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Bahnverspätung bei Suizid


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ne kurze Frage, in letzter Zeit gab es auf meiner Stammstrecke fast jede Woche 1 Suizidfall, und ihr wisst ja, das man da nicht aus dem Zug aussteigen darf.

 

Preisfrage:

 

1. Wenn ich nun den Flug verpasse, hafte ich alleine?

 

2. Wie sind Eure Erfahrungen, wie lange bleibt der Zug in einem solchen Fall stehen? Am 1. Januar war jedenfalls der HBF Stuttgart komplett dicht...

 

Weil niemand plant bis zu 5 Stunden Puffer bis zum Flug ein....

Geschrieben
1. Wenn ich nun den Flug verpasse, hafte ich alleine?

 

Ja. Kannst ja deinen Ausfall bei den Angehörigen des Suizidierten einklagen *duck*

 

2. Wie sind Eure Erfahrungen, wie lange bleibt der Zug in einem solchen Fall stehen? Am 1. Januar war jedenfalls der HBF Stuttgart komplett dicht...

 

Ich hab so die Erfahrung, dass Streckensperrungen um die 3-4 Stunden dauern.

Geschrieben

Ist jemandem das schon mal passiert?

 

Bei mir war es zum Glück auf dem Rückweg, vom Flughafen nach Hause.

 

Die Bahn hat aber ein Sonderflug von STR - FRA angeboten + Erstattung der Taxikosten vom HBF zum Flughafen STR.

 

Aber zeitlich hätte das bestimmt nicht gereicht nehme ich an...

Geschrieben

Die Bahn haftet gar nicht für Folgeschäden außerhalb der Bahnreise. Bei Fernverkehrsfahrkarten werden bei Verspätungen über 60 Minuten 20% des Fahrpreises erstattet, bei Nahverkehrskarten/ Verbundfahrscheinen nichts.

 

 

Die Dauer einer Sperrung hängt vom Einzelfall ab, manchmal 1 bis 2 Stunden, aber durchaus auch länger.

 

Allerdings kommt es sehr, sehr selten vor, dass man 5 Stunden im Zug verharren muss. Meist wird vorher dafür gesorgt, dass man doch irgendwie aussteigen kann und dann mit dem Ersatzverkehr weiterreisen kann. Z.B. Umsteigen in einen anderen Zug auf freier Strecke. Hängt immer auch von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Was natürlich trotzdem eine ernorme Verspätung nach sich zieht.

 

 

Ein paar Unwägbarkeiten gibt es im Leben - landet man im Auto auf einer Autobahn in einer Vollsperrung, sitzt man auch fest.

 

 

Bei deinem Beispiel in Stuttgart stand der betroffene Zug z.B. mehrere Stunden im Hbf tief, war aber leer, d.h. den Fahrgäste wurden das Aussteigen ermöglicht.

 

 

Ist jemandem das schon mal passiert?

 

Bei mir war es zum Glück auf dem Rückweg, vom Flughafen nach Hause.

 

Die Bahn hat aber ein Sonderflug von STR - FRA angeboten + Erstattung der Taxikosten vom HBF zum Flughafen STR.

 

Aber zeitlich hätte das bestimmt nicht gereicht nehme ich an...

 

Die Geschichte verstehe ich nicht - wo war die Sperrung? Bahn bietet Sonderflug STR-FRA an? Taxikostenerstattung Hbf - Flughafen? Irgendwie stehe ich auf der Leitung

 

Grüße, Carsten

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Ist jemandem das schon mal passiert?

 

Bei mir war es zum Glück auf dem Rückweg, vom Flughafen nach Hause.

 

Die Bahn hat aber ein Sonderflug von STR - FRA angeboten + Erstattung der Taxikosten vom HBF zum Flughafen STR.

 

Aber zeitlich hätte das bestimmt nicht gereicht nehme ich an...

 

Ich steckte mal in Chicago fest. Hatte extra zwei Stunden am Flughafen eingeplant. Als die Metro dann nicht mehr fuhr stieg ich auf Bus um. Da alle anderen das gleiche taten, und da es Rush-Hour war, nützte das nicht viel. Wie informierten die Airline über Handy doch die meinte nur, das sei unser Problem, dann sollen wir halt ein Taxi nehmen. Kann also nicht beurteilen, was geschehen wäre, wenn wir den Flug verpasst hätten. Hatten sehr viel Glück, denn wir kamen am Check-In an, als dieser im Prinzip schon geschlossen hätte sein sollen.

Geschrieben

Es ist ganz einfach:

 

1. Kommt der Passagier zu spät, egal aus welchem Grund, ist es immer ganz allein seine Schuld und niemals ein Fall von höherer Gewalt.

 

2. Verspätet sich ein Flug, egal aus welchem Grund, ist es nie die Schuld der Airline und immer ein Fall von höherer Gewalt.

