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Problem mit Air Berlin


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Hi!

 

Ich habe da ein kleines Problem mit Air Berlin. Ich konnte am Samstag eine Flug nicht antreten und habe dann heute per E Mail eine Erstattung der Steuern und Gebühren beantragt. Ich habe in der E Mail geschrieben, dass ich nur die Steuern und Gebühren erstattet haben will. Darauf antwortete Air Berlin dann, dass eine Stornierung nicht möglich sei, da dies bis 2 Stunden vor Abflug erfolgen müsse.

Da gebe ich Air Berlin ja recht und ich will ja auch nicht stornieren sondern nur die Steuern und Gebühren haben. Naja, also habe ich denen nochmal eine Mail geschrieben, dass ich nicht stornieren will sondern nur die Steuern und Gebühren haben will. Jetzt antwortet mir Air Berlin wie folgt:

 

 

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

vielen Dank für Ihre Email.

 

Eine Erstattung der Gebühren ist nicht möglich, wenn Sie vor Reiseantritt nicht storniert haben. Da keine Stornierung bei uns einging und Sie den Flug nicht angetreten haben, verfällt der Gesamtpreis komplett.

 

 

 

Ist das so rechtmäsig? Es wäre mir neu, wenn man den Flug stornieren muss um die Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen.

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Ok, das ist schon mal schön.

 

Hat jemand den Link zu dem Gerichtsurteil bzw. das Aktenzeichen wo die Verbraucherzentrale gegen Ryanair geklagt hatte und gewonnen hatte. In diesem Urteil gings darum, dass Ryanair Steuern und Gebühren zurückerstatten muss, wenn des Passagier nicht geflogen ist und darum, dass die AGB geändert werden.

 

Auf welchen § kann ich mich wegen der Erstattung berufen? Bisher habe ich § 812. Gibt es sonst noch eine rechtliche Grundlage?

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Also erstmal einen Tipp, versuch NICHT das ganze telefonisch zu klären. DIe im Call Center geben dir in dem Punkt nur die geliche Auskunft NEIN.

 

Ich habe auch verschiedene emails an verschiedene Stellen bei AB geschreiben, bei der letzten hat es dann relative reibunglos geklappt. Die Addresse weis ich leider nicht mehr, habe sie aber damals von Flo (Fly_4U) bekommen, vielleicht hat der sie noch. Es ging übrigens am Ende auch ohne raussuchen müssen von Urteilen

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Ich halte zumindest das Call Center nicht für einen wirklich günstigen Ansprechpartner, weil die Damen und Herren dort meistens nur Standardvorgänge bearbeiten können (Buchen, Umbuchen, Stornieren ohne Widerrede, Sitzplatzreservierungen).

 

So nett und hilfsbereit die Leutchen im AB-Call Center auch sind (ich habe regelmäßig mit denen zu tun, da ich 60-70 Flüge pro Jahr beruflich und privat mit AB unterwegs bin, da kommt es öfter zu Änderungen etc.), es geht doch nur nach Schema F (versucht mal mit denen eine Umsteigeverbindung zu buchen, die laut Amadeus, Opdo etc. möglich ist, aber nicht auf der AB-Seite. No chance!). Daher sollten so komplizierte Fälle besser per Brief geklärt werden, um kompetente Ansprechpartner z.B. durch Briefweiterleitung zu erreichen und nicht willkürlich die Person, zu der Du gerade im Call Center durchgestellt wirst. :o)

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Ich hoffe einfach, dass Air Berlin noch zu der Einsicht kommt, dass sie im Unrecht sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre eine Klage wohl der nächste Weg. Vor dieser hätte ich zwar wegen der doch recht eindeutigen Sachlage nicht wirklich Angst aber es muss eigentlich nicht sein. Ausserdem sollte man sich doch bei dieser Angelegenheit so einigen können.

 

Warum blockt Air Berlin eigentlich immer zuerst ab? Hoffen die, dass die meisten dann aufgeben?

