aaspere Geschrieben 15. August 2011 Melden Geschrieben 15. August 2011 Nicht zu fassen, aber wohl wahr. Schließlich haben wir nicht den 1. April. http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standa.../story/26072186
Basilea Geschrieben 15. August 2011 Melden Geschrieben 15. August 2011 Naja, immer schön fair bleiben: Jeder der sich an die Gesetze hält wird freundlich behandelt. Jeder der sich nicht an die Gesetze hält wird eine Busse aufgebrumt und im Gegensatz zu vielen Ländern auch freundlich behandelt. Das ist im Strassenverkehr so, im Finanzbereich und natürlich auch bei der Grenzkontrolle in der Schweiz. Ich finde es ziemlich anmassend dass sich diese Journalistin über dem Gesetzt sieht. Wie wir hier im Forum oft lesen, ist es eine Hohlschuld sich über die Einreisebestimmungen zu informieren. Eine unterlassene Vorbereitung kann man nicht auf die Behörden abschieben. Ich finde die Schweizer Zöllner haben richtig reagiert. Die 2 Zitate unten legen dar, dass die Schweiz gesetzlich gar keinen Ausweg aus dieser Situation gehen kann, da sie als Schengenstaat kein neues Abkommen mit der USA abschliessen darf. Ich finde es gut, dass in der Schweiz die Gesetze eingehalten werden! Ich sehe keine Willkür. Die Frau wurde freundlich behandelt, die Weiterreise wurde nicht verzögert. Ich glaube Beamte vieler Staaten können sich hier eine Scheibe abschneiden. Ich sehe kein Fehlverhalten der Schweiz. «Die Schweiz hingegen kennt kein Visumsbefreiungsabkommen mit den USA. Und da die Schweiz ein Teil von Schengen ist, ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Schengenraum gleichbedeutend mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz. Und der ist visumspflichtig.» «Seit Einführung von Schengen sind die Schengenstaaten nicht mehr befugt, bilaterale Abkommen in Bezug auf Visumsbefreiungen zu schliessen»
Sickbag Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 Ich habe mir einmal die Informationen und Dokumente angesehen, die die verschiedenen Schweizer Institutionen (Bundesamt fuer Migration, Botschaften...) zur Verfuegung stellen. Indikationen fuer die hier beschriebene Regelung habe ich keine gefunden. Ich bin mir sicher, dass es die entsprechenden Gesetze gibt und dass formal alles richtig ablaeuft, allerdings sollte eine derart ueberraschende Regel doch erheblich prominenter kommuniziert werden, als sie irgendwo tief in einem Gesetz zu verstecken. Mind you, grundsaetzlich finde ich es schon befremdlich, dass man durch Wechsel von Land zu Land die 90taegige Maximalaufenthaltsdauer in Schengen de facto aushebeln kann. Wenn das aber nun eine Folge der Schengen-Regeln ist, dann sei es so. Dass an der Stelle die Schweiz ausschert und hier "Schengen ja, aber..." praktiziert ist, dann aber auch inkonsequent. Zumal es mit diesem Approach ("Eintritt frei, kassiert wird erst am Ausgang") doch arg den Ruch der Abzockerei durch Ausnutzen einer Gesetzesluecke hat. (Und aus professioneller Neugier interessierten mich die entsprechenden eidgenoessischen auslaenderrechtlichen Regeln doch sehr.)
HAJler Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 Auch wenn mir durchaus bewusst ist, dass man nicht mit zweierlei Maß messen darf: Bei einem längeren Aufenthalt in der Schweiz würde ich gar nichts gegen die Ausführung dieses Gesetzes sagen, aber bei Transit-Passagieren die Hand aufzuhalten, finde ich schon etwas befremdlich. Ebenso wie die Aussage, dass der Sao Paulo-Flug immer gute Einnahmen bringe... Grüße
aaspere Geschrieben 16. August 2011 Autor Melden Geschrieben 16. August 2011 Ich möchte mal vermuten, daß der User "Basilea" Schweizer ist. Daß er dann in patriotischer Weise das procedere in der Schweiz verteidigt, ist verständlich und nachvollziehbar; würde bei uns nicht anders sein. Erschwerend kommt hinzu, daß er formal ja richtig liegt. Ich gehe auch davon aus, daß sich die Schweizer Beamten in Stil und Form überwiegend korrekt verhalten; alles andere wäre verwunderlich. Deshalb sehe ich ihm auch seinen Tadel "man solle doch fair bleiben" nach. Es ist eben, wie so häufig eine Frage der Kommunikation, wie sehr richtig von sickbag angemerkt wurde. Irgendwo müßte bei Reisenden aus Non-Schengen-Staaten, die die Rückreise über Zürich im Transit durchführen, jemand dem Reisenden sagen, daß er auf die Fristen achten muß. Mir fällt da nur das Reisebüro und die Airline ein. Das sind diejenigen, die den Reiseweg und die Aufenthaltsdauer im Schengengebiet kennen. Mit der "Holschuld" des Reisenden hat Basilea zwar formal recht, aber auch nur formal. Und der Imageschaden entsteht doch der Schweiz; das vergißt er.