 

Im Vergleich zu diesen Axiomen sind die zehn Gebote wachsweiche Empfehlungen. :)

Gast Michael Tantini
Geschrieben

Ja, der flysurfer wird hier wohl den Nagel auf den Kopf getroffen haben. Leider ist es so wie er sagt :-(

Geschrieben
1. Kommt der Passagier zu spät, egal aus welchem Grund, ist es immer ganz allein seine Schuld und niemals ein Fall von höherer Gewalt.

 

2. Verspätet sich ein Flug, egal aus welchem Grund, ist es nie die Schuld der Airline und immer ein Fall von höherer Gewalt.

 

Noch zu ergänzen um:

 

3. Der Passagier zahlt möglichst wenig und fordert alles.

 

4. Die Airline berechnet alles und erbringt möglichst wenig.

 

 

Und zu diesen 4 Punkten fällt mir die Huhn-Ei Geschichte ein.

 

 

Denn diese sarkastische Sichtweise mag zwar scön zu lesen sein, aber wenn man sich mit den zugrunde liegenen Prinzipien näher beschäftigt, wird es plötzlich sehr komplex und läßt sich gar nicht mehr in solche schönen knackigen Sätze packen.

 

Carsten

Geschrieben

Ich war mal - allerdings nicht im Zusammenhang mit einem Flug - irgendwo im tiefsten Schwarzwald bei Triberg auf dem Zug von Konstanz nach Offenburg steckengeblieben weil der Zug eine Person (kein Auto) auf einem Bahnübergang erfasst hat. Erst die Polizei hat den Zug wieder freigegeben, hat ca. 1,5 Std. gedauert und der Zugbegleiter hat immer ganau erklärt was nun sei und auf was wir warten müssten usw... Von der Unfallstelle selbst konnten wir nichts sehen, der Zug war schliesslich erst deutlich später zum Stehen gekommen. Aber verlassen durften wir den Zug auch nicht.

Geschrieben

Das Unglück fand in Leonberg statt, warum kein Zug den HBF verlassen durfte, war mir auch ein Rätsel.

 

Über Lautsprecher gab die Bahn Auskunft, das Zuggäste, die nach FRA Flughafen müssen, ein Sonderflug (LH) bereitsteht, mehr kann ich auch nicht dazu sagen.

Geschrieben

Kann es sein, dass der betroffene Zug einer der Züge war, die im Lufthansa-Flugplan als "Flug"-Verbindung nach FRA angeboten wird? Dann könnte es gewesen sein, dass die LH denjenigen Passagieren, die diesen Zug als LH-Zubringer nach FRA gebucht hatte auf einen echten LH-Flug STR-FRA umgebucht hat.

 

Martin

Geschrieben
Mal ne kurze Frage, in letzter Zeit gab es auf meiner Stammstrecke fast jede Woche 1 Suizidfall, und ihr wisst ja, das man da nicht aus dem Zug aussteigen darf.

Wer will einem verbieten da auszusteigen?

Die Bahn oder die Kripo?

 

Wenn es die Kripo wäre könnte ich es verstehen, aber selbst da hängt es von der Situation ab. Bei meinem Fällen stand der Zug von der Leiche jeweils weit entfernt (Bremsweg, ect.).

Ist aber ein Zugbegleiter mir immer unbedingt weisungsbefugt, wenn es um Freiheitsberaubung geht?

Ich erninnere an den Fall, als durch einen Suizid ein Zug auf offener Strecke stand und es für lange Zeit nicht weiterging. Ein Paar/Familie wollte auf einen Flug ab FRA nach Australien. Sie hatten ein Taxi mit dem Handy herbeigeordet, was am nahegelegenen Feldweg hätte anhalten können. Die Zugbegleiter hatten der Familie das Aussteigen verboten, die Familie blieb infolge "Verbot " im Zug und verpaßte den Flug. Der finanzielle Schaden war enorm, die Bahn verweigerte die Übernahme der Kosten.

 

vgl. das Urteil eines Amtsgerichts in diesem Fall.

Geschrieben

Wenn der Unfall oder Suizid auf freier Strecke weitab von jeglichen anderweitigen Verkehrsmitteln passiert, nützt einem auch nicht viel, wenn man aussteigen darf. Passieren kann zwar theoretisch nicht allzuviel, da die Streckengleise während der Ermittlungen komplett gesperrt werden. Höchstens ein gebrochener Fuss beim Sprung ins Schotterbett. Trotzdem ist man meistens besser beraten, erstmal im Zug zu bleiben. Es sei denn, der nächste Bahnsteig ist in Sichtweite und hat Taxianschluss. ;-)

Geschrieben

Ihr habt ja wieder die besten Themen, ich finde es nur richtig wenn ein Toter auf der Strecke liegt, das die Passagiere des betroffenen Zuges nicht aussteigen dürfen!

 

Zumal es auch sicherlich versicherungstechnische Gründe hat, weswegen Passagiere im normalen Bahnbetrieb (dazu muss man solche Fälle leider auch zählen) nicht in der Pampa aussteigen dürfen.

Geschrieben
Zumal es auch sicherlich versicherungstechnische Gründe hat, weswegen Passagiere im normalen Bahnbetrieb (dazu muss man solche Fälle leider auch zählen) nicht in der Pampa aussteigen dürfen.

