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airliners.de

Flugfunk


muellae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo!

 

überlege mir zur zeit mir einen flugfunk-scanner zuzulegen. Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Flugfunk darf doch meines wissens uneingeschränkt abgehört werden oder wie ist das? Und wie siehts allgemein mit diversen anderen Funksystemen (Polizei o.ä.) aus???

Geschrieben
Flugfunk darf doch meines wissens uneingeschränkt abgehört werden oder wie ist das?

 

Hä ?, das wär mir neu. Woran machst Du das denn fest?

 

lt. Rechtslage ist dies eine Ordnungswidrikeit (Fermeldeanlagengesetz) und wird mit erheblichen Bußgeldern belegt.

Ich habs am eigenen Leib erfahren müssen und weiss wovon ich rede.

 

Seitdem nehm ich das Teil nicht mehr mit zum Airport. Vielen andern gings ähnlich.

 

Versuch doch mal mit einem Fungscanner am Airport aufzutauchen. Wenn das ein Polizist mitbekommt, hast Du jede Menge ärger am Hals.

 

Ausnahme: Wenn man inhaber eines Funksprehczeugnisses ist, also Amaterufunker, Pilot oder Fluglotse ist. Bei denen ists generell erlaubt.

 

Es gibt zwar immer mal irgendeine Meldung, wonach Flugfunk abhören nicht mehr illegal sein soll, aber mir fehlt bisher ein offizielles Statement dazu. Solange das nicht existiert, würd ich auf Nummer Sicher gehen.

Geschrieben

Die Antwort ist richtig - Abhören von Flugfunk ist NICHT erlaubt.

 

Du kannst aber jederzeit mit Deinem Scanner am Airport auftauchen - der Besitz dieser Geräte ist nämlich gestattet - dies gilt übrigens auch für den Betrieb.

 

Allerdings kannst Du Ärger bekommen, wenn Du eine Frequenz eingestellt oder programmiert hast, deren Abhören verboten ist - betrifft also abgesehen von Flugfunk fast alles (Polizei, Feuerwehr, Taxen, schnurlose Telefone...)

 

Hören darfst Du damit: Rundfunk (egal ob Lang-, Mittel- oder Kurzwelle), Amateurfunk (geht von der Kurzwelle bis in den SHF-Bereich) oder auch den sogenannten "Jedermannfunk" als da wäre: CB, LPD, Freenet.

 

Ein kleiner Scanner, mit einem Ohrstöpsel in der Innentasche wird oft wohl entweder nicht auffallen, oder niemanden stören. Alleine das Mitführen reicht nicht aus, um ihn Dir wegzunehmen oder dich in irgendeiner Form zu verknacken - schliesslich kannste damit ja auch nur die Verkehrshinweise für die Heimfahrt hören wollen, oder?

 

Die Rechtslage ist allerdings von Land zu Land auch unterschiedlich. In LUX ist z. B. meines Wissens der Betrieb von Funkscannern komplett verboten.

 

Was Du zuhause in Deiner Bude hörst, bleibt Dir (verbotenerweise natürlich) überlassen (jedenfalls, solange Du nicht bei offener Balkontür Polizei auf voller Lautstärke hörst, so daß der Nachbar mithört...)

 

Ein kleiner Rat von mir: Spar nicht am Scanner - gib lieber 'n Euro mehr aus - finanzierbare Tipps:

- Icom IC-R5, ca. 170 EUR neu

- Yaesu VR-120D, ca. 140 EUR neu (dem fehlt aber das neue 8,33 er Raster im Flugfunk, ist aber z. Zt. noch nicht so tragisch...)

 

Dazu für Flugfunk evtl. eine nette Antenne, z. B. die 35 cm lange WIMO 17008.12 bzw. .13 (je nach Anschlußnorm des Scanners) für ca. 21-24 EUR - für zuhause ganz nett, am Airport eher nicht nötig, da reichen die mitgelieferten Antennchen aus.

