5X-FX Geschrieben 10. April 2009 Melden Geschrieben 10. April 2009 Bin auf diesem Thema durch diesen Thread im HHN-Forum gestossen und frage mich wie realistisch das Szenario ist das bei einer eventuellen Machtübernahme im Jahre 2010 durch die SPD. bzw. Frau Kraft mit Hilfe der Grünen und der Linke ("Volksfront") dem Flughafen Köln/Bonn ein Nachtflugverbot droht(trotz einer neuen Lizenz bis 2030) Was würde das für Konsequenzen für NRW mit sich ziehen? Hätte der Flughafen Köln/Bonn vor Gericht eine realistische Chance einen solchen (theoretischen)Beschluss anzufechten? Und die Frage ist .... Würde Frau Kraft das wirklich tun im Hinsicht der Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts NRW? Oder würde sie (wie im Thread beschrieben) versuchen alles nach HHN (sprich nach Rheinland-Pfalz) verlagern zu lassen? http://www.hahn-infos.com/forum/showthread.php?p=79043#post79043 ://http://www.hahn-infos.com/forum/sho...9043#post79043
Charliebravo Geschrieben 10. April 2009 Melden Geschrieben 10. April 2009 Die CDU kuschelte in NRW auch schon mal mit den Grünen. An deren Parteiprogramm hat sich zudem i den letzten Jahrzehnten nur wenig geändert, wurde jedoch auch immer wieder von der Realität eingeholt. Das gilt gleichermaßen aber auch für die Programme anderer Parteien, die teilweise sogar alleine regieren konnten. Nur hat man das u.U. im tiefen Hunrück noch nicht mitbekommen.
Südbahn LEJ Geschrieben 10. April 2009 Melden Geschrieben 10. April 2009 Gab es in NRW seit der letzten Landtagswahl 2005 eine einzige Umfrage, die CDU und FDP keine Mehrheit bescheinigte?! Ich wüsste nicht. Halte Rot-Rot-Grün auch nicht für realistisch, selbst wenn CDU und FDP nicht über 50% kommen. Die Kraft hat zwar ein bisschen Einen rennen, aber nach allem, was sich Yps mit der Linken angetan hat, wird die Kraft das garantiert nicht wagen. Deshalb ist die Diskussion eigentlich überflüssig.
Larsi Geschrieben 10. April 2009 Melden Geschrieben 10. April 2009 Hallo traue nie einem Roten, schon gar nicht nem Grünen. Und die Knall Roten?? Was will man schon sagen, dass erübrigt sich doch! Das kleinere Übel ist nun mal schwarz! @ südbahn: Euch allen von den Schwarzen, würd ich mal endlich raten, Umfragewerte zu ignorieren. Dies geht nämlich sonst wieder in die Hose! Grüsse und allen frohe Ostern, vom relativ konservativ eingestellten Larsi
aerofan Geschrieben 11. April 2009 Melden Geschrieben 11. April 2009 Zur Klarstellung: Der Flughafen Köln-Bonn hat eine unbeschränkte Betriebsgenehmigung auf Dauer. Selbige wurde in den Nachkriegsjahren ohne jegliche zeitliche oder inhaltliche Beschränkung durch die britische Besatzungsmacht erteilt. Das hat der damalige Bundeskanzler Adenauer (Kölner wie bekannt) den Briten abgerungen, nachdem sie seit Kriegsende den Flughafen selbst militärisch genutzt und zivilen Luftverkehr nur sehr beschränkt zugelassen haben. Planfeststellungsverfahren in heutiger Form waren seinerzeit unbekannt. Die heutigen Vereinbarungen - u.a. Nachtbetrieb bis 2030 - sind eigentlich nicht das Papier wert, auf welchem sie geschrieben sind. Ein Widerruf durch die Landesregierung NW ist rechtlich gar nicht möglich, da es an bereits einer förmlichen Genehmigung fehlt. Sagen wir mal so: Es besteht zwischen NRW und dem FKB ein Stillhalteabkommen auf Zeit. Das Land NRW - unter welcher Regierung auch immer - kann keine Betriebsgenehmigung widerrufen oder verlängern, die es nicht selbst erteilt hat ! Beschränkungen könnten allenfalls durch ein Gesetz angeordnet werden und da hätte man angesichts der Rechtslage (s.o.) in einem förmlichen Klageverfahren sehr schlechte Karten. O.K. - bis es soweit kommt, fließt noch viel Wasser den Rhein runter ;-)
