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Ryanair-Aktion Buy One Get One Free


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Wobei ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass FR bei der Umsetzung erwartet hat, dass es nicht auffällt. Da sind nun wirklich viele unabhängig voneinander drauf gekommen und es erforderte kein besonderes Hackertum. Oder die EDV-Abteilung hat neue Praktikanten bekommen... ;-)

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Wie geil ist das aber bitte schon wieder. Geht doch gar nicht, oder?

 

Mich interessiert echt was die machen wollen, aber wie ich FR kenne stornieren die einfach alle Flüge. Könnte mir vorstellen dass ne ganze Menge Leute nun fleißig Gratisflüge buchen.

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Wie geil ist das aber bitte schon wieder. Geht doch gar nicht, oder?

 

Mich interessiert echt was die machen wollen, aber wie ich FR kenne stornieren die einfach alle Flüge. Könnte mir vorstellen dass ne ganze Menge Leute nun fleißig Gratisflüge buchen.

 

Ja, nur wie wollen die die Leute herausfiltern, denen die Gratisflüge nicht zustehen, wenn die EDV noch nichteinmal ein Paßwort Login hinbekommt.

 

Buchungsbestätigung ist übringens noch nicht da. Ist mir aber auch egal. Solange die Online-Bestätigung positiv ist, ist ja alles ok.

Aber für 1 EUR inkl. Kreditkartengebühren, ohne Gepäck und ohne Preboarding ist schon ein einmaliger Preis. ;-)))

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Wäre FR eigentlich dazu berechtigt die zusätzl. Steuern abzubuchen? Wäre doch eigentlich rechtlich nicht so ganz ok!?

 

Naja, ich will ja kein Spielverderber sein, aber die Bedingugen sind recht eindeutig, Passwortschutz hin oder her. Und da wird hier teilweise gegen zwei ganz zentrale Bedingungen wissentlich verstoßen:

 

a) Freiflug nach 1 regulären Buchung

 

und

 

B) Personen auf reg. Buchung und Freiflug müssen identisch sein

 

Wenns hart auf hart kommt, könnte Ryanair sogar nicht nur die Gebühren nachbelasten sondern dir ne nette Anwaltsrechnung schicken, aber wie gesagt, ich möchte hier kein Spielverderber sein. ;-)

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Wenns hart auf hart kommt, könnte Ryanair sogar nicht nur die Gebühren nachbelasten sondern dir ne nette Anwaltsrechnung schicken, aber wie gesagt, ich möchte hier kein Spielverderber sein. ;-)

Wobei das angesichts der Anzahl (tausende?) schon eine Massenabmahnung wäre und sie daher fast nichts dafür berechnen dürften.

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naja, ich weiß net. Also bevor die das Klagen anfangen, müßten die erstmal diese Lücke schliessen. Da haben die doch selber schuld.

 

Und wenn die Namen identisch sein müssen, dann müßte das gleich bei Buchung geprüft werden und man dürfte dann gar keine Buchungsnr. bekommen.

 

Wir werden sehen....

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naja, ich weiß net. Also bevor die das Klagen anfangen, müßten die erstmal diese Lücke schliessen. Da haben die doch selber schuld.

 

Und wenn die Namen identisch sein müssen, dann müßte das gleich bei Buchung geprüft werden und man dürfte dann gar keine Buchungsnr. bekommen.

 

Wir werden sehen....

 

Ist klar.

Wenn ich die Kasse offen stehen lasse, bin ich auch selbst schuld, wenn einer was rausnimmt. Da müsste ich doch erstmal die Lücke schließen. Da wäre ich doch selbst schuld. Und bevor einer was rausnimmt, hätte eben geprüft werden müssen, ob derjenige berechtigt war.

 

Ihr werdet sehen...

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naja, ich weiß net. Also bevor die das Klagen anfangen, müßten die erstmal diese Lücke schliessen. Da haben die doch selber schuld.

 

Und wenn die Namen identisch sein müssen, dann müßte das gleich bei Buchung geprüft werden und man dürfte dann gar keine Buchungsnr. bekommen.

 

Wir werden sehen....

 

Ist klar.