 

Viele Grüße

EDLW

Geschrieben

...ich kann für daheim nur die bei ebay angebotenen Ballonantennen empfehlen. Die Antenne besteht aus einem knapp über einen Meter langen flexiblen Kabel mit drei Metern Koaxialkabel und BNC-Anschluß.

Geschrieben

...einfach mal die Suchfunktion des Forums mit dem Begriff Flugfunk füttern. Dann gibt es genug Hinweise auf die Rechtslage und auch auf brauchbare Geräte :-)

 

 

Gruß aus Detmold,

Mitch

Geschrieben
Ausnahme: Wenn man inhaber eines Funksprehczeugnisses ist, also Amaterufunker, Pilot oder Fluglotse ist. Bei denen ists generell erlaubt.
Falsch! Du musst in D. ein berechtigtes Interesse zur Teilnahme am Flugfunkverkehr haben. Nur einfach mal so reinhören darf auch in Deutschland selbst bei Vorhandensein der entsprechenden Funksprechzeugnisse niemand. Der Grund ist im Artikel 10 des Grundsgesetzes zu finden. Zur Vertiefung
Geschrieben

@CB:

 

Ich bezog mich bei der Aussage auf die Angeben mehrer ATC-Angehöriger & LH Piloten, die mir klarmachten, man könne ihnen aus o.g. Gründen juristisch nichts anhaben. Hatten die nun alle Unrecht ?

 

Wird nicht doch bei bestimmten luftfahrtnahen Berufsgruppen ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt, Flugfunk auch ausserdientslich mitzuhören ?

 

Dann dürften ja auch Polizisten in ihrer Freizeit keinen keinen P-Funk abhören...

Geschrieben
Dann dürften ja auch Polizisten in ihrer Freizeit keinen keinen P-Funk abhören...
Richtig! Welche berechtigte Interesse sollte der ATPler z.B. an einem "direct to" haben, wenn er derzeit gar nicht im gleichen Luftraum rumkurvt?
Geschrieben

Ich kann nur immer wieder verweisen auf § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - verweisen

 

"[Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe] wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört [...]"

 

sowie §§ 89 S. 1 iVm 148 I Nr. 1 TKG:

 

"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure [...], die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden."

 

"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 89 Satz 1 [...] eine Nachricht abhört [...]"

Geschrieben

Hallo,

 

eine ganz dumme Frage: Wie nichtöffentlich ist das im Flugfunk gesprochene Wort? Andere Piloten dürfen und sollen doch sogar mithören - somit ist Flugfunk für den Teil der Öffentlichkeit bestimmt, der sich gerade im Cockpit eines Flugzeuges befindet. Und im Gegensatz zu Polizei ist der Teilnehmerkreis nicht durch eine berufliche Funktion bestimmt, sondern durch die Teilnahme an einem allgemein zugänglichen Verkehrssystem. Flugfunk ist doch keine vertrauliche Kommunikation, bei der keiner mithören darf - im Prinzip darf doch jedermann einen Pilotenschein erwerben und dann den Flugfunk mithören.

 

Birger

Geschrieben

@ Birger

 

Naja..theoretisch schon, jedoch werden durch abhörverbot auch weitere Risken ausgeschlossen, nicht auszudenken wenn jedermann legal den Flugfunk mit seinem Scanner abhört und dann fällt einem ein er könnte sich da mal was umbauen uns was senden oder lahmlegen. Durch das Verbot des Abhörens ist die popularität des Flugfunkes aber sehr eingezäunt und wird sich hoffentlich nicht etablieren.

Geschrieben
Andere Piloten dürfen und sollen doch sogar mithören - somit ist Flugfunk für den Teil der Öffentlichkeit bestimmt, der sich gerade im Cockpit eines Flugzeuges befindet.
Falsch, das ist ein wechselnder, aber doch geschlossener Personenkreis. Natürlich müssen die sogar den Flugfunk abhören, da man dort wichtige Informationen über das Geschehen um einen herum erhält. Schon mal mit einer E-Klasse einen unkontrollierten Platz angeflogen? Gerade dort ist (auch passive) Kommunikation sogar lebenswichtig.

