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Intersky schlimmer als Ryanair - Rückerstattungsgebühren 50€


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Leider konnte ich zwei gebuchte Intersky-Flüge nicht antreten und habe die Erstattung der Gebühren etc. angefordert. Da hier immer über die unverschämt hohen Gebühren bei Ryanair diskutiert wird, wollte ich mal mit unten stehendem Antwortschreiben ein weiteres Negativbeispiel bringen :

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

wir bedauern sehr, dass Sie Ihren gebuchten Intersky-Flug nicht in Anspruch nehmen konnten.

 

Bei Stornierung und Erstattung der Flughafengebühren müssen wir aufgrund des Bearbeitungsaufwandes eine Servicegebühr von 50,-EUR pro Strecke einheben. Da die Flüge bei einer Sonderaktion gebucht worden sind, und wir bei Sonderaktionen die Taxen so niedrig setzen, verbleibt kein zu rückerstattender Betrag. Da der gesamt Preis bei 19,98 EUR liegt.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichem Gruß,

 

XXX

Reservation

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1. Frage: Steht es in den AGB?

 

2. Frage: Wenn es in den AGB steht, wer sagt, dass es wirksam ist? M.E. sind da bei Intersky ein paar Leute bar jeder Rechtskenntnis am Werk.....

 

zu1. Ja, es steht auf Seite 23 in den AGB´s

 

zu2. Das scheint bis heute eine "Ermessensgrundlage" zu sein, da alle Airlines keinen einheitlichen Satz nehmen und die Bandbreite sehr weit ist.

 

 

Aber ganz ehrlich gesagt: Wer den Sondertarif zu 19,98 bucht, der niedriger ist als alle Gebühren + Steuern, kann auch keine Rückerstattung einfordern.

 

Insofern kann ich da Intersky gut verstehen. Bei einem 300 Euro Flug sieht das natürlich anders aus.

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Es gibt keine "Ermessengrundlage", man kann allenfalls eine "angemessene" Bearbeitungsgebühr verlangen, die die ausgelösten Kosten widerspiegelt.

 

Hier ist vergleichsweise offensichtlich, dass es sich um eine Abschreckgebühr handelt. Der Vorgang dürfte in der Buchhaltung maximal 3 Minuten in Anspruch nehmen. Für einen Kostensatz von 1000 EUR/h arbeitet da niemand....

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Eine derartige Abschreckgebühr in Höhe von 50 Euro wurde der

GermanWings gerade gerichtlich vom AG Dortmund untersagt.

Es ging um die Gebühr für nicht erfolgte Zahlung bei Buchungsabschluß via Lastschrift oder Kreditkarte.

 

Kann sicher ähnlich gesehen werden, allerdings hier

Airline mit Sitz in Österreich. Analog wäre es

da der Konsumentenschutz.

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Die müssen ja irgendwie die musikalischen Exzesse der Kabinenbesatzung bezahlen :o)

 

Hätte der eine User hier wieder auf die entsprechende Dame aufmerksam gemacht, wär das Geschrei gross gewesen. Aber ihr könnt es ja selbst nicht lassen - so hohl seid ihr... (den konnte ich mir nun nicht verkneiffen)

 

Übrigens, gibts bei Intersky mehrere F/A die singen? Macht fast so den anschein...

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Seruvs die Herren!!

 

InterSky hat einfach ein gutes Marketing!

 

Die 50 EUR spalten sich in 2x 25 EUR Bearbeitungsgebühr! Also 25 EUR pro One-Way. Wer Aktionstarife bucht egal ob bei Airline oder Bahn, weiss das diese am unflexibelsten sind (bei der Bahn können die 29 EUR Tarife gar ned refundiert werden und sind Datums/Zugsgebunden!!).

 

Soviel ich weiss, kannst Du aber jederzeit den Flug umbuchen, ebenfalls gegen 25 EUR one-way und die allfälllige Tarifdifferenz.

 

Ansonsten gibts die Business-Class die jederzeit volle Refundierung erlaubt und gratis Umbuchung.

 

@Viasa: Nein, mehrere singen nicht. :-)

 

Aber hier noch ein Link von der Miss InterSky 2007 (SAT1), das sind allerdings keine Flugbegleiterinnen, sondern Fussvolk! Aber die singen auch. :-)

 

EDIT: LINK wurde entfernt durch Mod

 

Gruss

 

Roger Hohl

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Die 50 EUR spalten sich in 2x 25 EUR Bearbeitungsgebühr! Also 25 EUR pro One-Way.

 

 

Bist Du da sicher ? Ich verstehe 50.- € pro Strecke als 50.-€ pro One-Way.