Wenn ich die Kasse offen stehen lasse, bin ich auch selbst schuld, wenn einer was rausnimmt. Da müsste ich doch erstmal die Lücke schließen. Da wäre ich doch selbst schuld. Und bevor einer was rausnimmt, hätte eben geprüft werden müssen, ob derjenige berechtigt war.

 

Ihr werdet sehen...

 

 

Ich sehe es anders. Wenn man z.B. an der Kasse zu viel Wechselgeld vom / von der Verkäufer/in bekommt muss man es nicht zurückgeben. (Aus Anstand wäre es aber fair)

 

Aber eine schöne Aktion von FR. Ich habe ebenfalls den Malaga Flug 19.1.-21.1. gebucht ;-)

Da ist die Anfahrt zum Flughafen mit dem Auto ja viel teurer als der Flug ;-)

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Wenn ich FR wäre, würde ich alle Leute hinfliegen lassen und dann beim Rückflug beim Boarding ablehnen - es sei denn die Leute zahlen die Differenz zum Vollpreis nach. :D

 

Das sollen die ruhig mal machen! :-) Dann dürfte aber die EU Verordnung voll greifen, wegen Nichtbeförderung, trotz Buchung! Die Buchung haben die ja vor Reiseantritt nicht bemängelt! Und "absolut" kostenlos ist der Flug ja nun auch wieder nicht, so wie die ihn bewerben! (1 Cent plus Kreditkartengebühr, ...)

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Wie ärgerlich dass alle Wochenenden bis Ende Februar schon verplant sind... Aber mein lieber Schwan ich kann bei sowas nur noch den Kopf schütteln... Wie kann sowas sein? ich kann eingeben was ich will und buchen... das ist einfach nur so ne "Pseudo-Sicherheits"-Seite und mehr nicht oder wie...

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naja, ich weiß net. Also bevor die das Klagen anfangen, müßten die erstmal diese Lücke schliessen. Da haben die doch selber schuld.

 

Und wenn die Namen identisch sein müssen, dann müßte das gleich bei Buchung geprüft werden und man dürfte dann gar keine Buchungsnr. bekommen.

 

Wir werden sehen....

 

Ist klar.

Wenn ich die Kasse offen stehen lasse, bin ich auch selbst schuld, wenn einer was rausnimmt. Da müsste ich doch erstmal die Lücke schließen. Da wäre ich doch selbst schuld. Und bevor einer was rausnimmt, hätte eben geprüft werden müssen, ob derjenige berechtigt war.

 

Ihr werdet sehen...

 

 

Ich sehe es anders. Wenn man z.B. an der Kasse zu viel Wechselgeld vom / von der Verkäufer/in bekommt muss man es nicht zurückgeben. (Aus Anstand wäre es aber fair)

 

Aber eine schöne Aktion von FR. Ich habe ebenfalls den Malaga Flug 19.1.-21.1. gebucht ;-)

Da ist die Anfahrt zum Flughafen mit dem Auto ja viel teurer als der Flug ;-)

 

Mein Beispiel bezog sich nicht auf Wechselgeld, sondern auf eine unbewachte Kasse, deren Lade so weit offen steht wie ein Scheunentor - oder wie diese Website von FR.

 

Oder anders, ich hatte heute noch was Interessantes auf dem Tisch: Ein Mann zieht an der Bank am Automaten Geld und lässt es schusselig stecken. EinFrau kommt nach ihm, sieht es und nimmt es. Na? Ist er selbst Schuld? Ne, ist Unterschlagung.

 

@lars

Wenn ich FR wäre, würde ich die Leute direkt nach dem Hinflug darüber informieren, dass sie sich die Buchung erschlichen haben und damit der Rückflug hinfällig ist. Ganz einfach. Die EU-Verordnung greift ganz sicherlich nicht bei Flügen, die unrechtmäßig gebucht worden sind.

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naja, ich weiß net. Also bevor die das Klagen anfangen, müßten die erstmal diese Lücke schliessen. Da haben die doch selber schuld.

 

Und wenn die Namen identisch sein müssen, dann müßte das gleich bei Buchung geprüft werden und man dürfte dann gar keine Buchungsnr. bekommen.

 

Wir werden sehen....

