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airliners.de

Ryanair und Easyjet: Nachzahlen oder nicht fliegen


touchdown99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aufgrund der Einführung der neuen APD in Großbritannien müssen Paxe jetzt für Buchungen vor dem 1.12. und Flüge ab 1.2. bei Ryanair und Easyjet 5 GBP nachzahlen. Besonders heftig handhabt das wohl Ryanair. Wer nicht zahlt, dem wird das Boarding denied, zudem ist Zahlung am Airport beim Check-In nicht möglich. Easyjet hat sich bislang nicht klar geäußert, ob man bei Nichtzahlung die Paxe stehen lässt.

 

http://travel.timesonline.co.uk/article/0,...2542503,00.html

 

Interessant auch das von Easyjet:

 

On the subject of refunds, a spokeswoman told Times Online Travel that the carrier was "a non-refundable airline", but confirmed that APD is refundable.

Geschrieben

Jo..hatte auch schon eine Frau vor mir, die mir eine Email von U2 unter die Nase hielt - mit der Nachzahlung. Hatte keinen blassen Schimmer ob nun bezahlen oder nicht - hab ihr geraten nicht zu zahlen und ganz normal einzuchecken. Mal sehen ob wir noch nen Memo bekommen oder nicht - die Infopolitik ist intern auch nicht die beste....

Geschrieben
...jetzt für Buchungen nach dem 1.12. und Flüge ab 1.2...

Das muss wohl "für Buchungen vor dem 1.12. und Flüge ab 1.2." heißen, oder? Kleiner Unterschied ;-) Außerdem scheint mit, dass nicht der 1.12., sondern eher der 6.12. der entsprechende Stichtag ist.

 

Wenn es dann nur Flüge ex UK betrifft, wäre ich zumindest nicht davon betroffen. Aber heftig ist es schon - vor allem bei den Ticketpreisen, mit denen FR immer wieder Kunden ködert. "Fliegen Sie für 5,00 GBP alles inklusive* (* Sie zahlen nur KK-Gebühr, Gepäckgebühr, APD, etc.)"

Geschrieben
Aufgrund der Einführung der neuen APD in Großbritannien müssen Paxe jetzt für Buchungen vor dem 1.12. und Flüge ab 1.2. bei Ryanair und Easyjet 5 GBP nachzahlen. Besonders heftig handhabt das wohl Ryanair. Wer nicht zahlt, dem wird das Boarding denied, zudem ist Zahlung am Airport beim Check-In nicht möglich.

 

Gibt es nicht bei Pauschalreisen (ggf. auch inzwischen abgeschafft) auch so eine "Preisgleitklausel" wonach ein Reiseveranstalter ab einem gewissen Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn unabsehbare und nicht beeinflußbare Kostensteigerungen nachbelasten darf?

 

Irgendwas habe ich da noch im Hinterkopf, bin mir jedoch nicht sicher.

Geschrieben

Das ist ja mal richtig krass!

 

Heisst dass das ich für meinen STN-SNN-STN Flug im März mit FR nun 10 Pfund nachzahlen muss?

 

Wie macht AB das mit seinen Flügen?

 

Das ist auch rechtens dass die einfach 5 Pfund pro Flug nachbelasten?

Geschrieben
Gibt es nicht bei Pauschalreisen (ggf. auch inzwischen abgeschafft) auch so eine "Preisgleitklausel" wonach ein Reiseveranstalter ab einem gewissen Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn unabsehbare und nicht beeinflußbare Kostensteigerungen nachbelasten darf?

Ja, so etwas gibt es und gilt m. W. wenn zwischen Buchung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.

 

 

Heisst dass das ich für meinen STN-SNN-STN Flug im März mit FR nun 10 Pfund nachzahlen muss?

Wenn Du vor Anfang Dezember gebucht hast, dann sieht es ganz so aus. Zumindest 5 GBP, da ex SNN diese Abgabe wohl nicht anfällt.

 

 

Wie macht AB das mit seinen Flügen?

Gute Frage. Würde mich auch interessieren. Da sie aber weiterhin den gleichen Betrag an Steuern/Gebühren ausweisen, hat es wohl keine Auswirkungen auf die AB-Paxe. Sonst müssten sie ja hingehen und die Taxes ab STN von 7 EUR auf 14 EUR erhöhen und mit dem Argument anfangen, bei den Paxen nachzukassieren.

