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airliners.de

GRAN CANARIA für 1 Euro


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
hat sich wohl sowieso erledigt...

Gerade folgende Mail erhalten:

 

[...]

leider konnten wir Sie heute im 16:50 Uhr telefonisch nicht erreichen.

 

Aufgrund eines Technischen Fehlers bei der TUI wurde Ihr Buchungsauftrag nicht

zum richtigen Preis durchgefuehrt.

 

Der korrekte Reisepreis lautet: 1545,00€

 

Bitte teilen Sie uns schnellstmoeglich mit ob die Buchung so gewuenscht wird.

 

Natuerlich haben Sie auch die Moeglichkeit den Vorgang kostenfrei zu stornieren.

 

Hmm was wohl ist wenn ich mich weigere "kostenfrei" zu stornieren? Wie ist das bei dem vorhin erwähnten "Sri Lanka" Fall abgelaufen?

 

wenn du dich weigerst, wirst du den vollen preis zahlen müssen..ist ja rechtens wegen irrtum den vertrag anzufechten

Geschrieben
Sehr geehrter Herr Schokobär

 

vielen Dank fuer Ihren Anruf bei TUI.com.

 

Da wir Sie telefonisch nicht erreichen koennen, teilen wir Ihnen

folgendes auf diesem Weg mit. Das Angebot, dass Sie ausgewaehlt haben, hat

leider nie bestanden. Die Angebotspreise wurden falsch im System

eingesetzt. Wir koennen uns fuer diesen Vorfall nur entschuldigen und hoffen

auf Ihr verstaendnis.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

 

Wir hoffen Sie bald wieder auf www.TUI.com begruessen zu duerfen.

 

Mit freundlichen Gruessen

 

TUI.com Service Center

TUI interactive GmbH

 

Naja gut, was solls...

Geschrieben

wegen Irrtums?

Ich zitiere mal die Buchungsbestätigung:

 

vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre

verbindliche Buchung bei spartours.de.

 

Nachstehend führen wir die von Ihnen gebuchten Leistungen im Detail auf.[..]

 

verbindliche ist sogar FETT markiert... somit ist diese Buchung sowohl für mich als auch für TUI respektive spartours verbindlich.

 

REISEBESTÄTIGUNG/SICHERUNGSSCHEIN

Sie erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Reisebestätigung

des Reiseveranstalters inklusive des Reisesicherungsscheins.

 

REISEUNTERLAGEN

Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen grundsätzlich erst nach

vollständiger Bezahlung.

Der Versand der Unterlagen erfolgt nach verbuchter Zahlung auf dem Postweg

bzw. bei einigen Veranstaltern auch per Email.

 

Gut ich erhalte die Reiseunterlagen somit erst nach vollständiger Bezahlung, die Buchung jedoch ist verbindlich... und ich habe ja auch nicht vor die 63€ nicht zu zahlen ;-)

Geschrieben
wegen Irrtums?

Ich zitiere mal die Buchungsbestätigung:

 

vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre

verbindliche Buchung bei spartours.de.

 

Nachstehend führen wir die von Ihnen gebuchten Leistungen im Detail auf.[..]

 

verbindliche ist sogar FETT markiert... somit ist diese Buchung sowohl für mich als auch für TUI respektive spartours verbindlich.

 

REISEBESTÄTIGUNG/SICHERUNGSSCHEIN

Sie erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Reisebestätigung

des Reiseveranstalters inklusive des Reisesicherungsscheins.

 

REISEUNTERLAGEN

Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen grundsätzlich erst nach

vollständiger Bezahlung.

Der Versand der Unterlagen erfolgt nach verbuchter Zahlung auf dem Postweg

bzw. bei einigen Veranstaltern auch per Email.

 

Gut ich erhalte die Reiseunterlagen somit erst nach vollständiger Bezahlung, die Buchung jedoch ist verbindlich... und ich habe ja auch nicht vor die 63€ nicht zu zahlen ;-)

 

Nein, ist es nicht. Du hast eine verbindliche Buchungsanfrage gestellt, die wurde von TUI so nicht akzeptiert.

Geschrieben

1. Absenden der Buchung durch User XY:

Angebot auf Abschluss des Reisevertrages

 

2. "Bestätigung" der TUI:

Annahme des Angebots auf Abschluss des Reisevertrages

 

= Abschluss eines Reisevertrages.

 

 

3. eMail von TUI:

Anfechtung der Annahmeerklärung auf Abschluss des Reisevertrages wegen Irrtums nach § 119 BGB:

 

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

 

 

4. Wirksame Anfechtung seitens TUI

= kein Reisevertrag.

