STN-Sleeper Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 Hallo, bislang habe ich nur mitgelesen. Aber jetzt habe ich ein Problem und benötige Rat. Eine große Deutsche Fluggesellschaft der es wirtschaftlich nicht allzu gut geht hat mich und auch andere jetzt für neue Buchungen gesperrt, da wir nur Billigst- und Aktionstickets gebucht hätten, und diese dann teilweise nicht einmal angetreten hätten. Auf 70 Flüge mit dieser Airline kommen 18 Nichtantritte, davon 3 wegen Flugzeitenänderungen der Airline. Richtig ist, das wir bei dieser Airline 2 Flüge an einem Tag gebucht hatten in der Hoffnung bei der nächsten Aktion von einem dieser Ziele einen Rückflug zu bekommen. Dieser war dann aber nicht verfügbar, so dass die Tickets nicht wahrgenommen wurden. Weiterhin wurden sämtliche ordentlich erflogenen Meilen gesperrt. Nun folgende Fragen: Solange die Airline bei ihrer Preiskation in ihren AGB`s nicht die Anzahl der zu erwerbenden Tickets einschränkt darf ich doch so viele Tickets kaufen wie ich lustig bin? Ich darf doch wenn ich Tickets bezahle frei entscheiden ob ich sie antrete oder nicht, ohne eine Bestrafung bei Nichtantritt zu fürchten? Sind die Meilen für bereits absolvierte Flüge nach der Gutschrift nicht so etwas wie mein Eigentum, und die Airline darf sie mir nich einfach wegnehmen? In dem Schreiben steht als Begründung eindeutig, die häufige Buchung von mehreren Aktionstickets durch mich.
klotzi Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 Um welche Fluggesellschaft gings denn?
touchdown99 Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 1. § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG: "Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern." Gilt natürlich auf für TUIFly, um die es hier geht (gehen soll). Alle weiteren Fragen kann dann wohl ein Rechtsanwalt beantworten. 2. Gleichwohl kann man wohl sagen: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Der Grund für die Reaktion seitens TUIFly - so sie denn stimmt - dürfte m.E. darin zu suchen sein, dass es Strategen gibt, die Billigtickets nach Österreich buchen und bei einer Flugzeitänderung Krawall vom Zaun brechen und sich freundlicherweise bereit erklären, statt nach SZG nach TLV oder CAI zu fliegen... 3. Die Reinkarnation eines gesperrten Users unter neuem Nick ist selbstverständlich nicht zulässig. Der Admin ist informiert.
HAJler Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 Also ich buche auch nur Aktionstickets, habe letztens auch eine SZG-Buchung auf Grund einer Flugzeitveschiebung auf HAJ-DBV-HAJ umbuchen lassen (okay, ist nicht TLV oder CAI, aber auch relativ hochpreisig) und wurde nicht gesperrt. Bevor ich dieses schreiben nicht sehe, glaube ich diesen Vorgang auch nicht, es klingt für mich einfach zu unsinnig...
lars Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 Weiterhin wurden sämtliche ordentlich erflogenen Meilen gesperrt. Bei mir ist es so, dass ich im April den Gold-Status erreicht habe. (Alle Flüge mit Aktionstickets) Seit 2 Wochen steht mein Status im Profil nicht mehr auf "Gold", sondern nur noch auf "Blue". Laut Call Center hat der Gold Status jedoch immer noch Bestand. Echt komisch. Ein Schreiben habe ich nicht bekommen. Zumindest keine Sperrung. Habe einen 20,- Gutschein, wegen meiner Beschwerde bzgl. meines Prämien Kanaren Fluges bekommen.