 

Was wäre denn unnormaler Bahnbetrieb, bei dem man aussteigen darf?

 

Und ab wann ist ein Mensch alt genug, um selbst zu entscheiden, wann er zum Verlassen eines Eisenbahnwagons einen Versicherungsschutz benötigt?

Geschrieben

>>> ich finde es nur richtig wenn ein Toter auf der Strecke liegt, das die Passagiere des betroffenen Zuges nicht aussteigen dürfen!

 

Haeh, wieso, nur weil drei Kilometer zurueck ein Unfall passiert ist, soll ich zwei Stunden in dem Zug gefangen sein? Nicht wirklich...

 

>>> im normalen Bahnbetrieb (dazu muss man solche Fälle leider auch zählen)

 

Muss man ganz sicher nicht.

 

 

>>>Und ab wann ist ein Mensch alt genug, um selbst zu entscheiden, wann er zum Verlassen eines Eisenbahnwagons einen Versicherungsschutz benötigt?

 

Das muss wohl jeder fuer sich entscheiden. Ich bin es. Und war es auch schon vor Jahren, als ich an einem wunderschoenen Sommertag wegen eines PUs drei Stunden Zwangsaufenthalt im Rheintal hatte. Diemeisten Passagiere einschliesslich meiner stiegen aus, vertraten sich ein bisschen am Rhein die Beine, genossen die Sonne und pflueckten Brombeeren. Allerdings war ich auch nicht auf dem Weg zum Flieger ;-)

 

 

>>>Was kostet es, wenn die Polizei einen durch dummen Zufall erwischt?

 

Die Polizei bewacht bei einem PU die Zugtueren, damit die Fahrgaeste nicht fliehen koennen? Lustige Vorstellung.

 

Ich habe uebrigens fuer so einen Fall immer eine Warnweste dabei, die ist naemlich sowohl vorgeschrieben als auch sinnvoll, wenn man im Gleisbereich ist bzw. auf freier STrecke umsteigt.

Geschrieben
Und ab wann ist ein Mensch alt genug, um selbst zu entscheiden, wann er zum Verlassen eines Eisenbahnwagons einen Versicherungsschutz benötigt?

 

 

Das muss die Menschen fragen, die eine solche Entscheidung treffen, sich dabei verletzten und hinterher die Bahn verklagen und Recht bekommen. Zumindest der Bahn eine Teilschuld zuweisen.

 

Solange solche Tiefflieger (das betrifft jetzt nicht nur die Bahn) gibt, die erst eigenverantwortliches Handeln einfordern, aber hinterher im Schadensfall dann doch die Verantwortung woanders abladen, solange bleibt einem aus juristischer Sicht nichts anders übrig, als sich mit klaren Regelungen dagegen zu schützen.

 

Denn der gesunde Menschenverstand bedeutet im Rechtswesen leider gar nichts. Da geht es ausschließlich um rechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.

 

Grüße, Carsten

Geschrieben

Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Wenn man das "Glück" hat bei einer Verspätung der Bahn mit mehreren anderen Passagieren für den gleichen Flug festzustecken, liegt es im Ermessen der Airline den Flug zu verspäten um diese Passagiere noch zu befördern. Natürlich hängt vieles davon ab wieviele Passagiere das letztendlich sind, was für eine Strecke es ist und ob es andere Beförderungsmöglichkeiten gibt. Wie es der Zufall will gab es gestern so einen Fall wo der DUS-SKG Flug von TUIfly eine gute halbe Stunde verspätet rausging weil 35 Passagiere in einem verspäteten Zug saßen.

Geschrieben

>>>Denn der gesunde Menschenverstand bedeutet im Rechtswesen leider gar nichts. Da geht es ausschließlich um rechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.

 

Das ist voellig falsch. Das Rechtssystem ist im wesentlichen auf dem gesunden Menschenverstand aufgebaut.

Geschrieben
Das muss die Menschen fragen, die eine solche Entscheidung treffen, sich dabei verletzten und hinterher die Bahn verklagen und Recht bekommen. Zumindest der Bahn eine Teilschuld zuweisen.

 

Wo finde ich diese Menschen denn, und wie viele gibt es von denen? Ich will sie ja gerne fragen, aber in meinem gesamten Bekanntenkreis ist leider kein einziger, der nach einem Selbstmord den blockierten Zug trotz Verbots verlassen, sich dabei verletzt und anschließend die Bahn verklagt und Recht bekommen hat. Was natürlich nichts besagt, ich bin sicher, es gibt Hunderte solcher Leute. Nur wo? Bitte um Hinweise. Danke.

Geschrieben

Ein Busfahrer kann Passagiere auch nicht einfach dort aussteigen lassen wo er Lust und Laune hat. Wenn etwas passiert kommt er in Teufelsküche, kann mir nicht vorstellen das dies bei der Bahn generell anders ist.

 

Warst du schonmal Zeuge eines solchen Vorfalls? Ich vermute nein, sonst wüßtest du wie brutal soetwas ist. Meist bleiben die Teile des Corpus nicht an Ort und Stelle.

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