 

 

Das ist auch rechtens dass die einfach 5 Pfund pro Flug nachbelasten?

Das könnte es sogar sein, weil die Kosten ja wirklich neu dazugekommen sind. Wobei man möglicherweise noch zwischen deutschem, britischem und irischen Recht unterscheiden muss.

Geschrieben

Na klasse... ich hab dieses Jahr noch ungefähr 20 Flüge ex-UK mit Air Berlin, das wären mal eben 150 Euro Aufpreis, bzw. eine Verdopplung(!) der von mir gezahlten Flugpreise (Penny Gutscheine).

 

Besteht in so einem Fall eine kostenlose Umbuchungs- oder Stornomöglichkeit wenn die das nachverlangen?

Geschrieben

Zumindest bei Easyjet und Ryanair steht die Nacherhebungsmöglichkeit in den AGBen. Und da sie auch für die Gegenrichtung (sinkende Steuern) eine Rückerstattung vorsehen, kann mit mit etwas bösem Willen die Klauseln als wirksam ansehen. Müßte ich aber entscheiden, würde ich die Klauseln dennoch umkegeln: Die Rückerstattung erfolgt nur "auf Antrag", eine Stornomöglichkeit bei wesentlicher Erhöhung des Gesamtpreises (Grenze 10 oder 20 % ist nicht vorgesehen) und der Ausschluss der Erhöhung bei kurzfristiger Änderung müßte m.E. auch vorhanden sein. In der Summe ist die Regelung damit nicht nur eine einseitige erhebliche Benachteiligung, sondern auch überraschend, weil die Stornomöglichkeit fehlt. Denn wenn man sich nun entschließt, nicht zu zahlen, wird man nicht mitgenommen und damit der Flug storniert, aber nach Logik der Fluggesellschaften hat man selber die Ursache gesetzt -> man bekäme nichts zurück.

Geschrieben

hmmm habe am 24. November einen Flug für meine Mutter von Liverpool nach Salzburg gebucht - Mitte Februar. Bis dato kam kein Email von Ryanair mit ner Nachzahlungsaufforderung. Auch wenn ich bei Ryanair die Buchung aufrufe, seh ich keinen Hinweis auf Nachzahlung...

Geschrieben

So,

 

ich hab mal wieder mit einer netten Dame im Air Berlin-Servicecenter telefoniert und sie hat mir versichert, dass bei beireits gebuchten Flügen keine Nachzahlung erforderlich ist... Glück gehabt...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

AB hat die Preise jetzt auch angepasst, ab STN, GLA, MAN und BHD zahlt man nun anstatt 7 Euro 14 Euro Steuern und Gebühren. :-(

 

Somit zahlt man jetzt im billigsten Fall von D'land nach GB: 29 Euro und 33 Euro zurück = 62 Euro anstatt 55 Euro.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Wie ich heute am Kontoauszug sehe hat sich Air Berlin ohne weitere Information an meinem Konto bedient und für alle Abflüge ab GB jeweils 7 Euro abgebucht. Darf das Air Berlin überhaupt? Schließlich habe ich die Einzugsermächtigung dafür nicht gegeben.

Geschrieben

Tja,

 

ich hab heute per Post wenigstens eine Rechnung darüber bekommen, dass das Geld fällig wird. Finde ich aber nicht gerade fair. Vor einigen Wochen versichert man mir am Telefon noch, dass diese Gebühr nicht nachverlangt wird und jetzt auf einmal doch. Mir wurde auch gesagt, dass ich, wenn ich diesen Flug umbuche, die überbezahlten Steuern und Gebühren erstattet bekomme... naja, wahrscheinlich ist das dann in ien paar Wochen auch nicht mehr der Fall...

Geschrieben
Wie ich heute am Kontoauszug sehe hat sich Air Berlin ohne weitere Information an meinem Konto bedient und für alle Abflüge ab GB jeweils 7 Euro abgebucht. Darf das Air Berlin überhaupt? Schließlich habe ich die Einzugsermächtigung dafür nicht gegeben.

