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Crew bei 1/7 - Flügen


LTLT

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Ok, dann habe ich das schon richtig verstanden.

 

Wird die CockpitBesatzung beispielsweise um einen F/O verstärkt (Flugbesatzung: 3), so kann die Flugdienstzeit ja erhöht werden (siehe oben).

 

Jedoch kann ein weiterer F/O meines Wissens ja auch nur den anderen F/O ersetzen, nicht aber den Flugkapitän. Unterm Strich würde das ja bedeuten, dass der Kapitän dann bis zu max. 18 Stunden fliegt, wobei jeder der beiden ersten Offiziere im Falle des Durchwechselns nur die Hälfte der Flugzeit fliegt.

 

Oder muss in einem solchen Fall eine komplette weitere Besatzung bestend aus Kapitän UND erstem Offizier an Bord sein?

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Ein Senior First Officer kann dann quasi sowhl den Kapitän als auch den ersten Offizier in seiner Funktion temporär ablösen.

 

Zählt die Zeit am Zeilflughafen (praktisch die Turnaround-Zeit) auch zur Flugdienst- bzw. Blockzeit - Zeit oder ist diese als Pause von der gesamten Dienstzeit dann abzuziehen?

 

Beispiel:

Abflug in Deutschland 06:00, Ankunft am Zielflughafen 09:45

Aufenthalt 01:30h

Abflug am Zielflughafen 11:15, Ankunft in Deutschland 15:00

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Ja, die Zeit des Turnarounds gilt als Flugdienstzeit.

 

Paragraph 8a regelt dazu die entsprechende Ausnahmeregelung.

 

(1) Wird die Flugdienstzeit nach §8 Abs. 1, 2 und 3 planmäßig durch eine Pause am Boden von mindestens 3 Stunden unterbrochen und steht dem Besatzungsmitglied während der Pause in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes ein ruhiger Raum mit geeigneter Schlafgelegenheit zur Verfügung, ist der Zeitraum der Pause nicht als Flugdienstzeit anzurechnen.

 

Pause ist der Zeitraum zwischen Abschluss der Nacharbeiten und Beginn der Vorarbeiten, der frei von allen Verrichtungen und kürzer als eine Mindestruhezeit (§9 Abs. 1) ist; sie zählt als Arbeitszeit. Des Weiteren gelten folgende Maßgaben:

 

a) Die zusammenhängende Arbeitszeit darf 18 Stunden nicht überschreiten.

 

B) Die mit der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges verbrachte Zeit jedes Flugbesatzungsmitglieds darf 10 Stunden nicht überschreiten.

 

c) Innerhalb des Flugdienstes dürfen nicht mehr als 2 Landungen nach der Pause geplant werden.

 

Generell ist zu sagen dass die 2. DVO etwas ist mit dem man jeden Tag arbeiten muss da die Einhaltung der entsprechenden Regeln Sache jedes Einzelnen ist (bzw. die entsprechenden Tarifverträge so man denn welche hat). Im Vergleich mit den entsprechenden Regelwerken anderer europäischer Staaten ist die deutsche Regelung sehr weit gefasst und erlaubt wesentlich mehr, insbesondere die Regelungen im UK ist deutlich strikter und schützt die Besatzungen wesentlich mehr, und selbst das ist nicht genug und führt zu Übermüdung und einer deutlich erhöhten Fehlerrate. Easyjet z.B. hat dazu eine wissenschaftliche Studie in seinem Flugbetrieb durchführen lassen und als Konsequenz daraus die Dienstplanung geändert und entsprechend engere eigene Regelungen eingeführt. Das Stichwork in der Fachliteratur dazu ist "Fatigue".

 

Spätestens Mitte nächsten Jahres wird die 2.DVO durch die Regelung des Subpart Q der JAR OPS 1 ersetzt, diese kann durch die jeweiligen nationalen Regelungen weiter eingeschränkt werden, so das die 2.DVO in Teilen weiterexistieren kann. In Teilen ist die neue Regelung restriktiver (max 100 Blockstunden in 28 Tagen, Vorruhezeit), in anderen auch wieder weiter gefasst. Wird noch interessant die deutsche Regelung des Subpart Q in Verbindung mit Resten der 2. DVO zu sehen.

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Die maximale Zeit, in der die "Besatzung das Flugzeug führen/bedienen" darf beträgt also 10 Stunden. Das gilt in jedem Fall sowohl für die Cockpit- als auch für die Kabinenbesatzung, oder?

