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LH streicht Flug


Empfohlene Beiträge

@runner

Ich denke der LH Flug wurde im System gerade gestrichen und die Kollegen haben nach Alternativen geschaut. Denn wie gesagt, sonst wärst Du nicht umgebucht worden, weil man das nicht darf solange der Flug im System nicht gestrichen ist.

Ja in der Pax-History sieht man alle Zeiten, wann der Pax eingecheckt hat und wo, wann er durchs Boarding-Kreuz ging, einfach alles.

In der Flight-History sind dann entsprechend alle Daten des Fluges mit Uhrzeit und wer wann was gemacht hat ersichtlich.

 

EDIT: Der Flug wurde aufgrund höherer Gewalt gestrichen und hier entfällt jeglicher Anspruch; LH hat innerhalb der Zeitfristen die Ersatzbeförderung arrangiert und den Gast nach S befördert. Damit hat sie ihr soll erfüllt und ist nicht verpflichtet Kompensationen zu zahlen.

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...Ist natürlich auch davon abhängig, wo man in Stuttgart hin möchte, da liegt der Hbf nicht immer günstig.

Genau so ist es. Wenn man z. B. nach Reutlingen moechte oder zu DaimlerChrysler, dann ist der Flughafen schon besser.

ca. 2km weniger nach Sindelfingen als vom HBF. Untertürkheim ist definitiv näher am HBF. Wenn man abgeholt wird oder mit dem Mietwagen/Taxi fährt hat der Airport eher mal Vorteile. Für den ÖPNV ist der Bahnhof die bessere Wahl.
Letzendlich muss man die Rechnung von Tuer zu Tuer machen. Wenn der Anschlussflug in FRA eine lange Uebergangszeit erfordert, dann ist ICE evtl. schon wieder besser.
So ist es.

 

@D-AIRX + runner,

 

Was Euch passiert ist, ist meinem subjektiven Eindruck nach sehr häufig der Fall. Insbesondere bei Nebel und Schnee ist der STR-FR-STR Flieger einer der ersten der gestrichen wird. Auf dem Papier ist der Flug zwar schneller, im subjektiven Durchschnitt ist der Zug aber von FRA zu Tür für die meisten besser und zuverlässiger. Und gegen Air-Rail dürfte LH ja nichts haben :-)

Geschäftspartnern, die einen verspäteten Flug FRA-STR haben weil sie entgegen meinem Rat (oder weil das Reisebüro/Buchungsmaschine es nicht hinbekommen hat) geflogen sind, schmettere ich nur "Ich habs Dir ja schon immer gesagt entgegen" ;-)

Gruß

FKB

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...Ist natürlich auch davon abhängig, wo man in Stuttgart hin möchte, da liegt der Hbf nicht immer günstig.

Genau so ist es. Wenn man z. B. nach Reutlingen moechte oder zu DaimlerChrysler, dann ist der Flughafen schon besser.

ca. 2km weniger nach Sindelfingen als vom HBF. Untertürkheim ist definitiv näher am HBF. Wenn man abgeholt wird oder mit dem Mietwagen/Taxi fährt hat der Airport eher mal Vorteile. Für den ÖPNV ist der Bahnhof die bessere Wahl.
Letzendlich muss man die Rechnung von Tuer zu Tuer machen. Wenn der Anschlussflug in FRA eine lange Uebergangszeit erfordert, dann ist ICE evtl. schon wieder besser.

So ist es.

 

Diese Diskussion mit der zentralen Lage ist müssig.

 

Ein Hauptbahnhof liegt im allgemeinen im Zentrum einer Stadt, meist ist dies auch das geographische Zentrum, somit ist er aus allen Richtung gleich gut bzw. schlecht erreichbar.

Ein Flughafen liegt im allgemeinen. am Stadtrand oder noch weiter draußen. Somit liegt für Teile des Einzuggebietes günstig, aber für viele Bereiche ist er weiter weg, einfach weil er periphär liegt.

