AL777 Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Hallo Zusammen, wir hatten bei einem Flug mit der Condor nach Mallorca über 6 Stunden Verspätung. Der Flug wurde dann mitten in der Nacht durchgeführt, so das wir erst um 06:00 Uhr Morgens im Hotel waren. Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren. Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße
kingair9 Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 3 Fragen: Pauschalreise incl.Flug oder selbst gebuchter Einzelflug? Kannst Du mal die geplanten und die tatsächlichen Flugzeiten schreiben? Wurde ein Grund für die Verspätung genannt? Alles nicht unwesentlich, wenn Du eine Antwort haben willst.
AL777 Geschrieben 12. September 2006 Autor Melden Geschrieben 12. September 2006 Hallo kingair9, - selbst gebuchter Einzelflug auf der Homepage von Condor.de - geplant war der Abflug um 19:10 Uhr, die Maschine flog dann erst um 01:45 Uhr los - es wurde keine Ursache der Verspätung genannt, man wurde im Unklaren gelassen bzw. bei Nachfrage wurde auf technische Probleme verwiesen, selbst ein Anruf bei Condor erbrachte keine Erklärung. Grüße
TobiBER Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Seid ihr aus Hannover abgeflogen? Die hatte ich damals brav im TXT verfolgt und hab die wartenden Leute bemitleidet ;o)
AL777 Geschrieben 12. September 2006 Autor Melden Geschrieben 12. September 2006 Hallo TobiBER, ja - ab Hannover. Was heist "TXT" Grüße
aljoscha Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 ...Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren.Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße Was hast Du denn für Vorstellungen? Was hätte Condor denn anbieten müssen? Ich denke mal, Ihr habt bei sechs Stunden zumindest einen "Verzehr-Voucher" bekommen. Den Grund der Verspätung nicht zu erfahren ist sicher ärgerlich, nur ändert das an der Sachlage auch nichts. Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, egal in welchem Lebenbereich, gehören zum allg.Lebensrisiko.
TobiBER Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Hallo TobiBER, ja - ab Hannover. Was heist "TXT" Grüße Teletext - in dem Falle "NDR Text". ;o)
MH744 Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 ...Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren. Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße Was hast Du denn für Vorstellungen? Was hätte Condor denn anbieten müssen? Ich denke mal, Ihr habt bei sechs Stunden zumindest einen "Verzehr-Voucher" bekommen. Den Grund der Verspätung nicht zu erfahren ist sicher ärgerlich, nur ändert das an der Sachlage auch nichts. Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, egal in welchem Lebenbereich, gehören zum allg.Lebensrisiko. Ich finde sehr wohl, dass Condor die Pflicht hat, in diesem Fall Schadenersatz zu zahlen. Ich bin mit dem EU-Recht nicht vertraut, aber ist es nicht so, dass nach 4 Stunden gezahlt werden muss?
Gast Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 ...Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren. Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße Was hast Du denn für Vorstellungen? Was hätte Condor denn anbieten müssen? Ich denke mal, Ihr habt bei sechs Stunden zumindest einen "Verzehr-Voucher" bekommen. Den Grund der Verspätung nicht zu erfahren ist sicher ärgerlich, nur ändert das an der Sachlage auch nichts. Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, egal in welchem Lebenbereich, gehören zum allg.Lebensrisiko. Ich finde sehr wohl, dass Condor die Pflicht hat, in diesem Fall Schadenersatz zu zahlen. Ich bin mit dem EU-Recht nicht vertraut, aber ist es nicht so, dass nach 4 Stunden gezahlt werden muss? Warum macht ihr euch eigentlich nicht erstmal selbst ein bisschen schlau anstatt hier immer direkt zu plärren?