gba Geschrieben 11. April 2009 Melden Geschrieben 11. April 2009 Also so eine Klarstellung finde ich sehr unklar. Willst Du damit sagen, das der Flughafen aufgrund von Entscheidungen bevor Deutschland souverän war jetzt über dem Gesetz steht und von unserer jetzigen Legislative nicht berührt werden kann? Also einen eigenen Staat darstellt? Das finde ich eine sehr mutige Aussage. Natürlich wird ein Flughafen nicht einfach so angefasst, weil da sehr viele Arbeitsplätze dranhängen. Aber wenn ein politischer Wille da ist, werden oft innerhalb von Tagen ehemals umstrittene Gesetze durchgedrückt. Sieht man jetzt fast wöchentlich im Rahmen der Finanzkrise (aber selbst die Bild hat sowas schon geschafft, damals als sich irgendjemand Sozialleistungen nach Florida hat zahlen lassen).
Su-34 Geschrieben 17. April 2009 Melden Geschrieben 17. April 2009 Rot-Grün war in NRW bereits an der Macht, am Status des Flughafens hat das nichts geändert. Schlechter als die Verkehrspolitik der jetzigen Landesregierung kann Rot-Grün nicht mehr werden.
aerofan Geschrieben 17. April 2009 Melden Geschrieben 17. April 2009 Also so eine Klarstellung finde ich sehr unklar. o.k. Willst Du damit sagen, das der Flughafen aufgrund von Entscheidungen bevor Deutschland souverän war jetzt über dem Gesetz steht Ja, was die Genehmigungen - hier besser Duldungen - angeht und von unserer jetzigen Legislative nicht berührt werden kann? doch er kann durch die Legislative sprich Landesgesetzgebung berührt werden, jedoch ist die Frage, ob das in der Judikative sprich Oberwaltungsgericht Bestand hat Also einen eigenen Staat darstellt? Klares nein, wo kämen wir denn da hin ? Das finde ich eine sehr mutige Aussage. Danke Natürlich wird ein Flughafen nicht einfach so angefasst, weil da sehr viele Arbeitsplätze dranhängen. Sehe ich auch so !
Su-34 Geschrieben 17. April 2009 Melden Geschrieben 17. April 2009 Stimmt es eigentlich, dass man für Neubauten auf dem Gelände des Kölner Flughafens keine Planfeststellung braucht?
aaspere Geschrieben 17. April 2009 Melden Geschrieben 17. April 2009 Wenn im aktuell gültigen Bebauungsplan ein solcher Neubau nicht berücksichtigt ist, muss der neue Plan festgestellt werden. Das ist nicht ganz richtig. In der Regel genügt eine Änderung des Bebauungsplans, evtl. in besonderen Fällen auch eine Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Planfeststellungsverfahren muß nur dann eingeleitet werden, wenn es sich um Luftverkersanlagen nach dem Luftverkehrsgesetz handelt.
aerofan Geschrieben 17. April 2009 Melden Geschrieben 17. April 2009 @ Su-34, Hangar 8c, sorry, aber ich glaube ihr mischt hier zweierlei Dinge vollkommen durcheinander. Natürlich bedarf es für jegliche Bauvorhaben auf dem Airport einer Genehmigung im Rahmen des geltenden Bebauungplanes, möglicherweise auch einer vollkommen neuen Planfeststellung, soweit die öffentlichen Belange hiervon berührt werden. Dies kann schon einer einfachen Nutzungsänderung bestehen (z.B. Freiland zu Gewerbe/Luftverkehr). Die Umgebung des Airports ist Naturschutzgebiet (Wahner Heide), also höchst sensibel. Für die Bahnstrecke (S-Bahn, IC) gab es jahrzehntelange Prozesse mit Umweltschützern. Der kurze Tunnel vor dem Eintauchen in den eigentlichen Airporttunnel ist teuer erkauft worden von Gestütsbesitzern. Keine Rede davon, dass das deutsche und belgische Militär da seit Jahrzehnten mit Panzern geübt hat. Die derzeit bestehende Fluggenehmigung ist ein Gentleman-Agreement oder eine Goodwill-Vereinbarung, welche man so nicht hätte akzeptieren müssen. Wie gesagt, die britische Besatzungsmacht hat für Wahn - exterritorialer Militärflughafen - uneingeschränkten Flugbetrieb auf unbeschränkte Zeit genehmigt. Das ist eigentlich noch heute geltendes Recht.
