LV-ZZI Geschrieben 27. Februar 2009 Melden Geschrieben 27. Februar 2009 Moin, ich bin auf der Suche nach einer Auskunft zu folgendem Fall: ein innereuopäischer Lufthansa-Abendflug wurde gestrichen wegen technischer Probleme (das inbound aircraft kam gar nicht erst an), der Passagier wurde nett, freundlich und kompetent auf den nächsten Morgenflug umgebucht (dort statt Y sogar in C, da Y komplett voll war), Hotel, Transfer sowie Abendessen & Frühstück wurden anstandslos von der Airline vor Ort bezahlt. Das Flugziel wurde effektiv mit 13 Stunden Verspätung erreicht. Hat der Fluggast Anspruch auf Kompensation? Falls ja, in welcher gesetzlich vorgeschriebenen Höhe? Falls nein, ist eine Kulanzregelung üblich bzw. laut gängiger Praxis zu erwarten? Danke für Eure Kommentare. Gruss, LV-ZZI
StefanCWD Geschrieben 27. Februar 2009 Melden Geschrieben 27. Februar 2009 Bei technischen Defekten waren die Airlines in der Vergangenheit ja von Zahlungen befreit, im Dezember hat aber ein Gericht anders entschieden. Also die Airline muss zahlen, solange der Ausfallgrund nicht Terrorismus, Krieg o.ä. ist. Unabhängig von der Frage, wer nun zahlen muss und ob das gerecht ist oder nicht, würde ich sagen, die Airline hat alles richtig gemacht: Ein Flug mit tech bedeutet so schon Problem genug, aber alle Pax wurden anstandslos untergebracht und auf den nächsten Morgen umgebucht. So ein tech kann halt immer mal passieren bei Maschinen, sei es Flugzeug oder Auto. Ich nehme es der Ausfall war an keinem Hub, wo man nen neues Flugzeug organisieren könnte. Was wäre also die Alternative (die vielleicht wieder häufiger vorkommt wenn mehr Leute die Rechte ausreizen): es wird spät abends oder nachts eine Ersatzmaschine organisiert bzw. extra eingeflogen, man erreicht das Ziel mit weniger Verspätung aber halt mitten in der Nacht. Dann finde ich obiges Vorgehen deutlich besser.
STN-EBJ Geschrieben 27. Februar 2009 Melden Geschrieben 27. Februar 2009 Es hängt in der Tat alles daran, ob die Annullierung für die Airline vermeidbar war oder nicht, wobei technische Schwierigkeiten in der Regel zu Lasten der Airline gehen. Das oben angesprochene Gericht ist der EuGH und das Urteil v. 22. Dezember 2008. Wie hoch die Ausgleichszahlung ausfällt, hängt von der Entfernung ab. Das uns mehr zum Thema HIER:http://www.ra-live.de/ratgeber/Fluggastrecht/index.php Sollte der LH Verschulden vorzuwerfen sein, haftet sie zudem schuldrechtlich, wobei das erst interessant wird, wenn der tatsächliche Schaden höher ist als die Ausgleichszahlung, da diese auf den Schaden angerechnet wird. Das moralische Argument meines Vorredners überzeugt mich nicht. Die Verpflichtungen einer Airline ihren Paxen gegenüber ergibt sich recht eindeutig aus der EU-Verordnung. Zu prüfen wäre aber, ob der Flug tatsächlich annulliert wurde oder nur verspätet und mit Ersatzmaschine erfolgte. Dann keine Ausgleichszahlung, sondern Haftung ggf. nach Montrealer Übereinkommen.
