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airliners.de

Und wieder der Alk.....


TobiBER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ohne Kommentar (im Bezug auf den Alk)....

 

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Ein Polizeibeamter des PK 36 (in HAM), der auf Mallorca Urlaub gemacht

hatte, hat gestern in einem Flugzeug einen randalierenden Fluggast

überwältigt.

 

Der Tatverdächtige, ein 31-jähriger Hamburger, befand sich an Bord

einer Maschine der Airline Hapag Flight. Während des Fluges trank der

31-Jährige reichlich Alkohol und verlangte kurz vor der Landung in

Hamburg weitere alkoholische Getränke. Diese wurden ihm wegen seines

erkennbaren Alkoholisierungsgrades und des schon stattfindenden

Sinkfluges verweigert. Daraufhin stieg der am Fenster sitzende

Tatverdächtige über die Nachbarsitze und die dort sitzenden

Passagiere zum Gang und wollte die Stewardess angreifen. Dies gelang

zunächst nicht, da ihm ein Container den Weg versperrte. Der

31-Jährige setzte sich wieder auf seinen Platz und beleidigte die

42-jährige Stewardess auf sexueller Basis. Im weiteren Verlauf

randalierte er und missachtete die Anschnallzeichen.

 

Nach der Landung stand er sofort auf, stieg wieder über die Sitze

der anderen Passagiere und rannte im Gang auf die auf Notplätzen

sitzenden Crew-Mitglieder zu, um sie zu schlagen. Ein in der Nähe der

Crew-Mitglieder sitzender Polizeibeamter erkannte die Situation und

brachte den Tatverdächtigen zu Boden, um den unmittelbar

bevorstehenden Angriff abzuwehren. Zusammen mit der Crew konnte der

Tatverdächtige gefesselt und nach Anlegen der Fluggastbrücke der

Polizei übergeben werden.

 

Dem 31-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde

ein Strafverfahren eingeleitet.

Geschrieben

"Der arme Mann, was kann er dafür, das Alkohol bei Ihm solche Taten verursacht? Dafür kann er nichts ! Daher plädiere ich auf verminderte Schuldfähigkeit. Last Ihn in Ruhe und schickt den vom Schicksal arg gebeutelten Passagier auf Staatskosten zur Kur nach Sylt !

Schliesslich ist die Airline (wegen des Ausschanks von Alkohol an Bord)

und ganz speziell die aufreizend gekleidete Flugbegleiterin am Tatbestand schuld, Sie hat den, an sonsten lammfrommen, Gast genötigt, still zu sitzen, sich anzuschnallen und sogar den Flüssigkeitskonsum einzustellen...

Unerhört ! Ich plädiere auf Schadenersatz für den jungen Mann ! "

 

Ich sehe schon die Aussage des achso engagierten Rechtsbeistandes vor meinem geistigen Auge ! (Genervt und verwundert mit den Augen roll)

Geschrieben
"Der arme Mann, was kann er dafür, das Alkohol bei Ihm solche Taten verursacht? Dafür kann er nichts ! Daher plädiere ich auf verminderte Schuldfähigkeit. Last Ihn in Ruhe und schickt den vom Schicksal arg gebeutelten Passagier auf Staatskosten zur Kur nach Sylt !

Schliesslich ist die Airline (wegen des Ausschanks von Alkohol an Bord)

und ganz speziell die aufreizend gekleidete Flugbegleiterin am Tatbestand schuld, Sie hat den, an sonsten lammfrommen, Gast genötigt, still zu sitzen, sich anzuschnallen und sogar den Flüssigkeitskonsum einzustellen...

Unerhört ! Ich plädiere auf Schadenersatz für den jungen Mann ! "

 

Ich sehe schon die Aussage der (Öko)Anwältin vor meinem geistigen Auge ! (Genervt und verwundert mit den Augen roll)

 

Der ganze Beitrag mag ok sein, aber was hat das mit Öko-Anwältin zu tun?

 

Werner

Geschrieben

die Richterin wollte einfach die 3 Monate abwarten. Ein einfaches Scheidungsurteil macht weniger Arbeit als die vorzeitige Scheidung. Man darf nicht vergessen, Familienrichter bearbeiten rund 500 Fälle im Jahr. Die Justiz ist notorisch unterbesetzt und hat oftmals das falsche Personal, weil die Auswahlkriterien nicht richtig sind.

 

Alk und Koran, die Bestrafung dürfte härter sein...

Den Polizeibeamten sollte man auch an dieser Stelle einmal loben.

Geschrieben
die Richterin wollte einfach die 3 Monate abwarten...
Quelle? :P Tatsache ist, dass wir in Deutschland leben und gerichtliche Entscheidungen allein auf dem Grundgesetz basieren sollten, nicht auf der Bibel und in Deutschland schon gar nicht auf dem Koran.
Geschrieben

747Capn,

 

da hast du natürlich absolut recht.

 

Nach wie vor, ist die Tatsache diese, dass bestimmte Menschen, in D mit grosser Sorgfalt und mit Samthandschuhen angefasst bzw. behandelt werden.

Geschrieben

eine vorzeitige Scheidung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Das Pflichtrennungsjahr wäre in 3 Monaten erfüllt gewesen, daraus beruht meine Schlußfolgerung.

Quelle § 1568 II BGB

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Anstragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden.

Den Antrag kann man nach ZPO stellen, wird aber oft regelmäßig abgewiesen; sich auf islamisches Recht zu berufen, ist indiskutabel

Geschrieben
Ich sehe schon die Aussage der (Öko)Anwältin vor meinem geistigen Auge !

 

Na, da scheint jemand aber ein ausgeprägtes Feindbild zu haben :-)

Außerdem ist es das gute Recht eines jeden Angeklagten, seinen Anwalt zu beauftragen, für ihn ein möglichst geringes Strafmaß zu beantragen. Das macht der "Öko-Anwalt" (was immer diese blöde Bezeihnung heissen mag) ebenso wie der konservative Strafverteidiger. Das zu kritisieren, zeugt von wenig Weitblick.

 

 

Aber was kennzeichnet eine Öko-Anwältin denn nun?

 

- Robe aus biologisch angebautem Hanf-Stoff?

- Henna-gefärbte Perücke (im Vereinigten Königreich)?

- Strafgesetzbuch aus Altpapier?

- Vertretung nur vor Gerichten in Fahrradreichweite?

....

Geschrieben

Akuelles Beispiel: Heute abend sind auf der EI MUC-DUB 3 Inslbewohner stehengeblieben, die nicht flugfähig waren - 10 weitere Iren waren auch schon etwas angetrunken und stanken (*gg*) - haben es dann doch in den Flieger geschafft.

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