 

Wenn ich mir dagegen das Verhalten von HLX anschaue, ist es traurig, dass Air Berlin so reagiert. Bei HLX anrufen, um Erstattung bitten und eine Woche später ist das Geld auf dem Konto. Dabei will Air Berlin eine Airline sein, die Service bietet...

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@Scycser

 

Ich habe das selbe Verhalten bei der Condor erlebt.

Nachdem ich die Standardantwort (keine Stornierung möglich) erhalten habe, habe ich nett geantwortet, jedoch auch auf das Gerichtsurteil von Ryanair hingewiesen. Und promt bekam ich eine Antwort, dass sie sich drum kümmern wollen. Das war das mit den Tickettüten, die noch vom Flughafen angefordert werden müssen und bis zu 6 Wochen dauert.

 

Naja, auch wenn es nicht unbedingt kundenfreundlich ist, überstehe ich wohl die 6 Wochen Wartezeit! :-)

Mal schauen was draus wird.

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Habe bisher auch 2 mal recht nett darum gebeten, dass sie mir die Steuern und Gebühren erstatten. Nach der zweiten Absage und dem Anruf im Callcenter habe ich dann eine neue E Mail geschrieben und darauf verwiesen, dass diese Gelder treuhänderisch eingezogen wurden und wegen des Nichantrittes des Fluges mir zustehen. Bisher gabs keine Anwaltdrohung oder ähnliche " Nettigkeiten ". Ich denke, dass man in der Lage sein sollte sowas in einer normalen Umgangsform zu klären, jedoch ist es wohl verständlich, wenn einem irgendwann nach der zehnten negativen Antwort der Kragen platzt. ( Das mit dem Kragen platzen setzt voraus, dass man auch im Recht ist ) :-)

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Hallo,

 

ich hatte mit folgenden Kontaktdaten (nach Reklamation per Telefax) Erfolg:

 

Air Berlin Kundenservice

Kundenbetreeung

Frau Anke Klotzbach

Fax: 030 - 34341919

 

Zuerst wurden mir 50 Euro Stornogebühren (bei einem Endpreis von 116 Euro) einbehalten. Daraufhin habe ich mit Verweis auf die eigenen Air Berlin AGB (die den Nachweis eines geringeren Schadens vorsehen) darauf hingewiesen, dass Air Berlin maximal die Erfüllung des Vertrages von meiner Seite (hier Zahlung des reinen Flugpreises von 4 Euro) zusteht.

 

Nachdem ich darum gebeten habe mir die rechtliche Grundlage zu erläutern, auf die sich Air Berlin beruft, um 46 Euro einzubehalten, kam dann ein Verrechnungsscheck eben über diese 46 Euro (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).

 

Gruß

 

telefoni

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Gestern Nacht wurde mir dann angeboten, dass Sie mir den Flug im Nachhinein stornieren und den Restbetrag - in diesem Fall 13 Euro - erstatten.

Ich habe dann zurückgeschrieben, dass ich damit nicht einverstanden bin, da ich weiterhin auf die Erstattung der Steuern und Gebühren in Höhe von 32 euro bestehe.

Darauf kam dann heute eine Mail, dass die Angelgenheit nun an der Kundenbetreueung abgegeben wurde.

 

Ich bin von dem Verhalten von Air Berlin mittlerweile doch recht enttäuscht. So gewinnt man nicht wirklich Kunden dazu. Dies sollte mein zweiter Air Berlin Flug sein, aber nach diesem Hick Hack werde ich diese Airline meiden.

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Die AB in Zukunft zu meiden ist natürlich deine freie Entscheidung. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, daß man die Qualität einer Airline nicht am Gebührenzurückfordern für noshows mißt. Wenn man eure fast täglich neu entstehenden threads über Gebührenrückforderungen liest, sollte man den Airlines mal nahelegen, den Großteil ihres Personal in die dazugehöre Abteilung zu stecken. Das scheint ja ein neuer Volkssport zu sein.

 

Im übrigen: Wenn mir regelmäßig am Abflugtag einfällt, daß ich den Flug nicht antreten kann, sollte man sich bei der Airline vor dem buchen nach den Modalitäten im Falle einer Gebührenrückforderung erkundigen. Dann kann man sich genau diesen Ärger sparen.