 

Allerdings ist die Besiedlung und Bedeutung eines Stadtgebiets im allgemeinen nicht gleichmäßig. Wenn die bedeutenden Gebiete der Stadt am Rand in der Nähe des Flughafens liegen, dann wird der Vorteil der zentralen Lage aufgehoben. Und das ist in den vergangenen 50 Jahren oftmals passiert, die Entwicklung erfolgte im Umfeld des Flughafens.

 

So z.B. Stuttgart: die südlichen Bereiche (dort liegt der Flughafen) sind dichter besiedelt und wirtschaftlich bedeutender (Fildergebiet) im Vergleich zum Norden, deshalb ist die Lage des Flughafens in Stuttgart für das gesamtgebiet recht günstig. Hinzu kommt der direkte Autobahnanschluss.

 

Grüße, Carsten

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@ flugsüchtig

 

Is okay, wenn Du meinst dass es techn. Mangel war....denke Du warst nicht dabei und hast auch keine Infos über den Flug, oder?

Und damit isses gut jetzt zu dem Thema.

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Du tust ja so als ob du dabei warst und den wahren Grund für die Annulierung kennst. Dann rück mal raus mit der Info. Dann sehen wir weiter ob das Thema uninteressant geworden ist.

 

Er braucht ja nicht dabei gewesen zu sein.Ich denke mal er kann sich intern informieren.´

 

Solche Interna gehören aber nicht in die Öffentlichkeit.

 

Das auch manche so neugierig sind.

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Au Au, was hab ich mit diesem Thema nur angerichtet...

 

zu meiner Verteidigung möchte ich sagen, das die LH immer etwas von einem tech. Problem gesagt hat und das wär dann ja eindeutig nicht höhere Gewalt.

 

Handelt es sich dann doch um höhere Gewalt?, wieso macht sie dann den Leuten mit einem tech. Problem, Chancen auf Regress, wobei es dann später doch keine war.

 

Und ich ein tech. Problem ist fürs Image doch schädigender als wenn man die Wahrheit sagt, wobei der Spruch "Schlimmer gehts immer!" wohl dann Anwendung findet.

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Der Streichungscode fällt unter "Höhere Gewalt". Kann nur soviel dazu sagen und was da schließlich angegeben ist, muss auch belegt werden. Denke wenn man dies nicht könnte, würde man es so nicht machen.

Was die Kollegen da am Gate gesagt haben, weiß ich nicht, vielleicht haben die aber auch nur den Standard-Spruch aus dem PSM runtergeleiert weil sie vielleicht selbst nichts genaues wussten und irgendetwas gesagt werden musste und gut wars. Muss zugeben, hab ich auch schon gemacht.

Ich denke man könnte diesen Artikel nun schließen, oder?

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  • 4 Monate später...
Ich werde zukünftig wohl eher über MUC oder ZRH fliegen, um wenigstens gescheit Anschluss zu bekommen, wenn ich über den Teich angerauscht komme. FRA ist diesbezüglich für Anschlussreisende nach STR ein kleines Vabanque-Spiel...

 

Ob das eine bessere Möglichkeit ist, wage ich zu bezweifeln.

 

Die Flüge MUC-STR sind auch des häufigeren annulliert (keine persönlichen Erfahrungen, mir fällt es nur auf, wenn ich in den Flugplan schaue). Und der Cirrus E70 ist ja auch alle Nase lang kaputt, was dann zu einer Annullierung oder enormen Verspätung führt. Ich behaupte einfach mal, dass wir hier im Schnitt mind. 1 mal pro Woche einen Swiss A319/320 oder Avro haben, weil der Embraer kaputt, in der Wartung oder sonst was ist.

