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Sicherheitskontrolle - ab wann wird man bestraft?


Tecko747

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Durch die neuen Sicherheitsrichtlinien in Großbritannien und den USA stelle ich mir nun folgende Frage.

 

Gibt es irgendwelche Regeln, ab welcher Grenze man bei der Sicherheitskontrolle bestraft wird, wenn man ein verbotene Gegenstände mit in den Sicherheitsbereich nimmt?

 

Nehmen wir an jemand hätte eine Flasche voll Spiritus im Handgepäck? Wie sieht es mit Messern aus?

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In STN lief das jetzt so ab: Auf dem Weg zum Sicherheitsbereich passierte man am Anfang Flughafenmitarbeiter, die einen schon fragen, ob man irgendwelche Flüssigkeiten, Cremes etc. dabei hat. Erstaunlich viele waren dann schon am Kramen in ihren Taschen. Ein Stückchen weiter wurde dann die Bordkarte kontrolliert. Dann kam man irgendwann zur Sicherheitsschleuse, wo wie üblich alles durch die X-Ray-Maschine läuft, während man den Metalldetektor passiert. Dann wurden viele Taschen noch manuell durchsucht, ebenso recht viele Paxe noch händisch abgetastet.

 

Auf jeden Fall fanden sich dann in vielen Handtaschen doch noch Dinge wie Nagellack, Feilen etc. - die natürlich abgenommen wurden. Aber solche Dinge sind offenbar bis zum letzten Schritt des Sicherheitsprocederes nicht wirklich "schlimm". Insofern dürfte man nicht bestraft werden, wenn man bei der Taschendurchsuchung nicht gerade mit einer Bombe im Rucksack erwischt wird. Die japanische Messersammlung kommt vielleicht auch nicht so gut, wobei das kaum ein Grund für eine wirkliche Bestrafung sein dürfte. Man bekommt sie halt abgenommen und gut ist.

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Ich wusste gar nicht, dass Du Sprengstoffexperte bist. Aber lass uns doch ein bisschen an Deinem Wissen teilhaben. Ein bisschen mehr Hintergrundwissen interessiert sicher manchen.

 

Im übrigen steht ja auch nirgends, dass jetzt 100 g Sprengstoff an Bord erlaubt sind, sondern 100 ml Flüssigkeiten. Man darf jetzt also wieder die Zahnpasta, das Deo und andere Kleinigkeiten mit an Bord nehmen.

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Die Eingangsfrage war ja ob man bestraft wird, wenn man etwas unerlaubtes im Handgepäck hat. Dazu folgende Geschichte:

 

Mir ist auf einem Flug nach Jamaika Ende 2003 mal was passiert wobei ich ziemlich dämlich aussah. Ich habe einer guten Freundin, die mit geflogen ist, eine Videokameratasche abgenommen. Sie hatte diese Tasche wiederrum selbst von jemand geliehen (ohne den Inhalt zu prüfen). Die Freundin stellt sich außerdem auch noch an einer anderen Schlange zur Sicherheitskontrolle an.

 

Der Beamte sah dann wohl was beim Durchleuchten. Ich dachte nur: "Na gut, ist ja viel Elektronik drin. Da sieht bestimmt etwas von verdächtig aus." Und von wegen - in der Tasche war aus irgend einem Grund ein fetter Leatherman, also ein Klappmesser mit recht langer Klinge, Schraubenzieher und noch mehr dran. Als der Sicherheitsbeamte das rausholte und aufklappte dachte ich nur: "Mist, das war's mit dem Urlaub".

Ich kam dann natürlich noch mit blöden Ausreden wie: "Das ist gar nicht meine Tasche"

 

War aber nicht schlimm das ganze. Der Beamte sagte nur, also das könne ich nicht mit in die Kabine nehmen, da könnte ich ja das ganze Flugzeug mit auseinander bauen. Ich könnte es wohl als Gepäck aufgeben oder direkt abgeben. Hab es dann da gelassen - war ja nicht meins :-)

 

Also ich bin wie gesagt nicht bestraft worden. Aber die Frage ist ja nun wirklich: wenn jemand jetzt mal Sprengstoff im Handgepäck hat, wird man damit denn verhaftet?

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Die Antwort gibt uns das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005:

 

§ 19 Strafvorschriften

 

(1) Wer entgegen § 11 Abs. 1 die dort bezeichneten Gegenstände in Luftfahrzeugen oder in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen im Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

 

Wobei in §11 Abs.1 eben Messer, Sprengstoff und "Gegenständen, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken"

 

Bis zur Sicherheitskontrolle darfst Du also, danach machst Du dich strafbar, selbst dann, wenn die Sicherheitskontrolle die Gegenstände nicht gefunden hat.

