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Lufthansa statt Erstattung Steuern & Gebühren Androhung.


FLXX

Empfohlene Beiträge

hat der OP jemals bezweifelt, dass LH nicht die Steuern & Gebühren rückerstattet hätte? - das tun sie ohne zweifel - jedoch in diesem offensichtlichen "missbräuchlichen" fall der ticketnutzung wird der wert des "genutzten" tickets einfach gegengerechnet und letztendlich müsste der OP halt draufzahlen.

bei den von dir genannten amtsgerichtsurteilen ging es um das verfallenlassen einer kompletten strecke (sprich dem rückflug). hier handelt es sich aber um einen anderen sachverhalt, denn das endziel (für das der ticketpreis berechnet und bezahlt wurde, wurde niemals erreicht.

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Also Wow!

 

Ich bin Sprachlos!

 

Ich frage mich hier bei durchlesen wie ihr euch die Münder zerissen hättet wenn es hier nicht um LH sonder um FR und Konsorten gegangen währe.

 

Diese Aussage von LH verstößt meiner Auffasung nach gegen geltendes Recht! Zum einen zwingen die doch den Kunden das Hin und Rück ticket zu nehmen da sie es Preislich wesentlich atraktiver machen und zum anderen sagen sie dann das eine Rückerstattung nicht möglich ist!?

 

Was soll sowas stellt euch vor ihr bucht das selbe ticket wie er und seid in München unnd brecht euch ein Bein!? Werdet dann noch von LH belohnt indem ich 300 oder 350€ Nachgebühr bezahlen müsst. Wow

 

Ich finde er sollte das durchziehen und die Gebühren zurück verlangen und LH wird daraus lernen! Die werden die Preise& Steuern und Gebühren transparenter geschtalten.

 

MFG

Frank

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auch ich finde es verwunderlich wieviele user hier die, vielleicht nicht eindeutige rechtswidrig aber doch zweifelhaften, geschäftspraktiken eines grossen Luftfahrtunternehmens verteidigen.

Mich würde interessieren was die Gemeinschaft sagen würde wenn die Deutsche Bahn beginnen würde bei Billigtickets die nicht aufgebraucht wurden nachzuverrechnen. Auf diesen Aufschrei wäre ich sehr gespannt.

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Entweder man akzeptiert diese Bedingungen als Kunde und kauft Tickets oder man findet sie unverfroren und akzeptiert sie nicht. Dann läßt man es eben bleiben und kauft keine Tickets.

 

Ich spiele dieses Gedankenspiel mal weiter, z.B. auf dem Energiemarkt...

 

Was wäre denn, wenn der lokale Gasversorger sagt, wir erhöhen mal exorbitant die Preise, so das keine Relation zu den Kosten ist. Und dann dem Kunden argumentieren, wenn er nicht zahlen will, soll er doch woanders kaufen, was im moment ja schon schwierig ist. Was soll der Kunde machen, wenn der Versorger seine Leitungen nicht freigibt?

 

Ähnlich sehe ich das bei den Flagcarriern. Viele kleinere Flughäfen werden doch nur von LH auf den Hauptrouten bedient (z.B. DTM-FRA). Was soll man denn da machen? zu einem andern Flughafen fahren?

 

Bei einer solchen Argumentation könnte man ja auch sagen, der Hausbesitzer kann ja in eine andere Stadt fahren um sich sein Gas und Strom zu vernümpftigen Preisen abzuholen.

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Also Wow!

 

Ich bin sprachlos!

 

Ich frage mich hier beim Durchlesen, wie ihr euch die Münder zerissen hättet, wenn es hier nicht um LH, sondern um FR und Konsorten gegangen wäre.

 

sorry für die korrekturen :), aber so sieht es aus! ich warte auf den tag, an dem gar nicht angetretene returnflüge als 2 oneways nachberechnet werden.

 

erinnert mich an den kreuzberger türkenmarkt. 5 gurken zum preis von 2. ich kaufe bloß 4 und soll 4 bezahlen, da nehme ich doch glatt eine 5. dazu, bezahle 2 und schmeiße eine weg oder lasse sie liegen.

und dann kommt der verkäufer und will 2 gurken bezahlt haben. warum? weil sein sohn bei der lufthansa arbeitet.

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Hallo,

 

als Urheber des Zitats "Entweder man akzeptiert diese Bedingungen als Kunde und kauft Tickets oder man findet sie unverfroren und akzeptiert sie nicht. Dann läßt man es eben bleiben und kauft keine Tickets." eine Anmerkung dazu.

