STN-EBJ Geschrieben 5. März 2010 Melden Geschrieben 5. März 2010 also angenommen, es gibt morgen mal wieder ein wetterchaos, sind die airlines damit wieder fein raus? Lass es mich so beantworten: Jede Airline muss alles tun, um Verspätungen zu vermeiden. Kommt es zu einer vermeidbaren Verspätung, muss sie den Schaden ersetzen. Ansonsten nicht. Das erscheint mir jetzt nicht sooo ungerecht. Zu unterscheiden ist der Fall von dem, dass sich der Abflug wetterbedingt auf den nächsten Tag verschiebt. Dann ist das Hotel in jedem Fall von der Fluggesellschaft zu stellen. Aber halt nicht nach MÜ, sondern der der EU-Verordnung 261/2004, weil es der Gemeinschaftsgesetzgeber so wollte.
Gast Michael Tantini Geschrieben 6. März 2010 Melden Geschrieben 6. März 2010 Hallo zusammen! Zwei kurze Updates zu genanntem Problem mit Wizzair und meinem Flug von Dortmund nach Zagreb: Wizzair verweist erneut (!) auf seine AGB, in denen sich die Gesellschaft vorbehält, Flüge bis sieben Tage (!) vor Abflug zu streichen oder zu verlegen, ohne dass der Passagier ein Recht auf eine Umbuchung hat :lol: ! Logischerweise sind die AGB hier nicht gültig, aber auch das LBA hat eine sehr interessante Auskunft mir telefonisch gegeben: Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug mehr als 14 Tage vorher streicht, muss ich (laut Auskunft zweier verschiedener Damen am Bürger-Telefon des LBA) eine andersweitige Beförderung auch zwei Tage VOR gebuchtem Tag akzeptieren. Laut deren Auskunft steht in der EU-Verordnung nirgendwo, dass das Angebot einer andersweitigen Beförderung am gleichen Tag stattfinden muss. Dies öffnet ja dann einigen Fluggesellschaften Tür und Tor... :angry: Das ist natürlich eine falsche Auskunft. Dass es die Airlines dennoch versuchen ist eine andere Sache. Ich habe diesbezüglich eine Klage bei der britischen Aufsichtsbehörde gegen RyanAir hängig. Der Gast hat zum einen die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Rückerstattung. Und zum anderen muss die Ersatzbeförderung zeitnah sein.
yellowgrass Geschrieben 14. März 2010 Melden Geschrieben 14. März 2010 Ich schalte mich mal hier ein, da es scheinbar noch keinen Sammelthread zu "Erfahrungen mit Fluggastrechten bei Problemen" gibt, sondern nur vereinzelte Diskussionen. Zu unterscheiden ist der Fall von dem, dass sich der Abflug wetterbedingt auf den nächsten Tag verschiebt. Dann ist das Hotel in jedem Fall von der Fluggesellschaft zu stellen. Aber halt nicht nach MÜ, sondern der der EU-Verordnung 261/2004, weil es der Gemeinschaftsgesetzgeber so wollte. Aktuell wurden heute jede Menge Flüge nach NYC aufgrund der gestrigen Unwetter dort annulliert. Die Frage ist, was gestrige Unwetter in NY mit meinem heutigen Flug von Berlin zu tun haben (außer betriebswirtschaftliche, logisch. Aber danach geht es in der EU-Verordnung offensichtlich eher nicht). Delta sagte den gestrandeten Passieren entgegen o.g. Statement, dass sie Hotels selber zahlen müssen, da die Annullierungen ja aufgrund schlechtem Wetters geschehen sind. Anders sah das ein deutsches Gericht in einem ähnlichen Fall: Die Airline, so das Gericht, sei auch nicht etwa deshalb von der Zahlungspflicht befreit, weil die Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen wäre. Zwar seien Wetterbedingungen, mit denen die Durchführung eines Fluges nicht zu vereinbaren sei, grundsätzlich als solche Umstände anerkannt. Solche hätten hier aber nicht geherrscht, denn das schlechte Wetter in Girona/Spanien habe mit dem Flug von Weeze nach Shannon in keinem unmittelbaren Zusammenhang gestanden. http://www.billig-flieger.de/faq-zu-den-bi...r-mussen-z.html Wie sind Eure Erfahrungen mit Kompensationszahlungen bei Flugannullierungen? Wäre mal interessant zu sammeln, welche Fluggesellschaft in welchen Fällen gezahlt hat (oder nicht). (Meine Bitte wäre: Diskussionen, ob Kompensationszahlungen unmoralisch/ungerechtfertigt sind, an dieser Stelle nicht zu führen).
