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airliners.de

Clickair - FRA - SVQ eingestellt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

weiß jemand ob oben genannte Strecke bereits ab August wieder eingestellt wird? Gültige Termine finde ich aktuell nur noch bis 12.08 und das darauffolgende WE, sonst sind keine Tix verfügbar?

Geschrieben

Hi ,

ich habe am 08.10 Flug nach Sevilla gebucht, ist nicht mehr im Flugplan bei Clickair. Bei Iberia auf der Homepage ist der Flug mit Clickair noch zu buchen. Ist sehr merkwürdig. Mal abwarten

 

Gruß Matthias

Geschrieben

Hi,

 

kann mir jemand weiterhelfen, habe für 3 Personen Flüge im Oktober nach Sevilla gebucht. Diese Strecke ist gestrichen worden. Wie verfährt Clickair mit der Buchung? Bisher ist sie noch unter der Buchungsnummer zu sehen. Aussagekräftige AGB kann ich keine finden.

Danke für jeden Hinweis.

 

Westin

Geschrieben

Clickair erstattet dir nur die tickets oder bucht dich auf wunsch auch nach BCN um mit Clickair, aber mehr nicht, da sie keine abkommen mit anderen airlines haben.

Geschrieben
Clickair erstattet dir nur die tickets oder bucht dich auf wunsch auch nach BCN um mit Clickair, aber mehr nicht, da sie keine abkommen mit anderen airlines haben.

 

Naja, mit etwas Terz und Terror sollte eine Umbuchung auf Mama Iberia schon möglich sein.

Geschrieben

nein da muss ich dich enttäuschen und iberia ist nicht die mama, die ermöglichen momentan nur der XG auch über AMADEUS buchbar zu sein, aber das ändert sich auch bald, dann sind die 5000er IB Nummern auch weg. Steht übrigens auch in den Bedingungen der XG Tarife, das es nur auf XG geht. das einzige was momentan passiert ist, das bei kurzfristigen Problemen (also am Abflugtag) auch FIM´s für die IB ausgestellt werden dürfen, aber das war es auch schon. Bedingungen wie bei FR, ist halt nen Loco.

Geschrieben

Und hier hätten wir dann wieder das was ich immer sage: Es muss ein Interline-Abkommen bestehen!

Geschrieben

Würde mich sehr interessieren wie das ausgeht...

 

Aber dennoch als Nachtrag, es muss nicht zwangsläufig ein Interlineabkommen bestehen damit die Airline einen umbuchen kann. Das mag bei verpassten Anschlüssen so sein, keine Frage, da geb ich meinem Vorredner absolut Recht.

 

Aber für annullierte Flüge wären wir wieder beim leidigen Thema EU-Verordnung (und meinetwegen ein Haufen anderer Gesetze und Urteile), die eine "Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen" vorsieht. Interlineabkommen hin oder her. im Zweifel (wie bei mir mit Condor geschehen) bittet die Airline einem eben das Ticket selbst zu buchen und die Rechnung einzureichen. Aber ich habe so meine Bedenken dass Clickair sich da sehr kulant zeigt.

 

Lasst und wissen was sich tut.

Geschrieben

das wird weder eine Clickair, Ryanair oder auch Easyjet und wie sie alle heissen so machen. Geld zurück und Schluss. Schau doch bei FR, wie oft werden Flüge canx und die Leute stehen gelassen, und passiert was wegen der EU, nö. Die sind sich doch eh alle nicht einig.

Geschrieben

Du hast bei XQ die gleichen Rechte wie bei jeder anderen Airline auch, nur der Einstiegspreis ist oft günstiger (zB 40 EUR statt 99 EUR).

 

Wende dich zuerst an die Airline selber, dann an die Stelle, die zur Einhaltung der EU-VO 261/2004 in deinem Land zustädnig ist, notwendigenfalls noch an einen Anwalt, auch das gilt für alle.

Geschrieben

na dann viel spass und glück, wenn du dann auch noch auf den anwaltskosten sitzt.

Geschrieben

Natürlich hat man auf dem Papier die gleichen Rechte... Nur wie DLH schon sagt, die Erfahrung zeigt dass sich gerade Low Cost Carrier - um mal FR als Paradebeispiel zu nennen (aber die sind sicher nicht die Einzigen) einen Dreck darum scheren. Es mag manche Low Cost Carrier geben die nach 10 Mal hin- und herschreiben und womöglich Schreiben vom Anwalt einlenken - aber ob Clickair dazu gehört?

 

Ich rede da aus eigener Erfahrung (natürlich nur meine persönlichen Fälle):

Norwegian -> keine Chance, bin am Ende durch Osteuropa mit dem Bus gefahren.