Basilea Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 Das ich Schweizer bin ist klar :) Und natürlich würden die meisten von uns ihr Land verteidigen... Ich möchte darauf hinweisen, das sickbags Kommentar "Dass an der Stelle die Schweiz ausschert und hier "Schengen ja, aber..." praktiziert ist, dann aber auch inkonsequent." nicht ganz in Ordnung ist: Die Schweiz darf gemäss Schengenregel keine Abkommen zur Visaerleichterung mehr abschliessen. Wir können die momentane Regelung also gar nicht abändern... So etwas ähnliches passiert doch auch auf der Autobahn bei Bregenz, wo die Österreicher gezielt D und CH Nummernschildern nach Vignette kontrollieren auf der kurzen Durchreise durch A. Irgendwann weiss man es, man spricht von Imageschaden aber Schlussendlich fahren doch alle da durch... In der momentanen 'Weltsituation' müssen wir Schweizer um unser Image nicht sorgen (wobei diese Aussage sicher auch dagegen wirkt ;) Das korrekte und selbstbewusste Auftreten von Schweizern sieht man leider viel zu wenig oft. Ich finde, die Schweizer Zöllner sollen nur so weiter machen. So lange alles freundlich und korrekt abläuft, sehe ich kein Problem. Ist genau wie wenn LH das Handgepäck streng kontrolliert: Dürfen sie gemäss Regelung, müssten sie nicht, machen es manchmal doch, sie erwischen ab und zu einen mit 0.5kg zu viel, dieser ärgert sich in einem Forum, alle sprechen von Imageschaden und irgendwie ist das Fehlverhalten doch beim reisenden gewesen, weil er sich nicht an die Regeln hielt. Aber klar, man kann immer mit Kulanz, Imageverlust, Unwissenheit und so argumentieren. Schlussendlich sind aber Regeln aber für alle verbindlich, in diesem Fall sogar Gesetze.
Sickbag Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 >>>Die Schweiz darf gemäss Schengenregel keine Abkommen zur Visaerleichterung mehr abschliessen. Wir können die momentane Regelung also gar nicht abändern... Koennen nicht oder wollen nicht? :P Ich bin jetzt zu wenig im Schweizer Auslaenderrecht und dem Schengenrecht zu Hause, um die Substanz dieser Aussage ueberpruefen zu koennen. Selbst wenn sie korrekt waere, koennte man aus Art. 10 Abs. 2 iVm 17 S. Abs. 2 AuG ohne weiteres ein Recht auf einen Kurzaufenthalt mit dem Zweck der sofortigen Ausreise konstruieren. Dafuer muesste die eigentlich zustaendige kantonale Behoerde den Grenzwaechter dazu ermaechtigen, ad hoc in situ eine Beweilligung eines drei Monate ueberschreitenden Aufenthaltes zu erteilen. Ist das so schwer? Art. 10: (1) Ausländerinnen und Ausländer benötigen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten keine Bewilligung; enthält das Visum eine kürzere Aufenthaltsdauer, so gilt diese. (2) Wird ein längerer Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beabsichtigt, so ist dafür eine Bewilligung erforderlich. Diese ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohnort zuständigen Behörde zu beantragen. Artikel 17 Absatz 2 bleibt vorbehalten. Art. 17: (1) Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten. (2)Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.
aaspere Geschrieben 16. August 2011 Autor Melden Geschrieben 16. August 2011 Siehste Basilea, sickbag ist nicht schlecht in seiner Argumentation. Aber, Dein Vergleich mit den Kontrollen der Österreicher auf dem kurzen Autobahnstück hinkt so sehr, daß es schon weh tut. Jeder Autofahrer, aber wirklich jeder, der schon mal in Österreich auf der Autobahn unterwegs war, weiß, daß es der Vignette bedarf. Und es hat schon x-mal im TV Berichte darüber gegeben. Da lasse ich keine Entschuldigung oder Unwissenheit gelten. In unserem Fall liegt das aber völlig anders. Ich verwette meinen Kopf, daß hier im Forum bis gestern von dieser Regelung niemand etwas wußte; auch die User aus den Reisebüros nicht.
