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airliners.de

Entschädigung: zweiter Flugabschnitt sollte vorm ersten sein


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Geschrieben

Hallo,

 

Über ein Online-Reisebüro habe ich eine Reise von Hamburg nach Teneriffa Nord über Barcelona gebucht, erster Abschnitt mit Air Berlin, zweiter mit Air Europa, aber alles ein Ticket.

 

Mittags am Flughafen angekommen, hieß es, der Flug nach Barcelona geht drei Stunden später. Dafür ist der Anschlussflug von Barcelona schon am Vormittag gewesen.

 

Abgesehen davon, dass ich nicht informiert wurde, war diese Verbindung eh Quatsch. Man bot an, mich nach Teneriffa Süd zu bringen, Ankunft dort um 2:00 Uhr nachts. Ich lehnte ab, wegen der Uhrzeit und weil ich nach Teneriffa Nord wollte.

 

Ich flog nach Barcelona, reklamierte bei Air Europa und die sagten mir, dass Air Berlin das Ticket für die ganze Strecke ausgestellt hat. Ausserdem hätte man mich in Hamburg laut System nach Teneriffa Süd umgebucht. Nach zwei Stunden hin und her hat man mich aus Kulanz auf die nächste Maschine nach Teneriffa Nord umgebucht, die am Tag danach erst flog. Ich habe also in Barcelona ein Hotel bezahlen müssen.

 

Nun habe ich bei Air Berlin reklamiert, sowohl die Auslagen für das Hotel wie auch die 400 Euro, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das ein Fall von Flugannulierung oder von Verspätung ist gemäß EU-Verordnung ist. Ist das schon jemand passiert?

 

Jetzt fragt Air Berlin nach der Kopie der Flugbestätigung, inkl. der Umbuchung. Ich bin skeptisch, weil es sich um ein elektronisches Ticket handelt und Air Berlin mit der Ticketnummer alle Infos ziehen kann, die sie braucht. Suchen die evtl. nach Lücken, z.B. die Schuld auf das Reisebüro zu schieben oder mich an Air Europa zu verweisen? Für die Umbuchung habe ich zudem nur den Abriss des Endlospapiers auf dem Nadeldrucker, wo alles halb kryptisch kaum zu lesen ist, ohne Aussteller oder dergleichen.

 

Wie soll man sich da verhalten?

 

Teneriffaner

Geschrieben

So wie ich das sehe liegt die Schuld beim Reisebüro.

Sowohl AB als auch UX schicken Flugzeitenänderungen dem Reisebüro auf die Queue. Die müssen dann entsprechend bei AB oder UX eine Umbuchung erwirken sobald auffällt dass der Flug so nicht mehr realisiert werden kann. Oder zumindest Dich darüber informieren, so dass Du Dich mit den Airlines auseinandersetzt. Aber Du kannst davon ausgehen dass Dein RSB vollautomatisch über die Änderung informiert wurde.

 

Vielleicht hat das dort ein Mitarbeiter ausversehen nicht gemerkt, vielleicht ist die Queuebearbeitung grottenschlecht, man weiss es nicht.

 

Einzige Sache die m.E. das Reisebüro entlasten könnte wäre wenn die Flugzeitenänderung äusserst kurzfristig war (z.B. in der Nacht vor dem Flug oder am Flugtag selbst), denn dann hatte das Reisebüro nicht mehr die Zeit zu informieren.

 

Aber sieht ganz so aus als hätte das RSB es einfach verpeilt dich zu informieren. Unter dem Strich kann man aber auch sagen: Information durch das Reisebüro hin oder her, die Airline muss Dich trotzdem umbuchen, sie hat es ja verbockt, und wenn es am Tag des Fluges selbst ist. Stellt sich halt da die Frage wer die Zeiten wirklich geändert hat. Im Zweifel aber am Besten an die Ticketausstellende Airline wenden, denn die hätte ja auch die Ticketumschreibung vornehmen müssen, also AB. Ob das nun aber gleichzeitig heisst dass sie auch haftet, obwohl sie die Flugzeitenänderung nicht zu vertreten hat (die kam ja wahrscheinlich von UX) kann ich nicht beurteilen.

 

Diese AB/UX-Kombinationen sind ohnehin komisch. Ich bin mal FRA-Alicante (AB)-Palma (UX) auf einem Ticket geflogen.

in Alicante gibt es zwar einen "Transit"-Schalter, der ist aber nie besetzt. Am Gate des Weiterfluges war auch niemand. Der Transit-Bereich liess sich nicht ohne weiteres verlassen und ich musste an der Sicherheitskontrolle die Situation erklären und dann gegen den Strom aus der Sicherheitskontrolle rausgehen um am ganz normalen Check-in-Schalter anzustehen. Hätte fast den Anschlussflug verpasst (obwohl es da keine Flugzeitenänderung gab *g*).

Geschrieben

Gebucht habe ich bei Travelstart, mit denen ich schon mal gebucht hatte und mit denen ich bis Dato sehr zufrieden war. Jedenfalls hatte mich Travelstart in der Vergangenheit über Änderungen promt informiert.

Geschrieben

Die Buchung war im Mai, der Flug im Dezember. Die Änderungen (laut AB etwa zehn Mal) erfolgten alle dazwischen. Insofern war das nichts kurzfristiges.

 

Der letzte Stand war eben, dass sich beide Flüge verschoben: der Mittagsflug auf den Nachmittag, der Nachmittagsflug auf den Morgen. D.h. beide Airlines haben den jeweiligen Flug geändert.

 

Meine eigentliche Frage bleibt aber trotzdem: Warum verlangt AB von mir die Buchungsbestätigung des Reisebüros UND die Bestätigung der Umbuchung, die durch UX vorgenommen wurde? Welche Infos will AB daraus gewinnen, die sie nicht selbst im System einsehen könnte?