STN-EBJ Geschrieben 14. März 2010 Melden Geschrieben 14. März 2010 Wichtig ist, die Betreuungsleistungen und Unterstützungsleistungen auf der einen und die Ausgleichszahlung auf der anderen Seite nicht zu vermischen. Hatte beim Lesen deines Textes gerade eben so ein wenig den Eindruck. Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sind IMMER zu leisten. Da gibt es auch keine zwei Meinungen. Aber auch das ist leider nicht immer der Fall. Bestimmte Gesellschaften betreiben eine Art Allgemeinverweigerung. Andere nähern sich dieser Strategie immer mehr an, so dass ich regelrecht überrascht bin, wenn ich höre, dass dann doch mal ein Hotel gestellt wurde etc. Da es dir ja um die Ausgleichszahlung geht. Die wird partiell gezahlt, aber mein Eindruck ist, dass die Zahlung allgemein die Ausnahme, nicht die Regel ist. Wenn Fluggäste auf Zahlung bestehen, wird auf außergewöhnliche Umstände verwiesen. Nach wie vor wird hauptsächlich mit technische Defekten begründet. Zwar möchte man meinen, dass dieses Argument nach den Entscheidungen von EuGH und BGH nicht mehr greift, aber denkste! Derzeit wird gerade versucht, den Streit von vorne auszutragen, und erste Amtsgerichte sind der Argumentation der Airlines bereits gefolgt. Für mich nicht weniger als ein Skandal. Nachzuvollziehen ist dieses Verhalten, das sich durch praktisch alle Airlines zieht, natürlich schon. Man muss sich klar machen, dass das Verweigern jeglicher Zahlungen ein echter Wettbewerbsvorteil ist. Fazit: Übernachtungen werden von den meisten Airlines (noch) gestellt. Angemessene Verpflegung ist schon seltener. Ersatzbeförderungen werden nahezu durchgängig angeboten, allerdings nur ganz selten in vollem Umfange. Bei den Billigfliegern heißt es zumeist nur: Späterer Flug aus eigenem Angebot. Bei den klassischen Airlines gibt man sich zumeist noch etwas mehr Mühe. Das volle Spektrum der Ansprüche wird dennoch meist nicht gewährt. In vielen Fällen vermutlich ganz einfach aus Unwissenheit. Ausgleichszahlungen: Wird immer mehr die Ausnahme. Muss immer öfter eingeklagt werden.
yellowgrass Geschrieben 14. März 2010 Melden Geschrieben 14. März 2010 Schön zusammengefasst. Dass die Betreuungsleistungen und Unterstützungsleistungen immer fällig sind, war mir nicht so deutlich bewusst (z.B. Deltamitarbeitern offensichtlich auch nicht). Das mit den Ersatzbeförderungen, wenn möglich, scheint wirklich ganz gut zu klappen - werde morgen dank dieser den AF A380 nach JFK ausprobieren, auch nicht schlecht, selbst wenn mir der Direktflug lieber war. Um die Kompensationszahlungen versuchen sich verständlicher Weise alle zu drücken (selbst die LH). Deshalb wäre es ja eben auch mal interessant zu sammeln, ob das nur ein Papiertiger der EU ist, oder ob das wirklich durchgesetzt werden kann. Ggf. muss man es wohl mal mit http://www.euclaim.de versuchen. Hat da denn jemand Erfahrungen mit?