 

Das setzt natürlich einen freien Markt voraus, der dem Kunden eine Wahlmöglichkeit bietet.

Der Energiemarkt gehört definitiv nicht dazu, weil dort durch die Netzstruktur etc der Zugang für Mitbewerber doch sehr beschränkt ist. Deswegen gilt meine Aussage und Argumentationnicht für teilweise oder ganz regulierte Märkte.

 

Aber der Luftverkehrsmarkt ist mittlerweile in Europa weitgehend liberalisiert, und auch weit von einer monopolartigen Struktur entfernt.

Der Kunde hat im Großen und ganzen die Wahl (vielleicht von Einzelfällen abgesehen) und auch die Geschichte der LCC der letzten Jahre zeigt doch klar, dass der Wettbewerb funktioniert.

Die LCC haben einen Konkurrenzkampf mit massiven Auswirkungen und Druck auf die klassischen Airlines entfacht.

 

Was mir an LH und Konsorten auch missfällt, ist dieses ganze Kersosinzuschlagsthema. Das ist meiner Meinung klarer Bestandteil des Tarifs und gehört da hinein.

Als Steuern und Gebühren haben nur die Teile zu gelten, die tatsächlich treuhändisch für Dritte einbehalten werden.

 

Aber davon unberührt bin ich der Meinung, dass die Tarifregeln Sache der Airline sind. Und da gilt dann wieder "Entweder man akzeptiert diese Bedingungen als Kunde und kauft Tickets oder man findet sie unverfroren und akzeptiert sie nicht. Dann läßt man es eben bleiben und kauft keine Tickets.".

 

 

 

Grüße, Carsten

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Aber der Luftverkehrsmarkt ist mittlerweile in Europa weitgehend liberalisiert, und auch weit von einer monopolartigen Struktur entfernt.

Der Kunde hat im Großen und ganzen die Wahl (vielleicht von Einzelfällen abgesehen) und auch die Geschichte der LCC der letzten Jahre zeigt doch klar, dass der Wettbewerb funktioniert.

Die LCC haben einen Konkurrenzkampf mit massiven Auswirkungen und Druck auf die klassischen Airlines entfacht.

 

Wenn der Markt so liberalisiert ist, welche Alternativen habe ich denn zum Beispiel auf DTM-FRA und DTM-MUC? Und jetzt bitte nicht irgendwelche Umsteigeverbindungen oder Bahn oder Auto. Da könnte man ja auch als Energieversorger argumentieren, der Markt ist offen, wenn du nicht bei mir kaufen willst, bau dir doch eine Solar- oder Windkraftanlage oder stell ein Dieselaggregat auf.

 

So unterschiedlich sind die Märkte garnicht (Mal abgesehen von den Rennstrecken wie DUS-MUC wo es Konkurenz gibt)

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Ich lese den Thread von Beginn an mit großer Spannung und kann immer noch nicht glauben, wie dreist manche Leute sind!

 

Aber erst einmal etwas zu meinem geliebten airliners.de - ich finde es traurig, dass airliners.de mittlerweile nur noch Tummelplatz für Abzocker, Pfennigfuchser und (in Ansätzen) Betrüger geworden ist! Damit beziehe ich mich ausrücklich nicht auf den Starter dieses Threads.

Es macht kaum noch Spaß hier zu lesen und zu posten, denn erstens sind die Foren eh nur noch voll mit egoistischem, geiz- und neiderfüllten "Will-ich-haben"-Threads und zweitens sind die Hemmschwellen und Schamgrenzen dermaßen weit gesunken, dass man sich über echt nichts mehr hier wundern muss!

 

Nun aber zum Thema:

 

Lassen wir alles noch einmal Revue passieren...

 

Da möchte also ein Fuchs von A nach B fliegen - oneway und bemerkt, dass dieser Flug ein vielfaches mehr kostet. Schlau wie er ist, versucht er einen Flug von A nach C via B und zurück zu buchen, mit dem Hintergedanken auf dem Hinweg in B bereits auszusteigen und dann schamlos noch die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurückzufordern. Welch brilliante Idee! Die dumme Airline hat nämlich auch keine AGB's, keine Tarifbestimmungen und auch keine rechtliche Handhabe...

