Faktencheck Geschrieben Samstag um 07:34 Melden Geschrieben Samstag um 07:34 Ich erlaube mir mal, hier ein grundsätzliches Thema aufzumachen, wo es nicht nur um Einzelfälle geht. Beginnen möchte ich mit der jetzt beschlossenen Novellierung: Die bisherigen Entschädigungen bleiben bestehen: 250 Euro ab drei Stunden Verspätung, bei längeren Flugstrecken weiterhin bis zu 600 Euro. Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können. Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Außerdem müssen Eltern für Sitzplätze neben ihren Kindern keinen Aufpreis zahlen. Airlines dürfen Passagiere künftig nicht mehr verpflichten, eine App zu nutzen oder einen Online-Account anzulegen. Die Forderung nach einem kostenlosen kleinen Handgepäckstück wurde dagegen nicht übernommen. Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-einigung-100.html 2
8stein Geschrieben Samstag um 09:14 Melden Geschrieben Samstag um 09:14 vor 1 Stunde schrieb Faktencheck: Für Namensänderungen auf dem Ticket dürfen keine Zusatzgebühren mehr verlangt werden. Öffnet das nicht Scalpern Tür und Tor, die dann bei Freischaltung der Flugpläne günstige Tickets kaufen, um sie später teuer weiterzuverkaufen?
Faktencheck Geschrieben Samstag um 09:20 Autor Melden Geschrieben Samstag um 09:20 Verstehe es so, dass bei der Korrektur von Namensfehlern (bei Buchung vretppit) keine Gebühren mehr anfallen dürfen.
JSQMYL3rV Geschrieben Samstag um 18:44 Melden Geschrieben Samstag um 18:44 vor 11 Stunden schrieb Faktencheck: Fluggesellschaften müssen den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen, damit Passagiere ihre Ansprüche leichter geltend machen können. da bin ich auf die konkrete Umsetzung gespannt. Eigentlich ist es jetzt ja schon total einfach - Formular ausfüllen und fertig. Und dann erfinden die Fluggesellschaften fadenscheinige Gründe, warum man keine Ansprüche hat oder sitzen es einfach aus. Ist mir nicht ganz klar, in wiefern sich da was mit einer "Vereinfachung des Zugangs" ändert
Faktencheck Geschrieben Samstag um 19:54 Autor Melden Geschrieben Samstag um 19:54 (bearbeitet) Sagen wir so: eine Rechtsgrundlage führt sicherlich nicht unmittelbar auch zu hundertprozentiger Umsetzung in der Praxis. Aber ohne eine solche Grundlage würde vermutlich noch weniger passieren. Bearbeitet Samstag um 19:54 von Faktencheck
OliverWendellHolmesJr Geschrieben vor 5 Stunden Melden Geschrieben vor 5 Stunden (bearbeitet) Heute Abend soll es eine Pressekonferenz in Strasbourg geben. Der jetzt noch interessante/offene Teil wird seit, wie die Liste der außerordentlichen Umstände aussehen wird, für die keine Entschädigungszahlungen greifen müssen. Mal die Pressemeldung des EU-Parlaments zusammengefasst - im Prinzip wird das entwickelte Recht kodifiziert. Ablauf - Passagiere müssen innerhalb von vier Tagen nach Ankunft per E-Mail über ihre Rechte informiert werden - Fluggesellschaften müssen innerhalb von 14 Tagen zahlen oder begründet ablehnen Entschädigung wenn - Ankunft mehr als drei Stunden verspätet - Flugabsage weniger als 14 Tage vor Abflug - Flüge von EU-Fluggesellschaften und alle übrigen EU-Abflüge Entschädigungshöhe - 250 EUR bei Flügen kürzer 1.500 km - 400 EUR bei Inner-EU-Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km - 600 EUR ansonsten Vorort-Betreuung - Getränke alle zwei Stunden - Mahlzeit nach drei Stunden, dann jeweils jeden weiteren fünf Stunden (max. drei je Tag) - Internet und zwei Anrufe - Hotel, inkl. An-, Abtransport zum Hotel durch Fluggesellschaft gestellt - Passagier kann, wenn nicht gestellt selber buchen und Erstattung beantragen Familien/PRM - müssen ohne Zusatzkosten zusammen sitzen - no-show gebühren grundsätzlich unzulässig - haben Priorität bei Betriebsstörungen Ersatzbeförderung - Ankunft innerhalb von drei Stunden am Zielort, ansonsten Entschädigung - Alternative Flughäfen, andere Fluggesellschaften, andere Transportmittel sind zulässig/geboten - auf dem selben Service-Niveau (Klasse, Anzahl an Umstiegen) - höherklassige Beförderung auf Kosten der Fluggesellschaft - aber: Wenn die Fluggesellschaften keine Ersatzbeförderung stellen ist der Ersatz bei 400 % des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt. Außergewöhnliche Umstände - es wird eine nicht-abschließende Liste geben - befreit von der Entschädigung, nicht von der Vor-Ort-Betreuung - gilt maximal für den betroffenen und drei vorherige Flüge des Flugzeugs - Beweislast liegt bei den Fluggesellschaften für vorliegen außergewöhnlicher Umstände und treffen aller notwendigen Maßnahmen Ansonsten - Standardpreis bei Buchung enthält Handgepäck - Boarding kann bei vorherigem No-Show nicht mehr verweigert werden Bearbeitet vor 2 Stunden von OliverWendellHolmesJr 1
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