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Nicht angetretener Hinflug bei OS-Redticket


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich habe Mitte Januar den Flug INN-FRA-INN bei OS gebucht, kann den Hinflug jetzt aber nicht antreten. Erlischt damit auch automatisch mein Recht, befördert zu werden für den Rückflug?

Ich befürchte es ja, wäre euch aber für eine definitive Aussage dankbar.

Mfg Jonas

Geschrieben
Hallo zusammen!

Ich habe Mitte Januar den Flug INN-FRA-INN bei OS gebucht, kann den Hinflug jetzt aber nicht antreten. Erlischt damit auch automatisch mein Recht, befördert zu werden für den Rückflug?

Ich befürchte es ja, wäre euch aber für eine definitive Aussage dankbar.

Mfg Jonas

 

Ja, das ist so. Steht auch in den Bedingungen "Reihenfolge muß wie gebucht angeflogen werden".

Geschrieben
Hallo zusammen!

Ich habe Mitte Januar den Flug INN-FRA-INN bei OS gebucht, kann den Hinflug jetzt aber nicht antreten. Erlischt damit auch automatisch mein Recht, befördert zu werden für den Rückflug?

Ich befürchte es ja, wäre euch aber für eine definitive Aussage dankbar.

Mfg Jonas

 

Ja, das ist so. Steht auch in den Bedingungen "Reihenfolge muß wie gebucht angeflogen werden".

 

Wäre wohl eine Möglichkeit zu einer weiter Klage und das Thema auch in Ö klären zu lassen!

 

Also wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich sagen, dass Du es mal ausjudizieren lassen solltest, sofern Du Dich nicht mit OS einigen kannst!

Geschrieben

Du wirst aber auf jedem Fall erstmal am Flughafen sitzen und Dir ein neues Ticket kaufen müssen... Ob Du das dann vor Gericht mit OS ausmachen willst ist dann Deine Sache, aber erstmal musst Du zahlen...

Geschrieben
Du wirst aber auf jedem Fall erstmal am Flughafen sitzen und Dir ein neues Ticket kaufen müssen... Ob Du das dann vor Gericht mit OS ausmachen willst ist dann Deine Sache, aber erstmal musst Du zahlen...

 

Naja, er kann ja auch eine Anfrage stellen und bei Ablehnung durch OS kann er ja schon einhaken!

 

Anderes Ticket muss er meiner Meinung nach nicht unbedingt kaufen um den wohl durch OS gebrochenen Vertrag zu reklamieren!

Geschrieben
Du wirst aber auf jedem Fall erstmal am Flughafen sitzen und Dir ein neues Ticket kaufen müssen... Ob Du das dann vor Gericht mit OS ausmachen willst ist dann Deine Sache, aber erstmal musst Du zahlen...

 

Naja, er kann ja auch eine Anfrage stellen und bei Ablehnung durch OS kann er ja schon einhaken!

 

Anderes Ticket muss er meiner Meinung nach nicht unbedingt kaufen um den wohl durch OS gebrochenen Vertrag zu reklamieren!

Geschrieben
Wieso wurde der Vertrag durch OS gebrochen? Er hat die Bedingungen für diese Tarifklasse bei der Buchung akzeptiert.....

 

Naja, nicht unbedingt alles was in den Bedingungen festgehalten wird ist automatisch zulässig! Gibt ja auch schon Urteile dazu!

 

Im allgemeinen wäre sowas ja vergleichbar, dass ein Mieter seine Mietwohnung vom 1. bis 15. bewohnt haben muss, wenn er auch vom 16. bis 30. darin wohnen will!

Geschrieben

Gegen British Airways und Lufthansa hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits entsprechende Verfahren in ähnlicher Sache gewonnen.

 

Rückflug bleibt gültig, wenn Reisende Hinflug nicht antreten

Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Berufungsverfahren gegen British Airways

 

[...]

 

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2007 (Az. 2-2 O 243/07), das sein Urteil damals wie folgt begründet hatte: "Niemand wird bezweifeln, dass es unangemessen wäre, wenn ein Gastwirt einem Gast, der ein Menü bestellt hat, den Hauptgang verweigert oder nur gegen Aufpreis servieren will, weil er seine Suppe nicht aufgegessen hat."