HAJler Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 @lars: Das Problem hatte ich bei mir auch. Habe im April den Goldstatus erreicht und vor kurzem stand dort dann wieder blue, obwohl zwischendurch gold angezeigt wurde. Mir wurde erklärt, dass das System das irgendwie nicht übernommen hat und es wurde von der Dame manuell geändert. Ich habe nur leider bis heute keine neue Karte erhalten, werde da irgendwie immer wieder vertröstet...
lars Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 *LOL* Habe zwar offiziell schon seit Anfang April Gold Status, aber immer noch mein Papierkärtchen (selfprinted!!) Mir wurde selbst die blaue Karte angeblich schon 2-3 mal zugeschickt. Die Gold Karte ist schon angeblich seit Anfang Mai unterwegs. Irgendwie findet keine Bluemiles Karte den Weg zu mir. :-(
Gast Michael Tantini Geschrieben 15. Juni 2008 Melden Geschrieben 15. Juni 2008 Ich darf doch wenn ich Tickets bezahle frei entscheiden ob ich sie antrete oder nicht, ohne eine Bestrafung bei Nichtantritt zu fürchten? Na selbstverständlich kannst du frei entscheiden!
touchdown99 Geschrieben 17. Juni 2008 Melden Geschrieben 17. Juni 2008 Geistert jetzt durch eine weitere Community: http://7594.goodboard.de/viewtopic.php?t=1...&highlight=
HappyHypo Geschrieben 18. Juni 2008 Melden Geschrieben 18. Juni 2008 Das komische ist, dass der Online Zugang im letzten Jahr von meinem Bekannten auch aufeinmal gesperrt wurde. Weiß einer inzwischen mehr ??? Ansonsten werd ich nachher den Typen da mal anrufen
DerWolf Geschrieben 18. Juni 2008 Melden Geschrieben 18. Juni 2008 Wie viele Flüge habt Ihr bei den 1-6 Euro Aktionen letztes Jahr im Oktober-Dezember gebucht? Wie viele davon angetreten?
HappyHypo Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Es gibt durchaus ernstzunehmende Hinweise aus verschiedenen Quellen, dass an dieser Geschichte mehr dran ist als hier offensichtlich viele annehmen. Diesen Hinweisen wird zur Zeit nachgegangen. Aus diesem Grund ist der Thread auch bis dato nicht geschlossen worden - und ich darf darum bitten, die Moderation eines Threads den Moderatoren zu überlassen. Wo gibts denn verschiedene Hinweise ? Kann keine finden. Weil ich für meinen Bekannten etwas vorsichtiger sein muss. Denn im letzten Jahr wurde aufeinmal der ganze Onlinezugang gesperrt. Da er beruflich viel unterwegs, kann er es sich nicht leisten, Gesperrt zu werden. Schade dabei war es für mich auch ein netter Nebenverdienst, hab pro Buchung immer 5 Euro Provision dank Zanox bekommen.
solaia Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Mit welcher Selbstverständlichkeit immer wieder gutgemeinte (Flug-)-Angebote missbraucht werden und man sich gegen den folgerichtigen Rauswurf stellt, erschreckt. Es scheint Dich nicht zu stören, dass Du wiederholt: - anderen die (limitierten) Angebote wegbuchst, der Sitz leer bleibt. - Deine nichtangetretenen Flüge nicht stornierst - d.h. Plätze freigibst. - Der Airline unnötig administrativen Aufwand bescherst. - Die Airline muss potentielle Kunden anders bewerben, da diese bei solchen Aktionen meist das Nachsehen haben. Ein Vertrag muss nach "Treu und Glauben" abgeschlossen sein, ansonsten er ungültig ist (in Deutschland wird es einen ähnlichen Artikel geben). Du verletzt diese Voraussetzung, denn der eigentliche Zweck, dass Du auch tatsächlich fliegen kannst/willst - ist bei mehreren Buchungen am gleichen Tag der gleichen Strecke wohl nicht möglich. Dein unrühmliches Verhalten führt ebenfalls dazu, dass Angebote mit Dutzenden von AVB's aufgelegt werden müssen, welche redliche Kunden mühsam durchstudieren müssen um sich allfällige Restriktionen zu vergegenwärtigen. Allenfalls verzichten Firmen gar auf Angebote, weil sie Missbrauch & Mehraufwand befürchten müssen. An Deiner Stelle würde ich mich bei der Airline entschuldigen. Welche Firma kann ein solches Verhalten - welches vermutlich auch von weiteren "Helden" praktiziert wird - unterstützen ? Die Flugmeilen hätte man Dir lassen können. Andere Frage: Wird in Deutschland einem solch asozialen Verhalten zugesprochen ? Dies steht zudem gegen die Interessen der Forumsteilnehmer, da auch Ihnen Tickets weggebucht werden ? Ausser der "Krug geht zum Brunnen, bis er bricht" ist hier keine Kritik auszumachen. P.S. Wir sind auch keine Saubermänner - aber es gibt doch Grenzen des (offensichtlichen) Missbrauchs ?
