Gast Geschrieben 4. Juni 2005 Melden Geschrieben 4. Juni 2005 Hallo! Ich hab ne kurze Frage zum Refund von Steuern und Gebühren. Ich konnte einen Flüge mit 4U und HLX nicht wahrnehmen; der Tarif Non-Refundable. Wie sieht es denn nun mit den Steuern und Gebühren aus? Leider konnte ich auf der Homepage von 4U resp. HLX nur wage Infos finden. Bei FR gibt es bekanntlich keine Rückerstattung der Steuern und Gebühren. Wie sieht es denn bei den anderen LCC aus?
TobiBER Geschrieben 4. Juni 2005 Melden Geschrieben 4. Juni 2005 Warum nicht, einfach ne Mail schreiben mit Angabe der Buchungsnummer, und das Geld ist dann wieder bei dir....
Ulimaus Geschrieben 5. Juni 2005 Melden Geschrieben 5. Juni 2005 Alle müssen erstatten, auch FR tut das wenn Mann/Frau beharrlich ist !
Crazyflyer Geschrieben 5. Juni 2005 Melden Geschrieben 5. Juni 2005 Ich hatte auch schon das Problem mit HLX. Einfach die Hotline anrufen und den Flug dann stornieren. Die Steuern und Gebühren werden auf jeden Fall zurückerstattet!!!!
suffi Geschrieben 8. Juni 2005 Melden Geschrieben 8. Juni 2005 Ryanair hat teilweise auch erstattet nach 1 Jahr und Strafanzeige.
Crewlounge Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Das ist richtig, es muss erstattet werden. Kann natürlich sein, dass eine Bearbeitungsgebühr berechnet wird
YP-Fan Geschrieben 9. Juni 2005 Melden Geschrieben 9. Juni 2005 Wie ist das bei Air Berlin? Da müssten ja die 14€ Kerosinzuschlag und die Taxen rausschauen und wo beantrage ich das?
Lockheed Geschrieben 18. Juli 2005 Melden Geschrieben 18. Juli 2005 Bei AB habe ich den laut AGB zu refundierenden Anteil des Flugpreises zurückgekriegt (in meinem Fall 80% bei Stornierung mehr als vier Wochen vor Abreise), da aber Steuern, Gebühren und Kerosinzsuchlag größer waren als der von der Fluggesellschaft laut AGB einzubehaltende Anteil (20% des Bruttoflugpreises), habe ich de facto eigentlich draufgezahlt. Ich bin mir heute immer noch nicht sicher, ob das juristisch so korrekt war.
maddinow Geschrieben 18. Juli 2005 Melden Geschrieben 18. Juli 2005 Alle müssen erstatten, auch FR tut das wenn Mann/Frau beharrlich ist ! mußte im februar 2004 (2004!) einen flug sausen lassen. damals gabs bei ryanair noch keine aussicht auf refund. will morgen ein fax hinschicken und steuern zurückfordern. was meint ihr, hat das aussicht auf erfolg? meine damalige kreditkarte habe ich nicht mehr, sollte ich da ne bankverbindung angeben oder meine neue, schicke, wichtig wirkende lh kreditkarte?
Marobo Geschrieben 19. Juli 2005 Melden Geschrieben 19. Juli 2005 Du bekommst von FR auf jeden Fall eine Absage auf deine Anfrage. Dafür gebe ich Dir Brief und Siegel. Du solltest Dir überlegen, ob Du weitere Schritte unternehmen willst. Falls nicht, kannst Du Dir die Arbeit auch für das erste Fax sparen. Wenn es nur ein Flug war, würde ich es im Zweifel emfehlen, es dabei zu belassen. Ich selbst hätte von FR noch rund 250 EUR an Steuern/Gebühren für nicht in Anspruch genommene Flüge zu bekommen. Ich überlege momentan, ob ich auch Strafanzeige erstatte, weil FR sich auch bei mir bisher weigert, das Geld zu zahlen.
maddinow Geschrieben 19. Juli 2005 Melden Geschrieben 19. Juli 2005 Du bekommst von FR auf jeden Fall eine Absage auf deine Anfrage. Dafür gebe ich Dir Brief und Siegel. Du solltest Dir überlegen, ob Du weitere Schritte unternehmen willst. Falls nicht, kannst Du Dir die Arbeit auch für das erste Fax sparen. Wenn es nur ein Flug war, würde ich es im Zweifel emfehlen, es dabei zu belassen. Ich selbst hätte von FR noch rund 250 EUR an Steuern/Gebühren für nicht in Anspruch genommene Flüge zu bekommen. Ich überlege momentan, ob ich auch Strafanzeige erstatte, weil FR sich auch bei mir bisher weigert, das Geld zu zahlen. ja, ich meine strafanzeige erstatten macht doch nicht sehr viel arbeit. das ist doch günstiger als das prozessrisiko einzugehen, wenn man selber klagt. ich weiß, es ist nicht dasselbe, aber wenn's genug eindruck macht, damit sie überweisen, nehm ich das glatt mit. das dürfte ja auch bei der nächsten polizeidienststelle gehen. hat da mal jemand negative erfahrungen gemacht, wg. unterstellung einer straftat, wogegen ryanair sich dann gewehrt hat?
kingair9 Geschrieben 20. Juli 2005 Melden Geschrieben 20. Juli 2005 An dieser Stelle einmal großes Kompliment an 4U: Gestern per Website-Kontaktmail meine Steuern und Gebühren für einen nicht angetretenen STN-Flug im Juni angefordert - heute bereits Antwort, daß dieser Betrag heute meiner Kreditkarte gutgeschrieben wurde. So was nenne ich Kundendienst! Klasse!
