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Lufthansa statt Erstattung Steuern & Gebühren Androhung.


FLXX

Empfohlene Beiträge

Ich muß einfach oft von Bergamo bzw. Mailand nach MUC one-way und da suche ich nach günstigen Möglichkeiten. Nachdem LH/Air Dolomiti Bergamo - MUC eingestellt hat, bin ich ein paar mal für 30 Euro mit Ryanair nach Frankfurt Hahn und dann mit dem Mietwagen nach Hause...nicht wirklich optimal.

 

nach München über'n Hunsrück und Mietwagen? Schneller als in 7 Stunden mit der Bahn romantisch über die Alpen warst Du mit dieser Variante aber auch nicht, oder?

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Ich muß einfach oft von Bergamo bzw. Mailand nach MUC one-way und da suche ich nach günstigen Möglichkeiten. Nachdem LH/Air Dolomiti Bergamo - MUC eingestellt hat, bin ich ein paar mal für 30 Euro mit Ryanair nach Frankfurt Hahn und dann mit dem Mietwagen nach Hause...nicht wirklich optimal.

 

nach München über'n Hunsrück und Mietwagen? Schneller als in 7 Stunden mit der Bahn romantisch über die Alpen warst Du mit dieser Variante aber auch nicht, oder?

 

Über den Hunsrück Umweg schafft man es in 5-6 Stunden.

 

Die Bahn braucht für Bergamo - Ingolstadt fast 9 Stunden, mache ich wenn dann nur im Nachtzug, dann dauert es allerdings 11 Stunden...

 

Bergamo - Nürnberg mit Air Berlin ist noch ok, aber kurzfristig auch zu teuer. Oft ergattere ich einen dt. Mietwagen in Linate und fahre dann über den Brenner zurück.

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Vorweg vielen Dank an CJ3 für die immer wieder fundierten und interessanten Beiträge zu den tatsächlichen fachlichen Abläufen.

 

Und auch wenn ich es für ausgeschlossen halte, das eine Airline mit einer Nachbelastung durchkommt, so bleibt eines zu bedenken:

 

Vertragsfreiheit - soll heißen wenn Tixkontrol zu oft bei jemandem, für die Airline unangenehme Vorgänge registriert, hat die Airline das klare Recht diesem Kunden keine Tickets mehr zu verkaufen.

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Ein kleines "Praxisdetail": Wenn man unter www.lufthansa.de mit Wohnsitz Deutschland einen RTF-Flug bucht, werden KEINE Tarifbedingungen angezeigt, außer:

 

Tarifkonditionen für Economy Saver

Umbuchung Dieser Tarif ist nicht änderbar.

 

Stornierung Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar.

 

Bei der Buchung muss man nur akzeptieren:

Ich akzeptiere die zur Zeit gültigen Lufthansa Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Das Wort "Tarifbestimmungen" ist nicht mit einem Link unterlegt. Das Wort "Beförderungsbedingungen" ist mit einem Link unterlegt. Die Beförderungsbedingungen enthalten aber keine Regel bezüglich der Nachberechnung des Oneway-Tarifes, sie erlauben lediglich die Aufhebung der weiteren Reservierungen, wenn man ein Segment nicht nutzt.

 

Die häufig verwendete Regel, wonach bei einem Reiseabbruch der höhere Oneway-Tarif zu berechnen ist, befindet sich zwar regelmäßig in den Tarifbestimmungen, die hier (sofern sie in irgendwelchen Lufthansa-Computern schlummern) bei Buchung über lufthansa.de aber mangels Verlinkung oder sonstiger Darstellung während der Buchung gar nicht Vertragsbestandteil werden können. Da es sich zudem bei den RTF-Tarifen um nichtöffentliche Tarife handelt, könnte selbst ein versierter Kunde die geheimen Tarifbestimmungen über Amadeus, Sabre etc. gar nicht aufrufen.

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Ob du fliegst oder nicht, ist ja im Prinzip egal, das Ticket ist bezahlt. Und da das Ticket bezahlt ist, ist der Platz besetzt.

 

Also ist das nur ein Gerücht das Lufthansa gerne mal Flüge überbucht und No-Shows auch mal ganz gern hat um die wichtigen Paxe transportieren zu können.

