EHAM Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Air Berlin ist ja jetzt eine englische Firma mit scheinbar deutscher Niederlassung in Berlin. Bei Flügen von der BRD in Drittstaaten ausserhalb der EU, z.B. der Türkei müsste es doch nun eine Prüfung der Streckenrechte geben oder ? Mir war bis heute bekannt, dass zum Beispiel EasyJet als englische Firma z.B. nicht Berlin - Istanbul fliegen darf. Das gleiche sollte doch für Air Berlin auch gelten oder ? Die Regelung bezieht sich doch immer auf die Eigentumsverhältnisse und nicht wo das AOC registriert ist ?!?
Fidel Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 seit wann ist AB eine englische Firma ??? Oder soll das ein verfrühter Aprilscherz sein, am 01.04. gehts ja los.
MatzeYYZ Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Air Berlin ist seit einer gewissen Zeit (ich weiss es nicht genau), eine plc. Das kommt der Deutschen AG am nächsten, ist bzw. das Englische Ebenbild.
Fidel Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Was ist denn plc ? Dachte immer das AB eine deustche Airline ist.
Charliebravo Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 AB ist eine deutsche Firma nach englischen Recht. Das ganze hat dann was mit EU-Recht zu tun. Man kann z.B. schon seit Jahren das britische Gegenstück zu einer GmbH mit Firmensitz in D. gründen, benötigt dazu aber wesentlich weniger Kapital. Wie schaut es den mit den Freiheiten zwischen EU und Drittstaaten aus? Da wird doch eh zunehmend zunehmend die EU als ganzes betrachtet und weniger Kleinstaaterei betrieben. Urspünglich war die AB übrigens eine US Amerikanische Firma und ist auch jetzt noch zum teil in ausländischem Besitz. Wie schaut das eigentlcih mit den Bilanzveröffentlichungen aus? Bisher haben die ja nix verraten außer das deren Ergebnis schlechter als das z.B. der AUA ist.
Tommy1808 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Air Berlin ist ja jetzt eine englische Firma mit scheinbar deutscher Niederlassung in Berlin. Bei Flügen von der BRD in Drittstaaten ausserhalb der EU, z.B. der Türkei müsste es doch nun eine Prüfung der Streckenrechte geben oder ? Mir war bis heute bekannt, dass zum Beispiel EasyJet als englische Firma z.B. nicht Berlin - Istanbul fliegen darf. Das gleiche sollte doch für Air Berlin auch gelten oder ? Die Regelung bezieht sich doch immer auf die Eigentumsverhältnisse und nicht wo das AOC registriert ist ?!? nene.. Air Berlin firmiert unter einer englischen Rechtsform ist aber in Deutchland niedergelassen, in deutschem Besitzt und damit eine deutsche Firma, EasyJet könnte sich auch in eine deutsche GmbH umwandeln und würde, da der Firmensitz in England ist, trotzdem eine englische Firma blieben... Gruß, Thomas
TobiBER Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Wie schaut das eigentlcih mit den Bilanzveröffentlichungen aus? Bisher haben die ja nix verraten außer das deren Ergebnis schlechter als das z.B. der AUA ist. Wenn sie an der Börse sind ja, aber davor sicher nicht.
Tommy1808 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Wie schaut es den mit den Freiheiten zwischen EU und Drittstaaten aus? Da wird doch eh zunehmend zunehmend die EU als ganzes betrachtet und weniger Kleinstaaterei betrieben. Bilaterale Verträge zwischen EU Staaten und Drittstaaten über Verkehrsrechte verstoßen gegen die Niederlassungsfreiheit und sind damit asap Geschichte, die existieren nur noch damit man überhaupt eine rechtliche (Übergangs-)Basis hat um internationalen Luftverkehr abwickeln zu können. Gruß, Thomas
EHAM Geschrieben 29. März 2006 Autor Melden Geschrieben 29. März 2006 Laut Company Register bilanziert Air Berlin am Ende des Jahres. Das heisst, das wir ein paar Monate später, also so jetzt um die gleiche Zeit die Zahlen erfahren. Die Zahlen werden dann schon der Wahrheit entsprechen, denn es gibt Bilanzierungsvorschriften die für plc. Firmen beachtet werden müssen die zu dem noch public traded sind. Ich denke mal das Air Berlin nicht mehr als 51 % der Anteile an ausländische Investoren verkaufen kann, damit die Verkehrsrechte nicht verloren gehen. Ein bisschen kritisch sollte man sich das Thema jedoch mal anschauen........
