Magnus_84 Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 Hallo, ich habe vor 3 Monaten einen Flug über Emirates gebucht (2.500€) den ich aufgrund von Krankheit leider nicht wahrnehmen konnte. Der Flug wurde daraufhin storniert. Leider überweist mir emirates keinerlei Kosten für den Stornierten Flug zurück, noch nicht mal die Steuern. Ebenso wartet meine Reiserücktrittversicherung auf meine Rückantwort von Emirates. Nach unzähligen Anrufen und abgesendeten Mails weis ich jetzt leider nicht mehr weiter, am Telefon heißt es immer es meldet sich Zeitnah ein Kollege bei Ihnen, aber das ist in Summe auch schon 3 Monate her. Daher meine Frage, ob es eine Aufsichtsbehörde gibt an die ich mich wenden kann, die mir in meinem Fall weiterhilft?
jetstream Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 (bearbeitet) Schlichtungsstelle Luftverkehr: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html Bearbeitet 13. Juni 2024 von jetstream 1
Aero88 Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 Verbraucherschutzzentrale, Anwalt….. dort kann man dir helfen.
Flugopa Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 Wenn schon eine Reiserücktrittsversicherung eingeschaltet ist, wo genau ist das Problem? Wenn ein Flug nicht angetreten wird, dann wird der ja nicht storniert, er wird halt nicht angetreten. Hast du Steuern und Gebühren zurückgefordert und wenn ja, wann? Welcher Tarif war es? Mit wem mailst und telefonierst du denn? Brief mit Frist und per Schreiben schicken. Anwalt einschalten. Oder vielleicht doch vorher mal kurz die Rechtslage selber checken? Es klingt zwar hart, aber Krankheit ist jetzt kein Grund, einen nicht erstattungsfähigen Tarif erstattet zu bekommen; zumindest nicht von der Fluggesellschaft. Und damit wieder siehe erste Zeile... 1
noATR Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 vor 20 Minuten schrieb Flugopa: Wenn schon eine Reiserücktrittsversicherung eingeschaltet ist, wo genau ist das Problem? Wenn ein Flug nicht angetreten wird, dann wird der ja nicht storniert, er wird halt nicht angetreten. Hast du Steuern und Gebühren zurückgefordert und wenn ja, wann? Welcher Tarif war es? Mit wem mailst und telefonierst du denn? Brief mit Frist und per Schreiben schicken. Anwalt einschalten. Oder vielleicht doch vorher mal kurz die Rechtslage selber checken? Es klingt zwar hart, aber Krankheit ist jetzt kein Grund, einen nicht erstattungsfähigen Tarif erstattet zu bekommen; zumindest nicht von der Fluggesellschaft. Und damit wieder siehe erste Zeile... Also die RRV wollen eigentlich immer einen Stornobeleg. Ich hatte kürzlich einen FR-Flug storniert und ein paar Hotels über Booking.com. Natürlich könnte man eventuell auch das Nichtantreten des Fluges beweisen, z.B. weil man gerade im Krankenhaus ist etc
Flugopa Geschrieben 13. Juni 2024 Melden Geschrieben 13. Juni 2024 Es wird mit der Frage "stehen und fallen" wer wann was storniert und informiert hat. Ich vermute ganz stark, die RRV wird ungefähr 100 Seiten AGBs haben... Mein Mitgefühl, aber ohne Fachfrau/Reiserechtler:in wird man mit den wenigen Angaben wenig (be)raten können.
Magnus_84 Geschrieben 14. Juni 2024 Autor Melden Geschrieben 14. Juni 2024 Also ich habe der RRV einen Tag vor Abflug informiert, dass ich nicht Fliegen kann (mit Arzt Attest). Die haben dann gesagt das eine Stornierungsbestätigung benötigt wird, ebenso einen Stornobeleg. Die haben dann eine Stornierung angefordert bei Emirates angefordert, diese wurde auch bestätigt und das meine Sitzplatzreservierung nicht erstattungsfähig sei. Aber seit dem an keine Rückantwort mehr erhalten. Bei den darauffolgenden Telefonanrufen hieß es immer nur "wir geben den Fall an unsere Zentrale in Dubai weiter die melden sich dann..." Auch schreiben bleiben alle Unbeantwortet, bzw. der Empfang der Mail wird zwar vom Mailserver bestätigt, aber es kommt keine Antwort. Wäre die International Air Transport Association (IATA) auch jemand der mir weiterhelfen kann? Die Schlichtungsstelle Luftverkehr https://www.bundesjustizamt.de ist ja eine deutsche Institution?
Gast Geschrieben 14. Juni 2024 Melden Geschrieben 14. Juni 2024 Ist denn jetzt storniert oder nicht? Denn wenn, dürfte doch auch eine Stornierung darüber vorliegen?