 

Ich komme nochmal auf ein konkretes Beispiel:

AAA 07:15 08:05 ZZZ

ZZZ 08:45 13:30 DDD

DDD 15:00 19:35 ZZZ

ZZZ 20:15 21:05 AAA

 

In diesem Fall beträgt die Flugdienstzeit mit 1-stündiger Vor- und 1/4-stündiger Nachbereitung 15:05 Stunden.

Wenn ich das richtig verstehe, so ist die Blockzeit-Zeit dann die Zeit ohne Vor- und Nachbereitung, also 13:50 Stunden und die reine Flugzeit (definiert als 'Zeit, in der die Besatzung (Cockpit & Kabine) mit dem Führen und Bedienen der a/c beschäftigt ist', s.oben; inkl. Taxi, etc.) 11:00 Stunden (07.15-08.05, 08.45-13.30, 15.00-19.35 und 20.15-21.05 = 11:00).

Passt das so?

 

Da die maximal zulässige "Flug"zeit 10:00 Stunden beträgt, wäre für diesen Flug zB ein 'Senior First Officer' sowie eine Verstärkung der Kabinenbesatzung unbedingt erforderlich, oder?

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Es handelt sich um die umgangssprachliche "stick time" also die Zeit die man als Pilot Flying tätig ist. Diese ist auf 10 Stunden beschränkt, allerdings oben zitiert im Falle einer unterbrochenen Flugdienstzeit, in dem von dir konstruierten Umlauf kann man aber nicht den Paragraph 8a (unterbrochene Flugdienstzeit) anwenden, also handelt es sich um eine ununterbrochene Flugdienstzeit, mit einer 2 Mann-Crew ist das nicht planbar. Das ergibt sich aus §8 Abs. 1 2.DVO. Mit einer verstärkten Crew wäre es planbar, dazu müssen aber an Bord Schlafgelegenheiten vorhanden sein die sowohl vom Cockpit als auch von der Kabine abgetrennt sind. Ausserdem geht es nur auf schriftlichen Antrag an die Erlaubnisbehörde. In dem Fall darf man sogar 12 Stunden "stick time" haben. Allerdings ist die verstärkte Crew eigentlich rein für den Langstreckeneinsatz vorgesehen, schon allein wegen des konstruktiven Aufwands der erforderlichen Schlafgelegenheit wird man das wohl auf einem 4-Sektor Umlauf wie von die konstruiert eher nicht sehen, ganz davon abgesehen dass das LBA ja erst auch noch zustimmen muss.

 

Für die Kabinenbesatzung braucht man keine Schlafgelegenheiten sondern nur Ruhesitze.

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Ich nehme nochmal einen reellen Umlauf als Beispiel:

 

montags, Air Berlin LEJ-FUE-TFS-LEJ, B738

LEJ 12:35-16:25 FUE

FUE 17:05-17:55 TFS

TFS 18:40-00:40(+1) LEJ

 

Die Zeit als 'pilot flying' beträgt bei diesem Flug ja auch mehr als 10 Stunden, genau sind es 10 Stunden und 20 Minuten reine Flugzeit, die Dienstzeit beläuft sich auf 11:35 bis 00:55, also 13:20 Stunden.

 

Laut Regelwerk müsste ja bei diesem Flug auch die Besatzung verstärkt werden?! Oder holt man in solch einem Fall dann auch eine Sondergenehmigung ein?

 

 

 

Ein weiteres 'Extrem'-Beispiel ist der folgende Umlauf:

 

 dienstags, Condor FRA-BJL-SID-FRA, B763

FRA 15:00-19:25 BJL

BJL 20:25-20:45 SID

SID 21:50-07:00(+1) FRA

 

 

Ich sehe hier 2 Möglichkeiten für den Crew-Einsatz:

1) 1 Woche Layover in Banjul oder Sal

2) aufgrund der reinen Flugzeit von 13:55 eine verstärkte Besatzung.

 

Weiß jemand mehr hierüber?

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Die Pilot Flying Time kommt nur ins Spiel wenn es um eine verstärkte Crew oder um eine unterbrochene Flugdienstzeit geht, ansonsten ist sie nicht von Belang. Insofern ist der erste Umlauf ganz legal und normal planbar. Allerdings verlängert sich die zu gewährende Ruhezeit nach 2.DVO auf 14 Stunden, in Zukunft kommt nach Subpart Q eine sogenannte Vorruhezeit von 14 Stunden dazu die vor Beginn des Flugdienstes zu gewähren ist. Sicher ist das ganze nicht mehr, die Effekte einer solch langen Flugdienstzeit führen zu Aufmerksamkeits-Defiziten die ungefähr ähnlich sind wie bei einem Blutalkohol-Gehalt von 2 Promille (NASA-Studie zu Crew-Dienstzeiten).

