LH-Scou91 Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 Ich habe mir sagen lassen, dass man bei Germanwings im Internet schon mit 12 Jahren ein Ticket buchen kann, solang man ein Girokontp hat. Ist da was dran??
CIB Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 super idee und dann bringst du dich selber als UM zum Flughafen mit 12 jahren. Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten wenn man von Zuhause abhauen will ;-)
joBER Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 Prinzipiell kannst du einen Germanwings-Flug von jedem Deutschen Girokonto buchen, solange die Währung Euro ist. Die Beförderung alleinreisender Kinder ist ebenfalls ab 12 möglich - allerdings empfiehlt es sich grundsätzlich einen Schriebs vom Erziehungsberechtigten dabei zu haben, dass man alleine reisen darf.
lukifly Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 super idee und dann bringst du dich selber als UM zum Flughafen mit 12 jahren.Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten wenn man von Zuhause abhauen will ;-) Hehe... Ich bin letztes Jahr mit einem Kumpel STR-STN geflogen und der Zollbeamte hat sich schon genau informiert, was 2 16-jährige Alleinreisende in London wollen, wenn doch am nächsten Tag die Schule wieder losgeht... :-)
Lockheed Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Wie ist denn das mit der Geschäftsfähigkeit in dem Alter? Wir haben doch hier ein paar (Hobby-)Juristen, vielleicht können die ja auch diese Frage beleuchten.
conrad Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Ich habe mir sagen lassen, dass man bei Germanwings im Internet schon mit 12 Jahren ein Ticket buchen kann, solang man ein Girokontp hat. Ist da was dran?? Haben wir hier schon 12-jährige im Forum? Was für ein Abstieg!
RhBDirk Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Haben wir hier schon 12-jährige im Forum? Was für ein Abstieg! Ja, Conrad. Das denk ich mir auch, wenn ich DEINEN Kommentar lese...
fliegmax Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Es gibt inzwischen schon 6-jährige, die medizinische Fachvorträge halten. Warum um alles in der Welt sollte dann nicht ein 12-jähriger mitdiskutieren? Insofern: Herzlich Willkommen im Forum! mfg fliegmax
TobiBER Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Es gibt inzwischen schon 6-jährige, die medizinische Fachvorträge halten. Warum um alles in der Welt sollte dann nicht ein 12-jähriger mitdiskutieren? Insofern: Herzlich Willkommen im Forum! mfg fliegmax ..... aber ohne Inhalt :o) PS: Uneingeschränkt rechtsfähig ist man erst ab 18, bis dahin nur eingeschränkt - sprich wenn man ein eigenes Einkommen hat (durch Azubi-Vertrag, durch Eltern abgesegnet) könnte man Flüge buchen. Da ich davon nicht ausgehe, sind Flugbuchungen hier nichtig, denke ich. 4U könnte daher die Beförderung, bei Eigenbuchung, verbieten - alles ohne Gewähr. ;-)
taco Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 @TobiBER: Du hast ja schon geschrieben, "ohne Gewähr", denn in deinem Post ist so ziemlich alles falsch: Uneingeschränkt rechtsfähig ist man erst ab 18Falsch - Rechtsfähig ist eine natürliche Person von der Geburt bis zum Tod. Du meinst die Geschäftsfähigkeit.Vom 7. bis zum 18. Lebensjahr besteht die beschränkte Geschäftsfähigkeit. d. h. beschränkt Geschäftsfähige können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschließen. sind Flugbuchungen hier nichtigFalsch - sie sind schwebend unwirksam.wenn man ein eigenes Einkommen hat (durch Azubi-Vertrag, durch Eltern abgesegnet) könnte man Flüge buchen Es gibt im BGB den sog. "Taschengeldparagraphen“ § 110 BGB Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.Hat mit "Taschengeld" nichts zu tun, auch wenn es sich in der Regel um Taschengeld handeln mag. Ob der Vertrag wirksam wird, hängt also auch davon ab über wieviel Geld der 12-jährige frei verfügen kann. So dürfte z.B. der Kauf einer CD in der Regel bereits ohne Zustimmung der Eltern wirksam sein.