Doch hier war der Haken; nach dem zugegebenermaßen genialen Coup spielte der schlaue Fuchs sein Spiel weiter und forderte wie geplant seine restlichen Steuern und Gebühren wieder ein, als er jäh aus seiner Traumwelt gerissen wurde, denn die dumme Airline besaß ja doch AGB's! Es gab Tarifbestimmungen! Und zu allem Überfluss hat der schlaue Fuchs diese AGB durch den Ticketkauf gebilligt und akzeptiert!

Auf einmal wird dem Fuchs sehr schnell klar, dass die dumme Airline nun das Recht hat, ihm laut den akzeptierten AGB's, eine Nachbelastung aufzuerlegen, welche mit der Rückerstattung der Steuern und Gebühren verrechnet wird.

Laut schreit der Fuchs um Hilfe, doch als rechtsbewusste Menschen, die auch einen Blick in die AGB wagten, die Ansicht der dummen Airline teilten, brachte er nur Unverständnis entgegen und schon kamen all seine Freunde und fielen die Verteidiger der dummen Airline an...

 

 

Gut, ich habe hier jetzt etwas ausgeholt (liegt wohl an chronischer Rosenmontagslangeweile), aber fakt ist doch, dass der Starter dieses Threads die AGB akzeptiert hat.

Hieren ist unter anderem zu lesen:

 

Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons

3.3.

3.3.1. Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die im Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im Flugschein eingetragenen Streckenführung. Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der gezahlte Flugpreis den Preis der tatsächlich in Anspruch genommenen Beförderungsleistung übersteigt.

 

Wir halten fest: Nur einzelne Teilstücke eines Tickets abfliegen = unzulässig und vertraglich ausgeschlossen!

 

3.3.3. Sofern Sie die Beförderung ohne unsere Zustimmung verändern, werden wir den korrekten Preis für die tatsächlich durchgeführte Beförderung nachkalkulieren. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem so errechneten Flugpreis wird nachbelastet bzw. erstattet. Unbenutzte Coupons berechtigen nicht zur Beförderung.

 

Wir halten fest: Beförderungsänderung ohne Genehmigung = Nachbelastung!

 

3.3.4.1. Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.

 

Wir halten fest: Hinflug eines Returntickets nutzen = Nachbelastung von Differenz zum Oneway-Tarif!

 

Flugpreise

4.1. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Sie werden in Übereinstimmung mit den Tarifen errechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gültig sind. Wenn Sie Ihren Reiseweg ändern, so hat das Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis. Der Flugpreis wird aufgrund der tatsächlichen Streckenführung neu berechnet und nach belastet bzw. erstattet. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

 

Wir halten fest: Reisewegänderung = Neukalkulation des Flugpreises!

 

 

Es steht hier also schwarz auf weiß und ich frage mich allen Ernstes, wieso ihr so etwas nicht lest? Keine Lust? Keine Ahnung? Ignoranz?

 

Für mich stellt sich der Fall folgendermaßen dar: FLXX hat wissentlich gegen geltende Tarifregeln und AGB's verstoßen und kann nun, wie vertraglich vereinbart, zur Nachzahlung herangezogen werden. Punkt!

 

Ich schließe mich hiermit DLH, CJ3 und Crewlounge an und nein, ich arbeite nicht bei der Lufthansa!

 

Wenn ihm die Bedingungen nicht passen, dann sollte er eben auf eine Airline mit für ihn günstigeren Bedingungen ausweichen und uns nicht die Ohren volljammern, wenn sich die böse Lufthansa an ihre AGB's erinnert und diese nun in vollem Umfang ausschöpfen möchte - völlig zurecht!

 

Jetzt wünsche ich euch weiterhin viel Spaß beim Maulzerreißen, Weitergiften und surrealen Rechtsverständnisfragenklären.

 

 

 

Oche Alaaf!

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Aber davon unberührt bin ich der Meinung, dass die Tarifregeln Sache der Airline sind. Und da gilt dann wieder "Entweder man akzeptiert diese Bedingungen als Kunde und kauft Tickets oder man findet sie unverfroren und akzeptiert sie nicht. Dann läßt man es eben bleiben und kauft keine Tickets.".

 

 

 

Grüße, Carsten

 

dem stimme da nicht zu, schon allein weil die airline zumindest bei vollständigem verfall einer strecke nichts verliert. so groß ist die auswahl auf der betreffenden strecke ja außerdem auch nicht, als daß sich alternativen aufdrängen.

 

wo das mißverhältnis liegt, zeigt schon die tatsache, daß die lh wohl kaum ihre oben genannten agb zu gunsten des kunden auslegt, falls dieser einen returnflug bucht, aber nur eine teilstrecke fliegt, die (unwahrscheinlicherweise) günstiger wäre als ein returnflug.