conrad Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Andere Frage:Wird in Deutschland einem solch asozialen Verhalten zugesprochen ? Dies steht zudem gegen die Interessen der Forumsteilnehmer, da auch Ihnen Tickets weggebucht werden ? Ausser der "Krug geht zum Brunnen, bis er bricht" ist hier keine Kritik auszumachen. P.S. Wir sind auch keine Saubermänner - aber es gibt doch Grenzen des (offensichtlichen) Missbrauchs ? Da stimme ich Dir vollkommen zu, allerdings, ob seine Sperrung rechtens ist, ist fraglich. Aber wir sind ja kein Rechtsforum, sondern ein Airlineforum. Da kann der betroffene besser seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Pedersoli Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Die Anregung, einmal nachzudenken, ob man zehn, zwanzig, dreißig Platzhalterbuchung machen muss, um ein pseudoflexibles Ticket zu bekommen oder ob das nicht eher asoziales Verhalten ist, habe ich an anderer Stelle hier auch schon einmal bemüht, dies wurde aber von der Masse der geizistgeilen Schnäppchenjäger hier nicht goutiert. Scheinbar muss der Krug auf dem Weg zum Brunnen erst brechen, bevor diese Zeitgenossen wach werden, mein Mitleid ist daher eng begrenzt.
brushpower Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Mal von der Existenz oder von der Nicht-Existenz des Briefes abgesehen, möchte ich einfach mal darauf verweisen, dass es auch den Bereich des "Demarketing" gibt. Das Ziel hierbei ist es Kunden, die nicht profitabel sind, loszuwerden (um es mal kurz und knapp zu formulieren). Beispiel hierfür gibt es viele, ich greife einfach mal zwei heraus: - ein großer Mobilfunkanbieter hat manchen Kunden eine finanzielle Vergütung angeboten, wenn sie sich verpflichten von ihm wegzuwechseln und auch nicht zurückzukehren - ein großes Versandhaus hat nach mehrmaliger Retour von Waren Maßbänder mit dem Hinweis verschickt, dass man vor der nächsten Bestellung doch mal messen solle Als erster Einstieg in das Thema - für diejenigen, die's interessiert - eignen sich Veröffentlichungen dieses Herrn: http://www.marketing-centrum.de/ifm/de/org...rafft/index.php Evtl. können ja mal diejenigen, die einen tieferen Einblick in einige Airlines haben, mal berichten ob in welchem Maß dieses bereits bei Airlines betrieben wird oder in der Planung ist.
touchdown99 Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Das entsprechende Vorgehen ist, wenn es zutrifft, ein ganz interessanter Indikator dafür, dass "normale" Schnäppchenreisende offenbar für ziemlich viele ancillary revenues gut sind. Denn normalerweise müsse eine Airline ja froh sein, wenn jemand ein 1, 7 oder 11 EUR Ticket nicht nutzt, da in diesem Fall die Airline einen Teil der Drittabgaben aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn man trotzdem wert darauf legt, dass solche Kunden fliegen und die entsprechenden Kosten verursachen, ist das eigentlich nur dadurch erklärlich, dass solche Billigreisende im Durchschnitt mehr an ancillary revenues generieren als sie die Airline an "Subventionen" der Steuern/Gebühren kosten. Wenn dann durch Massenbuchungen viele Sitze leer bleiben, nimmt das der Airline die Chance, diese ancillary revenues zu verdienen. Insoweit macht es Sinn, solchen MAssenbuchungen zu unterbinden und die Billigtickets auf mehr Personen zu verteilen, die dann auch tatsächlich fliegen.