 

Ist klar.

Wenn ich die Kasse offen stehen lasse, bin ich auch selbst schuld, wenn einer was rausnimmt. Da müsste ich doch erstmal die Lücke schließen. Da wäre ich doch selbst schuld. Und bevor einer was rausnimmt, hätte eben geprüft werden müssen, ob derjenige berechtigt war.

 

Ihr werdet sehen...

 

 

Ich sehe es anders. Wenn man z.B. an der Kasse zu viel Wechselgeld vom / von der Verkäufer/in bekommt muss man es nicht zurückgeben. (Aus Anstand wäre es aber fair)

 

Aber eine schöne Aktion von FR. Ich habe ebenfalls den Malaga Flug 19.1.-21.1. gebucht ;-)

Da ist die Anfahrt zum Flughafen mit dem Auto ja viel teurer als der Flug ;-)

Mein Beispiel bezog sich nicht auf Wechselgeld, sondern auf eine unbewachte Kasse, deren Lade so weit offen steht wie ein Scheunentor - oder wie diese Website von FR.

 

Oder anders, ich hatte heute noch was Interessantes auf dem Tisch: Ein Mann zieht an der Bank am Automaten Geld und lässt es schusselig stecken. Eine Frau kommt nach ihm, sieht es und nimmt es. Na? Ist er selbst Schuld? Ne, ist Unterschlagung.

 

@lars

Wenn ich FR wäre, würde ich die Leute direkt nach dem Hinflug darüber informieren, dass sie sich die Buchung erschlichen haben und damit der Rückflug hinfällig ist. Ganz einfach. Die EU-Verordnung greift ganz sicherlich nicht bei Flügen, die unrechtmäßig gebucht worden sind.

 

Grundsätzlich denke ich aber, dass wenig bis gar nichts passieren wird.

Nur diese Selbst-Schuld-Philosophie finde ich ein bisschen erschreckend. Wenn ich hier noch mehr davon lese, werde ich morgen erstmal mein Haus vergittern lassen, damit ich nicht selbst Schuld bin, dass einer einfach einbrechen konnte.

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@lars

Wenn ich FR wäre, würde ich die Leute direkt nach dem Hinflug darüber informieren, dass sie sich die Buchung erschlichen haben und damit der Rückflug hinfällig ist. Ganz einfach. Die EU-Verordnung greift ganz sicherlich nicht bei Flügen, die unrechtmäßig gebucht worden sind.

 

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Wenn die Buchung nicht gültig ist, dann ist die Buchung von der Fluggesellschaft anzufechten. Geschieht dies "absichtlich" erst nach Beförderung des ersten Flugsegmentes, können sie nicht so einfach nachbelasten. Spätestens beim Checkin auf dem Hinflug muss das schon auffallen. Aber die können einen nicht einfach irgendwo stehen lassen. Das wärs ja noch! :-)))

 

Übringens: Die EU Verordnung gilt unabhängig wie hoch der Flugpreis ist. Also auch auf 1 Cent billige Flüge. Aber das Durchsetzen ist sowieso so eine Sache. :-/

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Mein Beispiel bezog sich nicht auf Wechselgeld, sondern auf eine unbewachte Kasse, deren Lade so weit offen steht wie ein Scheunentor - oder wie diese Website von FR.

 

Oder anders, ich hatte heute noch was Interessantes auf dem Tisch: Ein Mann zieht an der Bank am Automaten Geld und lässt es schusselig stecken. EinFrau kommt nach ihm, sieht es und nimmt es. Na? Ist er selbst Schuld? Ne, ist Unterschlagung.

 

@ole

 

Unbewachte, offene Kasse ist das selbe, als wenn ich meinen Laptop allein irgendwo offensichtlich stehen lasse. Damit handel ich fahrlässig und

verführe die Leute nur zum Diebstahl. Da ist in diesem Fall FR selbst schuld.

 

Sollten sie tatsächlich die Leute die zu diesem unschlagbaren Preis gebucht haben nicht mitnehmen wollen,

dann werden Sie wohl schon beim Hinflug die Mitnahme verweigern. Das sie in Spanien auf die Idee kommen kann ich mir nicht vorstellen.

