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Rechte bei Änderung des gebuchten Flugzeugtyps?


Fokas

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Geschrieben
Wenn das so unsicher ist, welches A/C man bekommt, wenn man dann Longhaul was bucht, will A346 fliegen und bekommt dann ne B747, was ist dann ?? Gibt es da Recht auf Ersatz, oder ähnlich ??

 

Man hat kein Recht auf Ersatz. Es kommt nur darauf an, daß man pünktlich fliegt. Der Flugzeugtyp ist dabei unwichtig, außer es ist eine lahme Ente, die erst Stunden später ankommt, z.B. Prop vs. Jet.

Geschrieben
Wenn das so unsicher ist, welches A/C man bekommt, wenn man dann Longhaul was bucht, will A346 fliegen und bekommt dann ne B747, was ist dann ?? Gibt es da Recht auf Ersatz, oder ähnlich ??

 

Passt zwar nicht in den C9-Fred, aber Du zahlst für das Recht auf Beförderung, nicht für das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz in einem bestimmten Flugzeug... (Ausnahmen wie Event-Flüge bestätigen die Regel). Ich wollte nach JNB auch den 346 haben und dann ist es der 388 geworden und Shakira hat auch noch die besten Plätze weggeschnappt ;-)

Geschrieben
Wenn das so unsicher ist, welches A/C man bekommt, wenn man dann Longhaul was bucht, will A346 fliegen und bekommt dann ne B747, was ist dann ?? Gibt es da Recht auf Ersatz, oder ähnlich ??

 

Nein, so etwas gibt es nicht, zum Glück. Man hat schließlich nur eine Transportleistung gekauft und mehr nicht.

 

Des weiteren sind Flugzeugwechsel auf den Kontstrecken durch aus üblich. Dies kann durch eine Änderung der Buchungslage kommen. Am Tag der Buchung war z.B. noch ein A321 vorgesehen, weil man damit gerechnet hat, das viele Leute diesen Flug buchen, dies bewahrheitet sich aber nicht und am Ende reicht ein A319, der dann auch fliegt, in so fern man tauschen kann, also die Maschinen in die jeweiligen Umläufe passen. Dazu kann es aber auch noch zig andere Gründe geben, warum nicht das Flugzeug fliegt, welches bei der Buchung noch vorgesehen war. Bei der LH gibt es dafür ein Computersystem, welches täglich diese ganzen Sachen berechnet und anpasst. Das ist die Hohe Kunst der Einsatzplanung.

Auf der Langstrecke sieht das etwas anders aus, weil es hier auch noch auf die Crew ankommt, also mal ein kurzfristiger Wechsel von B744 auf Airbus ist da nicht drin, weil da die Entsprechende auch am Ziel sein muss, die den Vogel auch wieder nach Hause bringt.

Geschrieben
Wenn das so unsicher ist, welches A/C man bekommt, wenn man dann Longhaul was bucht, will A346 fliegen und bekommt dann ne B747, was ist dann ?? Gibt es da Recht auf Ersatz, oder ähnlich ??

 

Du machst Witze, oder?? Was soll dann sein? Dann fliegst du halt in einer 747.

Flugzeugtypen werden doch ständig überall getauscht. Um bei LH zu bleiben, ich hatte selbst schon einige Flüge, bei denen der Typ teils sogar mehrfach geändert wurde. Auf einem Flug MUC-FMO sollte eine CRJ900 eingesetzt werden, geflogen wurde dann aber mit 735 (ich vermute wegen guter Buchungslage, denn die 737 war bis auf ein paar Sitze voll). Auf einem anderen LH-Flug ab FRA sollte laut LH-Homepage erst ein A319 fliegen, dann ein A320, dann wieder A319 und am Gate stand letztlich doch ein A320.

Geschrieben
Wenn das so unsicher ist, welches A/C man bekommt, wenn man dann Longhaul was bucht, will A346 fliegen und bekommt dann ne B747, was ist dann ?? Gibt es da Recht auf Ersatz, oder ähnlich ??

Nein in der Regel natürlich nicht,aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

 

Der eingesetzte Flugzeugtyp ist normaler Weise kein Bestandteil des Beförderungsvertrages.

 

Wenn zum Beispiel LH einen Rundflug über München oder einen Daytripp nach Palma explizit zum Kennenlernen der A 380 vermaktet, und sie könnten diese explizite Leistung nicht erbringen, dann erfüllen sie den Beförderungsvertrag eben nicht und Du hast einen Anspruch auf Entschädigung.

Geschrieben
Nein in der Regel natürlich nicht,aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

 

Der eingesetzte Flugzeugtyp ist normaler Weise kein Bestandteil des Beförderungsvertrages.

 

Wenn zum Beispiel LH einen Rundflug über München oder einen Daytripp nach Palma explizit zum Kennenlernen der A 380 vermaktet, und sie könnten diese explizite Leistung nicht erbringen, dann erfüllen sie den Beförderungsvertrag eben nicht und Du hast einen Anspruch auf Entschädigung.

 

 

...Kulanzen gibt es immer wieder mal - bei Air France konnte man im Sommer kostenfrei umbuchen, weil der 380er an bestimmten Tag nicht mehr nach JFK flog - aber das gilt wohl als Ausnahme. :)

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