 

Die Arguimentationsschiene ist hier wie schon erwähnt relativ einfach: GG §10!

 

An Bord einer ausländischen (Verkehrs-)Maschine stellt sich mir die Frage nach dem Territorium. Ist das noch Deutschland oder z.B. USA?

 

Achja, und z.B. in EDDM haben die Gesetzeshüter manchmal schlechte Laune und kontrollieren auch die Scanner. Es sollten dann doch besser auch keine "illegale" Frequenzen eingespeichert sein. In Frankfurt habe ich selber auch schon erlebt, wie der BGS jemanden festgehalten und dann von der Landespolizei abholen lassen hat. Drei Stunden später war er wieder vor Ort, ohne Scanner, aber mit einer Ankündigung zu einem Zahlungsbefehl über ca. 20-30 Tagessätze.

Geschrieben
Heisst das, dass das mithören von Ch 9 auf United strafbar ist? Zumindest solange mann sich auf deutschem Boden befindet...

 

:-)

Hm auf deutschem Boden aber in einem amerikanischem Flugzeug, rein theoretisch müsste das Gesetz der USA gelten weil man vor dem Boarding bei der Passkontrolle D verlässt :D

Geschrieben

Oh toll, eine juristische Diskussion - und das ausserhalb von forum.jurawelt.com ;-)

 

 

>>>Heisst das, dass das mithören von Ch 9 auf United strafbar ist? Zumindest solange mann sich auf deutschem Boden befindet...

 

Nein.

Das StGB gilt zwar fuer Straftaten eines Deutschen auch im Ausland, es sei denn sein Verhalten erfuellt dort keinen Straftatbestand (§ 7 II Nr. 1 StGB).

 

Jedenfalls sind aber die Tatbestaende von §§ 201 II Nr. 1 StGB und 89 S. 1 TKG nicht erfuellt. Bei ersterem sind die Tatbestandsmerkmale "unbefugt" und "nicht zu seiner Kenntnis bestimmt" nicht gegeben, letzterer scheitert am Fehlen einer Funkanlage.

 

 

>>>An Bord einer ausländischen (Verkehrs-)Maschine stellt sich mir die Frage nach dem Territorium. Ist das noch Deutschland oder z.B. USA?

 

S.o., ist USA. Das folgt im Umkehrschluss aus § 4 StGB ("Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen").

 

 

>>>Hm auf deutschem Boden aber in einem amerikanischem Flugzeug, rein theoretisch müsste das Gesetz der USA gelten weil man vor dem

Boarding bei der Passkontrolle D verlässt :D

 

Im Ergebnis richtig, der Weg dorthin ist falsch. Die Passkontrolle hat nichts damit zu tun. Man kann zwischen dem Verlassen des Flugzeuges und der Passkontrolle keineswegs ungestraft Straftaten begehen - sorry ;-)

 

 

 

>>>somit ist Flugfunk für den Teil der Öffentlichkeit bestimmt, der sich gerade im Cockpit eines Flugzeuges befindet.

 

Du erkennst es im Prinzip richtig, ziehst aber den falschen Schluss daraus: "Ein Teil der Oeffentlichkeit" kann nie "die Oeffentlichkeit sein - somit ist das Tatbestandsmerkmal der Nichtoeffentlichkeit (-> § 201 StGB) gegeben.

 

Wenn man auf § 89 TKG abstellt, wo es auf die Existenz eines "unbestimmten Personenkreises" als Adressaten der Nachricht ankommt, ist es ebenso offensichtlich: Die Teilnehmer am Luftverkehr sind ein sehr bestimmter Personenkreis; der gemeine Spotter zaehlt - bei allem Wohlwollen fuer die lieben Anoraks ;-) - sicher nicht dazu.

 

>>>Die Arguimentationsschiene ist hier wie schon erwähnt relativ einfach: GG §10!