BRE Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Ich wollte auch erst etwas schreiben, von wegen EU-Rechte, aber hab, bevor ich dies tat auch noch mal nachgelesen. Leider ist es so, dass die Rechte dort (in meinen Augen zumindest) eine massive Lücke aufweisen, denn die wesentlichen Bestimmungen gelten nur bei Flugannullierungen bzw. Überbuchungen! Bei einer reinen Verspätung hat man je nach Distanz nur Anspruch auf Telefongespräche, Verpflegung und ggf. auch noch auf eine Hotelunterbringung bis zum Abflug. Für Strecken < 1500km hat man diesen Anspruch bereits ab 2 Stunden, bei 1501 bis 3000km ab 3 Stunden und bei längeren Strecken bei 4 Stunden bzw. mehr Verspätung. Bei 5 oder mehr Stunden Verspätung hat man ausserdem Anspruch auf Erstattung des Flugpreises und ggf. einem kosten Rückflug zum Ursprungsort. Andere Schäden hat der Fluggast der Airline nachzuweisen und muss sie daher im Zweifel wohl Einklagen. (Beispiel: Bereits bezahltes Hotel kann auf Grund der Verspätung nicht mehr genutzt werden.) Entschädigungen stehen dem Fluggast nur im Falle der Annullierung bzw. Nichtbeförderung auf Grund von Überbuchung des ursprünglichen Fluges zu. Dies gilt aber auch nur, wenn der Fluggast nicht 2 Wochen oder früher davon in Kenntnis gesetzt wird oder die Gründe für die Annulierung nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen (Beispiele: Fluglotsenstreik, Wetter oder ähnliches). Die Höhe richtet sich nach Entfernung, möglicher Alternativbeförderung und der Verspätung der Ankunft am Ziel.
HAM67 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Also wir haben für eine rund dreistündige Verspätung einen 8,-Euro Verzehrgutschein bekommen... War toll - sind dann auch erst gegen kurz vor 2h auf Mallorca gewesen statt wie geplant um kurz vor 23Uhr. Flug HAM-PMI am 1.9.06. Grund war wohl ein defekt in der Maschine, die aus Ägypten kommen sollte. Klar, kann passieren, vermiest einem aber total den Spaß (gerade wenn man dann mitten in der Nacht ankommt). Ich wäre dann lieber nach Hause gefahren, gut geschlafen und dann am nächsten morgen geflogen
HAM67 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Also wir haben für eine rund dreistündige Verspätung einen 8,-Euro Verzehrgutschein bekommen... War toll - sind dann auch erst gegen kurz vor 2h auf Mallorca gewesen statt wie geplant um kurz vor 23Uhr. Flug HAM-PMI am 1.9.06. Grund war wohl ein defekt in der Maschine, die aus Ägypten kommen sollte. Klar, kann passieren, vermiest einem aber total den Spaß (gerade wenn man dann mitten in der Nacht ankommt). Ich wäre dann lieber nach Hause gefahren, gut geschlafen und dann am nächsten morgen geflogen
Marobo Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Leider ist es so, dass die Rechte dort (in meinen Augen zumindest) eine massive Lücke aufweisen, denn die wesentlichen Bestimmungen gelten nur bei Flugannullierungen bzw. Überbuchungen! Ich denke nicht, dass es sich hier um eine "massive Lücke" handelt. Sinn der EU-Verordnung ist nicht, möglichst vielen Paxen einen Anspruch auf 250, 400 oder 600 EUR zu verschaffen. Vielmehr wollte man primär der Praxis einhalt gebieten, dass Airlines Flüge erst anbieten, dann aber kurzfristig absagen, wenn beispielsweise nicht genug Leute gebucht haben. Neben dem Anspruch auf Vertragserfüllung unterstützt den Pax eben jetzt auch die EU-Verordnung, die gleichzeitig auf die Airlines abschreckend wirken soll und wohl auch tut. Genauso soll die Überbuchung