Tommy1808 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Ich denke mal das Air Berlin nicht mehr als 51 % der Anteile an ausländische Investoren verkaufen kann, damit die Verkehrsrechte nicht verloren gehen. Ein bisschen kritisch sollte man sich das Thema jedoch mal anschauen........ 50% minus eine Aktie dürfte die Grenze sein, aber die Zeit der restriktiven Verkehrsrechte ist eh bald vorbei, insofern kann die AB (oder andere EU Airlines) da ruhig schonmal drauf hinarbeiten.. Gruß, Thomas
EHAM Geschrieben 29. März 2006 Autor Melden Geschrieben 29. März 2006 Tommy, woher beziehst du diese Information ? Ich hab noch nicht gehört das diese Hürden wegfallen sollen. Ist da schon ein genaues Datum bekannt ?
Tommy1808 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Tommy, woher beziehst du diese Information ?Ich hab noch nicht gehört das diese Hürden wegfallen sollen. Urteil des europäischen Gerichtshofes vor ein paar Jahren Ist da schon ein genaues Datum bekannt ? nope... für den Open Sky USA/EU ist auf jeden Fall wohl September angedacht so alle Länderparalmente mitspielen... Gruß, Thomas
Ich86 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Gilt dass dann auch für die stark reglementierte LON-JFK Strecke?
Tommy1808 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Gilt dass dann auch für die stark reglementierte LON-JFK Strecke? das gilt für alle Strecken die in der EU anfangen oder enden. Theoretisch könnten LH und Air France also demnächst ex LHR nach JFK fliegen... und die BA ex CDG oder FRA... Gruß, Thomas
EHAM Geschrieben 29. März 2006 Autor Melden Geschrieben 29. März 2006 Interessant Tommy, vielen Dank für die Infos, wird Zeit das sowas eingeführt wird.
zonk Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Ist jetzt ein bisschen Off-Topic, aber Swiss wird ebenfalls die Rechte für innerschweizerische Flüge verlieren, sobald Lufthansa mehr als 50% an LX hält.
Air Sperenberg Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Ich denke mal das Air Berlin nicht mehr als 51 % der Anteile an ausländische Investoren verkaufen kann, damit die Verkehrsrechte nicht verloren gehen. Ein bisschen kritisch sollte man sich das Thema jedoch mal anschauen........ Entscheidend ist,wo sich der Sitz der Firma befindet,nicht der Anteil auslandischer Aktionäre oder anderweitiger Teilhaber.Selbst wenn 100 % der Aktien in sagen wir mal mexikanischer Hand wären,hätte dies keine Auswirkungen auf den Flugplan von AB. Auswirkungen hätte es nur ,wenn der Sitz nach Mexico verlegt würde.
NG1 Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Wie schaut das eigentlcih mit den Bilanzveröffentlichungen aus? Bisher haben die ja nix verraten außer das deren Ergebnis schlechter als das z.B. der AUA ist. schlechter als das von der AUA? Die Info hab ich noch gar nicht gelesen. Kann mir jemand dafür eine Quelle geben? Vielen Dank! NG1
slowlyhh Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 Luftverkehrsrechte - das ist in der Tat ein schwieriges Problem, innerhalb der EU keins, denn da kann jeder hin und her fliegen wie er will. Schwierig wird es dann, wenn eine Air Berlin als englische plc und Hauptsitz in D nach Marokko oder Ägypten fliegen will. Speziell Swiss: Solange LH nur 49% besitzt kein Problem, auch kein Problem, wen LH die Swiss European zu 100% besitzt und auch nicht wichtig bei einigen "Open-Air"-Staaten wie Thailand aber.. Da, wo es nicht geht, wird eine Tochtergesellschaft, an der LH nur einen Anteil von 49% hat, aushelfen. Kennen wir doch von Taiwan/nicht anerkannte Republik China.