 

Diesen Thread habe ich wieder aufgegriffen, da ich letzten Montag genau dieses Problem hatte. Mein ursprünglicher Flug ZRH-STR um 19:55 Uhr wurde gestrichen, da die E70 wegen Nebels (mangels ausreichender ILS-Ausstattung) nicht fliegen konnte. Auf dem nächsten Flug um 22:40 Uhr, auf den ich umgebucht wurde, kam ein A 320 zum Einsatz. Es gab einen Verzehrgutschein im Wert von 5 Franken. Ich bekam auf Nachfrage, wo ich denn mit Euros telefonieren könne, nur einen öffentlichen Münzfernsprecher beschrieben.

Meine Fragen sind nun:

Habe ich Anspruch auf Erstattung der Telefongebühren?

Hätte man nicht den ersten Flug auch mit einem A 320 durchführen müssen? (Ich habe nämlich den Verdacht, dass man die 17 Passagiere auf dem ersten Flug einfach auf den späteren Flug umgebucht hat, da man sich einen Flug sparen wollte.)

War die Höhe des Verzehrgutscheines ausreichend? (Ich bekam eine Cola bei Mc Donalds dafür.)

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Sorry, dass ich das sagen muss, aber warum denken viele immer wieder dass Airlines die heiligen Samariter sind..??? Der Flug wurde wegen Nebels abgesagt...also hoehere Gewalt. Gut, du weisst nun als Experte dass speziell dieses a/c wegen nebels nicht operieren konnte, ein anderes vielleicht ja. Aber das ist nicht der Punkt. Der Flug wurde wegen Nebels abgesagt, schluss. Dass Swiss Dir 5 FR gab ist eine reine Nettigkeit...

 

aber ich muss mich immer noch wundern, dass Du Dir die Muehe gemacht hast wegen eines verpassten Abendessens und 2 EUR Telefongeld hier zu posten (und ich frag mich jetzt warum ich eigentlich antworte....hat ja eh keinen Sinn...)

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Für diese Verbindung grift LX auf C9 zurück und somit müsste erst ein Ersatzflieger bereitgestellt werden. Wenn dies zum Abflug des ersten Fluges nicht möglich gewesen ist, so werden Flüge zusammengelegt und Passagiere hierfür angemessen entschädigt.

In dem Fall, wurden Getränkevoucher ausgegeben für 1 Getränk, vollkommen legitim und ausreichend, auch LH würde in solch einem Fall nur einen Getränkevoucher ausgeben.

Allerdings hätte LX 2 Telefonate oder E-Mail bzw. Fax konstenfrei anbieten müssen. In diesem Fall kann man sich auf Artikel 6 der Fluggastrechte berufen (was auch teilweise gemacht wurde); die Telefonate beziehen sich auf Artikel 9 Absatz 2. Somit könnten die Kosten der Telefonate von LX erstattet werden, allerdings nur gegen Vorlage etwaiger Belege.

Und man sollte Abwägen ob sich ein derartiger Aufwand rechnet. Vielleicht beim nächsten Flug mit LX mit Unregelmäßigkeiten, die Kollegen freundlich daraufhinweisen. LX hat teilweise andere Kompensationsregelungen und vielleicht ist einigen Kollegen in ZRH die Regelung auf EU Destinationen nicht so geläufig wie die LX eigene Regelung auf Non-EU Flügen.

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Sorry, dass ich das sagen muss, aber warum denken viele immer wieder dass Airlines die heiligen Samariter sind..??? Der Flug wurde wegen Nebels abgesagt...also hoehere Gewalt. Gut, du weisst nun als Experte dass speziell dieses a/c wegen nebels nicht operieren konnte, ein anderes vielleicht ja. Aber das ist nicht der Punkt. Der Flug wurde wegen Nebels abgesagt, schluss. Dass Swiss Dir 5 FR gab ist eine reine Nettigkeit...

 

aber ich muss mich immer noch wundern, dass Du Dir die Muehe gemacht hast wegen eines verpassten Abendessens und 2 EUR Telefongeld hier zu posten (und ich frag mich jetzt warum ich eigentlich antworte....hat ja eh keinen Sinn...)

