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Jet2.com


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich bin neu hier im Forum. Habe für September 2009 Flüge von Düsseldorf nach Edinburgh mit Jet2.com gebucht. Seit Montag habe ich ungewisse Nachrichten, ob die Flüge noch durchgeführt werden. Hat jemand Informationen?

Geschrieben

Der letzte Flug findet am 31. August statt (Montag)

 

Solltest Du einen Flug im September gebucht haben, werden die Dir wahrscheinlich nur den Flugpreis zurück erstatten.

 

Schreib denen am besten mal eine E-mail.

 

Im Flugplan und in der Buchungsmaschine sind keine Flüge im September gelisted ...

 

Edinburgh ist ohnehin ab Deutschland auch bei anderen Airlines ein reines Sommerziel. Möglicherweise waren die Buchungszahlen für September so schlecht, daß Jet2 sich entschieden hat die Flüge vorzeitig einzustellen.

 

Das ist legal !!!

Laut Gesetz ist die Airline nicht verpflichtet, Dir mehr als den gezahlten Betrag zurück zu zahlen, wenn sie Dir mindestens 14 Tage vor dem Abflugtag bescheid sagt.

 

Noch haben sie sich bei Dir nicht gemeldet ...

Ich würde aber an Deiner Stelle schon mal nachfragen.

Wenn die Sache klar ist, dann versuch lieber schon jetzt bei einer anderen Airline noch einen erträglichen Preis für EDI zu bekommen !

 

Erst zwei oder drei Wochen vor Abflug wird es sicher schwierig, noch eine Alternative zu bekommen !!!

Du weißt ja nicht, wann sich Jet2 tatsächlich "offiziell" bei Dir meldet !!!

Geschrieben
Das ist legal !!!

Laut Gesetz ist die Airline nicht verpflichtet, Dir mehr als den gezahlten Betrag zurück zu zahlen, wenn sie Dir mindestens 14 Tage vor dem Abflugtag bescheid sagt.

 

Ahja, welches "Gesetz" soll das bitte sein, wenn ein Vertragspartner einseitig den Vertrag bricht?

Geschrieben
Das ist legal !!!

Laut Gesetz ist die Airline nicht verpflichtet, dir mehr als den gezahlten Betrag zurück zu zahlen, wenn sie Dir mindestens 14 Tage vor dem Abflugtag bescheid sagt.

Das ist schlichtweg falsch.

 

Nach gängiger Rechtsprechung ist die vertraglich vereinbarte Beförderung eines Reisenden zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fixgeschäft, das nicht einseitig durch das Luftfahrtunternehmen gekündigt werden kann, ohne dass ein entsprechende Ersatzbeförderung angeboten wird.

 

Auch gem. Art5(1)c)i der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates hat das ausführende Luftfahrtunternehmen eine mögliche anderweitige Beförderung anzubieten.

 

Aber:

Dieses Recht bei einer Fluggesellschaft (erschwert durch Firmensitz im Ausland) durchzusetzen, wird äußerst schwierig sein. Sie werden dir die Rückerstattung des bezahlten Flugpreises anbieten. Falls du damit nicht einverstanden bist, werden sie auf Tauchstation gehen und sich vermutlich nicht mehr bei dir melden... Die bauen darauf, dass kaum ein (ausländischer) Kunde eine entsprechende Klage in England einreichen wird. Daher wäre es zumindest mit dem wenigsten Stress verbunden, die Rückerstattung des Flugpreises einfach zu akzeptieren - obwohl es natürlich nicht richtig ist...

Geschrieben

Soweit richtig, @taco.

 

Allerdings ist das mit dem Klagen in de schon bislang kein Problem gewesen, wenn man ein Hin- und Rückticket gebucht hat.

 

Seit heute besteht aber Klarheit, dass auch bei einfachen Flügen zwischen EU-Ländern am Gericht des deutschen Flughafens geklagt werden kann. Siehe mein Beitrag dazu in diesem Forum!

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
Das ist legal !!!

Laut Gesetz ist die Airline nicht verpflichtet, Dir mehr als den gezahlten Betrag zurück zu zahlen, wenn sie Dir mindestens 14 Tage vor dem Abflugtag bescheid sagt.

 

Wenn das so wäre, könnte eine Airline einfach 20 neue Strecke ins Programm nehmen und mal schauen was sich davon lohnt... der Rest würde dann einfach 2 Wochen vorher wieder eingestellt werden und nicht nur keine Kosten verursachen, sondern sogar noch Zinsgewinne abwerfen. Wenn das Gesetz so aussehen würde, könnte man sich ja nie drauf verlassen wirklich zu fliegen und hätte ein enormes Risiko. 2 Wochen vorher wird man wohl kaum noch einen günstigen Ersatzflug bekommen.