 

Also ich bin schon ein paar Mal mit einer anderen Airline geflogen obwohl ich einen Platz in einer Lufthansa-Maschine gekauft hatte. Da kuckt man halt inne Röhre, wenn man als letzter eincheckt. Ist ja auch kein Thema, ich bin bis jetzt immer gut behandelt worden und auch fast immer recht pünktlich am Zielort angekommen. Aber diese Diskussion hier ist echt schlimm. Dieses System läuft nun mal so, ein Pax lässt gern mal ein Rückflug sausen, und LH überbucht die Flüge. Es scheint zu funktionieren, und es tut ja auch keinem weh. Natürlich gilt meine Meinung nicht in dem Fall, wenn der Pax ein Segment ausfallen lässt, wo er schon eingecheckt ist, da entsteht dann schon locker flockig Arbeit, die nicht sein müsste.

 

Aber es ist nunmal so, das LH nur die Gebühren abführen muss, für die Paxe die wirklich geflogen sind. Und da kommt schon nen Sümmchen zusammen, an zuviel gezahlten Steuern von den Paxen, die dann später als No-Show auftauchen.

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Gast Michael Tantini
@FLXX

 

Ich hatte mich nur ziemlich über das teils dreiste Anspruchsdenken geärgert, das leider auch hier im Forum immer wieder auftaucht. Mit der LH habe ich überhaupt nix zu tun.

Aber es hilft meistens sich auch mal in den Anderen hinein zu versetzen. Hättest du den Rückflug frühzeitig storniert, hätte die LH den Sitz einem anderen Passagier verkaufen können. So wie du es dir wünschst soll LH den anteiligen Preis jetzt sogar noch erstatten. Für das Unternehmen sehr unwirtschaftlich und für dich wären die Kosten, die du jetzt einforderst - hättest du nur gebucht, was du tatsächlich in Anspruch nimmt - nicht angefallen. Du schadest mit dem Verhalten dem System insgesamt, und dann sollte man sich am Ende nicht auch noch beschweren....

 

Du - und viele anderen hier im Forum - scheinen ja richtige Betriebswirtschafter zu sein, höööö?

 

Mal mein Senf zu diesem Thema. Unwirtschaftlich ist es, wenn eine Airline:

a) Einen Flug WAW-FRA für 250 EUR anbietet.

B) Einen Flug FRA-ZRH für 600 EUR anbietet.

c) Den Flug WAW-FRA-ZRH für 150 EUR anbietet.

 

Einzig und alleine wirtschaftlich wäre es, wenn die Airline dem Kunden die effektiven Kosten belastet, sprich, wenn Ticket C am teuersten wäre. Oder kann mir mal einer der Airline-Clowns erklären, warum Ticket C am wirtschaftlich sein soll, wenn ja angeblich der Aufwand von Ticket a plus Ticket b alleine höher sein soll. Da haben die Airlines offenbar mühe mit betriebswirtschaftlicher Denkweisen. Und bringt mir jetzt ja nicht den blöden Spruch von wegen man müsse Passagiere aus anderen Ländern anlocken, um die Langstreckenmaschinen zu füllen...

 

Der OP hat völlig recht, wenn er seine Taxen zurückhaben möchte!

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Gast Michael Tantini
Das Wort "Tarifbestimmungen" ist nicht mit einem Link unterlegt. Das Wort "Beförderungsbedingungen" ist mit einem Link unterlegt. Die Beförderungsbedingungen enthalten aber keine Regel bezüglich der Nachberechnung des Oneway-Tarifes, sie erlauben lediglich die Aufhebung der weiteren Reservierungen, wenn man ein Segment nicht nutzt.

 

Die häufig verwendete Regel, wonach bei einem Reiseabbruch der höhere Oneway-Tarif zu berechnen ist, befindet sich zwar regelmäßig in den Tarifbestimmungen, die hier (sofern sie in irgendwelchen Lufthansa-Computern schlummern) bei Buchung über lufthansa.de aber mangels Verlinkung oder sonstiger Darstellung während der Buchung gar nicht Vertragsbestandteil werden können. Da es sich zudem bei den RTF-Tarifen um nichtöffentliche Tarife handelt, könnte selbst ein versierter Kunde die geheimen Tarifbestimmungen über Amadeus, Sabre etc. gar nicht aufrufen.

