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airliners.de

Kündigung einer alkoholkranken Flugbegleiterin rechtens


Gate38

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Geschrieben

Folgendes Urteil des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt/Main wurde heute bekannt: Der Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz rechtfertigt die Kündigung des Arbeitnehmers. Die Richter wiesen damit die Klage einer Flugbegleiterin gegen die Lufthansa zurück. Die Kündigung ist damit rechtens. Die alkoholkranke Stewardess fiel an Bord wegen ihres Alkoholgeruchs und der "verwaschenen" Aussprache auf. Sie griff die Kündigung an, weil sie alkoholkrank sei. Doch das ändert nichts an ihrem schuldhaften Verhalten, so die Richter. Sie habe sich über das absolute Alkoholverbot hinweggesetzt.

Geschrieben

na, wenn das gericht das sagt...

 

fragt ich mich nur, ob es denn das erste mal war, dass diese perosn so auffiel, oder ob es schon öfters vorkam.

 

traurig, aber sicherheit (und image des unternehmens) geht nun mal vor.

Geschrieben

Warum traurig?

 

Das Urteil ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Allein der Ansatz es über die Variante Krankheit zu versuchen, ist schon von vornherein fragwürdig, da Krankheit in D nunmal ein Kündigungsgrund sein darf.

 

Und besoffene Leute die über unsere Sicherheit wachen sollen? Lieber nicht.

Geschrieben

@ karsten

 

traurig ... dass jemand ein alkoholproblem hat.

 

traurig ... dass jemand ein alkoholproblem hat und dann in die arbeit geht.

 

traurig ... wenn jemand ein alkoholproblem hat und das in der firma nicht erkannt wird.

 

traurig ... wenn jemand ein alkoholproblem hat und das in der firma wohl nicht erkannt wird und dieser person dann nicht über eine ärztliche behandlung die möglichkeit gegeben wird, wieder gesund zu werden und wieder ein teil der gesellschaft/firma zu werden. gerade die LH sollte mit all ihren betriebsärzten die möglichkeit dazu haben.

 

und alkoholprobleme sind nun mal als krankheit anerkannt.

 

aber das ist alles "was wäre wenn", denn wir kennen ja die hintergründe nicht...

Geschrieben
@ karsten

traurig ... wenn jemand ein alkoholproblem hat und das in der firma wohl nicht erkannt wird und dieser person dann nicht über eine ärztliche behandlung die möglichkeit gegeben wird, wieder gesund zu werden und wieder ein teil der gesellschaft/firma zu werden. gerade die LH sollte mit all ihren betriebsärzten die möglichkeit dazu haben.

 

dem kann nichts hinzugefügt werden ! Die Kündigung eines/einer alkoholkranken Mitarbeiters/Mitarbeiterin mag in einem Klein- oder Mittelbetrieb allein aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens ohne Alternative sein - nicht jedoch bei einem Weltunternehmen wie der LH.

Geschrieben
Die Kündigung eines/einer alkoholkranken Mitarbeiters/Mitarbeiterin mag in einem Klein- oder Mittelbetrieb allein aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens ohne Alternative sein - nicht jedoch bei einem Weltunternehmen wie der LH.
Wie man aus obigen Link erkennt, urteilte vor ein paar Monaten das hessische LAG in einem ähnlichen Fall genau anders. Mir fehlen deshalb weitere Infos zur Beurteilung dieses Falles.

 

Noch ein paar andere Fälle, die der Vollständigkeit halber auch das Aktenzeichen enthalten:

http://www.manager-magazin.de/life/gesundh...14895-2,00.html

Geschrieben
@ karsten

traurig ... wenn jemand ein alkoholproblem hat und das in der firma wohl nicht erkannt wird und dieser person dann nicht über eine ärztliche behandlung die möglichkeit gegeben wird, wieder gesund zu werden und wieder ein teil der gesellschaft/firma zu werden. gerade die LH sollte mit all ihren betriebsärzten die möglichkeit dazu haben.

 

dem kann nichts hinzugefügt werden ! Die Kündigung eines/einer alkoholkranken Mitarbeiters/Mitarbeiterin mag in einem Klein- oder Mittelbetrieb allein aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens ohne Alternative sein - nicht jedoch bei einem Weltunternehmen wie der LH.

 

Ich bin voellig der Meinung, dass der Frau geholfen werden muss.

Aber das ist nicht Aufgabe des Unternehmens...