Laut lh agb werden die tatsächlich genutzten strecken berechnet. eine teilerstattung des flugpreises (steuern meine ich jetzt nicht) wäre ja die logische konsequenz aus dieser praktik. aber geld zurück wird es wohl kaum geben.

nun ja, wahrscheinlich steht irgendwo, daß in diesem falle leider, leider keine erstattung des flugpreises möglich ist.

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Warum muß das hier immer alles so ausfallend werden?

Das Thema ist es doch wert sich sachlich darüber auszutauschen.

 

Für die Liebhaber der AGB habe ich hier mal zu Ansicht den § 305c BGB, der da heißt "Überraschende und mehrdeutige Klauseln" darin steht:

 

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

 

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders [hier Airline].

 

Und genau darauf beziehen sich die weiter oben genannten Urteile und erklären diese AGB aus diesem und weiteren Gründen für nichtig.

 

Wir lernen also:

In AGB können alle möglichen und unmöglichen Sachen reingeschrieben werden - nur sind sie damit noch lange nicht automatisch rechtswirksamer Vertragsbestandteil.

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Wenn der Markt so liberalisiert ist, welche Alternativen habe ich denn zum Beispiel auf DTM-FRA und DTM-MUC? Und jetzt bitte nicht irgendwelche Umsteigeverbindungen oder Bahn oder Auto. Da könnte man ja auch als Energieversorger argumentieren, der Markt ist offen, wenn du nicht bei mir kaufen willst, bau dir doch eine Solar- oder Windkraftanlage oder stell ein Dieselaggregat auf.

 

So unterschiedlich sind die Märkte garnicht (Mal abgesehen von den Rennstrecken wie DUS-MUC wo es Konkurenz gibt)

 

Ach, das freut mich an Diskussionen immer, wenn persönlichene Einzelfälle mit der Gesamtlage verglichen wird.

In jedem Markt wirst du immer Teilbereich finden (in deinem Fall DTM-FRA bzw. DTM-MUC), auf denen monopolartige Strukturen vorhanden sind, einfach weil dort der Markt selbst zu klein ist. Oder, speziell sei hier FRA genannt, in Infrastruktur beschränkt ist.

Aber im Gegensatz zum Energiemarkt - der grundsätzlich reguliert ist - ist der Luftverkehrsmarkt im wesentlichen frei.

 

Und für diese speziellen Fälle hätte ich noch eine typisch deutsche Lösung parat: Lass uns doch eine Regulierungsbehörde gründen.

Folgende Aufgaben:

1) Festlegen von Standards, wann eine Strecke im Luftverkehrsmarkt als "im freien Wettbewerb bedient" bezeichnet werden kann und wann eine monopolartige Struktur vorliegt.

2) Identifizieren von Strecken, die als "monopolartig bedient" entsprechend Ziffer 1) bezeichnet werden.

3) Festlegen von Auflagen für diese Strecken (Tarife, ...)

4) Wiederholtes Prüfen, ob sich die Situation geändert hat (Freigeben von regulierten Strecken, wenn Wettbewerber aufgetreten sind, Bei anderen Strecken, wenn nur noch eine Airline diese Strecke bedient, dann Aufnahme in die regulierten Strecken.

 

Diese Behörde ist deswegen notwendig, weil prinzipiell wollen wir ja den freien Markt.

Die andere einfache Möglichkeit, einfach alle Strecken zu reglementieren und sich die Behörde zu sparen, wollen wir ja auch nicht.

 

Und wenn wir schon dabei sind, es gibt auch Dörfer, in denen es nur einen Metzger gibt. Nicht viele, aber doch ein paar. Diese monopolartigen Strukturen gehören auch bekämpft. Sehe da auch Bedarf für eine Behörde.

 

[sarkasmus aus]

 

Grüße, Carsten

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Also wenn ich dich richtig verstehe haben nur Großstädte / Ballungszentren anspuch auf einen Liberalisierten Markt? Und der Rest kann sehen wo er bleibt? Das ist ja mal ne sehr schöne Auffassung. Und das die Region hier ein Einzelfall ist, glaube ich auch nicht, wieviele andere Airports gibts denn in Deutschland, wo LH oder deren direkte Partner die einzigsten Verbindungen zu den Hubs stellen?

