Selcuk Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Hallo hatte vor 3 Wochen einen negativen Vorfall mit Etihad wo ich definitiv im Recht bin. Meine Frage: sollte ich erstmal selber ein Schreiben an Etihad aufsetzen oder direkt einen Anwalt einschalten? Habt ihr schon Erfahrung bei solchen Problemen mit Etihad?
744pnf Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Ein bisschen genauer wirst Du schon schildern müssen, was Dir widerfahren ist, fürchte ich.
chris2908 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Fürchte ich auch, sonst wird Dir wohl keiner einen Rat geben können....
Selcuk Geschrieben 16. April 2013 Autor Melden Geschrieben 16. April 2013 Fall: Route PRG-MXP-AUH-MXP-FRA, türkischer Staatsbürger, vorab Visum notwendig. Dies wurde auch 2 Wochen vor Abflug auf der Online Visa Application Seite der Etihad beantragt und alle notwendigen Unterlagen online abgeschickt. Laut Online Tracking wurde das Visum auch am nächsten Tag durch die Immigration in Abu Dhabi aproved und ausgestellt. Bis 3 Tage vor Abflug kam immernoch nix. Anruf bei EY in München: Dame am Tel meinte, dass das Tracking und die Info dass das Visum aproved sei ausreiche. In PRG abgeflogen und in MXP ausgeladen. EY Representant hatte versucht in AUH jemanden zu erreichen, aber die Info dass das Visum ok sei kam erst 3 Minunten nach dem das Flugzeug Offblock war. Umbuchung nicht möglich, da AZ Ticket und angeblich nicht umbuchbar, da sehr günstiger Flugpreis. Urlaub komplett storniert und Last Minute Pauschalreise von MXP nach Ägypten gebucht mit deutlich Mehrkosten.
touchdown99 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Deutscher Anwalt wird da vermutlich nicht viel nützen, da es keinen Berührungspunkt mit dem deutschen Recht gibt (Ort der Beförderungsleistung Tschechien, Staatsangehörigkeit des Vertragspartner Türkisch, Sitz des anderen Vertragspartners VAE).
Selcuk Geschrieben 16. April 2013 Autor Melden Geschrieben 16. April 2013 Aber das Hauptproblem war/ist, dass EY oder diese Agentur die im Auftrag für EY diese Visen bearbeitet, mir das Visa nicht rechtzeitig zugeschickt hat. Wer ist dafür nun haftbar? mMn EY, da sie diesen Service anbietet.
chris2908 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Nun ja, Du hast ja im Prinzip nichts in der Hand. Die Aussage, dass alles ok ist, kam am Telefon.... Da hast Du vor Gericht wohl eher Null Chance...
Selcuk Geschrieben 16. April 2013 Autor Melden Geschrieben 16. April 2013 Aber ich habe ja eine Dienstleistung in Anspruch genommen, welches nicht zu 100% erbracht worden ist. Da das Visum bereits 10 Tage vor Abflug ausgestellt und es mir nicht rechtzeitig zugeschickt worden ist.
chris2908 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Hm, denke Du wirst das tatsächlich von einem (Fach)Anwalt klären lassen müssen, ob Du da Chancen hast. Wenn die Airline sagt, kein Transport ohne Visum, dann wird das eher nix. Aber vielleicht weiß es jemand hier besser....
jubo14 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 So wie Du den Fall schilderst, wäre das Recht auf Deiner Seite. Nur kommt jetzt das leidige Thema von "Recht haben" und "Recht bekommen". Denn dazu musst Du zunächst einmal den Ort des Verfahren geklärt haben. Wenn das AHU ist, hast Du schon das erste Problem. Allerdings schreibst Du, dass es sich um ein AZ-Ticket handelt. Somit könnte es nun sein, dass EY überhaupt nicht Dein Vertragspartner ist, sondern eben AZ. Das wiederum hängt nun davon ab, wie Du eigentlich gebucht hast, also direkt bei der Airline, oder über ein Reisebüro oder eine Agentur. Dann musst Du alles das, was Du hier geschrieben hast, auch beweisen können (incl. der Telefonate), vor Allem aber das Du das Visum wirklich rechtzeitig beantragt hast! Ich halte das für ein extrem schwieriges, mit Sicherheit aber langwieriges Unterfangen, mit absolut offenem Ausgang.