 

Ich warte erstmal ab, was noch kommt.

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@lars

Wenn ich FR wäre, würde ich die Leute direkt nach dem Hinflug darüber informieren, dass sie sich die Buchung erschlichen haben und damit der Rückflug hinfällig ist. Ganz einfach. Die EU-Verordnung greift ganz sicherlich nicht bei Flügen, die unrechtmäßig gebucht worden sind.

 

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Wenn die Buchung nicht gültig ist, dann ist die Buchung von der Fluggesellschaft anzufechten. Geschieht dies "absichtlich" erst nach Beförderung des ersten Flugsegmentes, können sie nicht so einfach nachbelasten. Spätestens beim Checkin auf dem Hinflug muss das schon auffallen. Aber die können einen nicht einfach irgendwo stehen lassen. Das wärs ja noch! :-)))

 

Übringens: Die EU Verordnung gilt unabhängig wie hoch der Flugpreis ist. Also auch auf 1 Cent billige Flüge. Aber das Durchsetzen ist sowieso so eine Sache. :-/

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Wäre sehr interessant zu sehen wie sowas vor Gericht ausgehen würde...

 

Also wenn FR allerdings den Gast auf den Hinflug akzeptiert und auf dem Rückflug nicht, ist aber FR auch in Erklärungsnot... Wenn FR so handeln würde müsste FR schon vor dem Hinflug die Beförderung verweigern.

 

Im Übrigen glaube ich kaum das FR mit sowas durchkommen würde... In dem Moment wo FR dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung geschickt hat wird's wirklich heikel... Schliesslich hätte FR die Möglichkeit gehabt in dem Moment die Buchung nicht zu bestätigen... Für die interne Kontrolle vor der Bestätigung von Buchungen ist FR da schon selbst zuständig. Ist es nicht so dass in diesem Moment FR die Buchung akzeptiert hat ein Beförderungsvertrag zustande kam? alles was davor war finde ich dann wirklich irrelevant. VOR der Bestätigung müsste FR prüfen dass der gebuchte Passagier ein Anrecht auf diesen Tarif hat... Wenn FR dann die Bestätigung rausschickt, kann der Kunde m.E. zu Recht davon ausgehen dass FR dem Beförderungsvertrag zustimmt....

 

Ethisch mag das alles zwar nicht ganz sauber sein so einen Flug zu buchen, aber wenn FR so grob fahrlässig handelt brauchen die sich auch nicht wirklich zu wundern... Jeder noch so popelige Onlineshop ist zuverlässiger.

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@lars

Wenn ich FR wäre, würde ich die Leute direkt nach dem Hinflug darüber informieren, dass sie sich die Buchung erschlichen haben und damit der Rückflug hinfällig ist. Ganz einfach. Die EU-Verordnung greift ganz sicherlich nicht bei Flügen, die unrechtmäßig gebucht worden sind.

 

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Wenn die Buchung nicht gültig ist, dann ist die Buchung von der Fluggesellschaft anzufechten. Geschieht dies "absichtlich" erst nach Beförderung des ersten Flugsegmentes, können sie nicht so einfach nachbelasten. Spätestens beim Checkin auf dem Hinflug muss das schon auffallen. Aber die können einen nicht einfach irgendwo stehen lassen. Das wärs ja noch! :-)))

 

Vielleicht sind sie ja genauso bauernschlau und habe es just erst nach Abflug gemerkt.

 

Übringens: Die EU Verordnung gilt unabhängig wie hoch der Flugpreis ist. Also auch auf 1 Cent billige Flüge.

 

Da erzählst Du mir nichts Neues.

Sie gilt aber sicherlich nicht für durch Täuschung erlangte Buchungen, wenn der Nachweis erbracht werden kann.

 

@soeren

 

Unbewachte, offene Kasse ist das selbe, als wenn ich meinen Laptop allein irgendwo offensichtlich stehen lasse. Damit handel ich fahrlässig und

verführe die Leute nur zum Diebstahl.

 

Putzig.

Du bekommst keine Kohle von der Versicherung - weil fahrlässig.

Der Täter wird, wenn geschnappt, verurteilt - wegen Diebstahls.

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