seb Geschrieben 23. März 2007 Melden Geschrieben 23. März 2007 Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, welche Rechte ich nun in Bezug auf Entschädigungen bei Gepäckverspätung habe? Folgendes Problem: 15.03.07 - 10:20 Uhr: EZY Köln-Gatwick Koffer bleibt in Köln stehen. Angeblich Ausfall der Gepäckförderanlage. Maschine hat erst 20 Minunten gewartet, um laut Aussage des Captains auf die letzen Koffer zu warten, ist danach losgeflogen. Letztendlich fehlten die Koffer von ca. 30 Leuten (bei etwa 60-70 in der Maschine). Handling Agent (Servisair) in Gatwick meldet: Das Gepäck würde höchstwahrscheinlich mit der nächsten Maschine am späten Abend aus Köln nachkommen und dann an eine gewünschte Adresse geliefert oder weitergeflogen. Auch Lieferung nach Hong Kong sei kein Problem. Bezüglich Entschädigungen (selbst für toiletries etc.) verweigern sowohl Servisair als auch Easyjet am Airport jegliche Aussagen und reichen nur einen Zettel, an die man schriftlich per Post Forderungen einreichen soll. Der Servisair-Typ meinte zwar, dass ich was kriegen würde, aber hatte keine Ahnung wieviel oder was für Nachweise man bräuchte. Ganz toll! 15.03.07 - 20:10 Uhr: O8 Gatwick-Hong Kong Weiterflug nach Hong Kong ohne Koffer. Vor Abflug noch mal bei Servisair gewesen, die versprachen das Gepäck mit der Oasis-Maschine am nächsten Tag nachzusenden. Ein direktes Versenden Richtung HKG aus CGN (z.B. über FRA) statt einem Umweg über Gatwick wäre aus logistischen Gründen nicht möglich. In Hong Kong passierte dann erstmal gar nichts. Täglich 1-2x in London angerufen (habe keine andere Telefonnummer bekommen, auch auf Nachfrage nicht) und nach dem Gepäck gefragt. 16.03.07: Mit einem Tag Verspätung ist es in Gatwick angekommen. Dort stand es dann wieder einen vollen Tag rum. 17.03.07: Es geht weiter auf die Reise mit Emirates (!) über Dubai nach Hong Kong. Dort ist es dann am Abend des 18.3. angekommen. 19.03.07: Anruf am Vormittag des Handling-Agents, dass das Gepäck in HKG angekommen ist, aber am Airport abgeholt werden müsste. EZY hatte scheinbar keine Delivery bezahlt. Dort habe ich es dann abends abgeholt. Hatte das Gepäck also statt am 15.03. um 11 in Gatwick ist am 19.03. um 20 Uhr (Ortszeit) in Hong Kong. Welche Entschädigungsrechte habe ich nun? Was kann ich bei EZY einfordern? Bin über jeden Tipp dankbar! Danke :) Edit Mod: Verschoben ins Reise-Forum!
easyJet Geschrieben 23. März 2007 Melden Geschrieben 23. März 2007 Wenn Du auf die Internetseite von easyJet guckst, dann steht dort folgendes unter: Verlorenes Gepäck... Wenn Ihr Gepäck bei Ihrem Hinflug länger als 24 Stunden auf sich warten lässt, dürfen Sie laut unserer Geschäftspolitik bis zu GBP 25 pro Tag und Person für notwendige Dinge ausgeben, dies beschränkt sich jedoch auf drei Tage. Diese Entschädigung müssen Sie innerhalb von 21 Tagen nach dem betreffenden Flug bei der Schadensbearbeitungsstelle schriftlich beantragen, die Ihnen vom Bodenpersonal von easyJet an dem Flughafen angegeben wurde, an dem die Verspätung gemeldet wurde. Allen Forderungen müssen Kaufbelege beigelegt werden (z.B. Quittungen). Also 75 GBP für 3 Tage (mit Quittungen) - ist doch einfach!
wannabepilot Geschrieben 23. März 2007 Melden Geschrieben 23. März 2007 weiß jemand wie die selbe policy bei Iberia aussieht?
seb Geschrieben 23. März 2007 Autor Melden Geschrieben 23. März 2007 Wenn Du auf die Internetseite von easyJet guckst, dann steht dort folgendes unter: Also 75 GBP für 3 Tage (mit Quittungen) - ist doch einfach! Danke für die Info. Ist wohl zu einfach für die U2-Mitarbeiter in LGW gewesen. Und einen Internetzugang hat man meist unterwegs nicht... Sollte man das Schreiben in englisch oder ruhig in deutsch verfassen?