Magnus_84 Geschrieben 14. Juni 2024 Autor Melden Geschrieben 14. Juni 2024 (bearbeitet) Ja Stornierung liegt vor, aber nur das mein Flugticket storniert wurde. Bearbeitet 14. Juni 2024 von Magnus_84
Avroliner100 Geschrieben 14. Juni 2024 Melden Geschrieben 14. Juni 2024 (bearbeitet) vor 7 Stunden schrieb Magnus_84: Ja Stornierung liegt vor, aber nur das mein Flugticket storniert wurde. Emirates bestätigt dir doch die Stornierung deines Tickets. Die Stornierung erfolgte ja auf deinen Wunsch (=die Airline trifft kein Verschulden). Sofern dein Ticket nicht erstattbar ist, wird da auch nicht arg viel mehr von Emirates kommen. Stornieren kann man immer, ob man von der AIRLINE was zurück bekommt, hängt wie gesagt am Tarif. Wenn du eine Reiseversicherung hast, dann ist das ein Fall für die und deren AGB. Dein Geld bekommst du in dem Fall auch nicht von der Emirates zurück, sondern von der Reiserücktrittsversicherung. Wie der Versicherer das finanziert ist wiederum dessen Geschäftsmodell. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aber auch der Versicherer sich das Geld nicht von Emirates holen, sondern aus seiner eigenen Kasse (was man als Versicherung halt so macht) - die Airline hat ja geliefert, die Stornierung bestätigt und ist damit in der Regel raus. Bearbeitet 14. Juni 2024 von Avroliner100
Magnus_84 Geschrieben 16. Juni 2024 Autor Melden Geschrieben 16. Juni 2024 Am 14.6.2024 um 16:36 schrieb Avroliner100: Emirates bestätigt dir doch die Stornierung deines Tickets. Die Stornierung erfolgte ja auf deinen Wunsch (=die Airline trifft kein Verschulden). Sofern dein Ticket nicht erstattbar ist, wird da auch nicht arg viel mehr von Emirates kommen. Stornieren kann man immer, ob man von der AIRLINE was zurück bekommt, hängt wie gesagt am Tarif. Wenn du eine Reiseversicherung hast, dann ist das ein Fall für die und deren AGB. Dein Geld bekommst du in dem Fall auch nicht von der Emirates zurück, sondern von der Reiserücktrittsversicherung. Wie der Versicherer das finanziert ist wiederum dessen Geschäftsmodell. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aber auch der Versicherer sich das Geld nicht von Emirates holen, sondern aus seiner eigenen Kasse (was man als Versicherung halt so macht) - die Airline hat ja geliefert, die Stornierung bestätigt und ist damit in der Regel raus. Die Stornierung hat die Versicherung gefordert, welche ich drauf hin auch durchgeführt habe. Aber die müssten dann doch wenigsten die Steuern Rückerstatten.
Flugopa Geschrieben 16. Juni 2024 Melden Geschrieben 16. Juni 2024 Nun, die meisten Fluggesellschaften sind bei Erstattungen - vorsichtig gesagt - etwas zurückhaltend... Wurde denn explizit die Erstattung der Steuern und Gebühren eingefordert? Auch wenn es unschön ist, das ist ja nun nicht dasselbe wie eine Flugstornierung (wenn die aktiv vorher betrieben wurde und ein ärztliches Attest vorliegt, wo genau ist das Problem mit der RRV jetzt?) und/oder Kommunikation mit der Versicherung. 1
markusmint Geschrieben 19. Juni 2024 Melden Geschrieben 19. Juni 2024 Am 16.6.2024 um 10:50 schrieb Magnus_84: Die Stornierung hat die Versicherung gefordert, welche ich drauf hin auch durchgeführt habe. Aber die müssten dann doch wenigsten die Steuern Rückerstatten. Der Sachverhalt klingt erstmal ganz harmlos, ist aber voller rechtlicher Fallstricke. Ein belegbares versichertes Ereignis scheint vorzuliegen (attestierte unerwartete Erkrankung, die zu Reiseunfähigkeit führt). Vermutlich gehört zu den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag auch, eine Abrechnung über den Schaden (= Stornokostenabrechnung) herzugeben. Das ist wohl noch nicht passiert. Sollte ein günstiger unflexibler Tarif gebucht worden sein, dürfte aber von Emirates nichts mehr kommen, weil - so regelmäßig bei solchen Tarifen - nichts zu erstatten sein wird. Das würde jedenfalls für den Nettoflugpreis gelten. Steuern und Gebühren müssen nach deutschem Recht (gilt es denn überhaupt in deinem Fall, gibt es eine Rechtswahl?) auch nicht unbedingt erstattet werden. AGB-Klauseln, die eine solche Erstattung versagen, können durchaus wirksam sein (die jüngere BGH-Entscheidung dazu wird man googlen können). Ob solche AGB bei Emirates existieren und in deinen Vertrag überhaupt wirksam einbezogen wurden, müsste ggf. geprüft werden. Nun hängt also alles an der Versicherung und wenn sie - ob mit Recht oder ohne, ob sinnlos oder nicht - einen Beleg haben will, wirst du kaum weiterkommen. Einer Lösung wird man hier also kaum für dich finden können. Ein Anwalt könnte die Sache prüfen und der Versicherung ggf. erläutern, warum die etwaige Obliegenheit nicht erfüllbar ist oder hier keine Wirksamkeit hat. Eine anwaltliche Erstberatung beim Spezialisten (die dann auch was kosten soll und darf!), ggf. mit anschließender Vertretung von dort, dürfte der beste Weg sein. Vlt hilft auch eine Verbraucherzentrale. Schlichtungsstellen wollen und sollen schlichten. Das bedingt, dass nur unzureichend juristisch geprüft wird und von vornherein gerade nicht dein volles Recht im Fokus steht. Warum Schlichtungsstellen so gehypt werden, bleibt also nicht nachvollziehbar, erst recht wenn sie von der Industrie getragen sind, wie die söp z.B. Viel Erfolg!
aaspere Geschrieben 19. Juni 2024 Melden Geschrieben 19. Juni 2024 @speedman Ich möchte mal vorsichtig darauf hinweisen, dass hier bei diesem Thema nach meiner Meinung schon massiv Rechtsberatung durchgeführt wurde. Das wollen wir aber hier nicht.
Gast Geschrieben 19. Juni 2024 Melden Geschrieben 19. Juni 2024 Die Keule wieder. Der Großteil der Antworten hier ist entweder allgemein gehalten oder lässt an der fachlichen Tiefe vermissen. In beiden Fällen dürfte somit eher keine Rechtsberatung vorliegen.
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