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die frage ist doch, was gefunden wird, wo es gefunden wird und wie man es erklären kann.

 

die nagelfeile kann jede frau in der handtasche vergessen haben - no problem!

 

doch wenn es eine schusswaffe ist, wenn ein grosses jagdmesser in einer aktentasche versteckt ist oder in einer jacke im doppelten saum oder batteriesäure in der babyflasche, dann kann man sich nur schwer aus dem verdacht eines vorsatzes rausreden.

 

man muss mit dem gesunden menschenverstand an die sache rangehen...

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Nun hab ich aber auch noch eine Frage.

 

Teiweise taucht bei kleinen Messern die Längenbegrenzung von 6 cm auf, unter der man angeblich darf. Ich hatte das praktische Beispiel auf TXL-VCE mit einem Korkenzieher, der eine winzige ca. 2,5 cm lange Klinge hatte. In TXL vom Sicherheitsbeamten zuglassen, wurde er in VCE bei Ausreise eingezogen. Hat dazu jemand ordentliche Quellen?

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Ich kann hier nur konkret fuer die Schweiz sprechen, dh. hier kommt bei im Handgepaeck (zumeist ohne irgendwelche boese Absichten) mitgefuehrten Stichwaffen das Waffengesetz zur Anwendung, wobei die von einem "Schreibtischtaeter" ausgetueftelte Definition, was nun eine Waffe im Sinne des Gesetzes darstellt, oft nicht einmal von den Fachpersonen verstanden wird bzw. man in diesen Bagatelldelikten mehr Literatur waelzen muss als in so manchem "richtigen Fall" ...

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a6.html

 

Bei Schusswaffen ist ebenfalls das Waffengesetz anwendbar bzw. wenn diese im eingecheckten Gepaeck ohne entsprechende Bewilligung ausgefuehrt werden, das Kriegsmaterialgesetz, welches ab Kaliber 22 (!!!!) gilt, wobei hier sogar die fahrlaessige Begehung als Vergehenstatbestand ausgestaltet ist.

 

Konkret gibt es dann meistens Bussen bzw. im Falle des direkten Mitfuehrens bzw. Tragens von Schusswaffen kuerzere Freiheitsstrafen (es sei denn man hatte weitergehende Plaene, aber dies ist ein anderes, zum Glueck sehr duennes Kapitel :-)

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man muss mit dem gesunden menschenverstand an die sache rangehen...

 

Absolut richtig, aber an diesem mangelt es leider manchmal, dh. meistens wuerde es reichen, wenn man den Gegenstand einfach "entsorgt", anstatt daraus ohne Ruecksicht auf den Steuerzahler einen "Kriminalfall" zu machen und ebenso ahnungs- wie harmlose Toelpel zu Straftaetern zu stempeln ...

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Was bleibt einem dann eigentlich demnächst noch übrig, wenn man etwas zu trinken mit an Bord nehmen möchte und nicht gerade Lust hat, das am Flughafen zu kaufen?

Eine leere Flasche mit in den Sicherheitsberecih nehmen und dort mit Leitungswasser füllen? In Ländern mit weniger gutem Trinkwasser ist man da ziemlich am A... zumal die Getränkepreise z.B. in AGP jetzt schon utopisch sind...

Wie lockheed schon sagte, die Terroristen haben erreicht, das unsere Freiheiten weiter beschnitten werden. Ich hoffe, das Ganze ist nur vorrübergehend.

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Ein Versuch ist immer dann strafbar, wenn es im Gesetz so bestimmt ist oder es sich um den Versuch eines Verbrechens handelt (d.h. gesetzlich vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr)

 

Wow, echt liberal, dh. ich komme nach D, wenn ich die "Delinquentenlaufbahn" einschlage.

 

Da wird jedes Delikt zur geistigen Herausforderung, dh. zuerst einen Blick ins StGB (und Kons.) werfen, die Strafbarkeitsluecke ausspaehen und dann los, ein Versuch kann ja nicht schaden und wenn es klappt, dann hat es sich hoffentlich gelohnt (die zweite, oft vernachlaessigte Voraussetzung)

 

Sorry, fuer den boesen Kommentar, dh. auch wir haben einge wundervolle legislatorische Missgriffe hierzulande, ua. das bereits erwaehnte Kriegsmaterialgesetz, welches zu 99.9 Prozent die Falschen trifft (=> und die Moral von der Geschicht: ueberlasse dem Parlament die Gesetzgebung nicht, vor allem, wenn es noch ein sog. "Milizparlament" ist ;-)

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Was bleibt einem dann eigentlich demn�chst noch �brig, wenn man etwas zu trinken mit an Bord nehmen m�chte ... Ich hoffe, das Ganze ist nur vorr�bergehend.