 

Die Menschen dort können nach deiner "Sakasmus" Argumentation halt sehen was sie machen, dann das "nicht mit LH fliegen" geht ja nicht. Aber das interessiert ja wohl keinen, sind ja nur Menschen, (Kunden würde ich diese bei einer solchen Problematik nicht nennen - denn Customer Satisfaction ist in Deutschland noch nicht so ganz angekommen) , die nur die Wahl zwischen friss oder stirb haben.

 

Aber trotzdem finde ich es sehr interessant, das in diesem Forum auf Sachliche Argumentationen mit reinem Sakasmus reagiert wird. Fehlen die Sachlichen Argumente?

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bei den von dir genannten amtsgerichtsurteilen ging es um das verfallenlassen einer kompletten strecke (sprich dem rückflug). hier handelt es sich aber um einen anderen sachverhalt, denn das endziel (für das der ticketpreis berechnet und bezahlt wurde, wurde niemals erreicht.

 

Kleine Korrektur...das rechtskräftige Urteil des AG Köln urteilt über den Schadensersatzanspruch eines Passagiers, der den HINflug hat verfallen lassen und dem dadurch die Beförderung auf dem RÜCKflug verweigert wurde. So gesehen wurde in dem Fall das Endziel nicht erreicht - zumindest nicht unter Nutzung der Dienste der Lufthansa.

 

Wichtiger ist aber meiner Meinung nach die Argumentation des Gerichts, die dem Kunden keine Mitwirkungspflicht beim Abfliegen eines Tickets zurechnete und zudem seine Entscheidungsfreiheit, einzelne Teile des Werkvertrags zu kündigen, höher bewertet hat als das Ansinnen der LH, durch das Anwenden der AGB seine Preispolitik zu schützen. Der meiner Meinung nach Kernsatz in diesem Zusammenhang:

 

Die Beklagte hat es in der Hand, ihre Preise so zu gestalten, dass die Buchung eines Hin- und Rückfluges gegenüber einem One-Way- Ticket nicht von Vorteil ist.

 

Damit ist meiner Meinung nach klar, dass dies auch für die hier vorliegenden "Hidden City"-Problematik gilt - auch hier hat die Airline es in der Hand, durch die Preisgestaltung das Verhalten des OP obsolet zu machen.

 

@Fly_777: Dass das so in den AGB der Lufthansa steht bestreitet ja auch niemand. Die Frage ist bloß, ob die entsprechenden Passagen rechtens sind oder ob sie den Passagier einseitig benachteilen, überraschend für den Passagier sind und überhaupt wirksam vereinbart wurden. Und zumindest in Sachen der einseitigen Benachteiligung des Passagiers hat das AG Köln eindeutig Position zugunsten des Passagiers bezogen:

 

Die Beklagte ist nicht berechtigt die Beförderung gemäß Ziffer 3.3.1 Satz 4 ihrer Beförderungsbedingungen zu verweigern. Denn diese Regelung stellt einen Verstoß gegen § 307 Absatz 2 BGB dar.

 

Das ist genau der Passus, aud den Du Deine Argumentation aufgebaut hast - das AG Köln hat diesen eindeutig als rechtswidrig gebranntmarkt!

 

Viele Grüße - Dirk

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Warum muß das hier immer alles so ausfallend werden?

Das Thema ist es doch wert sich sachlich darüber auszutauschen.

 

Für die Liebhaber der AGB habe ich hier mal zu Ansicht den § 305c BGB, der da heißt "Überraschende und mehrdeutige Klauseln" darin steht:

 

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

 

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders [hier Airline].

 

Und genau darauf beziehen sich die weiter oben genannten Urteile und erklären diese AGB aus diesem und weiteren Gründen für nichtig.

 

Wir lernen also:

In AGB können alle möglichen und unmöglichen Sachen reingeschrieben werden - nur sind sie damit noch lange nicht automatisch rechtswirksamer Vertragsbestandteil.

 

frag mal in der lh rechtsabteilung nach deren standpunkt. da wird man deiner argumentation kaum folgen. ist halt ne frage von recht haben und recht kriegen.

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frag mal in der lh rechtsabteilung nach deren standpunkt. da wird man deiner argumentation kaum folgen. ist halt ne frage von recht haben und recht kriegen.

 

Bisher hat sich die Rechtsabteilung der LH jedenfalls noch nicht vor Gericht mit seiner Argumentation durchsetzen können - und inzwischen vermutlich auch kein Interesse daran, es noch einmal zu versuchen...

