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Grund der Flugannullierung tatsächlich wahr?


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Liebe Forumteilnehmer,

 

ich bin neu hier und traue mich mal, eine Frage zu posten. Das habe ich bisher noch nicht gemacht und versuche es mal:

 

Kürzlich wollte ich von Dortmund nach Rumänien (Cluj) fliegen, mit Wizz Air. Als ich nach zweieinhalb Stunden Anreise am Flughafen angekommen war, hatte ich eingecheckt. Einige Zeit nach dem Check-In hieß es, der Flug werde annulliert, ohne weitere Erklärung. Einige Minuten später startete ein Flieger nach Bukarest, was mich wunderte.

 

Ich schrieb also die Fluggesellschaft an, forderte die Erstattung des Flugpreises und zusätzlich eine Entschädigungspauschale von 500,00 Euro (wir waren zu zweit). Nun gibt die Fluggesellschaft an, dass ich nur den Reisepreis erstattet bekommen würde, da der Flug wegen Nebel ausfiel. Doch das verstehe ich nicht, mein Flug war der einzige, der angeblich wegen Nebel in Dortmund nicht starten konnte, andere Flieger starteten kontinuierlich, als ich nach dem Check-In wartete.

 

Ich bin verärgert, denn den Flug nach Bukarest wenige Minuten später hätte ich auch gern genommen, meist sind darin Plätze frei. So musste ich wieder nach Hause fahren, die Parkgebühren und die Anreisekosten bis zum Flughafen waren nicht niedrig. Der hierzu befragte Anwalt gab an, dass man bei Nebel keine Chance auf Zahlung der Entschädigung hätte. Warum aber sollte mein Flieger der einzige gewesen sein, der nicht starten konnte? Die anderen sind doch zur selben Zeit auch gestartet?

 

Vielleicht hat jemand einen hilfreichen Tipp für mich?

Vielen Dank fürs lesen und herzliche Grüße,

 

testfile

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Vorweg: Nach dem aktuellen BGH-Urteil, das seit Anfang der Woche auch veröffentlicht ist, steht zu befürchten, dass das eine oder andere Unternehmen verstärkt u.a. wegen Nebels annullieren könnte. Das bleibt abzuwarten. Zum Urteil selbst schreibe ich demnächst auf meiner Seite etwas - ist nicht ganz ohne, die Entscheidung.

 

Wie auch immer, in deinem Fall ist das eigentlich gar nicht schwer. Die durch den Nebel bedingte Annullierung müsste konkret mit "deinem" Flug zusammenhängen. Entscheidend ist daher nicht nur, ob Flieger zur fraglichen Zeit womöglich nicht starten konnten, sondern vor allem, ob Flugzeuge womöglich nicht LANDEN konnten.

 

Die erste Frage sollte also lauten: Herrschte zur fraglichen Zeit tatsächlich Nebel oder nicht? Das ist eine Frage, die man in der Regel ja selbst aus eigener Wahrnehmung beantworten kann. Die nächste: War der Flugbetrieb allgemein beeinträchtigt oder tatsächlich nur dieser eine Flug und diverse andere zur gleichen Zeit nicht?

 

Falls du zum Ergebnis kommst, dass das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Ausrede der Airline ist, ganz wichtig: Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass sie NICHT fliegen konnte. Nicht du, DASS sie fliegen konnte.

 

Viel Erfolg!

 

 

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Wie auch immer, in deinem Fall ist das eigentlich gar nicht schwer. Die durch den Nebel bedingte Annullierung müsste konkret mit "deinem" Flug zusammenhängen. Entscheidend ist daher nicht nur, ob Flieger zur fraglichen Zeit womöglich nicht starten konnten, sondern vor allem, ob Flugzeuge womöglich nicht LANDEN konnten.

 

Die erste Frage sollte also lauten: Herrschte zur fraglichen Zeit tatsächlich Nebel oder nicht? Das ist eine Frage, die man in der Regel ja selbst aus eigener Wahrnehmung beantworten kann. Die nächste: War der Flugbetrieb allgemein beeinträchtigt oder tatsächlich nur dieser eine Flug und diverse andere zur gleichen Zeit nicht?

 

Also in Dortmund war tatsächlich Nebel, wenn auch kein starker und in Cluj war schönstes Wetter.

Und in Dortmund, wo das Flugzeug "wegen Nebel nicht starten konnte", starteten und landeten ganz munter viele andere Flieger.

 

Vielen Dank für die netten und schnellen Antworten.

Da die Airline die Entschädigung mit der Begründung "Nebel" abgelehnt hat, wie gehe ich denn jetzt am besten weiter vor?

 

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Also in Dortmund war tatsächlich Nebel, wenn auch kein starker und in Cluj war schönstes Wetter.

Und in Dortmund, wo das Flugzeug "wegen Nebel nicht starten konnte", starteten und landeten ganz munter viele andere Flieger.

 

Du hast gar nichts dazu geschrieben, ob der Flieger, in den Du hättest einsteigen sollen überhaupt zuvor in DTM gelandet ist. Falls nein kann es durchaus sein, dass die anderen Maschinen eben gerade noch hereingekommen sind bevor die Sicht unters Minimum gerutscht ist. Es kann übrigens auch durchaus vorkommen, dass operationelle bzw. technische Gründe einem Flug die Landung verwehren, obwohl andere unter denselben Bedingungen noch können (Stichwort vollautomatische Landung, obwohl ich gar nicht weiss, ob dies in DTM ausrüstungstechnisch überhaupt möglich ist).