aljoscha Geschrieben 23. März 2007 Melden Geschrieben 23. März 2007 #.......... Sollte man das Schreiben in englisch oder ruhig in deutsch verfassen? Was für eine Frage. Wenn man in der Welt unterwegs ist, kommuniziert man in Englisch.
seb Geschrieben 23. März 2007 Autor Melden Geschrieben 23. März 2007 Was für eine Frage. Wenn man in der Welt unterwegs ist, kommuniziert man in Englisch. Entschuldigung, dass ich dich mit der Frage belästigt habe. Hotlines, Webseiten, Buchungsinformationen, Ansagen in den Flugzeugen auf den Routen nach oder ex DE etc. sind durchaus auch in deutsch. Da kann es doch auch gut sein, dass die Beschwerdebearbeitung lokal auf entsprechende Mitarbeiter verteilt wird.
Karsten* Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Ich kann ehrlich gesagt �berhaupt keinen Grund erkennen in Deutschland mit einem Inselslang zu agieren. Amtsprache ist hier Deutsch und demzufolge auch juristische Auseinandersetzungen.
aljoscha Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Ich kann ehrlich gesagt �berhaupt keinen Grund erkennen in Deutschland mit einem Inselslang zu agieren. Amtsprache ist hier Deutsch und demzufolge auch juristische Auseinandersetzungen. Erstmal ist es offensichtlich noch keine juristische Auseinandersetzung, sondern eine Angelegenheit die zwischen zwei Vertragsparteien stattfindet. Ich gehe mal davon aus, die Korrespondenz wird an eine Anschrift in England geschickt, bzw. dort bearbeitet. Da ist es für mich selbstverständlich in Englisch zu schreiben, zumal es ja wohl keine Kunst sein sollte, die wenigen erforderlichen Sätze fehlerfrei zu Papier zu bringen Dazu muss man wirklich nicht studiert haben. Aber bitte, wer es aus Prinzip nicht will, soll es halt lassen.
Karsten* Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Es geht dabei wohl weniger ums Prinzip, sondern wie seb schon schrieb, darum, das jemand in Deutschland auf deutsch ein Produkt verkauft. Es gibt zig Millionen Deutsche die kein sauberes Englisch beherschen und darum selbstverständlich die hier gültige Amtssprache benutzen. Wenn Du perfekt englisch kannst, herzlichen Glückwunsch. Nur solltest Du das nicht verallgemeinern.
aljoscha Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Es geht dabei wohl weniger ums Prinzip, sondern wie seb schon schrieb, darum, das jemand in Deutschland auf deutsch ein Produkt verkauft. Es gibt zig Millionen Deutsche die kein sauberes Englisch beherschen und darum selbstverständlich die hier gültige Amtssprache benutzen. Wenn Du perfekt englisch kannst, herzlichen Glückwunsch. Nur solltest Du das nicht verallgemeinern. Wäre schön wenn ich perfekt englisch könnte.Aber wer ist schon perfekt. Bei seb sollte man das aber fundierte Kenntnisse der Sprache annehmen können. Wer selbstständig nach England und nach Hongkong reist, bei dem sind Sprachkenntnisse "überlebenswichtig". Ich kann mir auch vorstellen, die Bearbeitungszeit ist kürzer. Aber wie schon gesagt, jeder wie er will.
aerofan Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Deine Aussage in Absatz 3, dass das Gepäck weitergeleitet wird und dass das kein Problem wäre, verwundert mich ! Easy und Oasis sind klassische LCC, die machen sowas eigentlich nicht. Du kannst vor Ort (London-Gatwick) einen Zettel ausfüllen und reklamieren. Das Gepäck wird dir dann nach Haus oder ins Hotel zurück- oder nachgeschickt, je nach persönlichem Zeitfenster. Hatte so ein Problem sogar mal mit den Lufthanseln. Der Koffer ist via Atlanta wieder nach FRA zurück und während meiner Abwesenheit an die Hausadressse zurückgeliefert worden. Ich habe eine grosszügige Entschädigung von 50 US-Dollar bekommen. Das reichte in Manhattan im Winter grade mal für ne Tube Zahnpaste und nen warmen Pullover. Jepp !
TobiBER Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Ansprechpartner von EZY bezüglich Gepäck sitzt aber in Luton - und da wäre Englisch westentlich besser angebrachter.
Gast Geschrieben 24. März 2007 Melden Geschrieben 24. März 2007 Eigentlich grenzt es an ein Wunder, dass der Koffer überhaupt nach HKG geschickt wurde, wegen LCC Point-to-Point! Normalerweise wäre EZY nur verpflichtet gewesen den Koffer nach LGW und dann zu einer angegebenen Adresse in London zu schicken, bzw. sofern er immer noch nicht bis zur Abreise angekommen ist, zur Heimadresse. Aber das sind typische Probleme bei derartigen "selbstgebastelten" Routings....
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