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airliners.de

LH: Betterfly-Werbung gestoppt durch Ryanair


emdebo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmm, weiss ja nicht, ob das vielleicht ein Eigentoerchen ist:

 

Die Werbung der Deutschen Lufthansa verstosse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Fluggesellschaft habe "ohne nachvollziehbaren Grund" ihren "reinen" Flugpreis in zwei Bestandteile zerlegt, erklaerte das Gericht.

 

Bekomme ich bei Ryanair tatsaechlich Flugtickets HHN - SNN fuer 14,26 EUR ? Wenn ich das Theater der letzten Tage seit Einfuehrung des Priority-Boarding richtig nachvollzogen habe, muss ich doch irgendeine weitere Gebuehr zahlen ? Gibt es irgendeine Moeglichkeit, tatsaechlich mit 14,26 EUR rauszukommen ? (keine rhetorische Frage, ich habe den Ueberblick verloren...)

 

 

 

Bemerkenswert uebrigens dieses Fundstueck von der deutschen Startseite der Ryanair:

 

"Weitere Hinfluege ab Deutschland Altenburg (Leipzig) NEW, Berlin (Schonefeld), Friedrichshafen, Graz, Hamburg (L�beck), Klagenfurt NEW, Linz, Salzburg"
Geschrieben

Guten Abend,

 

prinzipiell finde ich es gut, dass diesen Werbeangaben ein Riegel vorgeschoben wird. Denn mich als Kunde interessiert der Endpreis, und mir ist egal, welcher Teil der Preises welcher Dienstleitung zugerechnet wird.

Das hat mir an der LH Werbung schon lange missfallen.

 

Nur dass ausgerechnet Ryanair die Klage auf den Weg gebracht hat, spottet eigentlich jeder Beschreibung. Das sind die Meister im Erfinden irgendwelcher Zusatzgebühren und Extraausweisungen, sei es das Gepäck, die Kreditkartengebühr und was weiss ich.

Auch das Aufplustern mit den Namen der angeflogenen Flughäfen (Frankfurt-Hahn, Barcelona-Girona) zeugt nicht gerade von Geradlinigkeit und Transparenz.

 

Mag sein, dass alle Ryanair Extra-Gebühren optional sind, aber z.B. um die 60 Ct EC-Gebühr kommt man als Deutscher kaum umhin, weil hierzulande die VISA Electron wohl eher Seltenheitswert hat.

Außerdem bereichert sich dieser Laden an Steuern und Gebühren im Falle des No-show.

Und ein solches Verhalten, von anderen das einzufordern, was man selbst unter äußerster Auslegung der Regeln versucht zu umgehen, wird von mir nicht unterstützt. Für mich persönlich eines der übelsten Charakterzüge.

Weder in privaten Umgang, noch in meinem Kaufgewohnheiten.

 

Interessant ist an der TSC Geschichte außerdem, dass diese ja auf behördliche Auflagen zurückgeht. Weil LH die Provisionen abgeschafft hat, wurden sie verdonnert, diese Gebühr zu erheben, um nicht die Reisebüros zu benachteiligen.

Allerdings ist mir nicht bekannt, ob diese Auflage eine Aussage darüber enthielt, ob diese Gebühr extra auszuweisen ist. Wenn ja, wäre das irgendwie sehr lustig.

 

Grüße, Carsten

Geschrieben

grundsätzlich halte ich das Urteil für gut im Sinne der Verbraucher.Damit nicht immer neue Tricks auf den Tisch kommen.Mich als Kunde interessiert nur der Endpreis , denn dann kann ich die Flugpreise wirklich vergleichen.

Das gerade Ryanair die Klage eingereicht hat ist für mich echt ein Witz, wo gerade die ,wie Carsten s schon sagte, wenig zur Transparenz beitragen.

Geschrieben
Denn mich als Kunde interessiert der Endpreis, und mir ist egal, welcher Teil der Preises welcher Dienstleitung zugerechnet wird.

Das hat mir an der LH Werbung schon lange missfallen.

Tja, aber schau Dir dann auch mal den redaktionellen Teil so manchen Branchenportale an. Dort wird auch für Flüge zum Nulltarif bei manchen Fluggesellschaften berichtet.