Reifel Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Ich sehe prinzipiell auch keinen Sinn darin möglichst viele Flüge zu buchen, weil man z.B. nicht weiss wann man fliegt - und danach nur 2 von 20 in Anspruch nimmt. Aber ich möchte da etwas differenzieren, ich sehe schon eienn Unterschied zwischen: -Dem Freizeitflieger der viele günstige Angebote bucht und diese auch tatsächlich nutzen möchte um andere Städte und lLänder für wenig Geld zu bereisen (dem würde ich mich eher zugehörig fühlen). -Die Person die aus reinem Spass oder nur auf "Verdacht vielleicht den einen oder andern Flug zu nutzen" 20 Flüge bucht und wenn überhaupt dann 2 davon abfliegt. Jetzt ist aber aus dem Schreiben - wenn es dieses tatsächlich gibt - welcher der o.g. Fälle betroffen ist. Es geht lediglich darum dass der Kunde zuviele Sonderangebote gebucht hat und den einen oder anderen nicht in Anspruch genommen hat. Von einer prozenualen Menge wissen wir doch überhaupt nichts! Ich sehe auch nichts verwerfliches daran jedes Wochenende einen günstigen Flug im Winter nach Sardinien zu buchen um dort Pizza zu essen. Solange der Wille da ist, die Flüge durchzuführen, finde ich das schon okay. Ich finde es auch okay wenn man aufgrund von einer kurzfristigen Planänderung vielleicht den einen oder anderen Flug verfallen lässt, solang dies im Rahmen bleibt (also sprich von 10 Flügen meinetwagen 8 geflogen werden und nicht andersum). Ich denke TUIfly muss sich dann schon den Vorwurf gefallen lassen, dass es absolut naheliegend ist, dass es ein solches Käuferverhalten geben wird. Und ich hoffe TUIfly weiss das auch. Das geht im Prinzip bei allen Sonderangeboten so. Wenn bei LH ein Flugticket für 89 EUR gebucht wird und nach dem Tax refund alles bis auf 3 EUR zurückerstattet werden muss, dann beschwert sich die Airline auch nicht, im Gegenteil... Meistens wurde der Flug sowieso genau aufgrund dieses Käuferverhaltens überbucht und LH kassiert neben den 3 EUR noch einen ordentlichen Preis für das andere überbuchte Ticket. Ich gebe offen zu dass ich solche Angebote gerne nutze, allerdings nicht mit dem Ziel 20 Flüge zu buchen und nur 2 davon anzutretetn. Für mich würde eher deas Sardinien-Beispiel zutreffen. Nur manchmal ist es eben wirklich so dass kurzfristig etwas dazwischen kommt (z.B. beruflich, familiär usw), und das ist völlig legitim den Flug verfallen zu lassen. Über reine Spassbucher kann man sich aber durchaus aufregen, auch davon halte ich nicht sehr viel. Aber letztendlich muss ich objektiv betrachtet sagen dass in mienem persönlichen Rechtsempfinden TUIfly mit solchen Leuten leben muss, wenn Specials auf den Markt geworfen werden... Das "gehört" sozusagen dazu... Letztendlich hat man ja im Normalfall auch gegen keine Bedinungen verstossen. Man hat eine Leistung gebucht und bezahlt, der Vertrag steht. Und in dem Moment steht es einem frei die Leistung in Anspruch zu nehmen oder nicht. Ich sage das ganz neutral, ohne solche Spassbucher in Schutz nehmen zu wollen.Aber so ist eben mein persönliches Rechtsverständnis in diesem Land... Andererseits kann ich die Reaktion von TUIfly - sollte es diesen Brief wiegesagt geben - durchaus nachvollziehen. Dennoch kann ich mir wirklich nicht vorstellen dass vor einem Gericht soetwas Bestand haben würde. Mit welcher Begründung will TUIfly denn klagen? Aber letztendlich: Wo kein Kläger auch kein Richter, d.h. erstmals könnte TUIfly verschicken und sperren wen und was sie will... Wenn der Kunde reagiert und klagt kann man im Prinzip ja immer noch einlenken, aber soweit würde man es vermutlich sowieso nicht kommen lassen. Eine andere Konsequenz könnte tatsächlich sein dass solche Angebote seltener werden. Und dann hat keiner mehr was davon: Nicht die Spasskäufer und nicht die "ehrlichen" Kunden.