Geschrieben

Auch Holidaycheck storniert bzw. korrigiert im Auftrag von TUI. Neben der anhaengenden eMail erhielt ich auch einen Anruf von Holidaycheck mit der Info, dass heute sogar eine ganze Reihe von 1 EUR-Reisen bei TUI gebucht wurden -- keine einzige sei bei ihnen akzeptiert und bestaetigt worden.

 

 

***

herzlichen Dank für Ihre Reiseanmeldung bei der TUI über unser Onlinereisebüro.

 

Soeben wurden wir von der TUI informiert, dass sich bei dem von Ihnen gewünschten Angebot ein Datenfehler eingeschlichen hat.

 

Der richtige Reisepreis liegt bei 2800,-- Euro.

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die Reise zum richtigen Preis für Sie buchen dürfen, oder ob Sie die Anmeldung lieber stornieren möchten.

 

Im Namen der TUI möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und stehen Ihnen gerne für Fragen und Wünsche zur Verfügung.

***

Geschrieben

Ich habe ja über weg . de gebucht. Mal schauen ob´s klappt. Aber bei euren Erfahrungen siehts eher nicht danach aus. :-(

Aber immerhin kam die Absage noch nicht! :-)

Geschrieben

Also in Zeiten von für 19 € um die ganze Welt, würde ich es mit einer Rechtsschutzversicherung einmal darauf ankommen lassen.

 

Den selbst verständlich ist 1 € bwzw 11 oder 121 € für diese Leistung kein richtiger Preis. Von daher sieht der zitierte BGB §. Nur wie soll der Verbraucher heute noch wissen, ob es nicht einer dieser super schnäppchen ala geiz ist stimmulierend.

 

Zumindest beruhigen mich diese Nachrichten einwenig. Meine Enttäuschung, ist aber erst langsam am Abklingen...

 

Man es hat genau in mein Urlaubsfenster gepasst nun wird es halt wie geplant Poznan ...

Geschrieben

Ein Vertrag kann noch so fest sein: Anfechtung ist immer möglich (Verschreiben, Verrechnen, Vergreifen, ...). Und genau dieser Fall liegt, auch für den Buchenden, offensichtlich vor: Ein Irrtum von Tui. Die Anfechtung geht daher unporoblematisch durch, und eine Rechtsschutz, die dafür Deckungszusage erteilt, würde ich sofort kündigen, weil die Versichertengelder verschwendet.

Einzige Folge der Anfechtung: Schadensersatz für Kosten, die im Vertrauen auf den Vertrag gemacht wurden, bis zum Eingang der Anfechtungserklärung. Also bei denen, die genau wissen, daß der Preis ein Irrtum ist: gar nichts, denn "im Vertrauen" hat niemand iregendwelche Aufwendungen gemacht.

Geschrieben

Nun ist es mit meinem Flug leider auch aus! :-(

 

Jedoch haben die es nicht mit dem Errorfare begründet, sondern nur, dass meine Buchung aus technischen Gründen nicht bei der TUI platziert werden konnte und zum Zeitpunkt der manuellen Einbuchung der Preis sich bereits erhöht hat.

 

Hier die Mail von Weg . de

 

 

Sehr geehrter Herr {...},

 

vielen Dank für die Übermittlung Ihres Buchungsauftrages.

 

Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihren Auftrag nicht wie gewünscht ausführen können.

 

Aus technischen Gründen konnte Ihre Buchung nicht direkt im Reservierungssystem des Veranstalters platziert werden.

 

Bei der Bearbeitung durch unser Service Center stellte sich heraus, dass sich der Reisepreis für das gewünschte Angebot mittlerweile erhöht hat.

 

Insbesondere bei Angeboten, bei denen ein reduzierter Preis zugrunde liegt, kann innerhalb kurzer Zeit eine Anpassung seitens des Veranstalters erfolgen, wobei entsprechend auch nur das jeweils aktuelle Angebot gebucht werden kann.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Buchung nur noch zu einem Preis von EUR 1635,- möglich. Aufgrund der Differenz haben wir daher noch keine Buchung vorgenommen!

 

 

Wir freuen uns jedoch, Ihnen fortan einen exklusiven Service anbieten zu können: In Kürze wird sich ein

Mitarbeiter unseres Best Traveler Service Teams persönlich bei Ihnen melden und Ihnen alternative Reisevorschläge

unterbreiten.

 

 

Jederzeit können Sie unser Best Traveler (Premium) Service Team natürlich auch direkt telefonisch erreichen, unter

01805/185 585 (14 ct/min.)

 

Wir freuen uns, Ihren Urlaubswunsch ganz individuell zu erfüllen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

{...}

 

weg.de

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Also in Zeiten von für 19 € um die ganze Welt, würde ich es mit einer Rechtsschutzversicherung einmal darauf ankommen lassen.

 

Kannst Du mir eine gute und günstige Rechtsschutzversicherung empfehlen? Online bin ich nicht fündig geworden.