 

Grundsätzlich gebe ich Dir aber recht: Mir ist i.A. auch nur der Endpreis des Fluges wichtig. Dazu gehören fpür mich eben auch neben den Steuern und Gebühren auch Kerosinzuschläge oder Vertragsabschlußgebühren. Den Treppenwitz der Ryanairklage sollte man sich aber wirklich auf der Zunge zergehen lassen.

Geschrieben

In was für einem beschxxn Rechtstaat leben wir?

 

- Hapagfly darf lt. Urteil ausdrücklich mit "Lockpreisen* zzgl. 23 EUR Kerosinzuschlag und 2 EUR Airport Service Charge pro Strecke und Person (USD = 29 + 2,50)" werben.

 

- LH wird wegen behördlich angeordneter 10,- TSC verurteilt ?

 

Was für ein Müll!

Geschrieben

Ich denke, dies ist nur die erste Entscheidung auf dem Weg zu einem grundsätzlichen Urteil. Es wird ja auch langsam Zeit, dass diese Kundenverar...e abgestellt wird - manche Marketingaffen verkaufen das separate Ausweisen der Steuern und Gebühren auch noch als besondere Transparenz und Kundenfreundlichkeit, was für mich wirklich das Allerletzte an Kundenverachtung ist.

Geschrieben
Ich bin auch dafür, vorzuschreiben, dass nur noch Endpreise beworben werden dürfen. Vor allem die sogenannten "Steuern" (Gebühren) sind ja oft blanker Hohn.

 

Dir ist schon klar, dass der Block "Steuern und Gebühren" aus 3 Dingen zusammensetzt, oder?

Da sind ersteinmal (je nach Strecke) echte Steuern, dann Gebühren, die nur einen durchlaufenden Posten darstellen und dann am Ende die Zuschläge.

Man darf da im schreien nach Endpreisen zwei Dinge nicht vergessen:

Erstens ist das mit der Transparenz bei der TSC so eine Sache: Es nimmt den schnellen Blick auf den Endpreis, aber es ermöglicht dafür, den Preis für die Dienstleistung "Ticketausstellung" (oder eticketing)zu vergleichen. Auch wenn viele das hier vergessen wird ein erheblicher Teil der Tickets nicht über die Airlinewebsite verkauft.

Und zweitens könnte eine Airline auf dei Idee kommen, ihre Billigtarife als IT-Tarife auszustellen und dann Steuern und Gebühren auch nicht mehr getrennt auszuweisen. Das hat für jeden von uns den entscheidenden Nachteil, dass auch die Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei nicht erstattbaren Tickets damit wegfällt.

 

Also ist die ganze Sache ein doch sehr zweischneidiges Schwert, wenn man das mal tzuende durchdenkt...

Geschrieben
Man darf da im schreien nach Endpreisen zwei Dinge nicht vergessen:

Erstens ist das mit der Transparenz bei der TSC so eine Sache: Es nimmt den schnellen Blick auf den Endpreis, aber es ermöglicht dafür, den Preis für die Dienstleistung "Ticketausstellung" (oder eticketing)zu vergleichen. Auch wenn viele das hier vergessen wird ein erheblicher Teil der Tickets nicht über die Airlinewebsite verkauft.

 

es wäre nun wirklich kein Problem den Airlines entsprechende Vorschriften zu machen....

 

LH Betterfly:

 

99,-€ Endpreis

davon 10,-€ TSC und 23,-€ Steuern und Gebühren

 

dazu dann noch ein Passus das unter Steuern und Gebühren nur ausgewiesen werden darf was der Passagier auch tatsächlich zurückerstattet bekommen würde wenn er nicht fliegt.

 

Fertig ist der Lack ;-)

 

Gruß, Thomas

Geschrieben
Nur weil Steuern und Gebühren während der Buchung nicht extra ausgewiesen werden heisst das ja nicht, dass es diese nicht gibt.

 

Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen- auch wenn das hier verbreitet anders gesehen wird... :-)

Geschrieben
Nur weil Steuern und Gebühren während der Buchung nicht extra ausgewiesen werden heisst das ja nicht, dass es diese nicht gibt.

 

Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen- auch wenn das hier verbreitet anders gesehen wird... :-)

 

Natürlich gibt es sie - nur ist es bedeutend schwieriger diese als Pax nachzuweisen - willst Du jedesmal gerichtlich Airline oder Flughafen zur Offenlegung ihrer Verträge zwingen lassen, um die 5 EUR erstatten zu lassen?

