HAJ-09L Geschrieben 6. Juni 2007 Melden Geschrieben 6. Juni 2007 § 38, Abs. 2 LuftVZO: Die Flughäfen werden genehmigt als 1. Flughäfen des allgemeinen Verkehrs (Verkehrsflughäfen), 2. Flughäfen für besondere Zwecke (Sonderflughäfen). Finkenwerder verstehe ich als Sonderflughafen, da er besondere Zwecke (Werksflughafen) erfüllt und - so denke ich - nicht für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung steht. Welche besondere Zwecke nun aber einen Sonderflughafen ausmachen, muss sicher für jeden Fall separat geprüft werden.
Noatak Geschrieben 6. Juni 2007 Melden Geschrieben 6. Juni 2007 Für einen Sonderlandeplatz besteht z.B. keine Betriebspflicht, d.h. er muß nicht zu irgendwelchen Öffnungszeiten betriebsbereit sein und ein Sonderlandeplatz ist auch nicht Teil dessen was man als öffentliche Vekehrsinfrastruktur bezeichnet, d.h. nicht jeder darf dort auch landen. Einfach mal bei Wikipedia schauen, da steht auch was oder im LuftVG oder LuftVZO.
Berlin C54 Geschrieben 7. Juni 2007 Melden Geschrieben 7. Juni 2007 Lahr ist für die größeren Flugzeuge, die Passagiere zum Europa-Ferienpark befördern wollen (und zwingend auch müssen), ein "Sonderflughafen". Die "normale" Genehmigung als Verkehrslandeplatz gilt nur bis 14 Tonnen. Die Sondergehmigung für jede Größe.
HAJ-09L Geschrieben 7. Juni 2007 Melden Geschrieben 7. Juni 2007 Finkenwerder ist ein Sonderlandeplatz Liegt's am nicht durchsetzbaren Bauschutzbereich gem. §12LuftVG - sprich: große Schiffe auf der Elbe? Habe hier einen netten Link gefunden: Klick mich.
AvroRJX Geschrieben 10. Juni 2007 Melden Geschrieben 10. Juni 2007 .... dann fehlt nur noch, das bei Start oder Landung des A380 wegen Wirbelschleppen der Schiffsverkehr unterbrochen wird..... (Sorry konnte mir um diese Zeit den dummen Spruch nicht verkneifen)
edtl Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 Lahr ist für die größeren Flugzeuge, die Passagiere zum Europa-Ferienpark befördern wollen (und zwingend auch müssen), ein "Sonderflughafen".Die "normale" Genehmigung als Verkehrslandeplatz gilt nur bis 14 Tonnen. Die Sondergehmigung für jede Größe. hallo, ist meines Wissens nach so nicht ganz korrekt: Lahr ist Vekehrslandeplatz bis 20 to MTOM ( 14 to war wegen Luftraum F)sowie Sonderflughafen Fracht und Sonderflughafen für Passagiere für den EP
Berlin C54 Geschrieben 11. Juni 2007 Melden Geschrieben 11. Juni 2007 @edtl: Stimmt. 20 Tonnen. Hier mehr zum Thema: http://www.blackforest-airport.com/deutsch...start/index.htm
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