Geschrieben
Das ist schlichtweg falsch.

 

Nach gängiger Rechtsprechung ist die vertraglich vereinbarte Beförderung eines Reisenden zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fixgeschäft, das nicht einseitig durch das Luftfahrtunternehmen gekündigt werden kann, ohne dass ein entsprechende Ersatzbeförderung angeboten wird.

 

Auch gem. Art5(1)c)i der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates hat das ausführende Luftfahrtunternehmen eine mögliche anderweitige Beförderung anzubieten.

 

Aber:

Dieses Recht bei einer Fluggesellschaft (erschwert durch Firmensitz im Ausland) durchzusetzen, wird äußerst schwierig sein. Sie werden dir die Rückerstattung des bezahlten Flugpreises anbieten. Falls du damit nicht einverstanden bist, werden sie auf Tauchstation gehen und sich vermutlich nicht mehr bei dir melden... Die bauen darauf, dass kaum ein (ausländischer) Kunde eine entsprechende Klage in England einreichen wird. Daher wäre es zumindest mit dem wenigsten Stress verbunden, die Rückerstattung des Flugpreises einfach zu akzeptieren - obwohl es natürlich nicht richtig ist...

Die Lösung der Klageproblematik steht hier:

Fluggastrechte

 

Geschrieben

Ich würde die Umbuchung auf eine andere Airline verlangen. Vorsichtshalber würde ich aber 2 x 4 € investieren und FR-Flüge ab Weeze buchen (ohne Gepäck, mit Visa Electron).

 

Bei Bedarf (d. h. wenn JET2 stresst) dann Oneway-Mietwagen und Gepäck hinzubuchen....

Geschrieben

Warum so einen Billigfusel dazubuchen, wenn es ab ca. 100€ mit BA auch über LHR geht.

Geld dann über den rechtlichen Wege eintreiben.

Mehr dazu nicht, da Gefahr der rechtl. Beratung.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

 

ich wollte heute für den 24.August von Edinburgh nach Düsseldorf die online-boardkarten ausdrucken. Nun will der unbedingt, das ich einen sitzplatz für 3,99 GPD dazubuche, aners ist nix möglich. Ärgert mich ein wenig, das hätte ich ja schon bei der buchung machen können, denn nun fallen ja nochmal zusätzlich die kreditkartengebühren an. haben die jetzt den schuß nicht mehr gehört?

 

Gruß Christine

 

 

 

 

Geschrieben
Hallo,

 

ich wollte heute für den 24.August von Edinburgh nach Düsseldorf die online-boardkarten ausdrucken. Nun will der unbedingt, das ich einen sitzplatz für 3,99 GPD dazubuche, aners ist nix möglich. Ärgert mich ein wenig, das hätte ich ja schon bei der buchung machen können, denn nun fallen ja nochmal zusätzlich die kreditkartengebühren an. haben die jetzt den schuß nicht mehr gehört?

 

Gruß Christine

 

Bei Bezahlung per Kreditkarte fallen dafür 0,09 GBP Gebühr an und bei Bezahlung via PayPal fallen 0,06 GBP an.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Nach deren eigener Homepage besteht keine Verpflichtung, einen Sitzplatz zu bezahlen, sondern er wird dann einfach nach deren Gutdünken vergeben: Jet2_FAQ

 

 

 

Ja, aber du kommst auf der Seite dann nicht weiter, und wenn man nach laaaaangem Suchen auf der "deutschen" Erklärung guckt, werden die Sitzplätze nur beim check-in am Flughafen nach gutdünken vergeben, im online-check in ist es nicht möglich "keinen" Sitzplatz zu buchen. 

 

 

Aber es wurden nur noch die 3,99 Pfund zum Preis dazugebucht,plus die % zum Preis. Nur, hätte man das dann auch direkt machen können/müssen. 

 

 

 

Christine

 

 

Geschrieben
Ja, aber du kommst auf der Seite dann nicht weiter, und wenn man nach laaaaangem Suchen auf der "deutschen" Erklärung guckt, werden die Sitzplätze nur beim check-in am Flughafen nach gutdünken vergeben, im online-check in ist es nicht möglich "keinen" Sitzplatz zu buchen. 

 

Ich wollte gerade auch einen Online Checkin für einen Leeds Rückflug machen. Man bekommt kostenlos einen Sitzplatz zugewiesen, wenn man nicht zahlen will. Ist natürlich ein sehr

schlechter. Fast alles ist noch frei aber man bekommt den Mittenplatz neben einem, der

schon eingecheckt hat. Naja, ich habe entschieden, erstmal nicht einzuchecken und mal

zu schauen, ob ich später einen anderen Platz zugewiesen bekomme.

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