STN-EBJ Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Deshalb wäre es ja eben auch mal interessant zu sammeln, ob das nur ein Papiertiger der EU ist, oder ob das wirklich durchgesetzt werden kann. Ggf. muss man es wohl mal mit http://www.euclaim.de versuchen. Hat da denn jemand Erfahrungen mit? Ich hatte das schon mal geschrieben. Von euclaim halte ich - schon berufsbedingt - nichts. Ein Papiertiger sind die Ausgleichszahlungen definitiv nicht. Dafür aber die nationalen Kontrollstellen. Das LBA ist - speziell in Sachen Überwachung der Leistungen nach 261/2004 - doch ein schlechter Witz. Es hilft eher, Ausgleichszahlungen zu vermeiden als umgekehrt. Warum? Zunächst wir der Eindruck durch entsprechende Formulare etc. erweckt, hier könne man Hilfe erwarten. Dann passiert, nach der Eingangsbestätigung, meist monatelang gar nichts. Irgendwann kommt dann ein kryptischer Bescheid, der alles und nichts sagt. Die Reaktion der meisten Leute dürfte sein, den Vorgang in den Papierkorb zu befördern. Ziel erreicht, würde ich das aus Airline-Sicht sagen. Der einzig richtige Weg ist, im Fall des Falles zum fachkundigen Kollegen zu gehen. Wir setzen Ausgleichszahlungen jeden Tag erfolgreich durch. Das Risiko für den Betroffene ist im Vergleich zu den meisten anderen Materien ausgesprochen gering. Man muss sich klar machen: Die Fluggesellschaften lassen es meistens nicht auf eine Klage ankommen, weil sie ernsthaft glaubten, sie würden gewinnen. Sie machen das vor allem deshalb, um ein Zeichen zu setzen: Kampflos zahlen wir nicht. Das schreckt die große Mehrheit in der Tat ab. Manchmal schießen sich die Unternehmen damit allerdings ein Eigentor: Bestes Beispiel ist die Verspätungsentscheidung des EuGH. Hier werden sich einige an den Haaren raufen, keine "kaufmännische Lösung" gefunden zu haben. Fazit: Wer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat und auf die Zahlung besteht, hat beste Chancen, sie irgendwann auch zu erhalten. Aber die EU ist aufzufordern nachzubessern. So könnten z.B. Fluggesellschaften, die konsequent gegen die Verpflichtungen verstoßen, auf die berühmte schwarze Liste gesetzt werden. Das würde helfen.
crowd Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Ein Papiertiger sind die Ausgleichszahlungen definitiv nicht. Dafür aber die nationalen Kontrollstellen. Das LBA ist - speziell in Sachen Überwachung der Leistungen nach 261/2004 - doch ein schlechter Witz. Es hilft eher, Ausgleichszahlungen zu vermeiden als umgekehrt. Warum? Zunächst wir der Eindruck durch entsprechende Formulare etc. erweckt, hier könne man Hilfe erwarten. Dann passiert, nach der Eingangsbestätigung, meist monatelang gar nichts. Irgendwann kommt dann ein kryptischer Bescheid, der alles und nichts sagt. Die Reaktion der meisten Leute dürfte sein, den Vorgang in den Papierkorb zu befördern. Ziel erreicht, würde ich das aus Airline-Sicht sagen. Genau so läufts. Und eigentlich noch schlimmer. Mein Fall liegt beim LBA seit Oktober 2008 und ich habe in dieser Zeit, außer der Eingangsbestätigung, nie eine direkte Rückmeldung vom LBA bekommen. Nur auf mehrfache Anfrage wurde mir dann auch deutlich mitgeteilt, dass das LBA sowieso nicht die richtige Stelle ist, um entsprechende Forderungen für Ausgleichszahlungen durchzusetzen. Eigentlich ist das doch fast schon Beihilfe zur Verjährung, wenns sowas gibt? :( Der einzig richtige Weg ist, im Fall des Falles zum fachkundigen Kollegen zu gehen. Wir setzen Ausgleichszahlungen jeden Tag erfolgreich durch. Das Risiko für den Betroffene ist im Vergleich zu den meisten anderen Materien ausgesprochen gering. Tjoa, leicht gesagt, wenn man kein Freund von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist und auch keine Rechtsschutzversicherung hat. Noch dazu ich letztens gehört habe, dass Rechttschutzversicherungen fristlos gekündigt werden können, falls diese zu häufig (!) in Anspruch genommen werden. Aber das is ein andres Thema. Aus meiner Sicht ist hier schlicht der Gesetzgeber gefordert, eine einfache und (vor allem!) von den Airlines nicht hintergehbare Regelung einzuführen.