 

Warum denn, bald wird es auf der Langstrecke in der Eco nur noch alle paar Stunden einen 1 dl Becher Leitungswasser geben, in der Business eigene Halbliterflaeschchen und in der First einen eigenen vergoldeten Hahn mit der Aufschrift "Chateau Robinet", und dies wird dann wohl noch als - zumindest bei mir schlagendes - Werbeargument genutzt ;-)

 

Spass beiseite: auf einem Nachtflug wird dies in Zukunft echt zum Problem - ich hoffe, dass man nun endlich an Bord genuegend grosse Wasserflaschen bekommt (oder diese zumindest im Transitbereich zu halbwegs vernuenftigen Preisen kaufen kann)

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Eine leere Flasche mit in den Sicherheitsberecih nehmen und dort mit Leitungswasser füllen?

 

Mit einer leeren Flasche bekommst du über kurz oder lang wahrscheinlich auch ein Problem. Denn darin können ja dann auch wieder mitgebrachte Flüssigkeiten zusammengeschüttet werden.

Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden aber ich habe irgendwo gehört, dass Duty-Free Sachen versiegelt werden.

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Vor ein paar Tagen LHR.....

 

Ein stark übergewichtiger Franzose schleppt sich mit seinem Trolli plus Laptoptasche an der Schlange (vor dem Eingang !) zur Security vorbei und will in den Fasttrack.

"Mössiörr eim innö rösch, mei pläin is göing !"

 

Der gute Mann am Eingang wirft einen kurzen Blick auf den Trolli, schaut den Franzosen mitleidig an und zeigt wortlos auf ein Schild mit der eindeutigen Aufschrift "1 piece of baggage only"

Merde !

Die mindestens 125 Kilo kommen in Wallung und setzen sich mit hochrotem Kopf und schwitzend in Richtung Check-in in Bewegung.

 

Wissendes Achselzucken in der Schlange und man staut sich so langsam in den Durchgang zum Security-check voran. Schon mal Kleingeld ausräumen, uhr in die Tasche etc.

 

So ca 10 Minuten später kündigt lautes Schnaufen die Rückkehr unseres Franzosen an. Richtig, in der Fasttrack-lane "saust" der gute Mann an den neidischen Blicken hunderter Economy´s vorbei, schmeisst sein Zeug auf das Band und rennt, wild mit dem Ticket wedelnd "mei pläin, mei pläin" geradewegs durch die Schleuse......

Shocking !

 

Ein Raunen geht durch die Menge und die ersten fangen an zu grinsen.

Klar, Notebook noch drin, Uhr an, Kleingeld in der Tasche, Die Geißel der Menschheit mit dem verhassten Standard-Klingelton in der Brusttasche, Gürtel in der Bux und die Schuhe noch an.

 

Wer jetzt glaubt der Mensch liesse sich belehren, weit gefehlt...

Exakt in der oben beschriebenen Reihenfolge musste der gute Mann immer wieder zurück und sich der nächsten Tortur unterwerfen.

Die Sicherheitsmannschaft grinste mitlerweile genauso breit wie wir und hat den armen Kerl sowas von zerpflückt, zum Schluss tat er mir einfach nur noch leid. Klar die Notebook Tasche wurde auch noch auf den Kopf gestellt und auf "explosives" untersucht....

 

Als ich nebenan durch die Schleuse bin stand er immer noch da, händeringend und fast am heulen....

 

Als ich meine Flugnummer am Display suchte verschwand die AFxxx nach CDG gerade von der Liste.

 

Böse Absicht wird ihm wohl keiner unterstellen, schlichtweg überfordert wäre die richtige Beschreibung....

 

Vielleicht Offftopic, aber bestraft war er sicherlich, der gute Mann.

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Wieso Häme ?

 

Selbst wenn man die mehrsprachigen Schilder nicht lesen kann sind die Symbole doch eindeutig, ausserdem werden Flyer verteilt und auf sämtlichen Websites wird man auf die Besonderheiten gen UK oder noch umfangreicher gen US hingewiesen...

 

Was mich gewundert hat, ist die Tatsache das er seinen Trolli noch loswerden konnte so kurz vor knapp. Als die Maschine abgedrückt wurde haben die ja (angenommenerweise) sogar den Trolli noch rausnehmen müssen, da er nicht eingestiegen war. Auch hier entsteht (vermeidbarer) Zusatzaufwand.

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