 

Verfahren gegen BA:

http://www.vzbv.de/go/presse/1099/index.html

 

Verfahren gegen LH:

http://www.vzbv.de/go/presse/1084/index.html

 

 

Grüße

Kai

Geschrieben
Gegen British Airways und Lufthansa hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits entsprechende Verfahren in ähnlicher Sache gewonnen. ...
...Am 19. November war der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Musterverfahren gegen die Deutsche Lufthansa in erster Instanz erfolgreich gewesen (LG Köln, 19.11.08, Az. 26 O 125/07, noch nicht rechtskräftig). ...

 

(Hervorhebung von mir...)

Geschrieben

Darauf wollte ich hinaus... Ob die Tarifbedingungen nun rechtmässig sind oder nicht ist in erster Linie egal. In der Praxis wird der Reisende am Flughafen stehen, man wird ihm sagen "Du hast den Hinflug nicht angetreten, wenn Du jetzt fliegen willst kaufst du Dir ein neues Ticket oder Du lässt es". Natürlich kann man danach versuchen dass bei OS weiter rückerstatten zu lassen und vielleicht werden Sie auch - wenn Sie merken dass es auf einen Prozess hinausläuft - auch machen. Aber den Stress und das finanzielle Risiko sich ein neues Ticket kaufen zu müssen wird man auf jeden Fall haben.

 

Ich sage das ganz neutral, ich behaupte keinesfalls dass das von den Airlines zu recht gemacht wird, aber in der Praxis ist es eben so, das sollte einem bewusst sein, egal ob es hierzu Urteile gibt.

Geschrieben
Gegen British Airways und Lufthansa hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits entsprechende Verfahren in ähnlicher Sache gewonnen.

 

Rückflug bleibt gültig, wenn Reisende Hinflug nicht antreten

Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Berufungsverfahren gegen British Airways

 

[...]

 

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2007 (Az. 2-2 O 243/07), das sein Urteil damals wie folgt begründet hatte: "Niemand wird bezweifeln, dass es unangemessen wäre, wenn ein Gastwirt einem Gast, der ein Menü bestellt hat, den Hauptgang verweigert oder nur gegen Aufpreis servieren will, weil er seine Suppe nicht aufgegessen hat."

 

Verfahren gegen BA:

http://www.vzbv.de/go/presse/1099/index.html

 

Verfahren gegen LH:

http://www.vzbv.de/go/presse/1084/index.html

 

 

Grüße

Kai

 

Wenn Du schon ein NICHT RECHTSKRÄFTIGES Urteil eines unteren Gerichtes zitierst, solltest Du auch schreiben, daß das Thema damit nicht durch ist...

 

Cross-Ticketing: Lufthansa legt Berufung ein

 

Wenn ein Passagier seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Das hat gestern das Landgericht Köln in einem Verfahren zum Cross-Ticketing entschieden (Az. 26 O 125/07). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen eine Klausel in den AGB der Lufthansa geklagt, wonach Tickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der auf dem Flugschein angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden. Während sich der VZBV über eine Stärkung der Verbraucherrechte freut, plant Lufthansa den nächsten Schritt. Die Airline strebt eine "höchstrichterliche Klärung" an. Deshalb werde man Berufung gegen das Kölner Urteil einlegen, heißt es.

 

Oder paßt das etwa nicht in Dein Weltbild?

Geschrieben

Und um das Urteil noch ein bisschen wertloser zu machen:

 

Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es im vorliegenden Verbandsklageverfahren nicht darauf ankommt, ob die Beklagte, die bei der Verteidigung ihrer streitgegenständlichen Klauseln u.a ein missbräuchliches Verhalten von Kunden geltend macht, unter Umständen ähnliche Klauseln auf zulässige Art und Weise anders formulieren könnte. Vorliegend stehen zur Überprüfung des Gerichts nur die von der Beklagten konkret verwendeten Klauseln, die eine Beschränkung auf Missbrauchsfälle und Ausnahmeregelungen hinsichtlich z. B. besonderer Notfälle, gerade nicht enthalten.Link

 

Heißt: Selbst wenn es rechtskräftig wäre, müsste die Klausel nur etwas umformuliert werden um z.B. bei Krankheitsfällen (um die es im konkreten Fall ging), das Ticket nicht verfallen zu lassen.

 

Wir sollten das Thema mal als FAQ verlinken ;)[/url]

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