Zum Inhalt springen
airliners.de

Definition "Sonderlandeplatz"?


NoCRJ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§ 38, Abs. 2 LuftVZO:

 

Die Flughäfen werden genehmigt als

 

1. Flughäfen des allgemeinen Verkehrs (Verkehrsflughäfen),

2. Flughäfen für besondere Zwecke (Sonderflughäfen).

 

Finkenwerder verstehe ich als Sonderflughafen, da er besondere Zwecke (Werksflughafen) erfüllt und - so denke ich - nicht für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung steht. Welche besondere Zwecke nun aber einen Sonderflughafen ausmachen, muss sicher für jeden Fall separat geprüft werden.

Geschrieben

Für einen Sonderlandeplatz besteht z.B. keine Betriebspflicht, d.h. er muß nicht zu irgendwelchen Öffnungszeiten betriebsbereit sein und ein Sonderlandeplatz ist auch nicht Teil dessen was man als öffentliche Vekehrsinfrastruktur bezeichnet, d.h. nicht jeder darf dort auch landen.

 

Einfach mal bei Wikipedia schauen, da steht auch was oder im LuftVG oder LuftVZO.

Geschrieben

Lahr ist für die größeren Flugzeuge, die Passagiere zum Europa-Ferienpark befördern wollen (und zwingend auch müssen), ein "Sonderflughafen".

Die "normale" Genehmigung als Verkehrslandeplatz gilt nur bis 14 Tonnen.

Die Sondergehmigung für jede Größe.

Geschrieben

.... dann fehlt nur noch, das bei Start oder Landung des A380 wegen Wirbelschleppen der Schiffsverkehr unterbrochen wird.....

 

(Sorry konnte mir um diese Zeit den dummen Spruch nicht verkneifen)

Geschrieben
Lahr ist für die größeren Flugzeuge, die Passagiere zum Europa-Ferienpark befördern wollen (und zwingend auch müssen), ein "Sonderflughafen".

Die "normale" Genehmigung als Verkehrslandeplatz gilt nur bis 14 Tonnen.

Die Sondergehmigung für jede Größe.

 

 

hallo, ist meines Wissens nach so nicht ganz korrekt:

Lahr ist Vekehrslandeplatz bis 20 to MTOM ( 14 to war wegen Luftraum F)sowie Sonderflughafen Fracht und Sonderflughafen für Passagiere für den EP

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...