Gast Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 5.4 Rückbestätigung von Reservierungen 5.4.1 Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigungen Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann. Die Rückbestätigung hat bis spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug bei unserem Call Center oder unserem Counter am Abflughafen des Rückfluges zu erfolgen. Die Rufnummer entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung oder unserer Homepage. Eine Rückbestätigung ist nicht erforderlich, wenn zwischen der Ankunft am Zielort und dem Rückflug weniger als 24 Stunden liegen. Wenn Sie nicht zurückbestätigen, obwohl dies erforderlich ist, können wir die Reservierung Ihres Rückfluges stornieren. Benachrichtigen Sie uns jedoch nachträglich darüber, dass Sie den Rückflug wie geplant antreten wollen, werden wir Ihre Reservierung wieder aktivieren und Sie befördern, wenn auf dem gewünschten Flug noch freie Plätze vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, werden wir uns in zumutbarer Weise bemühen, Sie zu Ihrem Zielflughafen zu befördern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich dadurch das Beförderungsentgelt erhöhen kann und wir die Weiterbeförderung von der vorherigen Zahlung des Mehrbetrages abhängig machen können. Artikel 4.1 wollen Sie bitte beachten. 5.4.2 Sie sollten die Notwendigkeit einer Rückbestätigung bei jeder Fluggesellschaft überprüfen, die Sie auf Ihrer Reise befördert. Wenn es verlangt wird, müssen Sie bei der Fluggesellschaft rückbestätigen, deren Airlinecode auf dem Flugschein des fraglichen Fluges angegeben ist. Sollen wir jetzt alle 0900 anrufen oder was? EDIT: Und schaut mal unter den ABB unter Punkt 5.4: Demnach können Sie die Reservierung streichen, wenn nicht 24 Stunden vorher angerufen wird oder (haha) man sich deswegen am Counter am Airport meldet.
touchdown99 Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 So viel zum Thema LCCs verkaufen nur simple one-way-Flüge....
TobiBER Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Was erwartest du von dieser Abzock-Airline denn noch? Daß sie dir Geld schenken? :o) Man merkt allmählich, daß 4U jeden Cent braucht, um überleben zu können.
Gast Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Man merkt allmählich, daß 4U jeden Cent braucht, um überleben zu können. Aber dieser Trick hier ist fast schon so unredlich, wie man ihn sonst nur von zwielichtigen Haustürgeschäften kennt... Aber mal ernsthaft, Experten an den Start: Das bedeutet doch die tatsächliche Pflicht zum Anruf bei 0900 (0,99 Cent/Minute) oder man riskiert die Streichung von der Flugliste - richtig? Und wenn es so ist, ist das statthaft in dieser Form?
kraven Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Abhilfe: Zwei One-Way-Flüge buchen :D
kingair9 Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Aber mal ernsthaft, Experten an den Start: Das bedeutet doch die tatsächliche Pflicht zum Anruf bei 0900 (0,99 Cent/Minute) oder man riskiert die Streichung von der Flugliste - richtig? Und wenn es so ist, ist das statthaft in dieser Form? Also, zum einen steht da NICHT das, was z.B. KLM in seinen Befürderungsbedingungen drin stehn hat: "Bei Flügen in die Länder xxx, yyy, zzz etc. ist eine Rückbestätigung notwendig". Ich halte das in diesem Fall für eine blöde Formulierung, dienicht eindeutig ist. Wo steht, daß ist notwendig IST. Da steht KANN notwendig sein. Blablabla. Und zum Thema "statthaft" - bei KL muß man aus den meisten der genannten Länder direkt in NL anrufen, dagegen ist 0900 noch richtig billig. Empfehlung: Nicht spekulieren. Einer hier erklärt sich bereit nachzufragen, sich die Antwort schrifltich geben zu lassen und veröffentlicht das hier. Ist auch besser für den Blutdruck, wenn man über Fakten und nicht Vermutungen redet.
emdebo Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Man versucht Überbuchungen zu legitimieren, auf Kosten der Kunden. Irgendjemanden kann man dann auf Verweis der "hausgemachten" AGB's dann zurückweisen und sich so vor den Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 schützen. Heftig.
Gast Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Man versucht Überbuchungen zu legitimieren, auf Kosten der Kunden. Irgendjemanden kann man dann auf Verweis der "hausgemachten" AGB's dann zurückweisen und sich so vor den Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 schützen. Heftig. Genau das ist der Punkt - Bingo! Und nebenbei schafft man sich noch Geld ran mit 0900... Und wie wir gehört haben überbucht Germanwings oft... Das ist alles so widerlich. Sollen sie doch endlich ab 25 Euro oder ab 30 Euro oder ab sonstwas ehrlich fliegen. Mittlerweile wird 4U, was so etwas angeht, so bescheiden wie FR. @kingair9 Lies bitte mal noch einmal genau! Das ist meiner Ansicht nach sehr eindeutig: Keine Rückmeldung, also Recht zur Streichung von der Liste!
kingair9 Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Auch für embedos Gesundheit die Empfehlung: Nachfragen/Informieren statt gleich in die Luft gehen. Jungs, was soll das denn?