 

Nach meinem Kenntnisstand wird bei der LH derzeit in vergleichbaren Fällen das vorgerichtliche Verfahren wie bisher mit der Ablehnung der Ansprüche des Passagiers geführt und dann - kurz vor der Hauptverhandlung - dann doch einschließlich aller Kosten "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" geleistet.

 

Viele Grüße - Dirk

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Ich wollte hier zu diesem Thema eigentlich nichts mehr schreiben, allerdings habe ich beim Durchlesen festgestellt, dass hier die LH ins falsche Licht gerückt wird.

Sicher ist LH für einige Kunden nicht das Gelbe vom Ei, aber offenbar muss man vom Gesamtprodukt zufrieden sein, sonst würde LH nicht da stehen wo sie ist.

Wenn einige User hier alle LH Flüge, die sie bis zum heutigen Tage absolviert haben, aufrechnen würden, würden ca. 10% der Flüge negativ gewesen sein und ca.90% zufriedenstellend bis sehr gut - sowohl am Boden als auch in der Luft. Der Mensch dendiert dazu aus kleinen Dingen Größere zu machen und so werden aus 10% schnell 90% und pauschalisiert.

Wir alle Bemühungen uns weitestgehend sowohl kunden- als auch firmenorientiert zu handeln und unsere Vorgaben umzusetzen. Der ganze Servicebereich ist ein ständiges Geben und Nehmen und ebenso sollte auch Respekt im zwischenmenschlichen Bereich eingeräumt werden, was oftmals gerade bei kultivierten Menschen doch sehr zu wünschen übrig lässt.

Manchmal muss ich jedoch persönlich wirklich am gesunden Menschenverstand zweifeln, denn Vieles worüber sich User in diesem Forum beschweren, ist hinlänglich bekannt - auch mit möglichen Konsequenzen.

 

Nun aber wieder zum Thema zurück:

Nicht nur LH kassiert in solchen, grob gegen die Beförderungsbedingungen verstoßenen Fällen zum vollen Y Tarif nach, sondern fast ALLE Airlines praktizieren dies. Insbesondere US-amerikanische Gesellschaften sind hier besonders strikt und auch recht schnell mit Ergreifung von Maßnahmen bei "Wiederholungstätern".

Das die Androhung dem User nun bei LH passiert ist, ist Schicksal; gleiches hätte einem Gast bei IB, AZ, AF, BA, etc. auch passieren können.

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Ich wollte hier zu diesem Thema eigentlich nichts mehr schreiben, allerdings habe ich beim Durchlesen festgestellt, dass hier die LH ins falsche Licht gerückt wird.

Sicher ist LH für einige Kunden nicht das Gelbe vom Ei, aber offenbar muss man vom Gesamtprodukt zufrieden sein, sonst würde LH nicht da stehen wo sie ist.

 

totschlagargument. danach müßte ryanair ja der bringer überhaupt sein. und microsoft ebenso. tbc...

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Nun aber wieder zum Thema zurück:

Nicht nur LH kassiert in solchen, grob gegen die Beförderungsbedingungen verstoßenen Fällen zum vollen Y Tarif nach, sondern fast ALLE Airlines praktizieren dies. Insbesondere US-amerikanische Gesellschaften sind hier besonders strikt und auch recht schnell mit Ergreifung von Maßnahmen bei "Wiederholungstätern".

Das die Androhung dem User nun bei LH passiert ist, ist Schicksal; gleiches hätte einem Gast bei IB, AZ, AF, BA, etc. auch passieren können.

 

Prinzipiell geb ich Dir mit Deinem Beitrag recht... Allerdings ist das ja die Problematik... So gut wie jeder Carrier hat - nennen wir es mal - zweifelhafte AGB's... Man passt sich sozusagen den anderen an...

 

Ob nun FLXX Recht hat oder nicht - und ob man seine Sicht der Lage nachvollziehen kann oder nicht - solange sich keiner wehrt kommen die Airlines damit ja gut durch - auch wenn im Zweifel Teile der AGB's rechtswidrig und damit nichtig sind.

 

Ich will das nur mal ganz allgemein auslegen... In diesem Fall empfinde ich das Rückfordern von Steuern und Gebühren schon etwas dreist, es gibt aber sicher Fälle (z.B. einfach das Verfallen eines Rückfluges), wo so gut wie jeder Carrier sich eine Nachbelastung der Differenz zum One-Way-Preis offen lässt, auch wenn dies unter Umständen rechtswidrig ist.

 

Nur, solange man sich nicht gegen sowas wehrt, freuen sich Airlines darüber und andere sehen "Es geht doch" und passen sich den kundenunfreundlichen AGB's an - ich würde sogar sagen verständlicherweise.