 

Ja ja, die bösen Kunden wieder...

Ich fand es nur ärgerlich, dass eine Premium-Gesellschaft wie Swiss den Kunden keine Telefonanrufe führen lässt und sich auch sonst nur soweit kulant gezeigt hat, wie sie wirklich mussten...

Deshalb hat mich eben nun interessiert, inwieweit ich ein Recht auf Entschädigung gehabt hätte.

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Gast Michael Tantini

Ich finde es auch schäbig, wenn man so knauserig ist und die Kundschaft mit einem Getränk abspeist. Aber eines zeigt mir diese Diskussion mal wieder ganz deutlich: Der böse Kunde hat keine Rechte und muss alles schlucken was die lieben Airlines sagen. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo der Kunde gem. der ach so guten EU-Regelung einen Anspruch hätte geltend machen können. Wann kommt schon mal vor, dass man wegen «Überbuchung» nicht mitfliegen darf?

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Deshalb hat mich eben nun interessiert, inwieweit ich ein Recht auf Entschädigung gehabt hätte.
Die Schweiz hat die Fluggastrechte der EU übernommen. Weitere Informationen gibt es hierzu in diversen Themen und auf der Internetseite des BAZL.
Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw).
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Die Schweiz hat nur bedingt die EU-Recht übernommen. Auf LX Langstrecken ab/nach Schweiz gelten andere. Hier liegen Kompensationen niedriger usw. Auf Flügen Schweiz-EU v.v gelten aber die EU-Rechte in vollem Umfang.

Auch auf www.swiss.ch sind die genauen Bestimmung ersichtlich.

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Gast Michael Tantini
Die Schweiz hat nur bedingt die EU-Recht übernommen. Auf LX Langstrecken ab/nach Schweiz gelten andere. Hier liegen Kompensationen niedriger usw. Auf Flügen Schweiz-EU v.v gelten aber die EU-Rechte in vollem Umfang.

Auch auf www.swiss.ch sind die genauen Bestimmung ersichtlich.

 

Ja natürlich gelten auf Flügen von/nach der EU die EU-Rechte... Da spielt es keine Rolle ob es sich um eine EU- oder um eine sonstige Airline handelt.

 

Aber wie wir ja alle laufend sehen nützen diese «Rechte» rein gar nichts.

 

Und zu Swiss fällt mir ein, wie dumm sich einige Check-In-Angestellte anstellen. Habe letztens beim RÜCKflug nur bis nach Zürich einchecken wollen. Der Löli hinter dem Schalter und auch sein Vorgesetzter bestanden aber darauf, mich bis nach Düsseldorf einzuchecken. Tja, seis dann halt. In Zürich ging ich selbstverständlich gleich zur Gepäckausgabe und liess mein Gepäck aus dem Flieger nach Rüsseldoof ausladen.

 

Fazit: Auf selbst auf dem Rückflug versuchen die Airlines einen zu mobben. (PS: Preis Zürich-XXX war 400 EUR, Preis DÜS-ZRH-XXX war 120 EUR... und da ich sowieso auf dem Hinflug in der Gegend von Rüsseldoof zu tun hatte sparte ich so gleich 280 Euronen)

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  • 6 Monate später...

Hat jemand von der Lufthansa jemals eine Entschädigung für eine Flugstreichung (wg. technischer Probleme) gesehen ?

Ich, zum wiederholten Mal betroffen (ÜN und Weiterflug erst am nächsten Morgen), bekomme als Antwort von LH immer nur : "unvorhersehbares technisches Problem" -> "nicht vermeidbar auch bei bestem Service" -> "Keine Entschädigung nach 5-3-261/2004!".

 

Mittlerweile habe ich richtig Lust, da mal tiefer zu bohren... Was macht Sinn?

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