Gast Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Auch für embedos Gesundheit die Empfehlung: Nachfragen/Informieren statt gleich in die Luft gehen. Jungs, was soll das denn? Ok, mach mal. Wo willste Du denn nachfragen und Dir etwas Schriftliches geben lassen? Bei 0900? Per Mail, wo nie eine Antwort kommt und da schon gar nicht? Am Airport, wo Leute ohne Autorisierung hocken? Habe mal eine Anfrage an die Verbraucherzentrale gestellt, ob so etwas in Ordnung ist. Das ist mein Part, wenn es denn helfen kann.
kingair9 Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 @kingair9Lies bitte mal noch einmal genau! Das ist meiner Ansicht nach sehr eindeutig: Keine Rückmeldung, also Recht zur Streichung von der Liste! Sorry, Ole, aber Du solltest noch mal genau lesen: Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigungen Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann
Gast Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 ole hat folgendes geschrieben:: @kingair9 Lies bitte mal noch einmal genau! Das ist meiner Ansicht nach sehr eindeutig: Keine Rückmeldung, also Recht zur Streichung von der Liste! Sorry, Ole, aber Du solltest noch mal genau lesen: Zitat: Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigungen Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann Heißt für mich ziemich eindeutig, dass 4U nach dem Lustprinzip handelt. Wenn die Maschine nicht überbucht ist, passiert nichts. Das ist die Regel. Bei Überbuchung zeigen sie Dir aber eine lange Nase. Daher: "abhängig sein kann". Es erfolgt keine zwangsläufige Steichung, wenn man sich nicht meldet. Aber kann.
Tecko747 Geschrieben 10. Mai 2006 Melden Geschrieben 10. Mai 2006 Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Falle eines Falles diese Klausel irgendwo in den AGBs versteckt vor Gericht standhält. Ich würde mir keine Gedanke darüber machen.
aljoscha Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Hallo, Das ist irgendwie ein Rückfall in die Steinzeit, aber das hat es doch alles schon gegeben und gibt es zum Teil heute noch. Vor vielen Jahren mussten alle Rück/Weiterflüge bestätigt werden die später als 72 Std gebucht waren. Das war ein ganz normaler Vorgang und ist in Fleisch und Blut übergegangen.In der heutigen Zeit wäre das durch die vorhandenen Möglichkeiten der Telekommunikation kein grosses Problem. Es ist halt lästig. Nur durch den vollständigen Einsatz von EDV hat man schrittweise darauf verzichtet. Spannend ist, ob andere sich ein Beispiel daran nehmen. Ob das in der heutigen Zeit noch rechtlich Bestand haben kann ist auch fraglich. Unser Forumsmitglied Ole hat aber gute Kontakte zu Rechtsanwälten und wird uns hoffentlich in dieser Beziehung in Kürze erleuchten können.
aljoscha Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Die Lufthansa sagt zu diesem Thema in den ABB. Rückbestätigung von Buchungen 5.5. 5.5.1. Wir verlangen keine Rückbestätigung. Sofern andere Luftfrachtführer für Weiterflug- und Rückbuchungen vom Fluggast eine Rückbestätigung verlangen, berechtigt die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung den Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung. 5.5.2. Sie sollten sich über die Bestimmungen anderer während Ihrer Reise benutzter Luftfrachtführer betreffend die Rückbestätigung von Buchungen informieren. Wenn eine Rückbestätigung erforderlich ist, so müssen Sie die Rückbestätigung bei dem Luftfrachtführer vornehmen, dessen Airline Designator Code für die betreffende Strecke in der Carrierspalte des Flugscheins eingetragen ist.
Gast Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Unser Forumsmitglied Ole hat aber gute Kontakte zu Rechtsanwälten und wird uns hoffentlich in dieser Beziehung in Kürze erleuchten können. Naja, ich sag mal so: Wer sehr viel mit Billigfliegern fliegt, hat viel Ärger. Wer viel Ärger hat, kann ihn schlucken oder sich hier und da - leider aufwändig - wehren. Ich bevorzuge in den ganz krassen Fällen letzteres. Meine Kontakte zu RAs sind aber genauso gut oder schlecht wie bei anderen auch. Vermutlich wird sich die Sache erst dann klären, wenn einmal jemand nicht rückbestätigt hat, ihm die Beförderung verweigert wird und er dann dagegen vorgeht. Ich hoffe nicht, dass ich dass sein werde. :) Ich sehe auch weniger das Problem darin, dass man sich rückversichern muss - zum Beispiel über Internet - sondern darin, dass man sich so pro Ticket eine Mehreinahme von 1 Euro gönnt, indem die Leute gezwungen werden im Call-Center anzurufen. Ein Wunder, dass FR auf so etwas noch nicht gekommen ist... Im Zweifel ist es erlaubt, aber sehr kundenunfreundlich. Es ist sehr schade, was aus einer sympathischen 4U im Laufe der Zeit geworden ist. Ich habe mal die Verbraucherzentrale befragt, was die davon hält, wenn ich eine Antwort bekomme, werde ich sie posten. Wer Lust hat, kann ja mal wie vorgeschlagen bei 4U nachfragen. Mehr kann man ja zurzeit nicht tun außer mit dem Kopf zu schütteln.