 

Als ich das gelesen hatte musste ich vor lauter lachen aufpassen, dass ich nicht in die Tischplatte biss! Das ist aber auch zu bitter für die Lufthansa, dass die nicht einmal die Tarifregeln im Griff haben :-)

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Ein kleines "Praxisdetail": Wenn man unter www.lufthansa.de mit Wohnsitz Deutschland einen RTF-Flug bucht, werden KEINE Tarifbedingungen angezeigt, außer:

 

Tarifkonditionen für Economy Saver

Umbuchung Dieser Tarif ist nicht änderbar.

 

Stornierung Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar.

 

Bei der Buchung muss man nur akzeptieren:

Ich akzeptiere die zur Zeit gültigen Lufthansa Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Das Wort "Tarifbestimmungen" ist nicht mit einem Link unterlegt. Das Wort "Beförderungsbedingungen" ist mit einem Link unterlegt. Die Beförderungsbedingungen enthalten aber keine Regel bezüglich der Nachberechnung des Oneway-Tarifes, sie erlauben lediglich die Aufhebung der weiteren Reservierungen, wenn man ein Segment nicht nutzt.

 

Die häufig verwendete Regel, wonach bei einem Reiseabbruch der höhere Oneway-Tarif zu berechnen ist, befindet sich zwar regelmäßig in den Tarifbestimmungen, die hier (sofern sie in irgendwelchen Lufthansa-Computern schlummern) bei Buchung über lufthansa.de aber mangels Verlinkung oder sonstiger Darstellung während der Buchung gar nicht Vertragsbestandteil werden können. Da es sich zudem bei den RTF-Tarifen um nichtöffentliche Tarife handelt, könnte selbst ein versierter Kunde die geheimen Tarifbestimmungen über Amadeus, Sabre etc. gar nicht aufrufen.

 

In den AGB der LH wird hingewiesen, das Veränderungen beim Routing, Nachberechnungen zur Folge haben können.

 

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/...odeid=1761532#3

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Moin,

 

Du - und viele anderen hier im Forum - scheinen ja richtige Betriebswirtschafter zu sein, höööö?

 

Mal mein Senf zu diesem Thema. Unwirtschaftlich ist es, wenn eine Airline:

a) Einen Flug WAW-FRA für 250 EUR anbietet.

B) Einen Flug FRA-ZRH für 600 EUR anbietet.

c) Den Flug WAW-FRA-ZRH für 150 EUR anbietet.

 

Einzig und alleine wirtschaftlich wäre es, wenn die Airline dem Kunden die effektiven Kosten belastet, sprich, wenn Ticket C am teuersten wäre. Oder kann mir mal einer der Airline-Clowns erklären, warum Ticket C am wirtschaftlich sein soll, wenn ja angeblich der Aufwand von Ticket a plus Ticket b alleine höher sein soll. Da haben die Airlines offenbar mühe mit betriebswirtschaftlicher Denkweisen. Und bringt mir jetzt ja nicht den blöden Spruch von wegen man müsse Passagiere aus anderen Ländern anlocken, um die Langstreckenmaschinen zu füllen...

 

@Michael:

 

Du hast das Prinzip der Marktwirtschaft nicht verstanden: Der Preis regelt sich über das Verhältnis und Nachfrage. D.h. der Preis bildet sich vorallem darüber, wieviel die Kunden bereit sind zu zahlen.

Die realen Produktionskosten eines Produkts bzw. Dienstleistung spielen nur insoweit eine Rolle, als dass man nicht dauerhalt unterhalb dieser Kosten verkaufen kann.

 

Wenn der Preis alleine von Produktionskosten einschließlich Entwicklung etc abhängig wären, dann wären Markenprodukte nicht um ein Vielfaches teurer als z.B. No-Name-Produkte, beispielhaft Sportschuhe.

Aber viele (nicht alle!) Kunden sind nun einmal bereit, 1XX EUR für ein adidas oder Nike Schuh auszugeben. Also wird dieser Preis verlangt. Es sind aber offentsichlich genug Kunden, die bereit sind, diese Preise zu zahlen.

 

Die Airlines spielen das gleiche Spiel. Da Kunden i.A. für einen Direktflug bereit sind, mehr zu zahlen, gibt es eben Konstrukte, dass Umsteigeflüge günstiger sind, selbst wenn sie auf der Langstrecke das gleiche Segment beinhalten.

Daneben versuchen Airlines die Kaufkraft zu berücksichtigen.

