TobiBER Geschrieben 30. Mai 2006 Melden Geschrieben 30. Mai 2006 Werden Pauschalurlauber für den Rückflug (hier von Antalya nach Berlin-Tegel) auf eine andere Maschine umgebucht (hier von Antalya nach Leipzig mit Busbeförderung nach Berlin-Tegel), wodurch sich die Ankunftszeit um mindestens vier Stunden verschiebt, so steht ihnen einen Ausgleichsanspruch von 400 Euro pro Person (hier für 4 Reisende 1.600 Euro) zu (da es sich hier um eine Reise mit mehr als 1.500 Kilometern Entfernung handelte). (Amtsgericht Rüsselsheim, 3 C 1127/05-35)
stoffel Geschrieben 30. Mai 2006 Melden Geschrieben 30. Mai 2006 http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=985076 aber Vorsicht: Amtsgericht
emdebo Geschrieben 30. Mai 2006 Melden Geschrieben 30. Mai 2006 Die Begründung der Richter war weniger die Verspätung, sondern die Stornierung des ursprünglichen Fluges durch den Reiseveranstalter. Details hier: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...k=pauschalreise
sammler75 Geschrieben 30. Mai 2006 Melden Geschrieben 30. Mai 2006 Schön, dass sogar bei Selbstverständlichkeiten die Fluggesellschaften sich erst (erfolgreich) verklagen lassen. Wie man am Az. erkennt, auch noch ein recht frischer Fall, also schöne "Präzedenz" für andere Geschädigte. Eine schöne Argumentation von Beklagtenseite übrigens: Weil wir Sie aus der Passagierliste gestrichen haben, und Sie deshalb nicht erschienen sind, sind Sie es ja selbst in Schuld, daß Sie nicht da waren.
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