Geschrieben

Ist ein bisschen verzwickt.

 

Derartige "planmäßige" Verschiebungen des Abflugs sind juristisch keine Verspätungen oder "Verfrühungen", sondern Annullierungen, da absolute Fixgeschäfte.

 

Daraus folgt prinzipiell Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Nicht so jedoch, wenn Airlines hierüber min. 14 Tage vorher informiert hätten. Darlegungs- und Beweispflicht liegt bei Airline. Problem KÖNNTE sein, dass Buchungsseite deine Daten (z.B. Email) nicht oder nicht korrekt weitergegeben hat. Dann hätten Airlines alles Zumutbare getan und e bei Seitenbetreiber wären bei Verschulden in Haftung.

 

Ansonsten: Ansprüche gegen BEIDE Airlines. Und zwar nach der Großkreismethode 250,00 Euro AB und 400 Euro Air Europa.

 

Anspruch auf Ersatz für Hotelkosten, Verpflegung etc. vertragsrechtlich ggf. gegen AB (bei Verschulden) und nach EU-Recht gegen Air Europa (verschuldensunabhängig).

 

Problem ist einzig der Gerichtsstand im Falle Air Europa. Von einer deutschen Filiale weiß ich nichts. Mit etwas Glück bekommst du die in Hamburg ran. AB unproblematisch in HH oder BER. Ganz wie du willst.

 

Abschließender Tipp: AB ziert sich eigentlich immer, fordert gerne die albernsten Unterlagen an - und zahlt zumeist auf anwaltlichen Druck hin. Gerichtsverfahren sind meist nicht nötig.

Geschrieben

Bei AB habe ich mit dem Kundenservice nur schriftlich kommuniziert. AMA-Abteilung sagt mir nichts, das Tel. hat die Nr. 030 3434 1919.

 

Der Mitarbeiter von UX In BCN hat mir den besagten Ausdruck über die Buchungsdaten, und darin sind meine Email-Adresse und meine Tel.-Nr. richtig angegeben. Also hat das Reisebüro die Kontaktdaten korrekt weitergegeben. Somit müsste ausgeschlossen sein, dass die Airline alles mögliche getan hat.

 

Ich verstehe nicht, wieso ich Ansprüche gegen beide Airlines habe. Nach meinem Verständnis (obwohl ich das schriftlich nirgendwo sehe) hat AB ein Ticket ausgestellt für die gesamte Strecke (Transport von HAM nach TFN) ausgestellt und haftet auch dafür, oder?

Jedenfalls hat mir das Reisebüro eine elektronische Ticket-Nr. weitergeleitet, mit der AB in HAM mich im System gefunden hat.

 

<Ansonsten: Ansprüche gegen BEIDE Airlines. Und zwar nach der <Großkreismethode 250,00 Euro AB und 400 Euro Air Europa.

<

<Anspruch auf Ersatz für Hotelkosten, Verpflegung etc. vertragsrechtlich <ggf. gegen AB (bei Verschulden) und nach EU-Recht gegen Air Europa <(verschuldensunabhängig).

 

Ich habe die Hotelkosten etc. und 400 Euro von AB gefordert. Ich könnte natürlich auch die 400 Euro von UX fordern, die Frage ist, ob sie sich nicht aus der Affäre ziehen können mit dem Argument, dass sie AB als Ticketausstellering verantwortlich ist.

 

Kann ich aus dem Papier mit der Überschrift

--- TST RLR ---

und den Durchnummerierten Zeilen lesen, wer was verantwortet?

 

<Problem ist einzig der Gerichtsstand im Falle Air Europa. Von einer <deutschen Filiale weiß ich nichts. Mit etwas Glück bekommst du die in <Hamburg ran. AB unproblematisch in HH oder BER. Ganz wie du willst.

 

UX hat in HH keine Filiale, leider. Gerichtstand müsste eigentlich Deutschland sein, weil ich von Deutschland aus gebucht habe?

Geschrieben

Noch ein Hinweis:

 

Für den Rückflug haben wir auch kämpfen müssen, weil es da auch nicht passte (Strecke TFN-BCN war schlichtweg ganz gecancelt worden). Eine Woche lang habe ich mit AB hin und her Emails ausgetauscht. Dabei ging es auch um die gesamte Strecke von Teneriffa aus nach Hamburg, bis mein selbst gesuchter Vorschlag, mit AB ein Direktflug TFS-HAM zu nehmen, akzeptiert wurde.

Geschrieben

@tenneriffaner:

 

Nochmals: Du musst zwischen vertraglichen Ansprüchen und solchen nach der EU-Verordnung stickt trennen.

 

Bei der EU-Verordnung kommt es auf das Ticket nur insofern an, als du regulär ein gültiges Ticket für den annullierten Flug erworben haben musst. Wo und bei wem, ist egal.

 

Ansprüche aus der Verordnung machst du dann bitte jeweils bei DER AIRLINE geltend, die dich befördert hat bzw. nicht befördert hat. Unter "Flug" in diesem Sinne ist nicht die gesamte "Reise" gemeint, sondern jeweils der Abschnitt, mit dem dich EINE Airline mit EINER Maschine befördert. Daher - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Ausgleichszahlung-Ansprüche gegen BEIDE Airlines.

Geschrieben

du hast über einen anderen anbieter gebucht, also muss nicht die airline dich informieren sondern dein "reisebüro". dieses erhält alle änderungen automatisch und dann muss das rsb reagieren, aber das tun viele nicht. nur dann hat das rsb die A....karte gezogen. Expedia und auch TUI4U, Sparflug sind so Kandidaten, kümmern sich wenn überhaupt erst 2-3 Tage vorher um Zeitenänderungen.

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