Ein Flug FRA-CDG richtet sich an deutsche Kunden. Ein Flug WAW-FRA-CDG richtet sich an polnische Kunden. Der Kaufkraft dort ist geringer und es gibt nicht genug Potential, den "deutschen" Preis zu verlangen. Den würde keiner bezahlen. Also wird der Preis an die polnische Kaufkraft angepaßt und fällt deutlich niedriger aus.

 

Ganz von außen betrachtet: Würden diese sämtlichen Tarifrestiktionen abgeschafft, dann hätte dies auf lange Sicht die Konsequenz, dass die Preise eingemittelt werden: Die günstigen Tarife ab dem Ausland (die vielzitierten Tarife ex Athen oder Tripolis) würden massiv angehoben, weil nicht länger haltbar. Die Tarife in Deutschland würden sinken.

Denn am Ende müssen die gleichen Einnahmen in der Summe vorhanden sein, egal wieviel der einzelne zahlt. In Zukunft ist dies dann für jeden Passagier gleich. Oder bei geringeren Einnahmen müssen die Kosten runter, d.h. weniger Leistung.

Das gilt auch für alle anderen europäischen Carrier (AF, KL, BA, ...), keine mehr so günstigen Angebote ex Deutschland.

 

Gewisse moderne Technologien, wie z.B. das Internet, schaffen eine Transparenz, die es bisher nicht gab. Wer diese Transparenz fordert und als Kunde nutzen will, muss dies aber zu Ende denken. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass damit z.B. das westliche Gehaltsniveau in keiner Weise haltbar ist. Denn dies steht in keinem Verhältnis zu erbrachten Leistung. Aber auch in diesem Fall ist der Kunde (der Arbeitgeber) (noch) bereit es zu bezahlen.

Das kann man wollen, nur sollte man sich klar sein, was es zu Ende gedacht bedeutet.

 

Aber das wird jetzt arg OT.

 

Grüße, Carsten

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Zum Thema Tarifbedingungen bei der LH website:

 

Ich finde es auch schwach, dass diese dort nur verkürzt erwähnt werden. Bis vor einigen Jahren waren diese in vollem Umfang abrufbar. Zwar wie überall nur auf Englisch, aber etwas anderes bietet dieses Systen nunmal nicht.

Jede andere Buchungsmaschine liefert eben auch nur diese Tarifbedingungen.

Aber vor einigen Jahren sind sie auf der LH-website verschwunden, angeblich wegen technischer Schwierigkeiten.

 

Meiner meinung gehören die da ganz klar wieder hin.

 

Grüße, Carsten

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Bei meinen letzten LH-Buchungen wurde bei den Tarifbestimmungen stets angemerkt, daß das Ticket nicht stornierbar sei, und nur die nicht genutzten Steuern und Gebühren rückerstattet werden.

 

Nachdem Flugtarif und Steuern/Abgaben zwei verschiedene paar Stiefel sind, kann ich die LH Verteidiger in diesem Thread nicht verstehen.

 

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

 

Jemanden den (in der Regel absolut unverschämten) Einwegtarif nachbelasten zu wollen, weil der Rückflug nicht angetreten wird, empfinde ich als bodenlose Frechheit, und ist ja nur eine Reaktion auf die praktisch nicht existenten (weil bezahlbar) Einwegtarife. Sie sollen doch froh sein, daß in der Maschine niemand sitzt, dessen Masse Kerosin verbraucht.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Passagiere, welche des öfteren Flugabschnitte verfallen lassen, von Buchungen ausgeschlossen werden. Angesichts der immensen Konkurrenz wäre das schon sehr mutig!

 

Es steht LH frei, eine Bearbeitungsgebühr einzuführen, aber zickig zu werden, nur weil man mit Tarifen an den Markt geht, die selbstschädigend sind, und Passagiere "ihren Weg" finden, um die Frechheiten zu umgehen, ist lächerlich!

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Nur mal so eine Frage: kennnt hier irgendwer irgendjemanden, dem von LH eine Rechnung gestellt wurde, weil er einen Rüclflug nicht angetreten hat?

 

Ich gehe davon aus, das das ganze eine Drohkulisse ist. 99% dürfte soetwas von einer Forderung nicht verbrauchten Taxen zurückhalten.