 

Ist natürlich zum Nachteil des Kunden... Jetzt kann man diskutieren was für Folgen das für Flugpreise und Airlines haben könnte wenn man andere Lösungen für "kundenfreundliche AGB's" schaffen würde, aber prinzipiell eben nur das als Denkanstoss...

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Hallo,

 

als Antwort an L-1011-500

 

Entschuldigung bzgl des Sarkasmus, das mußte vorhin raus.

 

Nun nochmal meine Meinung sachlich und argumentativ (sie war im vorigen Beitrag vorhanden, aber durch Sarkasmus überdeckt).

 

 

Ich plädiere dafür, sich für eine Sache zu entscheiden: Entweder den Luftverkehr als freien Markt (unter Inkaufnahme einiger Ausnahmen wie die von dir erwähnten Strecken) betreiben oder aber einen regulierten Markt, dann aber vollständig, d.h. alle Strecken.

Also entweder kein Wettbewerb und Regelung der Strecken und der Tarife durch Einführung von Konzessionen etc, mit dem Ziel, dass alle Regionen gleichermaßen bedient werden zu akzeptablen Preisen.

Oder aber Wettbewerb, dann aber bitte sich den Markt sich selbst überlassen.

 

Ich halte von den Zwischenstufen nichts (nicht Fisch nicht Fleisch), weil dort immer Abgrenzungsprobleme vorhanden sind, und man sich durch immer weitergehende Ausnahmen und Sonderfälle immer weiter dreht.

Da sind wir Deutschen Spezialisten drin, siehe Steuerrecht etc.

 

Welche von beiden Varianten ist mir eigentlich gleich nur eben bitte für eine entscheiden.

 

 

Grüße, Carsten

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Hallo,

 

ich möchte eigentlich gar nicht so sehr darüber streiten, ob die AGB der LH und anderer Airlines berechtigt sind oder nicht.

 

Mir geht es eher um die Haltung, die dieser Diskussion zu Grunde liegt.

 

Egal ob in einem Spiel, in der Wirtschaft oder sonst wo. Meiner Meinung nach klärt man die Regeln des Zusammenspiels vor Beginn und diese werden dann beiderseits eingehalten.

Was ich persönlich nicht nachvollziehen kann, ist diese Beliebigkeit, Regeln jederzeit zum eigenen Vorteil in Frage zu stellen, egal von welcher Seite. Diese Diskussionen sollten im Vorfeld stattfinden.

 

Wie ist die Verlässlichkeit einer Seite zu bewerten, die erst mal irgendwelche Bedinungen zustimmt, aber eigentlich von vornherein bereit ist, gegen diese zu verstoßen, wenn es dem persönlichen Vorteil dient. Und das gilt in beide Richtungen.

 

Das läßt meiner meinung nach tief blicken, was das gesellschaftliche Zusammenleben betrifft. Damit werden eigentlich alle Übereinkünfte sinnlos.

 

Das hat nichts damit zu tun, ob die AGB der LH rechtens sind. Darüber sollte man sich aber im Vorfeld klar werden und darauf seine Entscheidung aufbauen, ob ich ein Ticket kaufe oder nicht.

 

Grüße, Carsten

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und surrealen Rechtsverständnisfragenklären.

 

Sind Sie Richter um darüber ein Urteil fällen zu können? Ich bin zwar auch keiner, aber ich möchte auch noch einmal auf die "Überraschende und mehrdeutige Klauseln" im Konsumentenschutz hinweisen. Dies kann evtl. in manchen der hier erwähnten Fälle zur Anwendung kommen, was aber nur die Gerichte entscheiden können. Ein vorab Negieren von evtl. Rechtsverletzungen ist genauso unqualifizier wie "Maulzerreißen und Weitergiften".

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ENTSCHULDIGUNG

 

Aber diese Diskussion ist lächerlich. Wer wissen möchte ob im dargestellten Fall tatsächlich die anteiligen "Taxes" zurückerstatten muss der sollte einfach beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen.Über das entsprechende Urteil kann ja dann diskutiert werden.