Condor -> Lenkt nach wildem Schriftverkehr irgendwann mal ein und lässt Buchung auf Air Berlin und Anschluss mit Air Europa zu. Ticket einreichen, Rückerstattung.

Ex-DBA -> Bot für STR-NCE nach einigem Schreiben eine Umbuchung auf LH via MUC an.

LTU -> Buchte von sich aus auf Air Berlin um (MAD-DUS), wär hätte es gedacht :)

SkyEurope -> habe es nicht bis zum Schluss ausgefochten sondern nach mehrmaligen Schreiben deren Alternativangebot angenomen: Umbuchung auf Destination und Datum im SkyEurope-Netz meiner Wahl, war unter dem Strich ein wirklich guter Deal angesichts der vielen Feriendestinationen ab Wien und der guten Niki-Verbindung von FRA dorthin.

 

 

Vielleicht kann man damit auch bei Clickair punkten: Einfach vorschlagen einen anderen Flug im XG-Streckennetz zu buchen, falls es einem natürlich in den Kram passt. Alles andere wird man sehen... Wiegesagt, mich würde sehr interessieren wie Clickair sich da verhält, denke nicht dass viele hier bisher von Flugstreichungen durch XG betroffen waren.

Geschrieben

@ Reifel

 

Ich glaube Du verwechselst da etwas. Airlinebedingtes Umbuchen bei Flug CANX oder Verspätungen geht nur und ausschließlich mit Interline-Agreements. Es gibt mehrere Arten von Agreements die bestimmte Dinge regeln. Besteht kein Agreement zwischen Airline A und B, kann Airline B den Gast ablehnen.

Die Methode neuen Flug selbst kaufen und an die Airline zwecks Rückerstattung schicken, hat absolut nichts mit einer gängigen Methode zu tun, sondern ist lediglich good-will, mehr nicht. Die Airline bucht dich selbst hier nicht um, da sie keine Agreements hat, hätte sie welche, so würde sie sich bei dem Gast melden und ihm diverse Möglichkeiten offerieren.

Geschrieben

@ CJ3, danke für die Klarstellung, bei Anschlüssen war mir das bekannt. Ich kann Deinen Standpunkt als Airliner durchaus nachvollziehen. Früher war es sicher so dass man den Kunden dann umgebucht hat wenn es ein Interlineabkommen gab, wenn nicht dann hat der Kunde in die Röhre geschaut. Ich bin kein Airliner, aber ich kann mir gut vorstellen dass dies auch heute noch so an Airports gehandhabt wird.

 

Aber dennoch hat sich meines Erachtens was geändert: um nochmal die EU-Verordnung als Paradebeispiel zu nehmen, ich glaube nicht dass es die Bürokraten in Brüssel im geringsten interessiert hat was Interlineverträge sind und welche "zwischenairlinischen" Abkommen bestehen... ich kann auch keinen Satz in der Verordnung finden der das so regelt. Es steht eben nur was von einer "Ersatzbeförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen zum Endziel". Ich glaube nicht dass man damit gemeint hat es muss ein Interline-Abkommen bestehen. Aber über diese schwammige Definition kann man ohne streiten, ich bedaure dass das nicht besser eingegrenzt wurde.

 

Die Machder der Verordnung haben eben nur festgelegt, dass eine vergleichbare Ersatzbeförderung angeboten werden MUSS falls der Kunde das wünscht. Ob das nun technisch umsetzbar ist oder ob das den Airlines gefällt ist dann ja eigentlich nebensächlich, oder? Dann gehts ja eigentlich nur noch darum ob sich Airlines daran halten oder nicht... Jede Airline sollte irgendwo einen CRS-Zugang haben um ein Ticket einer anderen Airline auszustellen (ok mal von FR und EZY abgesehen *g*) oder zumindest in der Lage sein eine Rückerstattung nach Einreichen von Belegen über selbstgekaufte Tickets vorzunehmen. Wie die Airline das macht, ist deren ihr Problem. Im Zweifel muss man halt für die vollen Mehrkosten selbst aufkommen (zahlt doch am Ende eh irgendwann mal der Kunde *g*). Ich glaube auch nicht dass eine Airline vor Gericht mit der Argumentation "es bestand kein Interlineabkommen" Recht erhält.

 

Soviel meines Erachtens zumindest die Theorie und die Gesetzeslage... Was gewisse Airlines daraus machen und wie die die Gesetze auslegen steht natürlich - wie schon erwähnt - auf einem ganz anderen Blatt... Aber so weit gehen zu sagen dass jede Umbuchung auf eine Airline mit der keine Interlineabkommen bestehen aus Kulanz der Airline erfolgt würde ich nicht gehen. Schliesslich ist die Ersatzbeförderung ja gesetzlich vorgeschrieben. Aber das die EU-Verordnung ohnehin nicht das Gelbe vom Ei ist braucht man hier sicher keinem zu erzählen :) Ich will keinem hier gross Hoffnungen machen dass er - nur weil er unter Umständen im Recht ist - dennoch so einfach seine Ansprüche durchsetzen kann... Habe wiegesagt selbst erlebt wie aussichtlos das - zumindest manchmal - ist...