von Flügen verhindert werden, denn im Geschäftsleben kann man nun mal nur das verkaufen, was man auch wirklich hat. Und das sind eben nicht 150 Sitzplätze in einem Flieger mit 120 Sitzen. Auch hier gilt wieder: Tun die Airlines es doch, müssen sie dafür eben in Zukunft die Ausgleichszahlung zahlen. Das hilft dem Pax direkt und indirekt, indem es nämlich wiederum abschreckend auf die Airlines wirkt. Im Fall von Verspätungen gesteht man dem Reisenden nur ein Recht auf die elementarsten Dinge zu. Dazu gehört eben die Verpflegung während der Wartezeit in angemessenem Rahmen, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Freunden/Geschäftspartnern etc. und ggf. auch eine Hotelübernachtung, damit niemand am Airport schlafen oder sich auf eigene Kosten im Hotel einbuchen muss. Ebenso gibt es eine Möglichkeit des außerordentlichen Rücktritts vom Vertrag bei 5-stündiger Verspätung, die sonst per se nicht gegeben oder zumindest strittig wäre. Auch wieder kostenlos zum Ursprungsflughafen zurück transportiert zu werden, wenn auf einer Umsteigeverbindung der Anschlussflug extrem verspätet ist und so der ganze Trip keinen Sinn mehr macht, ist verbraucherfreundlich. Zwar haben die Airlines mit diesen Regeln keinen extremen Druck, möglichst pünktlich zu sein, aber neben dem Interesse jeder Airline den Flugplan einzuhalten gibt es eben auch Kosten, die bei Verspätungen entstehen. Ich finde das Gesamtpaket macht durchaus Sinn, so wie es existiert - auch wenn man sich natürlich im Ärger einer Verspätung, die jeden früher oder später mal in massiver Form erwischt, sich auch eine Art von finanzieller Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden etc. wünschen würde. Wer Pauschal gebucht hat, kann bei großen Verspätungen übrigens durchaus solche Ansprüche bei dem Veranstalter geltend machen. Nur kommt da natürlich letztlich nur ein kleiner Betrag raus (x % vom Tagesreisepreis).
BRE Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Nun ja letztlich ist es aber für den Pax relativ unerheblich, warum er zu spät sein Ziel erreicht und oft liegen Verspätungen (okay dann allerdings meist nicht im Stundenbereich) alleine daran, dass die Airline den Flugplan zu eng plant. Das muss eigentlich auch nicht sein. Denn für mich macht es eigentlich keinen Unterschied, ob mein Flug 3 Stunden verpsätet ist oder ob ich 3 Stunden später ankomme, weil ich einen späteren Flug nehmen musste, weil der eigentliche Flug annuliert wurde oder überbucht war. Der Unterschied ist lediglich, dass er im zweiten Fall Anspruch auf Entschädigungen hat, im ersten allerdings nicht und das obwohl beide Fäller durchaus von der Airline verschuldet sein können...
Marobo Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 3 Std. Verspätung dürften normalerweise nicht mal eben durch schlechte/unrealistische Planung der Airline entstehen. Das kann mal eine halbe oder eine Dreiviertelstunde sein, die durch enge Umlaufplanung dann meistens auch nicht aufgefangen werden kann. Aber 3 Std. oder mehr haben sicher eher andere Ursachen. Wenigstens haben die Airlines jetzt in einem solchen Fall einen Anreiz, den Flug eben nicht mal eben kurzfristig ganz zu streichen und den Pax möglicherweise auf den nächsten Tag oder sogar einige Tage später zu vertrösten. Das ist zumindest meine Beobachtung seit dem Februar 2005: Es werden - zumindest bei den LCC - weniger Flüge gestrichen, sondern dann eben zur Not mit ziemlicher Verspätung geflogen.