Marobo Geschrieben 20. Juli 2005 Melden Geschrieben 20. Juli 2005 Bei 4U klappt das wirklich immer reibungslos. Ich habe mir auch die Tage wieder einen nicht wahrgenommenen Flug erstatten lassen. Die Antwort kam am nächsten Tag und zwei Tage später war die Gutschrift auf meiner KK.
maddinow Geschrieben 20. Juli 2005 Melden Geschrieben 20. Juli 2005 Bei 4U klappt das wirklich immer reibungslos. Ich habe mir auch die Tage wieder einen nicht wahrgenommenen Flug erstatten lassen. Die Antwort kam am nächsten Tag und zwei Tage später war die Gutschrift auf meiner KK. find ich ja sehr nett von 4u. das hilft bloß leider bei ryanair nicht weiter. werde den laden auf jeden fall zukünfig umgehen, wo es möglich ist.
Gast Geschrieben 20. Juli 2005 Melden Geschrieben 20. Juli 2005 Bei HLX geht es übrigens auch genauso schnell und gut. @maddinow: Wenn Du Dich betrogen fühlst, steht es Dir grundsätzlich frei eine Strafanzeige zu erstatten. Da kann FR nichts gegen Dich unternehmen. Du meinst den Vorwurf der falschen Verdächtigung. Der trifft aber nur so, wenn Du zB Strafanzeige erstattest, obwohl Du Dein Geld wieder bekommen hast. Ob solch eine Anzeige FR wirklich beeindruckt und was bringt, weiß ich nicht. Denn wenn die Vorwürfe berechtigt sind, läuft das Strafverfahren auch dann weiter, wenn FR das Geld zurück zahlt. Das Verfahren stoppt als nicht mehr, wenn es erst einmal - berechtigter Weise - in Gang gesetzt worden ist. Ich würde mal den Kontakt mit der Verbraucherzentrale empfehlen und dann weiterschauen. Oder zeig sie an, wenn Du meinst. Kostet nix. Und schadet Dir auch nix. Kann allenfalls in unnützem Papierkram für verschiedene Stellen enden.
Ulimaus Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Guckst Du hier, Du solltest klagen: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/press...=and&autor=
Spantax Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Ryanair hat unseren Flug "verschoben". Statt Samstags nach Santander zu fliegen, hat man uns auf Sonntag gebucht - da wir Sonntag auch wieder zurück fliegen, hätten wir 25 min Aufenthalt, was schon mal gar nicht geht, da wir für den Rückflug nicht mehr einchecken könnten. Daher habe ich den Flug storniert und auf die Aussage vertraut "alles wird zurück erstattet, wenn der Flug um mehr als 3 Stunden verschoben wird" Nach etwa 2 Wochen bekam ich eine Mail, dass wir einen Betrag von EUR 476,00 zurück bekommen, auf die ich jetzt schon wieder eine Woche warte. Bezahlt hatten wir allerdings EUR 546,00, es fehlen genau EUR 70,00, was bei 14 Leuten Hin- und Rückflug den EUR 2,50 Lastschriftgebühren entspricht. Ich habe auf die Mail geantwortet (auf deutsch), diese Mail war in Englisch und habe bislang keine Antwort erhalten. Hat jemand eine Faxnummer von Ryanair? Oder soll ich die Lastschrift vom 30.05.2005 wegen Widerspruch stornieren - das geht noch bis Mitte August und die geringere Gutschrift (sofern sie noch kommt) zurücküberweisen? Da ich noch mehr Flüge gebucht habe, befürchte ich, dass ich mit diesen Flügen dann Probleme bekomme - hat da jemand Erfahrung? Danke Spantax
suffi Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Ganz klar: Lastschrift stornieren! Warum sollst Du irgendwas hinterherlaufen, soll es doch Ryanair tun.
