Tillus Geschrieben 12. März 2020 Melden Geschrieben 12. März 2020 Miene Frau hat Eurowings am 22.3.20202 von DUS nach OTP gebucht, wurde aber heute, 12.3., auf den 25.3. zu einer späteren Zeit umgebucht, während der Rückflug gleich blieb. Da sie mit anderen Personen fliegt und die Woche mit bestimmten Verpflichtungen versehen war, kann sie nun nicht fliegen. Weil sie nicht den teuren Flex-Tarif gebucht hat, soll sie keine Erstattung bekommen. Eurowings reagiert nicht per Telefon, weil man meint, der Flug finde ja statt. Ursache für die Änderung ist der Flugausfall des geplanten Fluges wegen des Coronavirus. Welche Rechte können wir geltend machen, denn der ursprüngliche Rückflug ist ohne den ursprünglichen Hinflug wertlos für sie. Flyright einschalten oder Rechtsschutzversicherung? Bitte um Hinweise Flugplanänderung Sehr geehrter Fluggast, aufgrund einer Flugplanänderung mussten wir Ihre Eurowings Buchung anpassen. Nachfolgend erhalten Sie Ihre aktualisierte Buchung. Ihre aktualisierte Buchung der Ãnderung: 12.3.2020 Flugdaten (Lokalzeit)Flug: 25.3.2020 Flugnummer: EW9792 Abflug 10:45 DüsseldorfAnkunft 14:20 Bukarest (Otopeni) Flug: 29.3.2020 Flugnummer: EW9793 Abflug 16:05 Bukarest (Otopeni)Ankunft 17:40 Düsseldorf Wir entschuldigen uns für die Flugplanänderung und etwaige Unannehmlichkeiten. Haben Sie noch Fragen? Wo kann ich Flugzeiten überprüfen? Bitte vergleichen Sie hierzu unseren Flugplan auf www.eurowings.com Eurowings Apps: Bleiben Sie mit den Eurowings Apps stets über den Status Ihres aktuellen Fluges informiert. App-Store Google Play Store Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder über unser Kontaktformular gerne zur Verfügung. Service Center Sie erreichen unser Service Center unter +49 1806 356 365. (0,20 ⬠pro Anruf aus dem Festnetz der deutschen Telekom - Mobilfunk maximal 0,60 ⬠pro Anruf). Internationale Servicenummern Eine aktuelle Liste unserer internationalen Servicenummern finden Sie auf unserer Website. Geschäftszeiten Unser Service Center ist täglich von 00:00 - 24:00 Uhr geöffnet. Mit freundlichen GrüÃen Eurowings â Kundenbetreuung (Antworten Sie bitte nicht direkt an diese E-Mail-Adresse. Ihre E-Mail kann weder zugestellt noch gelesen werden.) Eurowings GmbH | GroÃenbaumer Weg 6 | 40472 Düsseldorf Geschäftsführung: Frank Bauer, Michael Knitter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thorsten Dirks Sitz der Gesellschaft: 40472 Düsseldorf Registereintragung: Amtsgericht Düsseldorf HRB 66807 USt-ID-Nr: DE 133 500 868
Gast Geschrieben 12. März 2020 Melden Geschrieben 12. März 2020 Ich würde zu allererst mal die ganzen personenbezogenen Daten aus dem Post entfernen. Ansonsten kann damit jeder ganz viel Schindluder treiben. Und danach würde ich mit der Frage zum Rechtsanwalt gehen.
aaspere Geschrieben 12. März 2020 Melden Geschrieben 12. März 2020 vor einer Stunde schrieb Tillus: Welche Rechte können wir geltend machen, denn der ursprüngliche Rückflug ist ohne den ursprünglichen Hinflug wertlos für sie. Flyright einschalten oder Rechtsschutzversicherung? Schließe mich @effxbe an. Empfehle, morgen zum Fachanwalt für Reiserecht zu gehen.
jubo14 Geschrieben 13. März 2020 Melden Geschrieben 13. März 2020 Hier wird seitens der Airline versucht, die eigenen Probleme auf die Passagiere abzuwälzen. Es gibt hier nämlich überhaupt keinen strittigen Punkt, was eine stornierung des Fluges angeht. Wenn die Airline die Flugzeit, egal aus welchem Grund, auch nur um 5 Minuten verändert, hat der Kunde IMMER das Recht den Flug unter diesen Umständen zu stornieren. Die "Umbuchung" durch die Airline ist lediglich ein ANGEBOT, dass die Airline dem Kunden unterbreitet. Der muss das aber eben nicht annehmen! Strittig könnte einzi und allein die Frage sein, ob dem Passagier neben der Rückerstattung des Flugpreises nicht noch eine Zahlung nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zusteht. Dafür spricht, dass die Änderung weniger als 14 Tage vor dem Flugdatum erfolgte, dagegen spricht, dass das Coroana Virus in der Tat nicht in der Verantwortung der Airline liegt. Solange der Flugverkehr zwischen NRW und Bukarest aber nicht gänzlich eingestellt wird, liegt die Vermutung nahe, dass der Flug aus rein operativen Gründen gestrichen wurde. Das liegt aber wiederum in der Verantwortung der Airline, womit sie zusätzlich auch noch eine Ausgleichszahlung leisten muss. Also Erstattung ist eigentlich unsstrittig, Ausgleichszahlung ist sogar wahrscheinlich. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich zum Anwalt gehen und den einen "netten" Brief aufsetzen lassen. Achso, die Reise dürfte natürlich nicht angetreten werden. Wenn Deine Frau fliegt, habt ihr das Angebot angenommen und es gibt aller Wahrscheinlichkeit auch kein Geld. Ergänzung: Unter https://www.eurowings.com/de/informieren/aktuelles-hilfe/verspaetungen-annullierungen-fluggastrechte.html steht, was Eurowings selber dazu sagt. Falls Ihr Flug annulliert wurde, sucht die Eurowings App automatisch nach einem Ersatzflug für Sie. Natürlich können Sie auch selbst nach einer Alternative suchen. Die Umbuchung auf einen passenden Ersatzflug funktioniert ganz einfach und kostenlos per App. Falls keine passende Alternative verfügbar ist, können Sie den annullierten Flug stornieren und erhalten eine Rückerstattung.