 

Der Condor Umlauf ist nur mit einer verstärkten Crew planbar und ist selbst dann hart am Rande dessen was geht mit einer Flugdienstzeit von über 17 Stunden. Wahrscheinlich wird es da schon entsprechende Einschränkungen durch den MTV der Condor geben, aber genaueres weiss ich da nicht.

 

Wenn Du dir selber ein Bild der entsprechenden Gesetzeswerke machen willst, schau einfach bei www.luftrecht-online.de rein.

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Ein langer und interessanter Crew-Umlauf wurde vor einigen Jahren mal in ner ntv oder N24-Reportage dargestellt. Das Reporterteam hat eine Crew von FRA nach EZE und weiter nach SCL und wieder zurück begleitet. War soweit ich weiß ein 5- oder sogar 7-Tage Umlauf der Crew.

 

Daran erinnere ich mich. Wurde da auch nicht angesprochen, dass ein Pax nach Check-In den Flug nicht antreten wollte und sein Gepäck ausgeladen werden musste? In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die Suche nicht zu lange dauern darf, da sonst die Dienstzeit der Crew überschritten wird.

 

 

Mit Kommandantenentscheid (etwa bei Verspätung) könnte in deinem Beispiel die Flugdienstzeit bis auf 16 Stunden verlängert werden.

Bei verstärkter Besatzung ist in jedem Fall eine Flugdienstzeit von 18 Stunden und nach Kommandantenentscheid von unglaublichen 20 Stunden legal.

 

Vielen Dank für die genaue Angabe. Im Zusammenhang mit der Aussage von Dummi

...die Effekte einer solch langen Flugdienstzeit führen zu Aufmerksamkeits-Defiziten die ungefähr ähnlich sind wie bei einem Blutalkohol-Gehalt von 2 Promille (NASA-Studie zu Crew-Dienstzeiten)...
finde ich das nicht so wirklich prickelnd.
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Ich bin im Februar mit LT die Route DUS-MBJ geflogen und habe mal das Personal mal gefragt, wie das bei denen mit dem Heimflug geregelt wird, da LT nur Samstags MBJ überhaupt anfliegt.

 

Da wurde mir dann gesagt, dass man nun 1 Woche vor Ort bleiben würde und dann nächsten Samstag wieder zurück fliegen würde.

Mein Sitznachbar hat das mitbekommen und gemeint "Ach ne, wie schön!"

Daraufhin entgegnete die Stewardess nur, dassesschon fies wäre. Sie war wohl in den letztern 3 Monaten zusammengerechnet nur 1 Woche zu hause.

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Sie war wohl in den letztern 3 Monaten zusammengerechnet nur 1 Woche zu hause.

 

Wer sich auch nur ein kleines bißchen damit auskennt, der weiß, daß das technisch gar nicht möglich ist. Da hat sie wohl ein bißchen übertrieben, das geht schlicht un ergreifend nicht.

 

Selbst (unwahrscheinlichster Fall), daß die immer die MBJ-Strecke mit 1 Woche Aufenthalt fliegen sollte, ist der Minimum-Aufenthalt in D dann immer 1 Tag. Bei 3 Monaten = 12 Umläufe wäre sie da schon zusammengrechnet 2 Wochen zu Hause.

 

Wie gesagt, bloße Theorie, so was geht nicht. Wenn Ihr mal auf www.flugbegleiter.net schaut, dort findet Ihr Dienstplanbeispiele verschiedener Airlines.

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Kann nur für OS sprechen: Die Charterdestinationen (PUJ, HKT,CMB/MLE) wurden/werden tasächlich von einer Crew geflogen, d.h. man hat bis zu 7 Tage Aufenthalt am Zielort.

Auf der Linie beträgt die Aufenthaltsdauer je nach Frequenz 24-48 Stunden, selten länger. Zwischen Ost-und Westlangstrecken muss eine Gewisse Anzahl an Tagen frei sein (Jetlag).

Auch auf Kurzstrecke gibt es freie Tage auf Außenstationen um die Planung zu erleichtern.

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