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Jetzt wird mir einiges klarer. Ich hatte des öfteren schon einmal den Preis für ein oneway-Ticket für eine Strecke bei LH, AF und BA nachsehen wollen, um dann mit AB, EZY, 4U, ect. zu vergleichen.

Ich fand in der Economy in meinen Fällen aber nie Flüge, obwohl ich mir über deren Existenz sicher war.

Kann es also sein, daß man erst auch einen Rückflug dazubuchen muß, um überhaupt preiswert fliegen "zu dürfen"?

 

Ich will ja niemanden nahe treten, aber so ein System ist ja dermaßen krank, kein Wunder daß LC solche Erfolge feiert und je nach Destination Schluß mit den Mondpreisen der Monopolisten gemacht hat.

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Tarife sind oft unlogisch, aber an die Regeln muss man sich schon halten, und nicht einfach zwischendurch aussteigen, und dann noch Geld verlangen.

Als Beispiel: Finnair verkauft TLL-HEL-BKK billiger wie HEL-BKK, worauf einige Finnen natürlich auf die Idee gekommen sind ab TLL zu fliegen, und auf dem Rückflug die letzte Strecke wegzulassen.

Das kam dann mal zu dem Ausmass, dass in HEL die Koffer von den Leuten die nach TLL eingebucht waren, aber nur bis HEL eingecheckt waren, einbehalten wurden,und erst nach Aufzahlung zum Tarif nach HEL wieder rausgegeben wurden. Alternativ durfte der Gast natürlich weiter nach TLL fliegen :-)

Mittlerweile darf der Koffer wohl ex BKK in diesem Fall nicht mehr nur nach HEL geschickt werden :-)

Denn ein Stopover ist zu dem Tarif nicht erlaut. Und genau so ein Tarif wurde wohl in diesem Fall gekauft.

Und wenn man dann noch zugibt, es missbraucht zu haben, und dann noch Geld will, dann muss man halt schon mit Nachbelastungen rechnen.

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Gast Michael Tantini
@Michael:

Du hast das Prinzip der Marktwirtschaft nicht verstanden: Der Preis regelt sich über das Verhältnis und Nachfrage. D.h. der Preis bildet sich vorallem darüber, wieviel die Kunden bereit sind zu zahlen.

Die realen Produktionskosten eines Produkts bzw. Dienstleistung spielen nur insoweit eine Rolle, als dass man nicht dauerhalt unterhalb dieser Kosten verkaufen kann.

 

Carsten, ich stimme voll mit Dir überein, hier sprechen wir von Marktpreisen. Die Airlines schöpfen die bestmöglichen Preise am Markt ab. Bisher funktionierte das auch immer, weil die Kunden schön brav alles akzeptierten und zahlten.

 

Wir bestätigen in unseren Aussagen beide (beinahe) das selbe: Die Preise haben nichts mit der Realität zu tun, denn sie richten sich nicht nach den Produktionskosten. Einige Leute argumentieren aber so, als ob es das würde. Es ist ein reiner Blödsinn, dass der Airline ein Schaden entstehen soll, wenn ein Kunde statt eines One-Way-Fluges mit einem Phantasiepreis einen Retour-Flug kauft und nur einen Weg benützt. Tatsache ist lediglich, dass die Airline in solchen Fällen nicht den grösstmöglichen Gewinn erwirtschaften kann.

 

Betreffend Preisbestimmung durch Angebot und Nachfrage möchte ich noch ein Bisschen widersprechen: In der Theorie mag der Preis schon so bestimmt werden, in der Realität aber nur teilweise.

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Gast Michael Tantini
Jemanden den (in der Regel absolut unverschämten) Einwegtarif nachbelasten zu wollen, weil der Rückflug nicht angetreten wird, empfinde ich als bodenlose Frechheit, und ist ja nur eine Reaktion auf die praktisch nicht existenten (weil bezahlbar) Einwegtarife. Sie sollen doch froh sein, daß in der Maschine niemand sitzt, dessen Masse Kerosin verbraucht.

 

Es steht LH frei, eine Bearbeitungsgebühr einzuführen, aber zickig zu werden, nur weil man mit Tarifen an den Markt geht, die selbstschädigend sind, und Passagiere "ihren Weg" finden, um die Frechheiten zu umgehen, ist lächerlich!

 

Dem kann ich nur zustimmen! Wir Kunden müssen uns nicht mehr alles gefallen lassen, was die Airlines wollen.