BRE Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Ich schrieb ja selber, dass z.B. enge Flugpläne nicht zu Verspätungen im Stundenbereich führen. Aber angenommen ein technischer Defekt (wird hier im Forum zumindes oft nicht als höhere Gewalt angesehen, wie das nun vor dem Richter aussieht weiss ich natürlich nicht) tritt auf und daher kann die Maschine erst 3 Stunden später starten und hat daher 3 Stunden Verspätung. Was ist an dieser Situation dann für den Pax anders, als wenn die Airline sagt: Wir streichen deinen ursprünglichen Flug wegen dem technischen Defekt, aber in dem Flug 3 Stunden später ist noch Platz, wir buchen dich um. Für den Pax sind die Konsequenzen ansich gleich, nur in dem einem Fall hat er Anspruch auf eine Kompensation, in dem anderem nicht. Insofern sehe ich in dieser Regelung schon eine Lücke, auch wenn dieser Fall nun ein wenig konstruiert sein dürfte, aber zumindest durchaus denkbar ist...
Marobo Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Man wird in irgendwelchen Regelungen immer irgendwelche Fälle finden, wo es dann nicht mehr zu 100% logisch ist. Die EU-Verordnung ist da ganz klar bzgl. der Regelung: (Kurzfristige) Annullierungen und Überbuchungen werden "bestraft", Verspätungen nicht (bzw. deutlich weniger). Eine Verspätung wird den Pax aber in den allermeisten Fällen deutlich weniger schädigen als eine Annullierung oder Überbuchung. Auf den meisten Routen geht eben nicht schon kurze Zeit später der nächste Flug, sondern statt am Morgen vielleicht am Abend, am nächsten Tag oder sogar erst Tage später. Eine Verspätung bewegt sich in den seltensten Fällen im Bereich von 10 Std. oder mehr. Und für den Fall, dass die Airline bei einer Streichung/Überbuchung sehr kurzfristig eine Ersatzverbindung bereitstellen kann, wird der Anspruch nach EU-Verordnung ja sogar reduziert, so dass man bei 3 Std. späterer Rückkehr aus TFS beispielweise nur noch die Hälfte der 400 EUR bekommt. Wie gesagt: Ich finde die Regelung insgesamt schon sehr stimmig.
BRE Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Nun ja, laut der Verordnung hat zumindest der Pax mit dem annulierten Flug schon Anspruch auf Ausgleichszahlung. Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Auszug aus Artikel 5: Annullierung (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs- leistungen gemäß Artikel 8 angeboten, B) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungs- leistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beför- derung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwar- tende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unter- stützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben B) und c) angeboten und c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. (2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderwei- tigen Beförderung. (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außer- gewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Also im von mir gegebenem Szenario, war der Flug annuliert. Ursache: Technischer Defekt, welches wir jetzt mal nicht unter höhere Gewalt zählen. Da technische Defekte eher kurzfristig auftreten, wird der Pax auch erst am Flugtag informiert, also hat der Pax Ausgleichsansprüche nach Artikel 7. Auszug aus Artikel 7: Ausgleichsanspruch(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, B) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km, c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder B) fallenden Flügen. (...) (2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug ange- boten, dessen Ankunftszeit a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder B) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder B) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunter- nehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen. Verspätung sagte ich 3 Stunden, bezogen auf die Strecke HAJ-PMI (um die ging es ja mal ursprünglich, laut Great Circle Mapper 1531km) fällt das also auf Flüge in B), da ja im Szenario eine Ersatzbeförderung mit nicht später als 3 Stunden angeboten wurde, hätte der Pax Anspruch auf 200€ Ausgleichszahlung! So verstehe ich das zumindest.
touchdown99 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Auch wenn ich es schon 1000mal (na ja, fast) geschrieben habe..... Leider ist es so, dass die Rechte dort (in meinen Augen zumindest) eine massive Lücke aufweisen, denn die wesentlichen Bestimmungen gelten nur bei Flugannullierungen bzw. Überbuchungen! Die EU-VO definiert - Mindestrechte - für Passagiere (die nicht grds. Vertragspartner der Airline sind) - einheitlich in der EU Damit ist nicht gesagt, dass - weitergehende Rechte (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Preisminderung) - für Vertragspartner - nach deutschem Recht nicht existieren können. Die EU-VO ist lediglich der kleinste gemeinsame Nenner für die gesamte EU.
