airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 2. Februar 2020 airliners.de Team Melden Geschrieben 2. Februar 2020 In kurzer Zeit haben sich in der Hauptstadtregion 20.000 Freiwillige gefunden, um ihrem berühmt-berüchtigten Flughafen in die Spur zu helfen. Geld soll es dafür nicht geben. Laut FBB greifen die entsprechenden Gesetze nicht.Zum Artikel
Tomas Muller Geschrieben 2. Februar 2020 Melden Geschrieben 2. Februar 2020 Ist schon ziemlich dreist, die Leute ohne Entgelt kostenlos testen zu lassen. Denn auf Basis ihres Einsatzes wird anschließend viel Geld verdient. Bei Airbus bekommt man fürs Testen auch knapp 100 € und da leistet man deutlich weniger (1mal "rutschen").
jubo14 Geschrieben 2. Februar 2020 Melden Geschrieben 2. Februar 2020 Warum sollte die Flughafengesellschaft Geld ausgeben, wenn sich auch ohne Geld genügend Tester finden?
Flotte Geschrieben 2. Februar 2020 Melden Geschrieben 2. Februar 2020 Dit is Berlin. Ein bißchen traurig geschaut und die Leute bringen auch noch ihre eigenen Dübel für umme mit... Bin nicht sicher, daß ELD in dieser Sache seine Potentiale (dh Sympathien) voll ausgeschöpft hat... Dabei geht es um jeden Pfennig.
horten229 Geschrieben 3. Februar 2020 Melden Geschrieben 3. Februar 2020 Für die Meisten isses ne Jaudi, da mit zu machen! Vasteh die Uffrejung nücht! Un ne belegte Schrippe oda Bulette und Fassbrause werdense schon kredenzen!! Is ja keener jezwungen, dahin zu loofen!
Flotte Geschrieben 3. Februar 2020 Melden Geschrieben 3. Februar 2020 vor 41 Minuten schrieb horten229: Is ja keener jezwungen, dahin zu loofen! Jeht schon wieda keene S-Bahn? vor 43 Minuten schrieb horten229: Für die Meisten isses ne Jaudi, da mit zu machen! Klar wenn se wieda für acht Jährchen nich rinkomm...
Der Duesentrieb Geschrieben 3. Februar 2020 Melden Geschrieben 3. Februar 2020 Ich hätte Eintritt genommen.
aamoxx Geschrieben 4. Februar 2020 Melden Geschrieben 4. Februar 2020 1. Ist jemandem beklannt, ob die Simulation alleine im Interesse der Flughafenbetreiber durchgefuehrt wird oder eine Verpflichtung gegenueber einer Behoerde oder eines Aufsichtgremiums besteht, die Funktionalitaet des Flughafens nachzuweisen und wenn ja, welches waehren diese? 2. Offensichtlich sollen fuer die Simulation unbezahlte Komparsen eingesetzt werden. Den Hinweis auf eine moegliche Umgehung des Mindeslohngesetzes versuchen die Betreiber des Airports entsprechend dadurch zu legitimieren, dass keine Weisungsgebundenheit bestuende und jeder Komparse gehen koenne, wann er wolle. Alleine jedoch die Einbestellung zu einer bestimmten Uhrzeit an einen bestimmten Ort erfuellt die Situation einer Weisungsgebundenheit, weshalb fuer mein Dafuerhalten hier das Mindestlohngesetz Anwendung zu finden hat. 3. Es erscheint mir darueber hinaus unmoeglich, eine professionelle und serioese Simulation durchzufuehren, ohne dass gewisse - fuer die eingesetzten Komparsen verpflichtende - Ablaeufe vorgegeben werden. Auch dieser Umstand erfuellt eine Weisungsgebundenheit, woraus ein Beschaeftigungsverhaeltnis resultiert. 4. Die Pressestelle der Betreiber erklaeren <Wir arbeiten selbstverständlich eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um alle Auflagen zu erfüllen und eine rechtzeitige Zertifizierung zu erreichen.> In dieser Hinsicht bleibt dann zu fragen, ob auch eine Absprache mit dem deutschen Zoll stattgefunden hat, der fuer die Einhaltung des Mindeslohnes zustaendig ist und wenn ja, zu welchem Ergbenis der Zoll gekommen ist bzw. ob eine Anzeige degen die Flughafenbetreiber wegen des Verdachtes der Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes erfolgen sollte. 5. Sicherlich ist eine Teilnahme am Probebetrieb - wie jede andere nicht von einem Gericht oder dem Gesetzgeber verordnete Taetigkeit - freiwillig, allerdings entbindet dies den Betreiber nicht von seiner Entlohnungspflicht. Ganz richtig hat der Betreiber deshalb auch erkannt, dass <das Mindestlohngesetz nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer> gilt, und in diesem Fall handelt es sich also um ein sog. #unstaendiges Beschaeftigungsverhaeltnis# (frueher haette man dazu Tageloehner gesagt). 6. Weil es sich lt. Betreiber angeblich und m.E. faelschlicherweise um kein Beschaefigungsverhaeltnis handelt, gilt auch zu fragen, wie die Teilnehmer der Simulation versichert sind. Im Falle eines Unfalles duerfte ohne gueltigen Arbeitsvertrag die Berufgenossenschaft kaum fuer die Kompensation von Schaeden und Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit aufkommen; auf der anderen Seite wird sich die Krankenkasse weigern, fuer (die Beseitigung von gesundheitlichen) Schaeden im Rahmen von Arbeitsunfaellen gerade zu stehen, weshalb hier dann ggfls. die Flughafenbetreiber in Regress zu nehmen waeren.
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