Geschrieben

Die wird das sowieso nicht übernehmen. Da könnte ja warten bis ein Schadensfall eintritt um dann eine Versicherung abzuschliessen. Die Versicherung tritt nicht für Versicherungsfälle ein die vor dem Abschluss bereits bekannt waren, oftmals muss sogar nach Abschluss einer Versicherung eine Art "Probezeit" eingehalten werden.

Gast Michael Tantini
Geschrieben

Habe ich denn behauptet, ich wolle eine Versicherung für einen bestehenden Fall abschliessen??? Siehst du... Selbstverständlich geht niemand davon aus, dass er bereits einen bestehenden Fall hat und für diesen eine Versicherung abschliessen kann!

 

Also nochmals die Frage: Kann mir jemand eine günstige und gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, die auch Fälle im Zusammenhang mit Kaufrecht im Ausland übernimmt?

Geschrieben
Also in Zeiten von für 19 € um die ganze Welt, würde ich es mit einer Rechtsschutzversicherung einmal darauf ankommen lassen.

 

Kannst Du mir eine gute und günstige Rechtsschutzversicherung empfehlen? Online bin ich nicht fündig geworden.

Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung für einen gerade eingetretenen Fall ist Sinnlos.

Schutz tritt erst nach 6 Monaten ein.

Geschrieben
Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung für einen gerade eingetretenen Fall ist Sinnlos.

Schutz tritt erst nach 6 Monaten ein.

 

Fast...die Wartezeit beträgt meines Wissens üblicherweise nur drei Monate.

 

Viele Grüße - Dirk

Geschrieben

Es wird wohl so sein, dass die TUI sich auf solche fragwürdigen Bestimmungen berufen darf.

Ob ich auch das könnte, wenn ich mir über den Stand meines Kontos nicht ganz im Klaren war und mir eine zuvor gebuchte Reise objektiv nicht leisten kann? Würde man solch ein Recht auch dem 'kleinen Mann' zugestehen..?

Ebenso wie der Angestellte einer Firma einen Fehler machen kann ( der dann per Gesetzeskraft kassiert wird) sollte das auch der Kunde können!

Ich habe wieder mal das undeutliche Gefühl, dass hier Recht nicht gleiches Recht für alle bedeutet!

Geschrieben

(das zitat wurde hier gelöscht wegen ner Softbeleidigung, ging um die RSchutzVers):

 

renn doch mal in die bibliothek oder zur verbraucherzentrale und schlag in der finanztest nach. bei meiner haftpflichtwahl war das optimal. kaufrecht im ausland wird da evtl. aber nicht getestet.

Geschrieben

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Quelle: http://www.tarifchecks.de

Geschrieben

Ihr seid echt putzig.

 

Erst wollt ihr eine Reise nach Gran Canaria für 1 Euro buchen, dann ruft das Superbrain beim Vermittler/Reiseveranstalter an und macht auf den Fehler aufmerksam, dann beruft sich das Unternehmen zu Recht auf einen Irrtum, daraufhin werden geltende Gesetze mit abstrusen Vergleichen in Frage gestellt und jetzt wollt ihr eine möglichst billige Rechtschutzversicherung abschließen, um das einzuklagen?

 

Gute Reise, wohin auch immer...

Geschrieben
Ihr seid echt putzig.

 

Erst wollt ihr eine Reise nach Gran Canaria für 1 Euro buchen, dann ruft das Superbrain beim Vermittler/Reiseveranstalter an und macht auf den Fehler aufmerksam, dann beruft sich das Unternehmen zu Recht auf einen Irrtum, daraufhin werden geltende Gesetze mit abstrusen Vergleichen in Frage gestellt und jetzt wollt ihr eine möglichst billige Rechtschutzversicherung abschließen, um das einzuklagen?

 

Gute Reise, wohin auch immer...

 

Das ganze, so aufgearbeitet, entzieht sich in der Tat nicht einer gewissen Komik...

Geschrieben
Ihr seid echt putzig.

 

Erst wollt ihr eine Reise nach Gran Canaria für 1 Euro buchen, dann ruft das Superbrain beim Vermittler/Reiseveranstalter an und macht auf den Fehler aufmerksam, dann beruft sich das Unternehmen zu Recht auf einen Irrtum, daraufhin werden geltende Gesetze mit abstrusen Vergleichen in Frage gestellt und jetzt wollt ihr eine möglichst billige Rechtschutzversicherung abschließen, um das einzuklagen?

 

Gute Reise, wohin auch immer...

 

Das ganze, so aufgearbeitet, entzieht sich in der Tat nicht einer gewissen Komik...

 

Ole hat die Gehirnakrobatik mancher "Künstler" hier ziemlich gut auf den Punkt gebracht. :o))

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