 

Ich vermute, dass du irgendwo einer Klausel zugestimmt hast, dass Air Berlin in so einem Fall keine weitere Ermächtigung benötigt, analog z.B. zu Mietwagenfirmen, die dir auch Strafzettel abbuchen dürfen, wenn du sie nicht bezahlst.

Geschrieben

Naja, aber sie können nicht einfach ohne jegliche Mitteilung an den Kunden irgendwelche Beträge einziehen, allein der Anstand gebietet es, dass man dem Kunden wenigstens ein Schreiben zukommen lässt und ihm das samt Grund mitteilt! Aber einen Passus, der dies erlauben würde habe ich in den AGB zumindest auf die Schnelle auch nicht gefunden. Ich habe jetzt nicht nochmal in der Buchungsmaske nachgeschaut...

 

Abgesehen davon schreibt Air Berlin in den AGB selbst, dass der Fluggast unverzüglich nach Kenntnis der höheren Kosten seitens Air Berlin zu informieren ist, da die erhöhte Steuer bereits seit Anfang Dezember bekannt ist, kann Februar nicht als unverzüglich angesehen werden, insbesondere wenn man bedenkt, dass Mitbewerber von Air Berlin (FR und U2) schon seit Anfang/Mitte Januar die höheren Steuern eintreiben! Unverzüglich ist im besten Fall eine, vielleicht zwei Wochen, aber doch nicht 1 oder 2 Monate nach Bekanntgabe der Steuererhöhung!

 

Aus Punkt 2 "Preise/Zahlung" der Air Berlin AGB:

Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach

Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,

wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate

liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich

informiert. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) kann die Fluggesellschaft den Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten werden die zusätzlichen

Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt und der sich so ergebende

Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangt. Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie

Flughafengebühren gegenüber der Fluggesellschaft erhöht, so kann der Flugpreis um den entsprechenden,

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des

Beförderungsvertrages kann der Flugpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Flugbeförderung

dadurch für die Fluggesellschaft verteuert hat. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem

vereinbarten Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des

Gesamtflugpreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle

einer Senkung oder Aufhebung bereits entrichteter, aber nicht im Flugpreis enthaltener Steuern, Gebühren

oder Kosten, wird der Mehrbetrag rückerstattet.

 

Ich habe den entsprechenden Passus mal fett hervorgehoben. Ich habe zumindest noch nichts seitens AB gehört/gelesen und hoffe, dass das auch bis Mitte März so bleibt, dann ist es eh zu spät, da dort ja auch steht, dass nur bis zum 21. Tag vor Flugtermin eine Nachzahlung verlangt werden kann.

 

Wobei mich ja in dem Zusammenhang auch noch interessieren würde, wann bei AB von der Nachzahlung betroffene gebucht haben und wann sie denn fliegen.

Geschrieben
Aber einen Passus, der dies erlauben würde habe ich in den AGB zumindest auf die Schnelle auch nicht gefunden.

Ich glaube du hast ihn sogar zitiert. Also gemäss meiner Auffassung, können die 7€ hier drunter fallen:

 

Aus Punkt 2 "Preise/Zahlung" der Air Berlin AGB:

Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach

Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,

wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate

liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich

informiert. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) kann die Fluggesellschaft den Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten werden die zusätzlichen

Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt und der sich so ergebende

Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangt. Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie

Flughafengebühren gegenüber der Fluggesellschaft erhöht, so kann der Flugpreis um den entsprechenden,

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

 

Einerseits sind die 7€ ja Sitzplatz bezogen, andererseits auch 'Abgaben'. Also sehe ich da schon eine gewisse rechtliche Grundlage (obwohl ich mir auch bewusst bin, dass bald jemand eine Antwort posten wird, die diesem Empfinden wiederspricht: Die 7€ sind keine sitzplatzbezogenen Beförderungskosten und mit den Flughafengebühren seien die Gebühren gemeint, welche die Airline direkt (und unabhängig) an die Airports bezahlen muss - allerdings muss man auch festhalten, dass Flughafengebühren in dem zitiereten Artikel nur als Beispiel für eine bei Vertragsabschluss bestehende Abgabe aufgeführt ist, erkennbar an dem wie Flughafebgebühren...).

 

Wie gesagt, ich denke, dass die zusätzlichen Gebühren schon unter diesen Absatz der AGB fallen könnten.