Tillus Geschrieben 13. März 2020 Autor Melden Geschrieben 13. März 2020 Danke für die Antwort. Ich sehe das genauso, aber EW trickst herum, weil meine Frau ein Sparpreisticket hat, aber das kann es doch nicht sein. Sie war verabredet mit zwei Bekannten und die fliegen auch nicht, die eine mit EW und die andere mit LH. Problem ist der Rückflug, der ja auch gleich gebucht wurde und der mit dem Wegfall des Hinflugs obsolet ist, zumal EW aus einer Woche Aufenthalt jetzt nur 4 Tage gemacht hat, weil der yHinflug eben 3 Tage später ist, aber der Rueckflug unverändert.
jubo14 Geschrieben 13. März 2020 Melden Geschrieben 13. März 2020 Wenn die Airline die Buchung ändert, ist es völlig egal, was es für ein Ticket ist. Ein günstiges Ticket schränkt die Rechte der Passagiere ein, ändert aber nicht an den Verpflichtungen der Airlines. Einfach hartnäckig bleiben!
Andy Geschrieben 13. März 2020 Melden Geschrieben 13. März 2020 Solange der TO den PNR-Code veröffentlicht stehen lässt, kann jeder Witzbold seine Buchung einfach stornieren.
Styrum Geschrieben 26. Mai 2020 Melden Geschrieben 26. Mai 2020 Eurowings?? Nie wieder! Die tricksen , wo es nur geht. Die Seiten sind einfach nicht mehr erreichbar. Die Telefonhotline ist auch nicht zu erreichen. Es werden einfach Umbuchungen auf andere Tage vorgenommen und man bekommt keine Möglichkeit diese zu stornieren. Rückflug aus Ungarn wurde einfach einen Tag später registriert, obwohl es zu der Zeit garkeinen Hinflug gab. Dann wurde der Hinflug um 3 Tage verlegt. Stundenlange Versuche, die Hotline zu erreichen waren ohne Erfolg. Auf meine Schreiben kamen Referenznummern, welche dann nach einer Woche nachgefragt wurden. Antworten gab es keine! Alle bezahlten Zusatzleistungen (Sitzplatz / Gepäck) wurde einfach gestrichen obwohl diese bei der Buchung bestätigt wurden. Diese Haushaltstechnik ist grausam!! Werde wohl alles einem Anwalt übergeben müssen und niemehr bei Eurowings buchen!!
jubo14 Geschrieben 27. Mai 2020 Melden Geschrieben 27. Mai 2020 So sehr ich den Ummut verstehen kann, würde ich doch darum bitten etwas sachlicher und ruhiger zu bleiben. Die Seiten der Eurowings sind durchaus erreichbar. Was die Erreichbarkeit der Hotline angeht, so war die leider nie sehr gut und ist nun in der aktuellen Lage in der Tat sehr unbefriedigend. Nur mit etwas Geduld kommt man sehr wohl zu einer Verbindung. Und jetzt zu konkreten Fall. Bereits mit der ersten Änderung der Flüge durch Eurowings hast Du das Recht auf die vollständige Erstattung Deiner Zahlungen. Also einfach mal einen Brief schreiben (Ja ich meine das altmodische Ding auf Papier!) mit folgendem Inhalt: Aufgrund IHRER Flugplanänderungen, Buchungsreferenz XYZ fordere ich Sie hiermit zu Rückerstattung der von mir geleisteten Zahlungen von x Euro auf. Dann brauchst Du viel Geduld, wirst wahrscheinlich das Angebot für eine nGutschein bekommen, den Du annehmen kannst aber nicht musst, und musst dann weiter warten. Und warten, und warten. Und irgendwann wirst Du dann Dein Geld zurück bekommen. Wenn Du einen Anwalt einschaltest, wird es in der jetzigen Situation kaum schneller gehen, nur weiteres Geld kosten. Ohne vorherige Kostenübernahme-Erklärung einer Rechtsschutzversicherung, würde ich mir das verkneifen.
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