 

Habe mich jetzt mal an die Schlichtungsstelle Mobilität gewendet, vielleicht helfen die mir weiter. Es geht mir ja nicht um die 30.- € Gebühren, aber ums Prinzip.

 

PS: Danke für den Link zur Misswahl - ist echt zum totlachen !

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Hallo

 

Natürilch.

 

Umbuchung: 25 EUR pro Strecke + allfällige Tarifaufzahlung

Stornierung: 50 EUR pro Strecke

Namensänderung: 50 EUR pauschal

 

Ich freuch mich schon von Dir zu hören von der Schlichtungsstelle Mobi. :-)

 

Gruss

 

Roger Hohl

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Lol Schlichtungsstelle, sind das die mit denen niemand zusammenarbeiten will?

 

Ich finde es nur gut und recht, dass dem ewigen No Show Pax Verhalten einhalt geboten wird.

 

In diesem Sinne go Intersky, go :D

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Die 50 EUR spalten sich in 2x 25 EUR Bearbeitungsgebühr! Also 25 EUR pro One-Way.

 

Wenn ich die AGB richtig verstehe, verlangt Intersky pro Strecke und Person 50 EUR. D.h., wenn ich in einem Buchungsgang zwei Personen return buche, werden 4 x 50 EUR "Gebühr" fällig. LOL. Frage mich, wer sich solchen Humbug ausdenkt. Da kann Intersky wohl nur darauf setzen, dass sich die Wettbewerbszentrale für Miniairlines nicht interessiert.

 

 

Wer Aktionstarife bucht egal ob bei Airline oder Bahn, weiss das diese am unflexibelsten sind

 

Denkfehler. Unterscheide: Den Tarif (der ist unflexibel und den will niemand zurückhaben, wenn er nicht fliegt) einerseits und andererseits, was Airlines so lustig "Steuern und Gebühren" nennen. Das sich Fremdabgaben und damit durchlaufende Gelder - die aber nicht weiterlaufen, wenn man nicht fliegt und deshalb wieder zurücklaufen müssen....

 

(bei der Bahn können die 29 EUR Tarife gar ned refundiert werden und sind Datums/Zugsgebunden!!).

 

Denkfehler. Die Bahn erhebt keine Steuern und Gebühren (von MwSt. mal abgesehen). Nur um diese geht es hier

 

 

Ansonsten gibts die Business-Class die jederzeit volle Refundierung erlaubt und gratis Umbuchung.

 

Denkfehler. Beim Biz-Ticket sind Steuern und Gebühren genauso hoch wie beim Aktionsticket (wenn diese aus Werbegründen nicht gekappt sind). Was sich unterscheidet, ist die vertragliche Gegenleistung für den Transport - die beträgt mal 1ct und mal 300 EUR. Um die geht es aber nicht.

 

 

Ich kann mir das Lachen ja kaum verkneifen. Schlichtungsstellen sind und bleiben ein Witz (dipolmatisch ausgedrückt). :-)

 

Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Wer sich über Schlichtungsstellen belustigt, sollte aufpassen, dass nicht demnächst die Wettbewerbszentrale klingelt. Eine eMail mit dem Link zu den AGB an die Wettbewerbszentrale, und schon flattert Intersky eine - teure - Abmahnung ins Haus. Die Wettbewerbszentrale hat nämlich einen Anspruch nach dem UKlaG: "Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden."

 

 

Aber hier noch ein Link von der Miss InterSky 2007 (SAT1), das sind allerdings keine Flugbegleiterinnen, sondern Fussvolk! Aber die singen auch. :-)

 

Jeder hat wohl den Haussender, den er verdient. Wenn es mit dem Niveau so weitergeht (Misswahlen, singende Saftschubse), demnächst auf 9Live.

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Lieber Touchi

 

Hast Du schonmal ein Aktionsticket bei einer LowFare Airline gebucht? Man stelle fest, das die Taxen variabel sind. Wieso? Weil die Taxen im Normalfall so hoch sind, dass keine Aktionstickets inkl. der Taxen angeboten werden könnten (zu einem Vorteilspreis welcher geringer ist als gegenüber dem normalen ab-Preis). Und Endpreise, dies umfasst insbesondere natürlich auch Aktionspreise, müssen ja bekanntlich inkl. Taxen angeboten werden.

 

Z.b. sogar bei 4U (Germanwings) werden verschiedene Tarifabstufungen (ausserhalb der Aktionspreisen) mit verschiedenen Taxen ausgewiesen. Und da ist 4U bei weitem ned alleine. :-)

 

Gruss

 

Roger

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Hallo

 

Das ändert aber am Prinzip nix.

 

InterSky könnte Dir ja ne Rechnung zu kommen lassen:

 

2x 19,98 EUR Ticktets (hin/retour inkl. Tax) oder was war es für einen Tarif?

