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Was ist die genaue Verspätungszeit?


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Wenn ich die EU 261 richtig verstanden habe, dann muss die Airline, in diesem Fall AB, bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden doch eine Zahlung leisten. Dazu jetzt die Frage:

1) was genau sind die 3 Stunden, zählt dabei die Startzeit oder die Ankunftszeit? Wobei der Flug nicht wie geplant in DUS sondern in CGN ankommt, zählt dann der Bustranfer nach DUS zurück auch zu den 3 Stunden?

 

2) liegt die Grenze für die Höhe der Zahlung bei 1500km, was zählt jetzt? Das eigentliche Ziel DUS oder CGN? Laut Google Earth ist die Strecke ALC-CGN 1523 km lang, kann man irgendwo genauer feststellen wie weit die Flugstrecke wirklich ist?

 

3) unter welchen Umständen muss AB gar nichts zahlen, da es höhere Gewalt ist?

 

Ich habe bei der Forensuche kein vergleichbares Thema gefunden.

 

 

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Laut Google Earth ist die Strecke ALC-CGN 1523 km lang, kann man irgendwo genauer feststellen wie weit die Flugstrecke wirklich ist?

 

http://www.gcmap.com/mapui?P=ALC-CGN&D...kts&RS=best

 

 

3) unter welchen Umständen muss AB gar nichts zahlen, da es höhere Gewalt ist?

 

Die Begründung "höhere Gewalt" hält einer gerichtlichen Überprüfung so gut wie nie stand, auch wenn es die beliebteste Ausrede ist und meist bis zur Klage weiterversucht wird beizubehalten.

 

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1) was genau sind die 3 Stunden, zählt dabei die Startzeit oder die Ankunftszeit?

 

Eigentlich ist die Sache relativ klar. Ein verspäteter ABFLUG muss zu einem Zeitverlust am ENDZIEL v. mindestens drei Stunden führen.

 

ABER: Der BGH ist sich nicht sicher, ob ZUSÄTZLICH auch eine qualifizierte Abflugverspätung von zwei bis vier Stunden - je nach Distanz - erforderlich ist. Der EuGH wird also seine Entscheidung präzisieren müssen.

 

Wobei der Flug nicht wie geplant in DUS sondern in CGN ankommt, zählt dann der Bustranfer nach DUS zurück auch zu den 3 Stunden?

 

 

In dem Fall liegt keine Verspätung vor, sondern eine Annullierung, da ein anderer als der geplante Flug durchgeführt wurde.

 

2) liegt die Grenze für die Höhe der Zahlung bei 1500km, was zählt jetzt? Das eigentliche Ziel DUS oder CGN?

 

 

Es zählt die Entfernung vom Ausgangsflughafen bis zum PLANMÄSSIGEN Endziel.

 

3) unter welchen Umständen muss AB gar nichts zahlen, da es höhere Gewalt ist?

 

Die Verordnung kennt keine "höhere Gewalt", sonder nur "außergewöhnliche Umstände", was zugegebenermaßen ziemlich das Selbe ist.

 

Die bilden aber, da hat 744 völlig Recht, die absolute Ausnahme. Die beiden Klassiker sind schlechtes Wetter und Streik, wobei das Wetter-Argument stets zu hinterfragen ist. Die Regel lautet: Kann niemand fliegen > außergewöhnliche Umstände. Ob auch Streiks des eigenen Personals zählen, ist noch nicht abschließend geklärt. Die herrschende Meinung sagt nein.

 

Technische Defekte begründen in der Praxis NIEMALS außergewöhnliche Umstände.

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ZITAT(locodtm @ 16.10.2011 - 22:29) *

Wobei der Flug nicht wie geplant in DUS sondern in CGN ankommt, zählt dann der Bustranfer nach DUS zurück auch zu den 3 Stunden?

 

In dem Fall liegt keine Verspätung vor, sondern eine Annullierung, da ein anderer als der geplante Flug durchgeführt wurde.

 

 

Das stimmt nicht wirklich der Flug findet mit der normalen Flugnummer statt und ist eine Diversion da DUS geschlossen ist und die Maschine nach CGN fliegt. Man kann ja die Paxe auch die ganze Nacht im flieger lassen und dann nach DUS weiterfliegen, nur glaub ich das die Paxe die Variante Bus vorziehen.

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Nein.

 

Ein Flug ist nur dann durchgeführt, wenn er gemäß vorheriger Planung auch den planmäßigen Flughafen erreicht. Das ist inzwischen höchstrichterlich geklärt.

 

Auch die von dir alternativ genannte "Zwischenlandung" mit anschließendem Weiterflug nach DUS wäre als Annullierung zu werten, da die alte Flugroute zugunsten einer neuen Flugroute aufgegeben wurde, auch wenn du bei dieser Konstellation einen Richter finden kannst, der das anders entscheidet.

 

Die Frage des "Warum" spielt erst im Rahmen des Art. 5 Abs. 3 eine Rolle. Gibt es außergewöhnliche Gründe, die die Flugplanänderung erzwungen haben, ist insbesondere keine Ausgleichszahlung zu leisten.

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Z.B. Fax an den Kundenservice, 03034341909, 400,00 Euro fordern, Flugnummer und Datum nennen, fertig.

 

Vermutlich wird AB das Wort "Annullierung" vermeiden, etwas von Verspätung schreiben, für die keine Ausgleichszahlung vorgesehen sei und ggf. auch noch auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Womöglich, zumindest wenn du hartnäckig bleibst, erhältst du auch eine Fluggutschrift, die du aber nicht nutzen/akzeptieren darfst, wenn du die Ausgleichszahlung willst.

 

Aber vielleicht hast du ja Glück.

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Womöglich, zumindest wenn du hartnäckig bleibst, erhältst du auch eine Fluggutschrift, die du aber nicht nutzen/akzeptieren darfst, wenn du die Ausgleichszahlung willst.

 

Sorry, dass ich mich hier einklinke...

 

Was genau meinst du mit "Fluggutschrift"? Die Erstattung des Flugpreises? Oder einen "Gutschein" fuer einen weiteren Flug?

 

Da das ganze offensichtlich einer Annullierung gleichkommt, heisst das doch nach EU 261, dass der Flugpreis erstattet werden soll, sowie eine Ausgleichszahlung faellig ist.

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  • 2 Wochen später...
Da das ganze offensichtlich einer Annullierung gleichkommt, heisst das doch nach EU 261, dass der Flugpreis erstattet werden soll, sowie eine Ausgleichszahlung faellig ist.

 

Nein, wenn der Flug angetreten wurde, wird der Flugpreis selbstverständlich nicht erstattet... Der Gast kann vom Flug zurück treten und erhält dann auch seinen Reisepreis zurück, aber dies ist hier offensichtlich nicht passiert.

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