Lockheed Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Zum Glück gibt es ja inzwischen so schöne Airline-Alternativen. Wenn diverse LCC's gerade dabei sind, sich durch diverse fadenscheinige Zusatzeinnahmen unattraktiv zu machen, ist man doch schnell wieder bei den klassischen Liniencarriern "gelandet", die sich mit ihrem Fare-Niveau doch inzwischen auf vielen Relationen wieder sehr attraktiv aufstellen.
728JET Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 ... und fuer Berufstaetige auch normalerweise durch bessere Flugzeiten glaenzen. Nicht jeder kann Freitag Mittag um 11:30 ausm Buero um nach Hause zu fliegen. Alternative diesen Bloedsinn zu umgehen ist die Buchung von One-Ways. Etwas mehr Aufwand, aber die muessen ja scheins nicht rueckbestaetigt werden.
aljoscha Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Wenn bei der Buchung nicht eindeutig auf die Pflicht zur Rückbestätigung hingewiesen wird, sollte man im Streitfall keine schlechten Karten haben. Mich persönlich würde das nicht abhalten zu buchen wenn alles andere passt. @ ole Ist Dir das zufällig aufgefallen?War das vorher anders formuliert?
Gast Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Ist Dir das zufällig aufgefallen?War das vorher anders formuliert? Purer Zufall. Ich habe in den ABB etwas anderes gesucht und bin mir zu 90 Prozent sicher, dass diese Formulierung neu ist. Ich persönlich finde es schon eindeutig.
rio77 Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 eben, es gibt ja auch Alternativen. Zitat aus der easyJet-Buchungsbestätigung: Ihre Buchung ist nunmehr bestätigt. Sie brauchen uns vor dem Flug nicht zu kontaktieren, um Ihre Flugbuchungen erneut zu bestätigen.
Tu204 Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Man kann sich, bevor man anfängt rumzumeckern auch einfach mal sorgfältig über das, worüber man sich aufregt informieren, zum Beispiel den Text des Anstoßes sorgfältig durchlesen. kingair9 war dazu in der Lage und regt sich nicht auf. Zufall? Ganz nebenbei, wenn ich mir den mitunter hier im Forum herrschenden Umgangston und die einhergehende Dreistigkeit durchlese, dann würde ich auf der Gegenseite gleich welchen Unternehmens, egal ob im Recht oder nicht für solche Kunden keinen Finger krummlegen, wen nsie nicht ansatzweise in der Lage sind, den richtigen Ton zu treffen. Ich denke, ich bin da nicht der einzige und man kann sich das auch mal selbst zu Herzen hehmen, vielleicht hat man dann weniger Probleme im Leben. Wenn ich jedenfalls bislang Probleme mit einem Unternehmen hatte, dann sind die nur in absoluten Ausnahmefällen zu meiner Zufriedenheit gelöst worden, im Gegenteil haben sie sich sogar noch viel freundlicher, unkomplizierter und kulanter als erwartet gezeigt. Überdies kann man sich dann auch mal einsichtig zeigen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Abänderung des Threadtitels, der unrichtig ist?
Gast Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 Überdies kann man sich dann auch mal einsichtig zeigen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Abänderung des Threadtitels, der unrichtig ist? Was ist daran unrichtig? Ich möchte wissen, ob das neu ist? Und 0900 ist teuer. PS: Wieviele Probleme welcher Art hattest Du denn schon mit Billigairlines, die zu Deiner vollsten Zufriedenheit gelöst wurden?
stoffel Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 "Teure Rückbestätigung bei 4U ?" würde wohl besser hinkommen. Und dazu die Antworten: Nein. So leicht ist das.
Gast Geschrieben 11. Mai 2006 Melden Geschrieben 11. Mai 2006 "Teure Rückbestätigung bei 4U ?" würde wohl besser hinkommen. Und dazu die Antworten: Nein. Einverstanden, stimmt. Ich ändere das. Kannst Du die Antwort auch begründen? Bisher haben wir ja hier nur Meinungen - und nichts Stichhaltiges. Und wenn ich die Meinungen so durchsehe, dann gibt es hier a) ein paar, die es für Abzocke halten, B) ein paar Unentschiedene, die abwarten sagen c) ein paar, die sagen, man muss nicht teuer rückbestätigen Wenn Du es so genau weißt, dann kannst Du ja bestimmt auch Details liefern, oder?
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