jared1966 Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Ich habe mich gefragt, woraus die Kosten für ein Slot bestehen? Flughafengebühr? Steuern? Größe der Maschienen? Tageszeit? Ich weiß darüber gar nichts, finde es aber mal spannend hinsichtlich der airlines zu fragen, was z.B. United spart, wenn sie jetzt aus EWR nur noch 4/7 statt 5/7 nach HAM fliegen. Was sparen sie genau? Gibts da ne Gebührenordnung pro Land oder IATA-weit? Oder anders herum gefragt: Was müssten sie investieren, einen Slot in HAM zu kaufen, wenn sie dann wieder mehr fliegen wollen? Und wie lange braucht es ungefähr, um einen Slot genehmigt zu bekommen, mal unabhängig von Luftfahrtabkommen?
BER Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Bezüglich Hamburg kann ich Dir nicht weiterhelfen. Am neuen Airport in Berlin gelten allerdings folgende Bestimmungen. Auch wenn es zu HAM Abweichungen geben mag, kann es sicherlich als Anhaltspunkt für Größenordnung + Berechnungsdimenionen dienen.
jared1966 Geschrieben 2. April 2012 Autor Melden Geschrieben 2. April 2012 Das war mit HAM nur eine Beispielfrage. Ist mir völlig Wuscht, kenne mich diesbezüglich eh nicht aus und freue mich über Antworten. Danke!
FRA-T Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Ich denke, dass die wirklichen Slot-Kosten vernachlässigbar sind im Verleich zu gesparten Kosten an Fuel. Mit den Slot-, Personal- und Cateringkosten spart man nicher auch etwas aber nicht so viel wie bei den Fuelkosten.
DM-STA Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Eigentlich gibt es keine Slotkosten. Falls Kapazitätsengpässe bestehen, regelt ein Koordinierungsausschuß die Zeitnischen. Wer seine beantragten Slots nicht zugewiesen bekommt, hat erst einmal Pech gehabt. Und erst jetzt kommt Geld ins Spiel: für eine bestimmte Summe kann man von Slot-Inhabern deren Zeitnischen pachten oder kaufen. Die US-amerikanische FAA hält sich nicht unbedingt an solche IATA-Regeln und verkauft auch schon mal Slots gegen Bares. Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (PDF 723 kB): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...001:0006:DE:PDF
BAVARIA Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Bezüglich Hamburg kann ich Dir nicht weiterhelfen. Am neuen Airport in Berlin gelten allerdings folgende Bestimmungen. Für München gibts diese Flughafenentgeltordnung und sonstige Dienstleistungen.
DM-STA Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Hallo BER und BAVARIA, die Flughäfen sind nicht ganz die richtigen Anlaufpunkte für Slots, denn sie haben über deren Vergabe nicht allein zu entscheiden. Das macht der... § 2 Koordinierungsausschuss (1) Für jeden koordinierten Verkehrsflughafen wird ein Koordinierungsausschuss eingesetzt. Er besteht aus je einem Vertreter der Flugsicherungsorganisation, der betroffenen Flughafenunternehmer, der Spitzenverbände des gewerblichen Luftverkehrs sowie des Geschäftsluftverkehrs. Soweit Luftfahrtunternehmen es für erforderlich halten, können sie je einen Vertreter für den Koordinierungsausschuss entsenden. http://www.gesetze-im-internet.de/fpkv/BJNR126200994.html Für die BR Deutschland: http://www.fhkd.org Für die Schweiz: http://www.slotcoordination.ch Für England und weitere Länder: http://www.acl-uk.org
HAJ-09L Geschrieben 2. April 2012 Melden Geschrieben 2. April 2012 Zu Terminen und Planungsfristen lege ich dem geneigten Leser folgende Lektüre ans Herz: Informationen der IATA
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