Basilea Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 Selbstverständlich sieht man das mit der Vignette immer im TV. Nur ist diese Tatsache ja schon viel länger bekannt. Diese 'Problem' kommt jetzt erst an die Öffentlichkeit und in 5 Jahren weiss es auch jeder. Insofern ist der Vergleich ok. sickbag ist nicht schlecht in seiner Argumentation. Das ist deine persönliche Einschätzung, welche ich nicht teile. Gestern wurde in den Schweizer Medien mehrmals erwähnt, dass die Schweiz gemäss Schengenrecht kein Visaerleichterungsabkommen mehr abschliessen darf. Ist jetzt natürlich jedem selber überlassen ob wir das gemäss sickbag dürfen (der sich nach eigenen Angaben nicht gut auskennt) oder nicht. Gedanken und Meinungen sind frei.... ...zum Glück in fast ganz Europa ;)
Sickbag Geschrieben 16. August 2011 Melden Geschrieben 16. August 2011 >>>Ist jetzt natürlich jedem selber überlassen ob wir das gemäss sickbag dürfen (der sich nach eigenen Angaben nicht gut auskennt) oder nicht. Momentito, ob "Visaerleichterungsabkommen" (in Ermangelung eines besseren Terminus) abgeschlossen werden koennen, weiss ich nicht, weil ich nicht einzuschaetzen vermag, inwieweit der Schengenbeitritt die Schweiz in ihrer nationalen auslaender- und aufenthaltsrechtlichen Souveraenitaet einschraenkt. Deswegen lasse ich die Frage auch dahinstehen und entwickele die davon unabhaengige Alternativloesung. Ob nun aber die kantonale Behoerde ihre - ganz offensichtlich auch nach Schengen bestehende - Befugnis aus 17 II AuG an die Grenzwacht delegieren kann, hat mit Europarecht und Schengen nichts zu tun. Und warum das nicht gehen soll, hat mir noch niemand begreiflich gemacht; die boese Souveraenitaetsaufgabe kann es wohl nicht sein ;-) Bottom Line: Ich bin nun nach zehn Minuten Einlesen ins Schweizer Auslaenderrecht auf eine kreative Loesung gekommen. Viellleicht ist sie Quatsch, aber der Punkt ist doch, warum ein Bataillon echter Schweizer Juristen und Gesetzgeber nicht auch auf kreative Loesungen kommt, statt sich hinter einem mageren "geht nicht, die EU..." zu verschanzen.
aaspere Geschrieben 16. August 2011 Autor Melden Geschrieben 16. August 2011 @ Sickbag, Quatsch ist es erst, wenn Tante Edith sagt, das sei Quatsch. Und bisher hat sie sich nicht mal geräuspert. @ Asterix, Du bist doch auch Schweizer und nicht aus Appenzell. Aber im Moment bist Du so langsam wie die Appenzeller. Oder turnst Du schon wieder in Asien herum und kriegst garnicht mit, daß das Abendland im Begriff ist unterzugehen, weil niemand mehr über Zürich Transit fliegen will. :lol:
jubo14 Geschrieben 23. August 2011 Melden Geschrieben 23. August 2011 Völlig unabhängig, ob die Schweiz nun ein abkommen mit "Drittstaaten" schließen kann oder nicht, bleibt doch die Frage, wie man mit der so entstandenen Situation umgeht. Einige völlig legale und Touristenfreundliche Lösungen wären: - der Transit wird nicht als Einreise gewertet - eine Überziehung wird beim Transit nicht überprüft - eine Überziehung wird nicht geahndet Nur wäre die Schweiz nicht die Schweiz, wenn sie nicht jedoch noch so kleine Geldquelle professionell und vollständig ausschöpfen würde. Ich selber habe schon mal für eine 5,- CHF Verwarnung am Ende 38,- € zahlen dürfen, ein Arbeitskollege wurde (vor Schengen) bei der Einreise in ZRH zur Zahlung von 20,- CHF für ein offenes Ticket aufgefordert. Und wer schon mal mit einer hochwertigen Uhr am Handgelenk ohne die passenden Belege in der Tasche auf dem Flughafen in Zürich war, der weiß, dass die Schweizer beim Geld, bzw. der Möglichkeit welches einzunehmen, absolut nichts auslassen. Also meine drei Möglichkeiten zeigen, dass man könnte, wenn man wollte. Aber selbst wenn man Abkommen schließen dürfte, es würde am mangelnden Willen scheitern!
aaspere Geschrieben 23. August 2011 Autor Melden Geschrieben 23. August 2011 @ jubo14 Meine Quellen in Zürich haben mir gerade signalisiert, daß Du nunauf der "schwarzen Liste" stündest. Übersetzt bedeutet das, daß jemand mit dem Vornamen "Jubo" und dem Nachnamen "Vierzehn" kommen sollte, wird er sofort verhaftet. :lol:
jubo14 Geschrieben 23. August 2011 Melden Geschrieben 23. August 2011 @ aaspere Deine Quellen taugen nix! Derzeitige Adesse: Roosstrasse 49 8105 Regensdorf :D Oder doch wo anders .... ?
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