LV-ZZI Geschrieben 25. März 2009 Autor Melden Geschrieben 25. März 2009 Hi, der Flug wurde nicht verspätet durchgeführt sondern kurzfristig (1,5 Stunden vor Abflug) ersatzlos annulliert. Nach einigem Briefwechsel gibt die Fluggesellschaft offen zu, dass es sich um ein "unvorhersehbares technisches Problem" handelte und zieht sich auf die EU VO 261/2004 zurück. Meines Erachtens müsste nun eine Beschwerde beim LBA der nächste Schritt sein, da das zuvor angesprochene Referenzurteil vom 22.12.2008 diese aus dem Jahre 2004 stammende Verordnung überstimmt. Fragen: - Ist eine Schadensersatzforderung angebracht, welche über die 250 EUR Kompensation für einen Flug <1000 km (oder auch Meilen, falls dies das Kriterium sein sollte) hinaus geht? - Was bringt eine Beschwerde beim LBA in der Praxis? - Sollte nun rechtlicher Beistand eingeschaltet werden? Danke & Gruss LV-ZZI
STN-EBJ Geschrieben 25. März 2009 Melden Geschrieben 25. März 2009 Fragen: - Ist eine Schadensersatzforderung angebracht, welche über die 250 EUR Kompensation für einen Flug <1000 km (oder auch Meilen, falls dies das Kriterium sein sollte) hinaus geht? - Was bringt eine Beschwerde beim LBA in der Praxis? - Sollte nun rechtlicher Beistand eingeschaltet werden? Es sind 250 Euro unterhalb von 1500 km. Schadensersatz über die Kompensation hinaus erfordert Verschulden. Und natürlich einen tatsächlichen Schaden. In der Praxis bringt die Beschwerde beim LBA gar nichts. Da es hier um die LH geht, besteht zumindest ein Funken Hoffnung. Das mit dem rechtlichen Beistand hängt davon ab, ob du der Meinung bist, dass es sich um eine vermeidbare Annullierung handelt. Der EuGH hat ja mitnichten gesagt, dass alle technisch bedingten Annullierungen vermeidbar wären, es hat nur klar gestellt, dass solche Probleme nicht unvermeidbar sind, die zum typischen Betrieb eines Flugzeugs gehören und regelmäßig z.B. bei der Wartung auffallen und behoben werden. Problem ist, dass die Fluggesellschaften der Meinung sind, ihren Paxen keine konkrete Auskunft zu schulden. TENDENZIELL würde ich bei technischen Problemen aber immer auf Zahlung bestehen. Der Nachweis der Unvermeidbarkeit ist für die Airlines nur schwer zu erbringen.
jc Geschrieben 26. März 2009 Melden Geschrieben 26. März 2009 Habe auch ein Problem mit verspäteter Beförderung gehabt. Die Frage ist: habe ich ein Anrecht auf Erstattung oder nicht? Folgender Fall: eigentliches Routing FRA-DUS-VLC durch AC-Change in FRA wurde die Connex in DUS verpasst, wurde auf DUS-BCN-VLC umgeroutet wodurch ich letztendlich 2,5h später in VLC ankam, natürlich war das Gepäck auch nicht da und wurde erst nachgeliefert. Anspruch oder nicht?
Charliebravo Geschrieben 26. März 2009 Melden Geschrieben 26. März 2009 Anspruch oder nicht? Schon mal hier geschaut:http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448
TobiBER Geschrieben 26. März 2009 Melden Geschrieben 26. März 2009 Habe auch ein Problem mit verspäteter Beförderung gehabt. Die Frage ist: habe ich ein Anrecht auf Erstattung oder nicht?Folgender Fall: eigentliches Routing FRA-DUS-VLC durch AC-Change in FRA wurde die Connex in DUS verpasst, wurde auf DUS-BCN-VLC umgeroutet wodurch ich letztendlich 2,5h später in VLC ankam, natürlich war das Gepäck auch nicht da und wurde erst nachgeliefert. Anspruch oder nicht? ...man hat dich nach VLC befördert - und damit hat die Airline ihre Pflicht erfüllt. Was willst denn haben? 250€?..... Hey kommt mal runter - solche Fälle passieren am APT alle 2 Minuten - wenn jeder da Geld einklagen will, kann LH morgen dicht machten.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.