ATLAS Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 HI, wer kann denn einen Anwalt nennen in der Region Essen/Bottrop/Oberhausen. Ich hätte da so ein Fall..... Ich habe letzten Oktober einen Flug von DTM nach IST am 04.07.2010 gebucht. Ein Schnäppchen für 19,99 bei germanwings. Im Oktober habe ich mehrere Flüge für den 04.07.2010 Preistechnisch um die 50 EUR gefunden und habe aber natürlich germanwings gewählt. Die waren ja schließlich ca. 25 EUR günstiger(+Gepäck). Ich habe vor 10 Tagen dann eine Flugplanänderung von germanwings bekommen in der steht, das der Flughafen Atatürk in Istanbul durch den Sabiha Gökcen im Asiatischen Teil ersetzt wurde. So, und das ist jetzt mein Problem. Der Flughafen Sabiha Gökcen ist ca. 120 + - Kilometer entfernt. Zudem wollte ich dort auf eine Hochzeit. Diese findet in unmittelbarer Nähe zum Atatürk Airport. ich wollte bis ca. 01:30 feiern und dann zum Flughafen (10 Minuten fahrzeit) Um von Sabiha zu fliegen, kann ich mir die Hochzeit knicken, weil ich, wenn ich Kostensparend fliegen möchte bereits um 20:00-21:00 losfahren müste. Mit dem Taxi wäre ich um die 80 Euro los. Das habe ich alles nochmals, wie von germanwings gewünscht, schriftlich verfasst und weggeschickt. Bis Dato noch keine Antwort. Ich kann einfach nicht glauben, dass ich den Mist (auch wenn ich 20 Euro für den Flug bezahlt habe) ausbaden muss. Die Agentin am Telefon hat mich mehr oder weniger ausgelacht und meinte, dass ich ja nur 19,99 gezahlt hätte und ich wenn ich wollte stornieren könne. Mehr würde germanwings in meinem Fall nicht machen. Der Punkt ist ja, dass wenn ich es vorher gewusst hätte, ich direkt eine andree Airline gebucht hätte.... Gruß ATLAS
STN-EBJ Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Speziell zur Istanbul-Problematik habe ich hier schon mehrfach gepostet. Weil ich den Rest nicht durch Wiederholungen langweilen will, nur soviel: Änderung des Ziels ist rechtlich gesehen eine Annullierung. Entsprechend haben sie alle Rechte (mit Ausnahme der Ausgleichszahlung), die die Verordnung 261/2004 für Annullierungen vorseht. Einfach durchlesen!
ATLAS Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Hi, danke für die AW, ich hatte aber nach einem Anwalt gefragt. Ich kenne keinen, der sich in diesem Gebiet auskennt... Gruß ATLAS
emdebo Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Schau mal hier, schreibt oft eigene PR zum Thema und ist spezialisiert auf diese Bereiche (keinerlei persönliche Erfahrung mit) http://www.ra-janbartholl.de/
touchdown99 Geschrieben 15. März 2010 Melden Geschrieben 15. März 2010 Tjoa, leicht gesagt, wenn man kein Freund von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist und auch keine Rechtsschutzversicherung hat. Noch dazu ich letztens gehört habe, dass Rechttschutzversicherungen fristlos gekündigt werden können, falls diese zu häufig (!) in Anspruch genommen werden. Aber das is ein andres Thema. Offensichtlich eine besonders populäre Unkenntnis der Versichertengemeinschaft - in der Schadenversicherung gilt: § 92 Kündigung nach Versicherungsfall (1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. (2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Rechtsschutzversicherungen machen das natürlich nicht standardmäßig, überwachen aber doch die Qualität ihrer "Risiken". Wer also wiederholt seine Versicherung in Anspruch nimmt, wird zum "schlechten" Risiko.
Lukul Geschrieben 16. März 2010 Melden Geschrieben 16. März 2010 Mich würde ja auch mal interessieren, was man konkret macht, um hier zu seinem Recht zu kommen. Mal ein nicht ganz so schlimmes Beispiel. Flugverspätung von 3 Stunden bei Flug < 1.500km. Selbst schon erlebt, die Service-Mitarbeiter sagen, es gibt keine Essens-/Getränkegutscheine. Was mache ich also nun? Erstmal würde ich mir wohl vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen, dass er mir keine Essensgutscheine gibt. Dann würde ich mir im Bistro eine Cola und eine Portion Pasta holen, die Quittungen bewahre ich natürlich auf. Sobald ich wieder zuhause bin, reiche ich das ganze bei der Airline ein, die zahlt natürlich nicht, reagiert womöglich gar nicht. Und nun? Wegen 10 Euro zum Anwalt gehen? Die Kosten übersteigen hier wohl bei weitem jeglichen Nutzen, aber dennoch ist es nicht gerecht wie ich finde; da einfach geltendes Recht mit Füßen getreten wird. (Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Das ganze ist tatsächlich nur passiert, bis zu dem Zeitpunkt wo man mir sagte, dass ich keine Gutscheine bekommen würde. Ich kannte die Bestimmungen damals noch nicht so genau. Es geht mir eher um eine Handlungsempfehlung fürs nächste Mal wenn sowas passiert)
STN-EBJ Geschrieben 17. März 2010 Melden Geschrieben 17. März 2010 Wegen 10 Euro würde ich auch nicht klagen. Aber wenn sich der Fall so darstellt, dass wegen der dreistündigen Verspätung eine Ausgleichszahlung fällig ist, die die Airline natürlich auch nicht freiwillig zahlt, setze ich die 10 Euro eben auf die Klage drauf. Letztlich muss die Entscheidung jeder selber treffen.
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