 

Das musst Du aber jetzt nochmal genauer erklaeren, in welchem Zusammenhang Du hier "§" 10 GG anfuehren willst.

 

 

>>>Drei Stunden später war er wieder vor Ort, ohne Scanner,

 

Joa, das ist dann wohl die Umsetzung von § 201 V StGB: "Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden."

 

>>>aber mit einer Ankündigung zu einem Zahlungsbefehl über ca. 20-30 Tagessätze.

 

Ist 'ne Menge, aber durchaus plausibel. Ich schriebe in so einen Strafbefehl wahrscheinlich 10 bis 15 Tagessaetze rein - wenn ich noch Strafbefehle schreiben duerfte ;-)

 

 

So, damit muessten dann wohl hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt sein. An wen darf ich die Kostennote fuer obiges Gutachten schicken? ;-)

Geschrieben
....

Ein kleiner Rat von mir: Spar nicht am Scanner - gib lieber 'n Euro mehr aus - finanzierbare Tipps:

- Icom IC-R5, ca. 170 EUR neu

- Yaesu VR-120D, ca. 140 EUR neu (dem fehlt aber das neue 8,33 er Raster im Flugfunk, ist aber z. Zt. noch nicht so tragisch...)

 

Falsch!

Ich kenne bei uns kaum eine Frequenz, die noch aus dem Pool der normalen 25kHz-Rasterung stammt!

Wenn der Mensch verbotenerweise wirklich mithören will, dann sollte 8.33 schon sein!

Geschrieben
Das musst Du aber jetzt nochmal genauer erklaeren, in welchem Zusammenhang Du hier "§" 10 GG anfuehren willst.
Ok, das GG hat keine "§" sondern Artikel. Zur weiteren Vertiefung hatte ich oben ja schon einen Link zur BNetzA gesetzt.
Geschrieben

Ok, jetzt verstehe ich, was Du meinst.

 

Art. 10 GG hat dann mit der Materie allerdings nur insoweit etwas zu tun, als nur seinetwegen die Scanner ueberhaupt technisch in der Lage sind, die nicht oeffentlichen Nachichten zu empfangen. Und nachdem die technische Moeglichkeit geschaffen wurde, musste eben auch die Strafvorschrift aus dem TKG her.

 

Insofern hat Art. 10 GG mit der Frage nach der Strafbarkeit des Flugfunkabhoerens nichts zu tun.

Geschrieben
...ich kann für daheim nur die bei ebay angebotenen Ballonantennen empfehlen. Die Antenne besteht aus einem knapp über einen Meter langen flexiblen Kabel mit drei Metern Koaxialkabel und BNC-Anschluß.

 

Hi Karsten,

 

meinst Du Ballonantenne oder Balkonantenne? ;-)

Geschrieben
...ich kann für daheim nur die bei ebay angebotenen Ballonantennen empfehlen. Die Antenne besteht aus einem knapp über einen Meter langen flexiblen Kabel mit drei Metern Koaxialkabel und BNC-Anschluß.

 

Hi Karsten,

 

meinst Du Ballonantenne oder Balkonantenne? ;-)

 

Hi 32R!

 

Nee ich meine eine Antenne für die LuftFAHRER. Die Herrschaften bestehen ja darauf zu FAHREN, nicht zu FLIEGEN.

 

http://cgi.ebay.de/Flugfunk-Freiballon-Ant...1QQcmdZViewItem

 

Mit der bekomme ich in meinem Büro wunderbar Hangelar-Info rein. Das erleichert die Entscheidung, ob ich zum Platz fahre - oder nicht. Höre ich da: "Wind 200, zwanzig Knoten..." fahre ich erst gar nicht los... Macht doch dann keinen Spaß mehr

 

Der bekloppte Verkäufer DXANTENNEN ( http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V...007&frm=284 ) hat sogar eine ELF Meter lange Dachbodenantenne im Programm. (Wenn ich die bei uns aufhänge, reicht meine Frau die Scheidung ein.)

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