Elvis123 Geschrieben 2. Juni 2009 Melden Geschrieben 2. Juni 2009 Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen! Hatte ein BA Ticket (ECO) mit dem Routing MKE - ORD - LHR - VIE (alles auf einem Ticket). Das Teilstück von Milwaukee nach Chicago O'Hare bin ich mit United geflogen. Hier hat der ganze Ärger angefangen, aufgrund eines Unwetters in Chicago sind wir mit mehr als 3 Stunden Verspätung angekommen, da der Flieger in MKE nicht starten konnte. Somit habe ich meinen Anschlussflug mit BA von ORD nach LHR verpasst. Dies war der letzte Flug an diesem Tag nach London, der nächste BA Flug auf den man mich umgebucht hat ging 17 Stunden später. Auf eine Umbuchung auf die schnellste United Verbindung nach VIE via FRA stimmte BA nicht zu, United hätte dies gemacht. United oder BA waren nicht bereit mir ein Hotel am Flughafen zu bezahlen, somit verbrachte ich die Nacht auf dem Flughafen von Chicago. Ich bin dann am nächsten Tag mit BA nach London geflogen, hier dann der nächste Hammer, ich sollte weitere 11 Stunden auf meine Anschluss nach Wien warten, da alle früheren Flüge angeblich voll waren. Ich war bisher immer der Meinung Misconnex Passagiere hätten eine hohe Priorität :(. Somit erreichte ich Wien nach einer Reisezeit von 45 Stunden und einer Verspätung von 28 Stunden! Was für Ansprüche habe ich im Nachhinein noch oder können sie sich wirklich komplett mit dem Wetter rausreden? Bin wirklich fertig mit den Nerven. Vielen vielen Dankl für eure Hilfe! Sebastian
MH744 Geschrieben 2. Juni 2009 Melden Geschrieben 2. Juni 2009 Hallo Sebastian, ich gehe davon aus, dass du vermutlich nur sehr geringe Chancen auf Entschädigung haben wirst. Ursache war eben ein außergewöhnlicher Umstand, auf den die Airline keinen Einfluss hat. Hinzu kommt, dass der betroffenen Flug inneramerikanisch war, sodass hier EU-Recht schon gar nicht greift. Versuchen würde ich aber trotzdem mal, kann ja nichts schaden; z.B. bei euclaim.de. Dort kannst du deine Daten eingeben und EUCLAIM entscheidet dann, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Habe das selbst einmal durchlaufen, man braucht dabei viel Ausdauer und gute Nerven, aber zum Schluss hat KLM 600 Euro p.P. bezahlt als Entschädigung. Allerdings lag der Fall etwas anders als deiner; es handelte sich um einen technischen Defekt. Parallel würde ich auch mal Schreiben an BA und UA verfassen, vielleicht ist ja auf Kulanz was zu machen, aber Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht in deinem Fall meiner Meinung nach leider nicht. Gruß, Roland
LH494 Geschrieben 2. Juni 2009 Melden Geschrieben 2. Juni 2009 als Misc hast du keine hohe Prio sondern ziemlich weit hinten
niceguy Geschrieben 2. Juni 2009 Melden Geschrieben 2. Juni 2009 als Misc hast du keine hohe Prio sondern ziemlich weit hinten Das is ziemlich scheisse oder?!
STN-EBJ Geschrieben 3. Juni 2009 Melden Geschrieben 3. Juni 2009 Kann ich nur bestätigen. Dass es keine Ausgleichszahlung in solchen Fällen gibt, hat der BGH gerade erst bestätigt. Guckst du hier: http://www.ra-live.de/index.php?option=com...n&Itemid=69 Frage war in Fachkreisen allerdings auch nie wirklich umstritten. Wegen der inneramerikanischen Verbindung greift die EU-Verordnung in der Tat nicht. Es besteht daher, wenn überhaupt, nur ein Anspruch auf Ersatz des Verspätungsschadens, was zunächst einen Schaden voraussetzt und schließlich Verschulden wegen der Verspätung. Aber eine Umbuchungspflicht auf eine andere Airline o.ä. lässt sich daraus leider nicht herleiten. Für den Ärger gibt es definitiv keinen Anspruch auf Kompensation. Hier hilft nur, auf Kulanz zu hoffen oder ggf. die Konsequenz zu ziehen und künftig mit einer anderen Airline zu fliegen.
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