AL777 Geschrieben 13. September 2006 Autor Melden Geschrieben 13. September 2006 ...Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren. Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße Was hast Du denn für Vorstellungen? Was hätte Condor denn anbieten müssen? Ich denke mal, Ihr habt bei sechs Stunden zumindest einen "Verzehr-Voucher" bekommen. Den Grund der Verspätung nicht zu erfahren ist sicher ärgerlich, nur ändert das an der Sachlage auch nichts. Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, egal in welchem Lebenbereich, gehören zum allg.Lebensrisiko. Meine Frage vorab - bist Du vielleicht ein Mitarbeiter einer Airline ? Mit meinen Vorstellungen hat das nichts zu tun. Ich bin halt der Ansicht, dass ich als Kunde eine Verspätung von über 6 Stunden nicht so hinnehmen muß. Immerhin habe ich eine Dienstleistung erworben und muß davon ausgehen, dass die wie zugesagt erbracht wird. Condor hätte uns mindestens rechtzeitig über die Verspätung informieren oder eine Umbuchung anbieten können. Dieses wurde uns aber verwehrt. Von einem Mitreisenden habe ich erfahren, dass bereits um 13:00 Uhr an diesem Tage eine erhebliche Verspätung bekannt war.
AL777 Geschrieben 13. September 2006 Autor Melden Geschrieben 13. September 2006 Nochmals vielen Dank für alle Postings bis jetzt. Für mich zeigt sich aber das in meinem Fall die EU-Gesetzgebung auch unterschiedlich ausgelegt werden kann. Abschließend gesagt: Es können Verspätungen passieren, auch Große. Aber dann muß man professionell die Passagiere informieren und Alternativen wie Umbuchungen anbieten. Alles dieses wurde unterlassen oder abgelehnt. Ich selbst hab' schon technische Defekte, verpasste Anschlußmaschinen durch z.B. die Einreiseabwicklungen genug erlebt. Aber immer wurde einen Alternativen oder Informationen zur Verfügung gestellt. Grüße an Alle Noch eine Anmerkung: Wo sind auch die Grenzen, bei 20 Stunden Verspätung ? Wie sieht es mit z.B. einer Ersatzmaschine aus ?
touchdown99 Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 Die EU-VO sieht nur Ausgleichsleistungen für die dort vorgeschriebenen Fälle vor. Alles andere kannst Du nur unter Berücksichtigung des jeweils anwendbaren nationalen Rechts beantworten. Die Luftbeförderung ist nach deutschem Recht ein Transportvertrag und folgt den dafür geltenden Regeln, wie jeder andere Vertrag auch. Ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist oder ob der Vertrag nicht z.B. litauischem Transportrecht folgt, ist wieder eine andere Frage. Was gewiß ist, sind die Mindeststandards nach der EU-VO. Nur noch mal zur Erinnerung für alle, die immer über diese VO maulen: Vor 2004 gab es überhaupt keine einheitlichen Minimalstandards. Was Airlines tun sollten, ist letztendlich eine andere, außerrechtliche Frage - genauso wie die Frage der Befolgung von rechtlichen Vorgaben ein ökonomisches Problem ist, nämlich welcher Schaden im Ergebnis größer ist - rechtstreu zu sein oder sich rechtswidrig zu verhalten in dem Wissen, dass dies im Ergebnis billiger ist, weil sich die große Mehrheit der Passagiere mehr oder weniger alles gefallen lässt. Wie immer gilt insofern: Life is hard and then you die....