-50 EUR (Bearbeitungsgebühr)

=10,04

 

Sag mal, ABB/BBB nicht gelesen bevor man es akzeptiert hat?

 

Gruss

 

Roger

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Hast Du schonmal ein Aktionsticket bei einer LowFare Airline gebucht? Man stelle fest, das die Taxen variabel sind. Wieso? Weil die Taxen im Normalfall so hoch sind, dass keine Aktionstickets inkl. der Taxen angeboten werden könnten (zu einem Vorteilspreis welcher geringer ist als gegenüber dem normalen ab-Preis). Und Endpreise, dies umfasst insbesondere natürlich auch Aktionspreise, müssen ja bekanntlich inkl. Taxen angeboten werden.

 

Mag sein. Ist aber nicht das Problem des Passagiers. Die Steuern und Gebühren werden von den Airlines künstlich gekappt, weil man nur so 19,98 EUR-Tickets anbieten kann. Also gibt es unterhalb der Kappungsgrenze alles zurück, weil in den 19,98 EUR nur Steuern und Gebühren drinstecken. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man sich rechtlichen Ansprüchen durch phantasievolle Preisauszeichnung entziehen kann? Frag mal bei HLX, warum die fleißig Steuern & Gebühren auf ihre "19,99 EUR Inklusivpreise" rückerstatten? Richtig, die haben besser Rechtsanwälte.....

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Liebe Jungs (vorallem der Betroffene)

 

Die Diskussion wird langsam zu albern.

 

Und nochwas: Abmahnungen sind nicht teuer, sondern gratis. Grenzen aber an Erpressung. Erst ein möglicher Prozess und damit verbundene Sanktionen können teuer werden.

 

Viel lieber sollten wir uns derzeit um die Bahn sorgen machen und die bevorstehenden Streiks!

 

Over and Out. :-)

 

Roger

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Lieber Roger,

 

auch in Österreich gilt: Die AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle. Es kann nicht jeder reindichten, was ihm gefällt und sich dann darauf berufen. Wo kämen wir da hin?

 

Was mich an Intersky mindestens genauso ärgert, sind diese Fantasietaxen:

Ex VIE 70,99 EUR Tax. Nirgends steht, wie sich dieser Mondpreis zusammensetzt, obwohl die eigentlichen Taxen in Wien nur gute 23 EUR ausmachen. Da fließen wieder fast 50 EUR in die Tasche der Airline.

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Abmahnungen sind leider nicht gratis. Denn die Kosten der Abmahnung muss der Abgemahnte unter dem Gesichtspunkt der Geschftsführung ohne Auftrag bezahlen. Sollte das Intersky etwa nicht wissen? Das würde Einiges erklären...

 

Was die "Auszahlungsgebühr" betrifft (das ist sie der Sache nach) gilt der bereits vom Bundesgerichtshof ad nauseam judizierte Grundsatz: "Arbeiten des Gläubigers zur Erfüllung eigener gesetzlicher Verpflichtungen sind grundsätzlich nicht gesondert (anteilig) zu vergüten."

 

Im Übrigen - schon mal drüber nachgedacht, warum sich Ryanair vor deutschen Gericht über ihre AGB mit der Wettbewerbszentrale streitet...?

 

In diesem Sinne....

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Hallo

 

YP: Steuern und Gebühren beinhalten auch Treibstoffzuschläge, CO2-Zuschläge, Schönwetterzuschläge, Seitenwindlandungen, Schönlächeln-Gebühren der FAs usw.

 

Touchi: Keine Ahnung wie InterSky das handhabt. Ich denke Erfahrungen werden sicher vorhanden sein.

 

Gruss

 

Roger

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Übrigens:

 

Gebühr = eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.

 

Steuer = eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte.

 

 

Merke also: Was auch immer Intersky & Co. so erheben, bei weitem nicht alles sind tatsächlich "Steuern und Gebühren". Reine Preisoptik zur Verdummung der Passagiere. Der Schuss geht natürlich dann nach hinten los, wenn ein Passagier die sog. "Steuern und Gebühren" zurückverlangt. Entweder muss man einräumen, es sind gar keine "Steuern und Gebühren", sondern Elemente des schön frisierten Tarifs, die man aus diesem herausgerechnet hat - oder man erfindet horrende "Bearbeitungsgebühren", um die Phantasie-"Steuern und Gebühren" in der eigenen Kasse belassen zu können.

 

Intersky macht das noch irrsinniger als andere LCCs, wohl in der Hoffnung, dass sich die maßgeblichen Stellen nicht für Kleinvieh mit einer Hadvoll Heuwender interessieren.....

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