touchdown99 Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Aber letztendlich: Wo kein Kläger auch kein Richter, d.h. erstmals könnte TUIfly verschicken und sperren wen und was sie will... Wenn der Kunde reagiert und klagt kann man im Prinzip ja immer noch einlenken, aber soweit würde man es vermutlich sowieso nicht kommen lassen. Genau so sehe ich das auch. TUIFly setzt sicherlich darauf, dass Leute, die nur für weniger als 10 EUR fliegen, kein Geld ausgeben, um zu einem Anwalt zu gehen oder gar auf den Kontrahierungszwang zu prozessieren.
hubertius Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 kleiner Tipp am Rande: Um die Werbewirksamkeit günstiger Flüge zu erhöhen und Spaßbuchern entgegenzutreten, wäre eine Limitierung der Buchungsmöglichkeit von Sonderangeboten (z.B. max 2 Flüge p.P.) sinnvoll ... Das kommt natürlich auf das Angebot an, wäre aber ein gangbarer Weg.
kaiserjäger Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Es wäre auch einfach möglich, die Flüge um den Flugpreis von 19,99 € + 0,00 € Flughafengebühren (Taxen übernimmt von vornherein die Airlines; die 18,99 sind sowieso ein Fake, so billig sind die Taxen nirgendwo in Europa mehr...). Das würde einerseits sicherlich einige "Spaßbucher" abhalten und andererseits den irren Refund-Aufwand deutlich reduzieren... Grundsätzlich sehe ich keinen Grund, dass eine Fluglinie aufgrund der genannten Flugbuchungen Passagiere ausschließt. Wie schon einmal erwähnt unterliegen Fluglinien wie auch Bus und Bahn einem privatrechtlichen Kontrahierungszwang, das heißt sie müssen mit jedermann zu üblichen Preisen einen Beförderungsvertrag abschließen. Und wenn ich einen Vertrag abschließe und erfülle (durch Zahlung des Kaufpreises/Tarifs) muss auch der Vertragspartner seiner Leistungsplicht nachkommen. Wenn ich die gebotene Leistung nicht annehme - darf das eigentlich mangels sonstiger Vereinbarung zu keinen weiteren Rechtsfolgen führen.
touchdown99 Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Es wäre auch einfach möglich, die Flüge um den Flugpreis von 19,99 € + 0,00 € Flughafengebühren (Taxen übernimmt von vornherein die Airlines; die 18,99 sind sowieso ein Fake, so billig sind die Taxen nirgendwo in Europa mehr...). Das würde einerseits sicherlich einige "Spaßbucher" abhalten und andererseits den irren Refund-Aufwand deutlich reduzieren... Naja, das dürfte kaum gerichtsfest sein. Auf die Weise könnte ich ja durch bloßes "Umdeklarieren" treuhänderisch eingezogene Drittabgaben in die eigene Tasche schaffen und jede Form der Rückerstattung ausschließen....