aljoscha Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 ...Muß man das eigentlich hinnehmen? Lt. Hotline kann das mal passieren. Was nützen einen die Rechte wie z.B. Umbuchung, wenn mitten in der Nacht nichts mehr fliegt bzw. diese Option nicht angeboten wird. Grüße Was hast Du denn für Vorstellungen? Was hätte Condor denn anbieten müssen? Ich denke mal, Ihr habt bei sechs Stunden zumindest einen "Verzehr-Voucher" bekommen. Den Grund der Verspätung nicht zu erfahren ist sicher ärgerlich, nur ändert das an der Sachlage auch nichts. Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, egal in welchem Lebenbereich, gehören zum allg.Lebensrisiko. Meine Frage vorab - bist Du vielleicht ein Mitarbeiter einer Airline ? Mit meinen Vorstellungen hat das nichts zu tun. Ich bin halt der Ansicht, dass ich als Kunde eine Verspätung von über 6 Stunden nicht so hinnehmen muß. Immerhin habe ich eine Dienstleistung erworben und muß davon ausgehen, dass die wie zugesagt erbracht wird. Condor hätte uns mindestens rechtzeitig über die Verspätung informieren oder eine Umbuchung anbieten können. Dieses wurde uns aber verwehrt. Von einem Mitreisenden habe ich erfahren, dass bereits um 13:00 Uhr an diesem Tage eine erhebliche Verspätung bekannt war. Nein, Mitarbeiter einer Airline bin ich nicht. Nur habe ich durch langjährige Reise/Flugerfahrung etwas Sinn für das Machbare. Man kann natürlich auf jedem Airport 2 Ersatzmaschinen und 3 Crews stationieren um für alles Mögliche gerüstet zu sein.Nur,die Verhältnismäßigkeit für das Unternehmen muss ja auch gewahrt bleiben. Du hast sicher recht, die Informationen waren offensichtlich dürftig. Nur was hättest Du anders gemacht, wenn Du mehr gewußt hättest. Ich denke mal Ihr habt während der Wartezeit Verpflegung bekommen, sonst wäre das sicherlich hier Thema gewesen. Welcher materielle Schaden ist überhaupt entstanden? Wäre überhaupt eine Umbuchung möglich gewesen? Gab es denn zu dem Zeitpunkt noch andere Flüge? Wenn ja, für alle Passagiere oder nur für einige? Wer wäre ausgewählt worden, nach welchen Kriterien?Was wäre mit den anderen passiert. Fragen über Fragen.... Ich persönlich schreibe immer einen kurzen, freundlichen, aber in der Sache bestimmen Brief mit meinen Vorstellungen an die Verantwortliche Person.In fast allen Fällen hat es dann eine für mich zufriedenstellende Lösung gegeben. Anrufen bringt eigentlich nicht viel, da man kaum eine Person mit Entscheidungsbefugnis an das Telefon bekommt.Die anderen erzählen nur blah,blah.Das kann man sich schenken. Übrigens, wenn Du dich ungerecht behandet fühlst, steht Dir der Rechtsweg doch offen. Dort bekommst Du dann auf jeden Fall ein Urteil.Ob Du Recht bekommst ist wieder eine ganz ander Sache. Je mehr Urteile es zu diesem Themenkomplex gibt, desto besser wird die Rechtssicherheit für die Nachfolgenden.
Marobo Geschrieben 14. September 2006 Melden Geschrieben 14. September 2006 Übrigens, wenn Du dich ungerecht behandet fühlst, steht Dir der Rechtsweg doch offen.Dort bekommst Du dann auf jeden Fall ein Urteil. Das ist auch nicht unbedingt so. Es soll ja dt. Airlines geben, die sich erst mal stur stellen und dann kurz vor der Verhandlung doch zahlen, damit es bloß kein Urteil für bestimmte Sachverhalte gibt, auf die sich später andere Reisende beziehen könnten.
aljoscha Geschrieben 14. September 2006 Melden Geschrieben 14. September 2006 Übrigens, wenn Du dich ungerecht behandet fühlst, steht Dir der Rechtsweg doch offen.Dort bekommst Du dann auf jeden Fall ein Urteil. Das ist auch nicht unbedingt so. Es soll ja dt. Airlines geben, die sich erst mal stur stellen und dann kurz vor der Verhandlung doch zahlen, damit es bloß kein Urteil für bestimmte Sachverhalte gibt, auf die sich später andere Reisende beziehen könnten. Na, um so besser!
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