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Gast Michael Tantini
Das kam dann mal zu dem Ausmass, dass in HEL die Koffer von den Leuten die nach TLL eingebucht waren, aber nur bis HEL eingecheckt waren, einbehalten wurden,und erst nach Aufzahlung zum Tarif nach HEL wieder rausgegeben wurden. Alternativ durfte der Gast natürlich weiter nach TLL fliegen :-)

 

Hm? Nennt man das nicht Nötigung?

 

 

Denn ein Stopover ist zu dem Tarif nicht erlaut. Und genau so ein Tarif wurde wohl in diesem Fall gekauft.

 

Wollten denn die Leute einen Stopover? Ich denke, die brachen einfach ihre Reise in HEL ab und wollten den letzten Abschnitt gar nicht benutzen. Ich kann hier keinen Stopover erkennen. Hmmm?

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Carsten, ich stimme voll mit Dir überein, hier sprechen wir von Marktpreisen. Die Airlines schöpfen die bestmöglichen Preise am Markt ab. Bisher funktionierte das auch immer, weil die Kunden schön brav alles akzeptierten und zahlten.

 

Wir bestätigen in unseren Aussagen beide (beinahe) das selbe: Die Preise haben nichts mit der Realität zu tun, denn sie richten sich nicht nach den Produktionskosten. Einige Leute argumentieren aber so, als ob es das würde. Es ist ein reiner Blödsinn, dass der Airline ein Schaden entstehen soll, wenn ein Kunde statt eines One-Way-Fluges mit einem Phantasiepreis einen Retour-Flug kauft und nur einen Weg benützt. Tatsache ist lediglich, dass die Airline in solchen Fällen nicht den grösstmöglichen Gewinn erwirtschaften kann.

 

Betreffend Preisbestimmung durch Angebot und Nachfrage möchte ich noch ein Bisschen widersprechen: In der Theorie mag der Preis schon so bestimmt werden, in der Realität aber nur teilweise.

 

Noch eine Frage: Was meinst du mit "die Preise haben nichts mit der Realistät zu tun"? Nach was sollen sich die Preise richten, wenn nicht nach Angebot und Nachfrage. Also dem Prinzip, auf dem sie ja nach unserer beiden Meinung ja auch tatsächlich gebildet werden?

 

Noch meine persönliche Meinung zu dem Thema: Die Airlines haben diese Restriktionen in ihre Tarife eingebaut (aus ihrer Sicht begründet). Entweder man akzeptiert diese Bedingungen als Kunde und kauft Tickets oder man findet sie unverfroren und akzeptiert sie nicht. Dann läßt man es eben bleiben und kauft keine Tickets.

Mit der anderen Verhaltensweise komme ich persönlich nicht ganz klar.

 

Grüße, Carsten

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Auch wenn ich mich eigentlich in diesen Thread nicht einmischen wollte (obwohl ich beide Seiten Airline/Passagier durchaus verstehen kann) finde ich diese Aussage ein wenig zu pauschal.

 

Denn wenn jeder diese Einstellung hätte wäre die Folge ganz einfach: Jede Airline würde "unverschämte" Bedingungen/Preise einführen und irgendwann wäre der Kunde gezwungen diese - manchmal muss man eben fliegen - akzeptieren, egal bei wem er bucht... Das betrifft übrigens viele Branchen... Grundsätzlich sollte der mündige Verbraucher nicht alles hinnehmen und sich wehren. Sonst haben wir irgendwann nur noch Airlines mit AGB wie Ryanair, die andauernd Flüge stornieren, weil der Kunde ja akzeptiert hat dass die Airline die Frechheit bessass die EU-Verordnung in den AGB auszuhebeln (mal jetzt ein wenig überspitzt dargestellt).

 

Ob man nun so dreist sein muss die Steuern/Gebühren für den Rückflug (die die LH allerdings vermutlich nicht abführen müsste) zurückfordern muss, steht natürlich auf einem anderen Blatt... Ich persönlich hätte es bei dem verfallenen Rückflug belassen und gut...

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Passend zum Thema erzähle ich gerne noch mal von meinem Erlebnis mit British Airways vor ein paar Jahren :)

 

Ich hatte einen Flug gebucht

 

DUS - LHR / LGW - MCO

und zurück

MCO - LGW / LHR - DUS

 

Auf dem Rückflug wollte ich aber noch ein Wochenende in London einlegen und das Segment LHR - DUS verfallen lassen.