 

Das ist im übrigen schon dein zweiter thread zu diesem Flug :-)

 

 

Hab gerade noch einen Artikel aus einem anderen thread gefunden:

 

....Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gebührenerstattung bei Nichtantritt des Fluges ("no show"): Während Germanwings und Air Berlin den Fluggästen die eingeforderten Steuern und Gebühren auf Antrag rückerstatten, gibt es bei LTU, Condor, Sunexpress und Hapagfly keinen Cent zurück. Ein klarer Wettbewerbsverstoß, weil diese Kosten nur durchgeleitet werden. Wird der Fluggast nicht abgefertigt, dann müssen die Airlines für ihn auch nicht zahlen. Also hat er einen Anspruch auf Rückzahlung, so die Wettbewerbshüter....

 

der ganze Artikel:

http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/73776/f/109/

 

also irgendwas machst du falsch oder eben: der Tonmacht die Musik :-)

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Wenn man eure fast täglich neu entstehenden threads über Gebührenrückforderungen liest, sollte man den Airlines mal nahelegen, den Großteil ihres Personal in die dazugehöre Abteilung zu stecken. Das scheint ja ein neuer Volkssport zu sein.

 

Würde AirBerlin einfach den Betrag, welcher ihnen nicht zusteht, ohne diverse Schikanen rückbuchen, wäre es ja kein Volkssport, und sie bräuchten auch nicht ihr Personal aufzustocken. Es steht AB frei, eine (angemessene) Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

Was will den AB? Sie dürfen sich immerhin 100% des Nettoflugtarifes einbehalten, obwohl sie keine Leistung für den Kunden erbringen!

 

Warum funktioniert es bei Germanwings reibungslos?

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Lies mal das kleingedruckte in meinem letzten posting. Das wurde gerade erst getestet. Also immer schön den Ball flachhalten.

 

Den Nettolohn einbehalten ohne erbrachte Leistung. Na du bist ja ein kleiner "Faktenverdreher". Mal eine kleine Lehrstunde in Wahrheit:

 

Wenn jemand einen Flug bucht, hat er "normalerweise" die Absicht zu fliegen. Wenn man dann am Abflugtag merkt, daß man einfach nicht fliegt, ist es ja wohl dreist, auch den Nettoflugpreis erstattet zu bekommen. Man hat durch sein Verhalten einem anderen die Chance verwehrt, auch diesen Flug zu buchen. Warum soll dafür die Airline auch noch bestzraft werden ????? (Wenn der Flug ausgebucht ist, wenn nicht, hat man durch seine Sinnlosbuchung den Preis für nachfolgende Bucher künstlich erhöht).

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@Sputter

 

Ja du hast recht, dies ist mein zweiter Beitrag zu diesem Flug. Beim ersten Beitrag stand fest, dass ich nicht fliegen wollte und ich habe einfach hier in dem Forum gefragt, ob und wie es möglich ist dann bei Air Berlin Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen.

Dies hat nichts damit zu tun, dass dies mein Hobby bzw. Volkssport ist. Ich hatte vor zu fliegen und wenn sich das kurzfristig ändert, dann ist es mein gutes Recht die Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen. Ich kann gerne mal den E Mail Verkehr mit dem AB Serviceteam reinstellen, dann würdest du sehen, dass Air Berlin sich einfach unprofessionell und schlichtweg frech verhält, da man sich dauernd rausreden will. Nach der 3 maligen einfach nur freundlichen Bitte um die Erstattung und den Erhalt von 3 Absagen frägt man sich dann schon ob das Methode ist.

 

Das ich den Flugpreis nicht erstattet bekomme finde ich richtig und gut. Es war auch nie meine Absicht selbigen erstattet zu bekommen. Air Berlin hat das Recht den Betrag zu behalten, jedoch bereichert sich Air Berlin in diesem Fall ungerechtfertigt an den Steuern und Gebühren und genau darum geht es und genau das finde ich nicht in Ordnung und auch darin kann man den Service einer Airline festmachen. Das Air Berlin ansonsten einen guten bis sehr guten Service bietet bestreite ich nicht.