Geschrieben

Unverzüglich hat da wohl niemand informiert: Die Änderung ist seit mindestens November bekannt. Und egal, ob nun Teil des Flugpreises oder nicht (wichtig wohl nur für die 10 %-Regelung): Die Info von Air Berlin kommt 2 Monate zu spät. Also würde ich, wenn betroffe, AB zwar das Geld abbuchen lassen, aber ihnen mitteilen, daß diese "Zahlung" nur unter Vorbehalt erfolgt und nur vor dem Hintergrund, daß (nun) eine Änderung der Reiseplanung unendlich teuer sei. Weil aus meiner Sicht AB viel zu lange gewartet hat, bis sie die Mitteilung machten, dürfte man dann Anspruch auf Rückerstattung der 7 € haben. Ja, ist ja nicht so viel Geld, aber bei Preisen von 29 € eben doch fast 25 % Aufschlag.

Geschrieben

Ja dieser Passus erlaubt zwar eine Nachforderung zu stellen, wenn sich solche Änderungen ergeben (das war mir schon klar), es geht mir eher um den Punkt diese Forderung ohne Rückfrage vom Konto/Kreditkarte des Kunden nachträglich einzuziehen!

 

Das mit dem Stornieren ist ansich nach AGB recht klar (auch Punkt 2):

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des

Gesamtflugpreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

 

Sprich solange der Flug insgesamt unter 140€ gekostet hat, sollte man Stornieren können, wenn man für über 140€ gebucht hat, geht es wohl nur über Kulanz, Steuern zählen ja irgendwie zum Gesamtflugpreis...

 

Sollte AB von mir die Steuer auch noch nachfordern, werde ich die Zahlung wohl auch erstmal unter Vorbehalt akzeptieren müssen...

Geschrieben

Mich würde echt interessieren, ob jmd. erfolgreich die Erhebung der zusätzlichen Steuer dazu nutzen kann, um einen Flug (den der Reisende nicht mehr braucht) kostenfrei erfolgreich zu stornieren.

 

Da wird sich die Airline weigern und auf die AGBs verweisen. Egal ob ihr nun Recht oder nicht Recht habt, der Weg zur Rückerstattung von Geld ist bei LCCs sehr mühevoll bzw. aussichtslos.

 

 

--------------------

Ob nun in den AGBs irgendwo steht, ob die Airlines den Betrag nachfordern können oder nicht, sehe ich die Abbuchung von EUR 7,- ohne persönliche Vorankündigung als hochproblematisch an, insb. bei Kreditkartenzahlungen.

 

Das Problem bei Kreditkartenzahlungen ist, dass es relativ schwer ist, eine Rückbuchung auszulösen. Wenn man mit der Herausgabe der CC-Nummer nun immer fürchten muss, dass da jmd. unangemeldet was abbucht, wird das Vertrauen in die Kreditkarte geschmälert.

Lastschriften lassen sich ja einfacher zurückholen.

 

Stellt Euch, dass Girokonto ist nicht ausreichend gedeckt und es kommt bei 4U zu einer Rücklastschrift.

Geschrieben

Also ich habe bisher in dem Punkt Glück gehabt und erst einmal einen "strittigen" Posten auf der KK-Abrechung gehabt (rechtzeitig storniertes Hotel hat die erste Nacht berechnet), mit einem Anruf und einem Fax war die Sache erledigt. Also ansich auch recht unproblematisch, denn solange die Zahlung nicht authorisiert wurde, bekommt die Airline auch kein Geld von der KK-Firma und die Airline kann zwar eine Authorisierung für die ursprüngliche Zahlung nachweisen, aber für die Nachforderung haben die keinen Beleg von dir. Leider merkt man das alles erst mit der Abrechnung, aber dank der KK-Gebühren buche ich Flüge meist eh mit Lastschrift, wenn es denn geht...

 

Und nach mal zum Thema stornieren: Wie es bei Air Berlin aussieht, steht ja recht klar in den AGB, die AGB anderer Airlines habe ich nun noch nicht gewälzt, da ich da nicht betroffen bin.

 

Hab übrigens grade festgestellt, dass Air Berlin 21€ (3 Tickets) eingezogen hab. Werd dann wohl morgen mal mit den Jungs telefonieren müssen...

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