Das sagte ich der Dame am Check-In in Orlando auch, daß ich nur bis LGW fliege. Bei ihr brach dann Panik aus und sie verschwand für eine Weile um mir dann eine Rechnung von 150 Euro oder so, die genaue Zahl weiß ich nicht mehr, zu präsentieren.

Ich verzichtete dankend und bat um Ausstellung des Tickets bis nach DUS, hackte aber noch mal nach: "Das Gepäck wird doch eh nicht durchgecheckt sondern muss ich ja selber von Gatwick nach Heathrow befördern oder" ?

Sie antwortete, ja, das muss ich in Gatwick selber in Empfang nehmen und nach Heathrow bringen. Ich MUSS aber unbedingt da einchecken und weiter nach DUS fliegen!!!

Nun, die Dame hatte mich durchschaut. Ich bin natürlich nur bis Gatwick und hab mir ein schönes Wochenende in London gemacht, zurück nach DUS gings dann mit Air Berlin.

Nachbelastet wurde nichts.

 

Im Prinzip hätte ich damals auch die Steuern für LHR - DUS noch zurückverlangen können.... hatte ich gar nicht dran gedacht ;-)

 

 

Grüße

Kai

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Das Wort "Tarifbestimmungen" ist nicht mit einem Link unterlegt. Das Wort "Beförderungsbedingungen" ist mit einem Link unterlegt. Die Beförderungsbedingungen enthalten aber keine Regel bezüglich der Nachberechnung des Oneway-Tarifes, sie erlauben lediglich die Aufhebung der weiteren Reservierungen, wenn man ein Segment nicht nutzt.

 

wenn du auf den link "beförderungsbedingungen" geöffnet hättest und den inhalt (die AGB sind verlinkt) gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass unter absatz 4 folgendes steht:

Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

 

wenn du deinen flug also unterbrichst; änderst du die streckenführung denn der tatsächliche bestimmungsort wird ja nicht erreicht.

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wenn du deinen flug also unterbrichst; änderst du die streckenführung denn der tatsächliche bestimmungsort wird ja nicht erreicht.

 

So what...nur weil es in den AGB steht, ist es nicht zwingend rechtswirksam. Auch eine LH kann nunmal nicht gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. diese durch eine AGB ausser Kraft setzen. Und genau das versucht man krampfhaft mit den Formulierungen der AGB, die mindestens einmal von einem Gericht kassiert wurden:

 

Es besteht keine Mitwirkungspflicht gemäß § 642 BGB des Kunden insoweit, dass dieser verpflichtet wäre, einen gebuchten Flug anzutreten. Es stellt hingegen einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die Entschliessungsfreiheit des Vertragspartners dar, diesen zum Antritt der Hinreise zu verpflichten.

 

Dies lässt sich meiner Meinung nach auch darauf übertragen, gar nur ein einzelnes Segment eines gebuchten Tickets zu nutzen (Stichwort Entschließungsfreiheit). Und da Steuern und Gebühren nur für dritte Autoritäten kommissarisch erhoben werden, muss aus meiner Sicht der Dinge daher tatsächlich eine Erstattung aller tatsächlich nicht verbrauchten Gebühren und Steuern erfolgen. Eine Nachberechnung ist dagegen nicht statthaft und eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam:

 

Der Beklagten entsteht keinerlei Nachteil dadurch, dass ein Fluggast einen Flug fallen lässt. Der Nachteil entsteht vielmehr dem Fluggast, der unter Umständen keine anteilige Rückerstattung des Tickets verlangen kann. Ihm über diesen wirtschaftlichen Nachteil hinaus die vertraglich vereinbarte hälftige Leistung zu verweigern, ist als unangemessene Benachteiligung anzusehen.

 

Ich tendiere aufgrund der Formulierung dazu, dass auch die Nichtbeförderung bei nur einem Segment eines mehrere Segmente umfassenden Fluges analog zu sehen ist. In sofern ist das Verhalten der LH hier nur ein (von "oben" gedecktes) Aufplustern, möglichst viele Leute abzuschrecken, die zustehende Erstattung der Steuern und Gebühren auch tatsächlich zu fordern...

 

Viele Grüße - Dirk

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