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sie fliegen den Sitzplatz des No Shows von A nach B, insofern kann man schlecht sagen sie erbrächten keine Leistung!

 

Nur macht es schon einen Unterschied, ob die Maschine um 90kg leichter ist, und auch kein Brötchen mit Kaffee serviert wird. Ich kann es mir bildlich vorstellen, der Flugbegleiter stellt mir mein Essen samt Getränk auf den Platz, holt es vor der Landung wieder ab, und wirft dann das ganze schluchzend in den Abfalleimer.

Ich denke, in den Beförderungsbedingungen wird immer vom Fluggast gesprochen, und nicht vom Sitzplatz, der von A nach B fliegt. Zu behaupten, es wäre eine Leistung einen leeren Platz herumzufliegen, ist schon sehr gewagt!

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Natürlich ist das eine Leistung, den leeren Sitz herumzufliegen. Du hast einen entsprechenden Beförderungsanspruch, kannst 1 Minute vor Check-In-Schluss erscheinen (und Dein üppiges Essen beanspruchen) und beraubst die Airline der Möglichkeit, den Sitzplatz anderweitig zu verkaufen (von Überbuchungsaspekten mal abgesehen). Da ist es schon kühn zu behaupten, es sei naheliegender, wenn die Airline bei No-Show den Ticketpreis zurückerstatten müsste.

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Lies mal das kleingedruckte in meinem letzten posting. Das wurde gerade erst getestet. Also immer schön den Ball flachhalten.

Redest Du mit mir?

 

Den Nettolohn einbehalten ohne erbrachte Leistung. Na du bist ja ein kleiner "Faktenverdreher". Mal eine kleine Lehrstunde in Wahrheit:

 

Ich danke Dir für Deine Weisheit!

 

 

Wenn jemand einen Flug bucht, hat er "normalerweise" die Absicht zu fliegen. Wenn man dann am Abflugtag merkt, daß man einfach nicht fliegt, ist es ja wohl dreist, auch den Nettoflugpreis erstattet zu bekommen.

 

Wer verlangt eine Rückerstattung des vollen Nettoflugpreises? Bitte zitiere die Zeile, in der ich das behauptet habe. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die Rückerstattung der Gebühren, dem eigentlichen Thema in diesem Thread.

 

Man hat durch sein Verhalten einem anderen die Chance verwehrt, auch diesen Flug zu buchen. Warum soll dafür die Airline auch noch bestzraft werden ????? (Wenn der Flug ausgebucht ist, wenn nicht, hat man durch seine Sinnlosbuchung den Preis für nachfolgende Bucher künstlich erhöht).

 

Wenn der Passagier nicht an Board geht, dann erbringt die Fluglinie keine Leistung ihm gegenüber. Was ist daran so schwer zu verstehen? Natürlich entsteht auch der Fluglinie ein Schaden, welcher bei AB je nach Stornierungsdatum geregelt ist. Eine Schadenskompensation in der Höhe des vollen Entgelts ist doch nicht mehr legitim, da AB bei gleichem Geldbetrag keinen weiteren Passagier befördern muß.

 

Du kannst Dir sicher sein, daß diese NoShow Kunden die liebsten Kunden von AB und Konsorten sind!

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Ja ich redete mit dir ! Falls es dir ZU klein gedruckt war: Dort stand, daß AB die Gebühren und Steuern zurückzahlt, daß wurde gerade erst laut diesem Artikel getestet. Ich schrieb auch, daß ich nicht weiß, warum man sich im besagten Fall so schwer tut. Im übrigen ist das Zitat zum Nettoflugpreis auch schön aus dem Zusammenhang gerissen. Ich bezog mich auf das von den von dir erwähnten Nettopreis-Einbehalt der Airline. Du solltest einfach erst lesen und posten.

 

Wäre ganz nett, wenn du deine arrogante Art woanders auslebst. Du mußt mir auch nicht erzählen wie bei Airlines gearbeitet wird, denn ich arbeite dort auch seit Zehn Jahren.

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