kaiserjäger Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Es wäre auch einfach möglich, die Flüge um den Flugpreis von 19,99 € + 0,00 € Flughafengebühren (Taxen übernimmt von vornherein die Airlines; die 18,99 sind sowieso ein Fake, so billig sind die Taxen nirgendwo in Europa mehr...). Das würde einerseits sicherlich einige "Spaßbucher" abhalten und andererseits den irren Refund-Aufwand deutlich reduzieren... Naja, das dürfte kaum gerichtsfest sein. Auf die Weise könnte ich ja durch bloßes "Umdeklarieren" treuhänderisch eingezogene Drittabgaben in die eigene Tasche schaffen und jede Form der Rückerstattung ausschließen.... Warum? Wenn ich während der Buchung explizit darauf hingewiesen werde, dass die Fluglinie die Kosten für die Flughafensteuern übernimmt und ich lediglich den Flugpreis selbst iHv 19.99 Euro zu bezahlen habe und ich in diesem Sinne den Beförderungsvertrag abschließe sehe ich da kein bereicherungsrechtliches Problem... Schließlich kann man ja derzeit auch "nur" 19,98 Euro zurückverlangen und nicht die tatsächlichen Flughafengebühren, die man der Airline durch das Nichtmitfliegen erspart hat...
taco Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Es wäre auch einfach möglich, die Flüge um den Flugpreis von 19,99 € + 0,00 € Flughafengebühren (Taxen übernimmt von vornherein die Airlines;... So wird das ja z.T. auch gemacht. Beispiele: Die Condor Fliegenpreise zu 29,-EUR oder dieTUIfly-Billigstangebote zwischen 1 und 11 EUR (buchbar im Okt. bis Dez.). In beiden Fällen werden keine Steuern und/oder Gebühren ausgewiesen, die nachher erstattet werden müssten. Die Person die aus reinem Spass oder nur auf "Verdacht vielleicht den einen oder andern Flug zu nutzen" 20 Flüge bucht und wenn überhaupt dann 2 davon abfliegt.An den 18 ungenutzten Flügen hätte die Airline aber immer noch was verdient, da ja nie alles erstattet wird. Selbst bei den Ryanair-1-Cent-Flügen bleibt meistens noch die KK-Gebühr für die Airline übrig. Ich behaupte, NoShows sind für die Airlines kein finanzielles Risko, sondern eine zusätzliche Einnahmequelle. Zumal die Airlines ja inzwischen Erfahrungswerte haben, wie hoch die NoShow-Quote ungefähr ist. ( je nach Flugstrecke, Jahreszeit, Sonderaktionen u.ä.). Somit können die Flüge dann ggf. entsprechend überbucht werden. Bei den Passagieren, die ihren 19-EUR-Flug antreten, legt die Airline sicherlich drauf, während die NoShows noch ein (kleines) Zusatzgeschäft einbringen. Daher wüsste ich nicht, warum eine Airline etwas gegen besonders intensive Schnäppchenjäger haben sollte, vor allem dann, wenn sie nur einen Teil ihrer Flüge antreten.
touchdown99 Geschrieben 19. Juni 2008 Melden Geschrieben 19. Juni 2008 Warum? Wenn ich während der Buchung explizit darauf hingewiesen werde, dass die Fluglinie die Kosten für die Flughafensteuern übernimmt und ich lediglich den Flugpreis selbst iHv 19.99 Euro zu bezahlen habe und ich in diesem Sinne den Beförderungsvertrag abschließe sehe ich da kein bereicherungsrechtliches Problem... Weil dann grundsätzlich jede Airline sich darauf versteift, bei Kunden nur die Gegenleistung für den Transport zu liquidieren und im Gegenzug Steuern und Gebühren in beliebiger Höhe zurück zu schenken. Z.B. bei Flügen in die USA, wo die Steuern und Gebühren leicht 200-300 EUR ausmachen. Die Entgelte sind ja durch Gebührenordnungen grundsätzlich transparent. Wenn es so einfach wäre, würden das die Airlines schon seit Jahren entsprechend praktizieren und jede lästige Rückerstattung ohne Probleme umgehen.
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