maddinow Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Ryanair hat unseren Flug "verschoben". Statt Samstags nach Santander zu fliegen, hat man uns auf Sonntag gebucht - da wir Sonntag auch wieder zurück fliegen, hätten wir 25 min Aufenthalt, was schon mal gar nicht geht, da wir für den Rückflug nicht mehr einchecken könnten. Daher habe ich den Flug storniert und auf die Aussage vertraut "alles wird zurück erstattet, wenn der Flug um mehr als 3 Stunden verschoben wird" Nach etwa 2 Wochen bekam ich eine Mail, dass wir einen Betrag von EUR 476,00 zurück bekommen, auf die ich jetzt schon wieder eine Woche warte. Bezahlt hatten wir allerdings EUR 546,00, es fehlen genau EUR 70,00, was bei 14 Leuten Hin- und Rückflug den EUR 2,50 Lastschriftgebühren entspricht. Ich habe auf die Mail geantwortet (auf deutsch), diese Mail war in Englisch und habe bislang keine Antwort erhalten. Hat jemand eine Faxnummer von Ryanair? Oder soll ich die Lastschrift vom 30.05.2005 wegen Widerspruch stornieren - das geht noch bis Mitte August und die geringere Gutschrift (sofern sie noch kommt) zurücküberweisen? Da ich noch mehr Flüge gebucht habe, befürchte ich, dass ich mit diesen Flügen dann Probleme bekomme - hat da jemand Erfahrung? Danke Spantax +35318121230 wird auf der ryanairseite angegeben. die ist aber nciht erreichbar gewesen (riesenfrechheit!) +35318121373 habe ich über google hier im forum gefunden. da ging das fax hin (auf deutsch). dürfte nichts kommen. strafanzeige werde ich dann wohl erstatten. ob ich klage, weiß ich nicht, denn wenn der richter nicht durchsieht, bleib ich auf den kosten sitzen. aber verbraucherzentrale und wettbewerbszentrale werde ich informieren. was dich angeht: ZURÜCKBUCHEN! bekommst dnan sogar noch zinsen. ob rynair dich dann noch mal so zahlen läßt, glaube ich eher nicht. aber man muß wohl nicht traurig sein, wenn ryanair als option ausfällt.
Koelli Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Bei 4U klappt das wirklich immer reibungslos. Ich habe mir auch die Tage wieder einen nicht wahrgenommenen Flug erstatten lassen. Aber bei der aktuellen Sonderaktion "Family and Friends" geht es scheinbar nicht, oder wie darf man dieses Zitat deuten: "Tickets sind nicht erstattbar und nicht übertragbar." Also auch keine Erstattung der Steuern bei diesen Flügen zum Festpreis?
Marobo Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Du willst ja nicht das Ticket erstattet haben, sondern nur die Steuern/Gebühren. Dass die Ticketpreise nicht erstattbar sind, steht auch irgendwo in den AGB. Die Steuern/Gebühren bekommt man sicher auch bei der Aktion problemlos zurück, da sie bei einer Buchung ganz normal ausgewiesen werden, obwohl auf der ersten Seite wie früher der Brutto-Preis genannt ist.
maddinow Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Bei 4U klappt das wirklich immer reibungslos. Ich habe mir auch die Tage wieder einen nicht wahrgenommenen Flug erstatten lassen. Aber bei der aktuellen Sonderaktion "Family and Friends" geht es scheinbar nicht, oder wie darf man dieses Zitat deuten: "Tickets sind nicht erstattbar und nicht übertragbar." Also auch keine Erstattung der Steuern bei diesen Flügen zum Festpreis? es dürfte dabei nur um die reinen flugpreise gehen. außerdem macht sich so ein satz ja immer gut, damit die leute es gar nciht erst versuchen.
Marobo Geschrieben 21. Juli 2005 Melden Geschrieben 21. Juli 2005 Hat jemand eine Faxnummer von Ryanair? Oder soll ich die Lastschrift vom 30.05.2005 wegen Widerspruch stornieren - das geht noch bis Mitte August und die geringere Gutschrift (sofern sie noch kommt) zurücküberweisen? Bist Du Dir sicher, dass Du Dich nicht um einen Monat vertust? 6 Wochen ab dem 30.05. sind Mitte Juli um und nicht Mitte August. Genau genommen waren die 6 Wochen am 11.07. um. Grundsätzlich kann man Lastschriften auch noch nach mehr als 6 Wochen zurückrufen. Aber dann ist es nicht mehr garantiert, dass die abbuchende Bank das Geld wieder herausrückt. In den 6 Wochen müssen sie es auch ohne Angabe von Gründen.
maddinow Geschrieben 22. Juli 2005 Melden Geschrieben 22. Juli 2005 Hat jemand eine Faxnummer von Ryanair? Oder soll ich die Lastschrift vom 30.05.2005 wegen Widerspruch stornieren - das geht noch bis Mitte August und die geringere Gutschrift (sofern sie noch kommt) zurücküberweisen? Bist Du Dir sicher, dass Du Dich nicht um einen Monat vertust? 6 Wochen ab dem 30.05. sind Mitte Juli um und nicht Mitte August. Genau genommen waren die 6 Wochen am 11.07. um. Grundsätzlich kann man Lastschriften auch noch nach mehr als 6 Wochen zurückrufen. Aber dann ist es nicht mehr garantiert, dass die abbuchende Bank das Geld wieder herausrückt. In den 6 Wochen müssen sie es auch ohne Angabe von Gründen. das wollte ich gestern auch nohc schreiben. sieh zu, daß du zur bank kommst.
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