 

Wenn dann muss hier die Allgemeinheit ueber die Krankenversicherung, besser noch ueber Steuern, ran!

Geschrieben
@ karsten

traurig ... wenn jemand ein alkoholproblem hat und das in der firma wohl nicht erkannt wird und dieser person dann nicht über eine ärztliche behandlung die möglichkeit gegeben wird, wieder gesund zu werden und wieder ein teil der gesellschaft/firma zu werden. gerade die LH sollte mit all ihren betriebsärzten die möglichkeit dazu haben.

 

dem kann nichts hinzugefügt werden ! Die Kündigung eines/einer alkoholkranken Mitarbeiters/Mitarbeiterin mag in einem Klein- oder Mittelbetrieb allein aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens ohne Alternative sein - nicht jedoch bei einem Weltunternehmen wie der LH.

 

Ich bin voellig der Meinung, dass der Frau geholfen werden muss.

Aber das ist nicht Aufgabe des Unternehmens...

 

Wenn dann muss hier die Allgemeinheit ueber die Krankenversicherung, besser noch ueber Steuern, ran!

 

Warum schaffen es dann andere Konzerne, Mitarbeitern mit ähnlich gelagerten Problemen zu helfen. Beispiel ein niedersächsiche Autobauer?

Wenn der Auslöser und Grund der Krankheit nun aber arbeitbedingter Stress ist. Warum soll der AG dann nicht Mitverantwortklich sein, und alles wieder auf den Staat abschoben werden?

 

Sicher ist klar, wenn der AN sämtliche Hilfe ablehnt, oder diese auch wiederholt nicht fruchtet, dann ist der AN aus dem Arbeitsprozess zu entfernen. Aber eine Rehachance sollte jeder verdienen.

Geschrieben
Ich bin voellig der Meinung, dass der Frau geholfen werden muss.

Aber das ist nicht Aufgabe des Unternehmens...

 

Wenn dann muss hier die Allgemeinheit ueber die Krankenversicherung, besser noch ueber Steuern, ran!

 

Aber letzteres steht doch wohl gar nicht in Frage @LHSTR.

Ich gehe mal davon aus, dass die Beschäftigten der LH ordnungsgemäss krankenversichert sind, so dass sich die Kostenfrage - abgesehen von der 6-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - hier gar nicht erst stellt. Eine Therapie hätte die KV schon zu tragen, wenn man denn überhaupt die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin will. Aufgabe des Unternehmens LH könnte darin bestehen, der Dame bei erfolgreicher Therapie eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen in Aussicht zu stellen. Dies muss nicht der öffentlichkeitssichtbare oder unter Umständen auch flugsicherheitsrelevante Arbeitsplatz als Flugbegleiterin sein.

Geschrieben

Das Unternehmen, hier Lufthansa, muss sich auf seine Mitarbeiter verlassen koennen. Wenn ein Mitarbeiter krank ist, liegt es in der Verantwortung des Mitarbeiters dann eben nicht zur Arbeit zu kommen. Und wenn sie trotzdem zur Arbeit kommt gefaerdet sie die Sicherheit der Passagiere und der anderen Mitarbeiter an Bord.

 

Man stelle sich vor, wenn auf dem Flug etwas passiert waere und die betrunkene Flugbegleiterin die Kabine haette evakuieren muessen...

 

Aus Sicherheitsgruenden und Imagegruenden muss die Airline hier handeln. Daher halte ich eine Kuendigung weiterhin fuer gerechtfertigt.

Geschrieben

Der Versuch, hier die Rechtmässigkeit der Kündigung zu beurteilen, ist nichts als stochern im Nebel. Der Fall müßte hierzu in allen Einzelheiten dargestellt sein.

 

Grundsätzlich gilt: Falls ein Alkoholverbot ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gilt eine Zuwiderhandlung als vertragswidrige Handlung; der AG ist zur Küdigung berechtigt. Anders wäre es, wenn kein ausdrückliches Alkoholverbot besteht; sollten die Leistungen des AN durch seinen Alkoholabusus nicht der Norm entsprechen, so wäre zunächst eine Abmahnung fällig; i.d.R. mit der Aufforderung, eine Rehamassnahme durchzuführen. Erst bei Zuwiderhandlung wäre eine ordentliche Kündigung möglich. So jedenfalls die überwiegende Rechtssprechung. Aber: Bei der christlichen Seefahrt und vor Gericht ruhen wir alle in Gottes Hand...

 

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wir LH nicht "wasserdicht" vorgeht und zumindest eine Abmahnung vorschaltet.