 

Aber wenn man die Geschichte mit gesundem Menschenverstand angeht, kann man LH unmöglich auf die Rückzahlung der anteiligen "Taxes" verklagen. Wenn man die Geschichte weiterhin mit gesundem Menschenverstand betrachtet dann sind die "Taxes" als solches widerum ebenfalls lächerlich. Nur Luftfahrtunternehmen dürfen ihre Preise derartig darstellen, besonders lächerlich bei den Taxes handelt es nicht um Steuern, den diese dürfen nicht gesondert ausgewiesen werden. Sonder hier handelt es sich um Gebühren und Kosten die dem Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit dem erbringen ihrer Transportleistung entstehen, also Kosten die jeder andere Unternehmer in seinen Preis einkalkuliert.

 

 

Mein Gott welch Unsinn - auf beiden Seiten.

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Schön, wie leidenschaftlich man für einen Standpunkt argumentieren kann. Mit einem einzigen Ziel:

 

unter Umgehung der akzeptierten Regeln günstig fliegen.

 

Zum Argument der "überraschenden Klausel" aus meiner Sicht: ich will oneway fliegen, return ist günstiger, fliege dann oneway und lasse Rück verfallen und berufe mich auf überraschende Klauseln. Das das von meinem Vertragspartner so nicht vorgesehen war, kann mich ja nicht wirklich wundern. Ich hab´s ja gezielt ausgehebelt. Also wäre meine Argumentation dann Rechtsmissbräuchlich? Auweia!

 

Und wenn ein Gericht so einem notorischen "Tarifumgeher"/ "Billigpreiserschleicher" mal im Namen des Volkes bescheinigt, dass das so nicht geht? Was dann? Halte das durchaus für denkbar. Und dann würde nachgezahlt. Ab sofort für jeden!

 

Insofern kann eine höchst-richterliche Entscheidung (bisher haben nur Amtsrichter ihre Meinung dazu gesagt) auch für die Befürworter des Strecken-Verfallenlassens ins Auge gehen.

 

Also: freut Euch solange das ganze noch geht, und haltet (Thread-Eröffner) den Ball flach.

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Hallo,

 

ich möchte eigentlich gar nicht so sehr darüber streiten, ob die AGB der LH und anderer Airlines berechtigt sind oder nicht.

 

Mir geht es eher um die Haltung, die dieser Diskussion zu Grunde liegt.

 

Egal ob in einem Spiel, in der Wirtschaft oder sonst wo. Meiner Meinung nach klärt man die Regeln des Zusammenspiels vor Beginn und diese werden dann beiderseits eingehalten.

Was ich persönlich nicht nachvollziehen kann, ist diese Beliebigkeit, Regeln jederzeit zum eigenen Vorteil in Frage zu stellen, egal von welcher Seite. Diese Diskussionen sollten im Vorfeld stattfinden.

 

Wie ist die Verlässlichkeit einer Seite zu bewerten, die erst mal irgendwelche Bedinungen zustimmt, aber eigentlich von vornherein bereit ist, gegen diese zu verstoßen, wenn es dem persönlichen Vorteil dient. Und das gilt in beide Richtungen.

 

Das läßt meiner meinung nach tief blicken, was das gesellschaftliche Zusammenleben betrifft. Damit werden eigentlich alle Übereinkünfte sinnlos.

 

Das hat nichts damit zu tun, ob die AGB der LH rechtens sind. Darüber sollte man sich aber im Vorfeld klar werden und darauf seine Entscheidung aufbauen, ob ich ein Ticket kaufe oder nicht.

 

Grüße, Carsten

 

das ist doch in sich widersprüchlich. von regeln zu sprechen, die einzuhalten sind, aber womöglich rechtswidrige agb außen vor zu lassen (die ja auch grundlage dieser regeln sind).

 

auch deine oben genannte argumentation entweder 100 % reguliert oder 100 % dereguliert, ist unsinn. staatliche eingriffe sind oftmals nötig. dafür gibt es kartellbehörden etc.

wie du wissen dürftest, herrscht in diesem land nicht 100 % freie marktwirtschaft. die einzige alternative dazu ist nicht 100 %ige planwirtschaft.

es gibt nicht nur schwarz und weiß, gut oder schlecht usw.

 

um mal wieder auf die lufthansa zu kommen, die ja hier gerne bis aufs äußerste verteidigt wird. dieses unternehmen ist mir vor allem dadurch aufgefallen, daß es auf strecken mit konkurrenz zu dumpingpreisen, aber auf monopolstrecken (speziell osteuropa) zu absoluter abzocke neigt (dieses wort ist einfach nur angebracht). der markt regelt sich einfach nicht immer von alleine, vor allem nicht zum besten für den kunden.

von fairneß seitens lufthansa kann ich da nicht viel spüren, warum sollte die andere seite dazu neigen?

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