Geschrieben

Deine Theorie schön und gut, aber leider ist da manches nicht in die Tat umsetzbar. Für Deine Theorie mit dem Austellen von Tickets im CRS gibt es leider auch Regelungen. Es kann zwar jede Airline im CRS den Flug einsehen, jedoch darf nicht jede Airline Tickets austellen; hierbei kommt es ebenfalls auf die Interlin-Agreements an. Teilweise wird der Vorgang sogar selbst vom CRS abgebrochen, wegen Interline-Restrictions. Eine Airline kann nur Flüge von anderen Airlines verkaufen, die ein Dokument dieser Airline auch akzeptiert.

Die Eu-Verordnung ist leider schwammig in einigen Punkten, da geb ich Dir recht, aber die EU-Verordnung ist auch keine Freifahrtkarte, um es mal grob zu sagen.

Geschrieben

Ich glaube auf den letzten Punkt können wir uns einigen :)

 

Ich kenne die Airlineseite wiegesagt nicht wirklich gut. Wenn ich lese was Du da schreibst, dann scheint mir durchaus nachvollziehbar warum so eine Verordnung seitens der Airline nicht immer ganz einfach umsetzbar ist (wobei es dennoch kein Problem sein sollte den Kunden das Ticket selbst buchen zu lassen und eine Rückerstattung vorzunehmen).

 

Ich kann mich auch anschliessen, dass man prinzipiell im Falle einer Annullierung als Kunde nach der Regulierung des Schadens nicht besser gestellt werden sollte. Es geht ja nur darum dass man den Beförderungsvertrag erfüllt und den Kunden - irgendwie - nach Hause oder zu seinem Ziel bringt. Aus diesem Grunde finde ich die Ausgleichszahlung bei kurzfristiger Flugstreichung nicht unbedingt notwendig. Dem gestrandeten Kunden wird es gelinde gesagt sch...egal sein ob er 250 € kriegt... Der will nur zu seinem Ziel. Dieser Ausgleichszahlung kann ich nur Eines abgewinnen: Dass sich Airlines, die bewusst kurzfristig Flüge streichen, sich überlegen ob die das zweimal tun... Aber wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, kann meistens auch die Airline nicht viel dafür und daher finde ich die dann auch nicht zwangsläufig notwendig.

 

Man kann denke ich durchaus sagen - um es mal überspitzt auszudrücken - dass die Airlines bisher (analog zu anderen Branchen) sich ein wenig verhalten konnten wie Sie wollten, ausser dem Kunden konnte man nicht wirklich viel verlieren. Ich denke man kann auch sagen dass manche Airlines das über Jahre hinweg durchaus ausgenutzt haben... Daher finde ich es auch nicht schlecht dass man die Airlines da ein wenig in die Schranken weist... Die EU-Verordnung macht das leider eher schlecht als recht, weil eben sehr wichtige Punkte ncht klar geregelt sind.

 

Es muss auf beiden Seiten ein Umdenken stattfinden: zum Einen ein Umdenken bei den Kunden (NEIN, eine Flugstreichung ist kein Lottogewinn, viele haben die Einführung dieser Verordnung sicher so verstanden), aber auch bei den Airlines (ein Beförderungsvertrag ist ein Beförderungsvertrag, der muss - auf welchem Weg auch immer - eingehalten werden). Vielleicht gehört da aber auch dazu dass genau dass die Airlines dann aber auch umdenken und genau die Probleme die Du aufgezeigt hast entsprechend gelöst werden (dass man eben auch Tickets von anderen Airlines ausstellen kann, und wenn's nur darum geht selbstgekaufte Tickets zu erstatten wäre das ja schon mal etwas). Ich glaube man braucht sich nichts vormachen: MÖGLICH wäre es mit Sicherheit schon irgendwie die Kosten für ein neues Ticket zu übernehmen... Ob die eine oder andere Airline das nun möchte steht halt auf einem anderen Blatt... Aber das ein Beförderungsvetrag erfüllt werden muss - das finde ich selbstverständlich (lassen wir mal höhere Gewalt aus dem Spiel, ich spreche nur von Eigenverschulden, und die liegt bei einer Flugplanänderung wie in diesem konkreten fall sicher vor).