Lockheed Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 D.h. also bei üppigem Taschengeld oder fleißigem Sparen gibt es eigentlich kein preisliches Limit? Ein 12-jähriger kann also theoretisch ein Auto oder Haus kaufen? Wer erklärt es einem juristisch unbewanderten Inschinör? :o)
conrad Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Haben wir hier schon 12-jährige im Forum? Was für ein Abstieg! Ja, Conrad. Das denk ich mir auch, wenn ich DEINEN Kommentar lese... @RhBDirk: ich denke, das Forum sollte erwachsenen Menschen vorbehalten sein, dann würden sich viele schwachsinnigen Threads von selbst erledigen.
RhBDirk Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 @conrad Jaja - hoho. Es gibt ebenso viele Erwachsene die einen Sch... in Foren erzählen wie Kinder. Ebenso gibt es qualifizierte Aussagen von Kindern und Erwachsenen. Es kommt immer auf den Einzelnen (Kind oder Erwachsener) an.
taco Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Wer erklärt es einem juristisch unbewanderten Inschinör?Einen klar gezogenen Grenzwert (wie es ein Ingenieur gerne hat) gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr, über welches Geld der beschränkt Geschäftsfähige frei verfügen kann. In Betracht kommen für einen 12-jährigen eigentlich nur das Taschengeld und Geldgeschenke, da er ja nach dem JArbSchG nicht beschäftigt werden darf. Der Sinn dieses Paragrafen ist, dass der Betrag mit zunehmendem Alter zunimmt. (Bsp.: Der Siebenjährige darf sich für 50 Cent einen Kaugummi kaufen, die 17-jährige Auszubildende für 100 EUR eine Jeans oder einen Flug?) Infos dazu gibt's z.B. hier Besitzt der beschränkt Geschäftsfähige Vermögenswerte wie z.B. eine geerbte Immobile, so darf er darüber nicht frei verfügen. So weit ich mich erinnere, reicht für einen Verkauf nicht einmal die Zustimmung des gestzl. Vertreters aus, sondern der Verkauf bedarf der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht. So soll sichergestellt werden, dass der gesetzl. Vertreter das Vermögen nicht bereits "verjubelt" hat bis der Jugendliche dann 18 ist.
Lockheed Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Ah schau an, vielen Dank. :o) Was bedeutet das aber in diesem konkreten Fall für unseren 12-jährigen Freund? Abhängig vom Flugpreis (19 Euro wäre OK, 99 Euro dann schon nicht)? Oder generelles "Ja" bzw. "Nein"?
DUSP Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Jein... Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger gem. §106 BGB einen Vertrag, so ist dieser so lange schwebend unwirksam bis der gesetzl. Vertreter gem. §107 BGB seine Zustimmung erteilt oder verweigert. Nun kommt es darauf an, ob der Ticketpreis bereits überwiesen wurde oder nicht, da Germanwings im Fall der Verweigerung den Betrag wieder zurücküberweisen müßte. Hier handelt es sich aber um den Sonderfall eines Dienstvertrages und nicht um einen "normalen" Kaufvertrag - das war nicht Teil meiner Vorlesung... ;) Scheint jedenfalls so, als wüßte die Rechtsabteilung nicht was die IT-Abteilung so den lieben langen Tag treibt...