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Du hast gar nichts dazu geschrieben, ob der Flieger, in den Du hättest einsteigen sollen überhaupt zuvor in DTM gelandet ist. Falls nein kann es durchaus sein, dass die anderen Maschinen eben gerade noch hereingekommen sind bevor die Sicht unters Minimum gerutscht ist. Es kann übrigens auch durchaus vorkommen, dass operationelle bzw. technische Gründe einem Flug die Landung verwehren, obwohl andere unter denselben Bedingungen noch können (Stichwort vollautomatische Landung, obwohl ich gar nicht weiss, ob dies in DTM ausrüstungstechnisch überhaupt möglich ist).

 

Hmmmmm, da bin ich jetzt ein wenig überfragt. Die Kundendiensttante schrieb:

"Flug W6 776 wurde aufgrund von Nebel in Dortmund annuleirt. Das sind sind besondere Usmtädne,die wir nicht vermeiden können."

(Die Rechtschreibfehler sind nicht meine, ich hab nur aus der Mail kopiert. Wer sie haben möchte, kann sie behalten)

 

Das sagt nun alles und nichts.

Frage ich nochmal per Mail nach, was nun GENAU damit gemeint ist?

Oder kann ich mich anderswo erkundigen, ob der Flieger tatsächlich nicht zur Verfügung stand?

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Hmmmmm, da bin ich jetzt ein wenig überfragt. Die Kundendiensttante schrieb:

"Flug W6 776 wurde aufgrund von Nebel in Dortmund annuleirt. Das sind sind besondere Usmtädne,die wir nicht vermeiden können."

(Die Rechtschreibfehler sind nicht meine, ich hab nur aus der Mail kopiert. Wer sie haben möchte, kann sie behalten)

 

Das sagt nun alles und nichts.

Frage ich nochmal per Mail nach, was nun GENAU damit gemeint ist?

Oder kann ich mich anderswo erkundigen, ob der Flieger tatsächlich nicht zur Verfügung stand?

 

Wenn du damit leben kannst, nicht die vollständigen 500 Euro zu bekommen, würde ich mich mal an EU Claim wenden. Die kommen wir zwar irgendwie selbst etwas merkwürdig vor, aber von Wizz Air wirst du selbst allein wohl kaum Geld bekommen.

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Wenn du damit leben kannst, nicht die vollständigen 500 Euro zu bekommen, würde ich mich mal an EU Claim wenden. Die kommen wir zwar irgendwie selbst etwas merkwürdig vor, aber von Wizz Air wirst du selbst allein wohl kaum Geld bekommen.

 

Ich hatte mal einen Fall, wo die sich geweigert haben was zu unternehmen... Grund für die Streichung (bzw. 26 stündige Verspätung) war ein technisches Problem mit der Klimaanlage, die meinten das wäre ein außergewöhnlicher Umstand wo man nichts machen könnte und haben es abgelehnt. Habe dann nichts weiter unternommen, da Delta auf meine Anfrage einen 200$ Voucher als Entschädigung geschickt hat. Aber da wäre sicher mehr drin gewesen.

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Wenn du damit leben kannst, nicht die vollständigen 500 Euro zu bekommen, würde ich mich mal an EU Claim wenden. Die kommen wir zwar irgendwie selbst etwas merkwürdig vor, aber von Wizz Air wirst du selbst allein wohl kaum Geld bekommen.

 

Das klingt erstmal schon besser, als leer auszugehen.

Vielen Dank. Zumindest muss man nichts vorstrecken.

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Viel Spaß bei Wizzair... :P Da warte ich heute noch auf eine Ausgleichszahlung, die mir zweifellos zusteht...

 

Ein guter Anwalt (die Kosten sind nicht einmal so hoch, wie alle denken..) kann dabei richtig gut helfen. ;)

 

Das LBA, wie auch EU Claim ist vielleicht ein besserer Spielplatz, die Zeit und die Nerven kann man sich sparen, wenn man gleich zu einem fachkundigen Kollegen geht.

 

Zum LBA und der Aschewolke gab es vor kurzem eine gute kleine Reportage bei Panorama/ARD.

O-Ton(oder ähnlich) des LBA: "Wir fühlen uns nicht zuständig, die Forderungen unserer Kunden nachzugehen" - seitdem ist dieses Amt für mich gestorben. :blink:

 

@ testfile : Ohne genauem Datum deines Fluges kann man auch nicht helfen - dann könnte man mal nachschauen, ob der Flieger überhaupt in CLJ gestartet ist...

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Zum LBA und der Aschewolke gab es vor kurzem eine gute kleine Reportage bei Panorama/ARD.

O-Ton(oder ähnlich) des LBA: "Wir fühlen uns nicht zuständig, die Forderungen unserer Kunden nachzugehen" - seitdem ist dieses Amt für mich gestorben. :blink:

 

Schonmal auf der Homepage des LBA nachgelesen? Da stehen die rechtlichen Eckpfeiler (die vom Gesetzgeber zu verantworten sind) der Braunschweiger Aktivitäten:

 

"Kosten können Fluggäste nur gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geltend machen. Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Ansprüche, deren Durchsetzung ausschließlich im Verhältnis zwischen Fluggast und ausführendem Luftfahrtunternehmen, erforderlichenfalls im Wege eines Mahn- oder Klageverfahrens, erfolgen kann. Sollte keine einvernehmliche Lösung zustande kommen, kann auch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder einer Verbraucherschutzorganisation erwogen werden.Das Luftfahrt-Bundesamt hat bezüglich der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche keinerlei Kompetenzen."

 

Ist natürlich journalistisch nicht so spektakulär wie die Aussage "das LBA ist eigentlich zuständigt verweigert aber jegliche Unterstützung".

 

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