emdebo Geschrieben 1. September 2022 Melden Geschrieben 1. September 2022 Nicht zum Flugtermin anzutreten bedeutet ja nicht, den Vertrag nicht erfüllen zu müssen. Letztlich wird es auch bei Noshow eine Belastung geben. Aber eben erst dann 1
BWE320 Geschrieben 16. September 2022 Melden Geschrieben 16. September 2022 Nach meinen jüngsten Erfahrungen mit der Luftfahrt in Deutschland würde ich dafür plädieren 50% sogar erst nach Ankunft mit Gepäck zu bezahlen. Dann könnte man fällige Entschädigungszahlungen gleich einbehalten.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden