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Vorschrift über Anwendung von der Safety Demo...


monsterl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir hatten auf einem längeren Linienflug des Typs Boeing 737-800 vor kurzem einen grösseren Delay von um einer Stunde. Das Boarding begann auf dem besagten Linienflug schon 40 Minuten verspätet, dank des recht vollen Fluges zog sich alles ein klein wenig länger hin und so wurde einfach die (manuelle) Safety Demonstration erst 20 Minuten nach dem Start bei erreichen der Reiseflughöhe getätigt.

 

Da dies bei einer international bekannten Airline(Mitglied in einer der drei grossen Allianzen :P ) passiert ist, die unter anderem auch Europa anfliegt ( ;) )wollte ich fragen, ob dies so öfter passiert, dass einfach bei Zeitnot die Safety Demo, sofern die Crew den Slot nicht verpassen will, einfach nach dem Start ausgeführt wird?

 

Da der Start auf einem Airport ausgeführt wurden ist, wo das Flugzeug schon wenige Sekunden nach dem Start das Wasser erreicht, finde ich diese Sache gar nicht mal so unerheblich...

 

 

 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Dieses Vorgehen halte ich auch nicht für in Ordnung. Schließlich passieren statistisch gesehen die meisten Unglücke beim Start oder der Landung. Dementsprechend kommen die Sicherheitshinweise für jemanden, der (tatsächlich !) noch nie geflogen ist, bei einem Zwischenfall dann doch zu spät.

 

Da sieht man aber auch, dass Safety Videos einen eindeutigen Vorteil gegenüber den manuellen Demos haben - die kann man auch noch abspielen, während die Kabinencrew schon angeschnallt auf ihren Plätzen sitzt.

Geschrieben
...so wurde einfach die (manuelle) Safety Demonstration erst 20 Minuten nach dem Start bei erreichen der Reiseflughöhe getätigt. ...

Gab es denn ein Video?

Wenn nicht, dann ist das gegen die EU OPS 1.285. :

Unterweisung der Fluggäste

Der Luftfahrtunternehmer hat Folgendes sicherzustellen:

a) Allgemeines

  1. Die Fluggäste sind mündlich über Sicherheitsbelange zu unterweisen. Die Unterweisung kann teilweise oder ganz mittels audiovisueller Darstellung erfolgen.
  2. Den Fluggästen sind Karten mit Sicherheitshinweisen zur Verfügung zu stellen, die mit Hilfe von bildhaften Darstellungen die Bedienung der Notausrüstung und die von den Fluggästen zu benutzenden Notausgänge beschreiben.

b) Vor dem Start

  1. Die Fluggäste sind, soweit zutreffend, über folgende Punkte zu unterrichten:

    i) Regelungen über das Rauchen,

    ii) Verstellen der Rückenlehne in die senkrechte Position und Einklappen des Tisches,

    iii) Lage der Notausgänge,

    iv) Lage und Benutzung der bodennahen Fluchtwegmarkierungen,

    v) Verstauen des Handgepäcks,

    vi) Beschränkungen für die Benutzung von tragbaren elektronischen Geräten und

    vii) Lage und Inhalt der Karte mit Sicherheitshinweisen, und

  2. Die Fluggäste müssen eine Vorführung zu folgenden Punkten erhalten:

    i) Anlegen und Lösen der Anschnallgurte (Bauchgurt mit oder ohne Schultergurte),

    i) Lage und Gebrauch der nach OPS 1.770 und OPS 1.775 geforderten Sauerstoffausrüstung. Die Fluggäste sind anzuweisen, das Rauchen einzustellen, wenn die Sauerstoffanlage benutzt wird; und

    iii) Lage und Handhabung der Schwimmwesten, sofern diese nach OPS 1.825 mitzuführen sind.

Geschrieben

Ja, die komplette Demo wurde manuell erst über dem Wasser gemacht.

 

Die Bildschirme waren über den ganzen Flug über eingeklappt. Das finde ich auch besonders nicht nett, besonders nachts, wenn es draussen (meistens) eh nichts interessantes (erst recht über Wasser) zu sehen gibt und der Flug eine Blockzeit von knapp 6 Stunden in der 738 hatte. :( Über eine Flightmap hätte ich mich jedenfalls gefreut...

 

Es handelte sich um Lima - Mexico City auf AeroMexico. In Lima erreicht das Flugzeug bei Start in nördliche Richtung innerhalb weniger Momente das Wasser. :rolleyes:

Geschrieben

Ist so definitiv (eigentlich) nicht zulässig!

 

Kann mich noch an einen Flug mit BA IAD-LHR erinnern.

Das Safety-Video hat mehrmals mitten drin einfach gestoppt.

Man konnte wohl nicht mitten drin starten und hat dann immer wieder von vorne angefangen...

Beim dritten Mal wurde es langweilig, aber stoppte wieder an der selben Stelle...

Flieger stand mittlerweile an der Runway. Sind dann "an die Seite" gefahren und die haben das dann

"manuell" demonstriert weil der Pilot meinte vor der Vorführung dürfen wir nicht starten...

 

Nachdem uns ca. 10 Flieger "überholt" hatten, waren die fertig.

Dann hieß es jedoch noch 15 min warten, da eben der Slot weg war....

 

 

So sollte es eigentlich sein!

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Was mich interssieren würde, wann die Demo der Schwimmwesten gemacht werden muss. Denn kürzlich bin ich nach ARN geflogen und es ging, doch ein gutes Stück über die Ostsee, und es gab keine Schwimmwestendemo. Das hat mich schon etwas gewundert. Klar, die Küste ist da nie wirklich weit weg, aber trotzdem würde mich interessieren, welche Regeln es dazu gibt.

Geschrieben
Die Bildschirme waren über den ganzen Flug über eingeklappt. Das finde ich auch besonders nicht nett, besonders nachts, wenn es draussen (meistens) eh nichts interessantes (erst recht über Wasser) zu sehen gibt und der Flug eine Blockzeit von knapp 6 Stunden in der 738 hatte. :( Über eine Flightmap hätte ich mich jedenfalls gefreut...

 

Villeicht war ja das Inflight entertainment System defekt!!!!

Geschrieben
Was mich interssieren würde, wann die Demo der Schwimmwesten gemacht werden muss.

 

Da scheint es individuell von Airline und/oder Land verschieden zu sein. Ich habe die Demo einerseits auf Flügen ohne Überwasser-Route gesehen, auf anderen Flügen über die Nordsee wurde keine Demo gezeigt.

Gruss

Geschrieben

Aus JAR-OPS1 :

JAR-OPS 1.285 Passenger briefing

An operator shall ensure that:

(a) General.

(1) Passengers are given a verbal briefing about safety matters. Parts or all of the briefing may be provided by an audio-visual presentation.

(2) Passengers are provided with a safety briefing card on which picture type instructions indicate the operation of emergency equipment and exits likely to be used by passengers.

B) Before take-off

(1) Passengers are briefed on the following items if applicable:

(i) Smoking regulations;

upright position and tray table stowed;

(iii) Location of emergency exits;

(iv) Location and use of floor proximity escape path markings;

(v) Stowage of hand baggage;

(vi) Restrictions on the use of portable electronic devices; and

(vii) The location and the contents of the safety briefing card,

and,

(2) Passengers receive a demonstration of the following:

(i) The use of safety belts and/or safety harnesses, including how to fasten and unfasten the safety belts and/or safety

harnesses;

(ii) The location and use of oxygen equipment if required (JAR-OPS 1.770 and JAR-OPS 1.775 refer). Passengers must

also be briefed to extinguish all smoking materials when oxygen is being used; and

(iii) The location and use of life jackets if required (JAR-OPS 1.825 refers).

 

JAR-OPS 1.825 Life Jackets

(See IEM OPS 1.825)

(a) Land aeroplanes. An operator shall not operate a land aeroplane:

(1) When flying over water and at a distance of more than 50 nautical miles from the shore; or

(2) When taking off or landing at an aerodrome where the take-off or approach path is so disposed over water that in the event of a mishap there would be a likelihood of a ditching, unless it is equipped with life jackets equipped with a survivor locator light, for each person on board.

Each life jacket must be stowed in a position easily accessible from the seat or berth of the person for whose use it is provided. Life jackets for infants may be substituted by other approved flotation devices equipped with a survivor locator light.

B) Seaplanes and amphibians. An operator shall not operate a seaplane or an amphibian on water unless it is equipped with life jackets equipped with a survivor locator light, for each person on board. Each life jacket must be stowed in a position

easily accessible from the seat or berth of the person for whose use it is provided. Life jackets for infants may be substituted by other approved flotation devices equipped with a survivor locator light.

 

JAR-OPS 1.830 Life - rafts and survival ELTs for extended overwater flights

(a) On overwater flights, an operator shall not operate an aeroplane at a distance away from land, which is suitable for making an emergency landing, greater than that corresponding to:

(1) 120 minutes at cruising speed or 400 nautical miles, whichever is the lesser, for aeroplanes capable of continuing the flight to an aerodrome with the critical power unit(s) becoming inoperative at any point along the route or planned diversions; or

(2) 30 minutes at cruising speed or 100 nautical miles, whichever is the lesser, for all other aeroplanes,

unless the equipment specified in sub-paragraphs B) and C) below is carried.

B) Sufficient life-rafts to carry all persons on board. Unless excess rafts of enough capacity are provided, the buoyancy and seating capacity beyond the rated capacity of the rafts must accommodate all occupants of the aeroplane in the event of a loss of one raft of the largest rated capacity. The life-rafts shall be equipped with:

(1) A survivor locator light; and

(2) Life saving equipment including means of sustaining life as appropriate to the flight to be undertaken (see AMC OPS

1.830 B)(2)); and

C) At least two survival Emergency Locator Transmitters (ELT(S)) capable of transmitting on the distress frequencies prescribed in ICAO Annex 10, Volume V, Chapter 2. (See [ACJ OPS 1.820]). [Ch. 1, 01.03.98; Amdt. 9, 01.09.05]

 

(Die Smilies gehören durch B ersetzt)

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