Geschrieben

Ja, hast aus Kundensicht schon recht. Nur wie gesagt, es ist ein Dschungel von Agreements (BIETA, MITA, etc.) die es gibt, so dass es teilweise auch der Airline einfach nicht möglich ist, dem Kundenwunsch gerecht zu werden. Ich denke Ticket einreichen usw. dürfte nur bei den LCCs und bei solchen die meinen LCCs zu sein oder zu wollen, nötig sein. Netzwerkcarrier wie LH, AF, BA werden den Kunden ihren Möglichkeiten umbuchen. Die großen Netzwerkcarrier verfügen über sehr gute Agreements, was für Kunden sicherlich bei Unregelmäßigkeiten von großem Vorteil ist.

Wenn Dich der Dschungel interessiert, schau mal bei der IATA nach, dort müsste, sofern dies im Internet ebenfalls veröffentlicht wird, eine Übersicht vorhanden sein von den einzelnen Agreements, mit Angabe von Zweck und wann und unter welchen Bedingungen jedes einzelne anzuwenden ist. Ich denke danach, wirst Du vieles mit anderen Augen sehen.

Geschrieben

Ihr redet aneinander vorbei.

 

Die Rechtslage ist unter Geltung deutschen Rechts glasklar:

 

A und B haben einen Beförderungsvertrag geschlossen, kein einseitiges Optionsrecht, dessen Ausübung im Belieben eines Vertragspartners steht. Geschlossene Verträge sind einzuhalten, es sei denn, es besteht ein wirksam vereinbartes und ausgeübtes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu Gunsten von A und B. Das besteht bei Beförderungsverträgen regelmäßig nicht.

 

Konsequenz bei endgültiger Leistungsverweigerung seitens der Airline (Stornierung der Flugbuchung ohne Angebot der Alternativbeförderung): Pflichtverletzung im Rahmen des Beförderungsvertrages und damit Rechtsfolge Schadensersatz in Höhe des durch Nichterfüllung eingetretenen Schadens, z.B. Ersatzbeförderung mit anderer Airline.

 

Das hat mit Good-Will der Airlines nicht ansatzweise zu tun, sondern ist für jedermann im BGB nachzulesen. Der Beförderungsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere auch, und Airlines sind ganz normale Rechtssubjekte wie Lieschen Müller - auch wenn sie gelegentlich meinen, über dem allgemeinverbindlichen Recht zu stehen.

 

Eine andere Frage ist, wie man diese eindeutig bestehenden Ansprüche durchgesetzt bekommt. Das ist ein allgemeines Problem des Rechtslebens ("Recht haben und Recht bekommen...."). Die Durchsetzung fällt bei uneinsichtigen ausländischen Airlines erfahrungsgemäß schwerer als bei deutschen Airlines mit zufriedenstellender rechtlicher Grundschulung.

Geschrieben

@ touchdown99

 

Wir reden nicht aneinander vorbei. Ich habe nur über Monate hinweg die Regualieren lernen müssen und das ist wie gesagt alles nicht so einfach wie man sich das denkt. Es gibt einfach Regelungen die eingehalten werden müssen. Ihr seht nur die Paragraphen. Ist ja schön und gut, nur leider können diese Dinge teilweise durch eben IATA Regelungen nicht umgesetzt werden.

Würdet ihr mal mit einem derartigen Problem konfrontiert werden, so würdet ihr schnell sehen, wo man an Grenzen stößt.

Aber wie gesagt, Netzwerkcarrier haben da ganz andere Möglichkeiten, als kleinere Regio Airlines oder LCC-artige Gesellschaften.

Geschrieben

Das ist aber ein rein internes Problem der Airline, das den Vertragspartner nicht interessieren muss. "Sie haben ja recht, aber das ist alles so kompliziert und wir können rein praktisch nix machen", zieht in rechtlichen Fragestellungen allgemein leider nicht :-) Da gilt immer noch der alte Grundsatz: Wer sich vertragstreu verhält, kommt erst gar nicht in diese Schwierigkeiten.

 

Wenn die Airline mangels Abkommen keine Umbuchung vornehmen kann/will, kann/muss der Reisende selbst buchen und rechnet die entsprechenden Kosten ("den Schaden") gegenüber seinem Vertragspartner ab. Das kostet die Airline dann im Zweifelsfall mehr als wenn sie selbst aufgrund irgendwelcher Abkommen Ersatzbeförderung organisiert, ist dann aber eben ihr Pech.

 

Kleiner Hinweis: Meine Rechtsausführungen sind zum besseren Verständnis ein wenig verdichtet.

Geschrieben

Was passiert denn, wenn ich einen XG-Flug unter IB-Nummer gebucht habe - es geht ja sogar die Flüge mit RO auf einem Ticket zu kombinieren...(so ganz Loco ist es dann doch nicht :-).

 

Ist dann IB für mich verantwortlichh?

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