel her hätte das Urteil schon anders ausfallen können. Aber das ist halt Theorie und Praxis.
Ich86 Geschrieben 5. Februar 2006 Melden Geschrieben 5. Februar 2006 Die Frage ist doch dann ob ein Busschuttel in beide Richtungen zumutbar ist
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.