LH-Scou91 Geschrieben 22. Mai 2006 Autor Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Da hab ich ja einen regelrechten Streit ausgeklößt, was das "Foren-Mindestalter" betrifft. Ich kann euch aber beruhigen, ich bin nicht zwölf, sondern fast 15. Und schwachsinnige Einträge schreibe ich auch nicht. Ich interessiere mich sehr für die Zivilluftfahrt und habe mir da auch schon eine Menge Wissen angeeignet, udn benutze diese Foren um dieses Wissen auszubauen. Hätte ich damit wieder alles ins waagrechte gebracht??? Oliver
taco Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 so ist dieser so lange schwebend unwirksam bis der gesetzl. Vertreter gem. §107 BGB seine Zustimmung erteilt oder verweigert.Das stimmt prinzipiell schon, aber genau dies wird durch §110 wieder aufgehoben, da dieser § sich auf Verträge bezieht, die ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen wurden und trotzdem von Anfang an wirksam sind (da sie aus eigenen Mitteln bewirkt werden). Hier handelt es sich aber um den Sonderfall eines Dienstvertrages und nicht um einen "normalen" Kaufvertrag Bei den Paragrafen 106-110 BGB geht es um Willenserklärungen zum Abschluss von Verträgen. Ob Kauf- oder Dienstvertrag ist dabei völlig unerheblich. Der 12-jährige kann mit seinem Taschengeld z.B. auch zum Friseur gehen (Dienstvertrag) und das Rechtsgeschäft ist wirksam. Ich denke, in anbetracht der Geldmenge, über die 12-jährige frei verfügen können, ist das Rechtsgeschäft einer Flugbuchung für 19,- oder 99,- EUR in den meisten Fällen von Anfang an wirksam (ohne Zustimmung des Gesetzlichen Vertreters). Eine ganz anderes Problem ist es dagegen, das ein Kind (12 Jahre) seinen Aufenthaltsort nicht ohne Zustimmung des gesetzl. Vetreters frei bestimmen kann. Aber das dürfte germanwings juristisch egal sein.
RhBDirk Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Ich kann euch aber beruhigen, ich bin nicht zwölf, sondern fast 15. Na, das spielt jetzt auch keine Rolle. Mit 14 ist man auch nicht "geschäftsfähiger" als mit 12 - laut Gesetz. Siehe Beiträge oben... Siehe Beitrag von taco bzw BGB: Vom 7. bis zum 18. Lebensjahr besteht die beschränkte Geschäftsfähigkeit. d. h. beschränkt Geschäftsfähige können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschließen.
sman Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Das Problem ist hier nicht die Buchung (bei dem Preis ist das ok, sofern die Eltern nicht explizit was dagegen haben), sondern die tatsächliche Beförderung. Mit einem Kinderausweis läuft ohne Eltern nichts. Du läßt Dir von Deinen Eltern eine Genehmigung schreiben, daß sie mit dem Flug einverstanden sind und gehst damit an den Schalter für alleinreisende Kinder. Ruf aber vorher an, ob Deine Eltern (bzw. Erziehungsberechtige)nicht ein Formblatt der Airline unterschreiben müssen.
LH-Scou91 Geschrieben 22. Mai 2006 Autor Melden Geschrieben 22. Mai 2006 @RhBDirk: Meine Laterangabe bezog sich auf die kleine Diskussion, für welche Altergruppe Foren wie dieses geeignet sind.
Gast Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Haben wir hier schon 12-jährige im Forum? Was für ein Abstieg! Lustig daran finde ich, dass hier einige immer noch glauben, dass hier das gesamte Management der deutschen Airlines fleißig mitliest... :) Ich behaupte sogar, hier tummelt sich ein sehr hoher Anteil an Schülern, darunter auch einige mit sehr guten Beiträgen.
MICLange Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 einfach mal eine mail an germanwings schreiben, die helfen bestimmt gerne weiter (hoffe ich doch mal)
DUSP Geschrieben 23. Mai 2006 Melden Geschrieben 23. Mai 2006 Taco, was du geschrieben hast ist prinzipiell richtig, auf diesen Fall jedoch nicht anwendbar! Das wichtigste Wort im §110 ist: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Hat der ges. Vertreter dem beschränkt Geschäftsfähigen einen Betrag X zur freien Verfügung überlassen, so kann er mit diesem Geld nur Bargeschäfte tätigen. Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, etc. schließt §110 aus. Entsprechend wäre der Ticketkauf über das Internet, sofern der ges. Vertreter seine Zustimmung nicht erteilt, ex tunc nichtig!! Kauft der beschränkt Geschäftsfähige sein Ticket jedoch per Bargeld am Ticketcounter, ist der Vertrag wirksam.
Michael(CGN) Geschrieben 23. Mai 2006 Melden Geschrieben 23. Mai 2006 Außerdem ist der Minderjährigenschutz die "heilige Kuh im BGB". Im Zweifel also ist der Minderjährige geschützt, d.h. es kommt auf die Genehmigung der Eltern an, sprich: Wer mit Minderjährigen Geschäfte macht muss vorsichtig sein. Im Zweifel würde ich also davon angehen, dass die Airlines das ungern machen...
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