Das lehnt Dir jeder Richter wegen geringfügigkeit ab - und dann gibts nix zurück.

Mit der Preistranzparenz sehe ich das weiterhin anders: Es gibt diese Tickets bei jedem Händler(!) für 99 EUR plus Handelsmarge. Nur wird die, anders als bei anderen Händlern getrennt ausgewiesen. Mehr Transparenz geht eigentlich nicht.

Geschrieben
Mit der Preistranzparenz sehe ich das weiterhin anders: Es gibt diese Tickets bei jedem Händler(!) für 99 EUR plus Handelsmarge. Nur wird die, anders als bei anderen Händlern getrennt ausgewiesen. Mehr Transparenz geht eigentlich nicht.

 

das ist mir als Endkunde doch vollkommen wuppe der wieviel an meinem Ticket verdient, für mich einzig relevant ist der Preis den ich auf den Tich legen muss....

 

Gruß, Thomas

Geschrieben
Natürlich gibt es sie - nur ist es bedeutend schwieriger diese als Pax nachzuweisen - willst Du jedesmal gerichtlich Airline oder Flughafen zur Offenlegung ihrer Verträge zwingen lassen, um die 5 EUR erstatten zu lassen? Das lehnt Dir jeder Richter wegen geringfügigkeit ab - und dann gibts nix zurück.

 

Wo steht das im Gesetz, dass gegenüber Airlines Auskunftsansprüche nicht bestehen und bei Airlines Ansprüche unterhalb eines bestimmten Schwellenwers zwar bestehen, aber nicht durchgesetzt werden können ? Habe ich da was an aktueller Gesetzgebung verpaßt ?

 

Übrigens, wer die Nachrichten aufmerksam verfolgt hat, wird bemerkt haben, dass es dieser Tage ein Grundsatzurteil des BGH zu Kollektivklagen gegeben hat, die es ermöglichen, dass solche Kleinansprüche gebündelt werden können, damit es für die Geschädigten ökonomisch möglich ist, sie durchzusetzen - und Unternehmen nicht darauf setzen können, dass sie bei "peanuts" schalten und walten können wie sie es für richtig halten.

 

Artikel

 

So viel zum Thema "Das lehnt Dir jeder Richter wegen geringfügigkeit ab - und dann gibts nix zurück"....

Geschrieben
In was für einem beschxxn Rechtstaat leben wir?

 

- Hapagfly darf lt. Urteil ausdrücklich mit "Lockpreisen* zzgl. 23 EUR Kerosinzuschlag und 2 EUR Airport Service Charge pro Strecke und Person (USD = 29 + 2,50)" werben.

 

- LH wird wegen behördlich angeordneter 10,- TSC verurteilt ?

 

Was für ein Müll!

Lieber Karsten, es gibt einen ehernen Rechtsgrundsatz, der da sinngemäß lautet:

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, sondern nur im Recht.

Das ist auch gut so, weil sich jeder sonst darauf berufen könnte, jemand anderer verstoße auch gegen ein Gesetz, der aber nicht verfolgt würde. Und deshalb dürfe man selber auch nicht verurteilt werden.

Und weil UWG-Klagen Privatklagen sind, werden auch immer nur diese Einzelfälle behandelt, die Gegenstand der Klage sind.

Dein erster Satz ist in diesem Fall deshalb auch reichlich übertrieben.

Geschrieben

Ja, ich gebe es zu, ich habe es im Affekt geschrieben. Bekomme ich jetzt mildernde Umstände?

Editieren tu ich es aber nicht, sonst ist der Zusammenhang der nachfolgenden Beiträge verworren.

Geschrieben
Ja, ich gebe es zu, ich habe es im Affekt geschrieben. Bekomme ich jetzt mildernde Umstände?

Editieren tu ich es aber nicht, sonst ist der Zusammenhang der nachfolgenden Beiträge verworren.

Selbstverständlich billige ich Dir mildernde Umstände zu, auch wenn ich mich meinerseits jetzt der Besorgnis der Befangenheit aussetze.

Du darfst jetzt wählen zwischen Hängen, Vierteilen oder 24 Stunden MOL ertragen.

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