EHAM Geschrieben 29. März 2006 Autor Melden Geschrieben 29. März 2006 Air Sperenberg: Das ist so nicht korrekt. Es geht darum, wem die Firma gehört und welche Nationalität die Mehrheit besitzt. Darum gehts !!
Charliebravo Geschrieben 29. März 2006 Melden Geschrieben 29. März 2006 schlechter als das von der AUA? Die Info hab ich noch gar nicht gelesen. Kann mir jemand dafür eine Quelle geben? Z.B. zur AUA: Ist jetzt ein bisschen Off-Topic, aber Swiss wird ebenfalls die Rechte für innerschweizerische Flüge verlieren, sobald Lufthansa mehr als 50% an LX hält. Ist dem wirklich so oder ist die Schweiz nicht durch so viele ausgewählte Abkommen mit der EU verbunden, dass das eigentlich auch egal wäre? Vergl. http://www.aviation.admin.ch/themen/ebene3...ex.html?lang=de Theoretisch könnten LH und Air France also demnächst ex LHR nach JFK fliegen... und die BA ex CDG oder FRA... ... wenn attraktive Slot zu bekommen wären, aber in LHR gibt es derzeit ja noch nichtmals genügend Sprit. Das ist so nicht korrekt. Es geht darum, wem die Firma gehört und welche Nationalität die Mehrheit besitzt. Darum gehts !! Und genau das ist zunehmend wurscht - Point of Business ist immer entscheidender, nicht Point of Ownership. Und der Firmensitz bleibt dabei auch noch unabhängig von der Rechtsform in D. - aus der schon angeführten PM der AB Dazu gehöre auch die Umwandlung der Komplementärin in eine Public Limited Company (PLC), die in London registriert ist. ... Berlin bleibe jedoch Betriebssitz. Wie schaut das eigentlich aktuell und nach 2008 bei der zur Air France gehörenden KLM aus?
touchdown99 Geschrieben 30. März 2006 Melden Geschrieben 30. März 2006 Nur zur Klarstellung: Der Hype um PLCs und LTDs beruht darauf, dass es nach einer Entscheidung des EuGH möglich, eine Gesellschaft ausländischer Rechtsform auch mit Sitz in Deutschland zu betreiben. Ich kann also eine PLC englischen Rechts mit Sitz in Deutschland sein - oder eine estnische ÖU mit Sitz in Portugal.
YP-Fan Geschrieben 30. März 2006 Melden Geschrieben 30. März 2006 wobei z.B. bei einer ltd. in Österreich die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht anzuwenden sind, sondern die englischen, die größtenteils sogar im Strafrecht verankert sind. Hier funktioniert das nach dem Prinzip ganz oder gar nicht, sodass jede noch so kleine ltd. in regelmäßiger Beziehung mit England stehen muss, was den Vorteil der geringen Gründungskosten zunichte machen kann.
bwbollek Geschrieben 30. März 2006 Melden Geschrieben 30. März 2006 Guten Morgen, hat man sich bei Air Berlin nicht auch deswegen für die plc. entschieden, weil man dann weniger Mitbestimmung (als nach dt. Recht) im Aufsichtsrat und sonstigen Gremien hat? Gruß Marcus
Air Sperenberg Geschrieben 30. März 2006 Melden Geschrieben 30. März 2006 Air Sperenberg: Das ist so nicht korrekt. Es geht darum, wem die Firma gehört und welche Nationalität die Mehrheit besitzt. Darum gehts !! Der Gerichtssitz ist entscheidend.Ob die Kapitaleigner aus Deutschland kommen oder nicht, hat auf den Flugplan keine Auswirkungen,solange der Gerichtssitz in Deutschland ist.
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