Geschrieben
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wir LH nicht "wasserdicht" vorgeht und zumindest eine Abmahnung vorschaltet.

 

... eben. und genau vor dem hintergrund muss man sagen, dass die besagte damen durchaus chancen hatte, ihren arbeitsplatz zu retten. natürlich ist das urteil für die betroffene person hart, dennoch sehe ich nicht den arbeitgeber in der pflicht, etwas gegen die suchterkrankung einr mitarbeiterin zu tun. suchtkranken kann man nicht von außen helfen, der erste schritt muss immr von dem süchtigen ausgehen!

Geschrieben

Alkoholkrankheit und fliegen gehören einfach nicht zusammen!

Und eine LH kündigt nicht einfach direkt nach dem bekanntwerden (es sei denn es ist zu einem sicherheitsbedenklichen Zwischenfall gekommen).

LH bietet Möglichkeiten einer Kündigung aus dem Wege zu gehen. Wenn diese Angebote nicht angenommen werden, bleibt einer Airline nichts anderes übrig als zu kündigen!

Und meines erachten nach mit Recht.

Geschrieben

Moin,

 

man scheint mir hier 2 Dinge klar trennen zu müssen:

 

1.) ist Dei Dame Alkoholikerin. Dies ist traurig, kann mit ihrem Job zu tun haben und ansich kein Kündigungsgrund, sofern die von der LH gemachten Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

 

2.) Hat sie durch das Trinken während der Arbeitszeit eine eklatante Verletzung ihrer Diestpflicht begangen, welche scheinbar einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt, welche dann auch nach Gerichtsurteil rechtens zu sein scheint.

 

 

Wenn jemand bei einer Bank als Kassierer arbeiten und die Kasse mitgehen lassen würde, könnte er auch nicht wegen akuter Kleptomanie gegen eine Kündigung angehen...

Geschrieben
für eine fristlose Kündigung

 

Es ist explizit von einer fristgemäßen Kündigung die Rede. Wie man auch an diesem Detail erkennt, stochern hier alle in ganz dichtem Nebel.

 

Das Arbeitsrecht ist sehr komplex, die zugehörige Rechtssprechung noch viel mehr. Insofern wäre es am sinnvollsten, diese Diskussion hier auch zu beenden

Geschrieben

Also nach diesem Link geht es wohl um die Frage ob verhaltensbedingt gekündigt werden konnte oder ob aufgrund der Krankheit personenbedingt hätte gekündigt werden müssen.

Die Anforderungen an eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen stellen eine höhere Hürde dar, weil z.B. eine Prognose erstellt werden muss und der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Therapie bekommen muss. http://www.juraforum.de/lexikon/Personenbedingte%20Kündigung

 

Es ist reine Spekulation, aber es könnte sein, dass LH verhaltensbedingt ohne Abmahnung gekündigt hat.

Berufskraftfahrer, Bagger- , Krankführer aber auch Ärzte, zum Beispiel Chirurgen, Piloten et cetera), wird ein strengerer Maßstab angelegt. Hier soll unter Umständen schon der einmalige Verstoß gegen das Alkoholverbot die Kündigung rechtfertigen (LAG Hamm, Urteil vom 13.09.1974, DB 1974 S. 2164; Urteil vom 22.12.1977, DB 1978 S. 750).

http://www.manager-magazin.de/life/gesundh...14895-2,00.html

(Abgesehen davon, wenn davor schon eine Abmahnung ausgesprochen worden wäre, hätte LH nach diesem erneuten Verstoß fristlos gekündigt).

 

Die FB war wahrscheinlich der Meinung, dass man ihr entweder mit einer Abmahnung die Chance auf Änderung des Verhaltens oder bei Krankheit die Chance auf Therapie hätte gewähren müssen. LH sah das nach obigen Urteil vom LAG Hamm anders. Die FB hätte nun das Urteil des LAG Hamm angreifen können oder versuchen können, das Gericht zu überzeugen, dass sie alkoholkrank sei. Letzteres ist ihr wohl nicht gelungen, bzw. nach dem Satzfetzen aus dem Focus hat es keine Rolle gespielt.

Geschrieben

da ich heute meinen freien kommentatorentag habe: meiner erfahrung nach kann man sich mit dax100 unternehmen selbst als arbeitnehmer ganz gut einigen, entweder war man/frau hier nicht fähig, oder halt nicht willens. und da niemand einzelheiten kennt, ....

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