Selcuk Geschrieben 16. April 2013 Autor Melden Geschrieben 16. April 2013 Gebucht wurde über ebookers.de. Kein Transport ohne Visum kann ich verstehen, aber das Visum war ja vorhanden, nur wurde es mir nicht rechtzeitig gesendet, obwohl es bereits seit 10 Tagen ausgestellt war. Es musste ja nicht auf die Einreisebehörde in AUH gewartet werden. Kennt jemand einen (Fach)Anwalt im Frankfurter Raum?! P.S.: danke für die Antworten BTW: soll ich EY diesbezüglich vorab anschreiben und auf eine Entschädigung pochen oder direkt das mit nem Anwalt klären?
touchdown99 Geschrieben 16. April 2013 Melden Geschrieben 16. April 2013 Ich versuche es gerne noch mal: Was willst Du mit einem deutschen Rechtsanwalt, wenn auf den maßgeblichen Vertrag kein deutsches Recht anwendbar ist? Hier im Forum herrscht leider verbreitet die Fehlvorstellung vor, dass sich Rechtsbeziehungen auf der ganzen Welt nach deutschem Recht richten. Dem ist keineswegs so. Ich empfehle einen Blick in Art. 5 Abs. 2 Rom I-VO, der das auf Beförderungsverträge anwendbare Recht regelt.
jubo14 Geschrieben 17. April 2013 Melden Geschrieben 17. April 2013 BTW:soll ich EY diesbezüglich vorab anschreiben und auf eine Entschädigung pochen oder direkt das mit nem Anwalt klären?Ich habe mir das noch einmal angesehen und komme nun leider zu einer etwas anderen Bewertung, als gestern. Du hast wahrscheinlich keine Aussichten auf irgend etwas. Denn gebucht hast Du über ein Portal und für das Visum hast Du eine Agentur beauftragt. Und schaue ich mir diese Agentur mal etwas näher an dann fällt mir auf, dass sie einerseits eine eigenständige, weltweit operierend Firma aus Indien ist, andererseits für Dich das Büro in Istanbul zuständig ist. Aber wesentlich ist der Hinweis, das die Bearbeitung mindestens 5 - 7 Werktage dauert. Und es ist, wie Du leidvoll erfahren mußte's, eben nicht damit getan, dass das Visum ausgestellt wird, es muss auch zugestellt werden. Ich möchte jetzt blind Wetten, dass in den Geschäftsbedingungen, die Haftung für eine verspätete Zusendung, ausgeschlossenen ist. Aber um auf Deine Frage zurück zu kommen, Etihad ist hier lediglich die ausführende Airline, bei der man sich nach Deinen Angaben sogar noch bemüht hat, Dir zu helfen. Ansprüche gegen sie kann ich aber nicht wirklich erkennen.
ger1294 Geschrieben 17. April 2013 Melden Geschrieben 17. April 2013 Hattest du den Flug erst 10 Tage vorher gebucht, wenn nicht, wieso wurde das Visum dann erst so knapp vor der Reise beantragt ?Mit mehr Vorlauf wäre auch der Weg über eine Botschaft / Konsulat sicher sinnvoller gewesen, da man hier id.R. sein Visum in den Pass eingetragen bekommt und so am Flughafen zweifelsfrei dieses vorlegen kann.Die Fluggesellschaft wird hier, so wie der Fall liegt, jede Verantwortung ablehnen, da es sich um einen externen Anbieter handelt.Grundsätzlich muss der Fluggast selbst dafür Sorge tragen, dass er die EInreisestimmungen des Ziellandes erfüllt. Genau aus diesem Grund überprüfen die Fluggesellschaften ja auch vor Abflug, ob das entsprechende Visum vorhanden ist, da sie sonst ggf. den Fluggast auf ihre Kosten zurückbefördern müssen.
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