jubo14 Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Wie gesagt, die britische Besatzungsmacht hat für Wahn - exterritorialer Militärflughafen - uneingeschränkten Flugbetrieb auf unbeschränkte Zeit genehmigt. Das ist eigentlich noch heute geltendes Recht. Ist es nicht! Seit dem 15.03.1991 (Inkrafttreten des 2 + 4 Vertrages) ist die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet und hat das vereinigte Deutschland die volle staatliche Souveränität zurück erhalten. Und damit sind auch alle Regelungen, Vorschriften und Abkommen von oder mit den vier Siegermächten ungültig. Lediglich die Bodenreform in der ehemaligen DDR wurde in einem Zusatzdokument festgeschrieben. Und seit dem gibt es auch keine Sonderregelungen für den Kölner Flughafen mehr. Allerdings hat dieser, wie schon erwähnt, eine Betriebsgenehmigung mit Nachflug-Erlaubnis (für bestimmte Flugzeuge) bis 2030. Diese zu beschränken liegt aber nicht in der Macht der Landesregierung! Denn das ginge nur im Zuge eines Gesetzes, für das dann aber wieder der Bund zuständig wäre, und was dann vor Allem für alle deutschen Flughäfen gelten würde.
Charliebravo Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Diese zu beschränken liegt aber nicht in der Macht der Landesregierung! Warum dann der Flughafen den Antrag für die Verlängerung der Genehmigung auf 2030 beim Verkehrsminiterium in Düsseldorf und nicht in Berlin gestellt?
Charliebravo Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Also gibt der Bund einen gesetzlichen Rahmen, den die zuständigen Landesbehörden mit Leben erfüllen - so wie z.B. das auch von der CDU-Alleinregierung in Hessen mitgetragene Nachtflugverbot in Frankfurt, welches aber vom RP Darmstadt als Genehmigungsbehörde zumindest teilweise wieder kassiert worden ist.
jubo14 Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Also, für die Betriebsgenehmigung ist das Land zuständig. Für die gesetzliche Rahmenbedingungen, auf denen die Betriebsgenehmigungen erteilt werden, ist der Bund zuständig. Bei einer Ausweitung der Betriebsgenehmigung wird sich der Flughafen wohl kaum wehren. (siehe DUS) Die Anwohner schon! (siehe DUS) Anders sieht es aber bei einer Einschränkung aus. Hier müsste es schon triftige Gründe geben, also z.B. ein neues Bundesgesetz, die dieses ermöglichen. Ansonsten kann der Flughafen sich nämlich ziemlich erfolgreich dagegen sperren. Zumindest bis 2030.
Charliebravo Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Das ist Ländersache. Das war noch tiefer angesiedelt: Der Antrag wurde beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Die Landesregierung hatte jahrelang ein noch schärferes Nachtflugverbot (s.o.), wie es auch von der Fraport unter dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Roland Koch beantragt worden ist, befürwortet.
aerofan Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Seit dem 15.03.1991 (Inkrafttreten des 2 + 4 Vertrages) ist die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet und hat das vereinigte Deutschland die volle staatliche Souveränität zurück erhalten.Und damit sind auch alle Regelungen, Vorschriften und Abkommen von oder mit den vier Siegermächten ungültig. Lediglich die Bodenreform in der ehemaligen DDR wurde in einem Zusatzdokument festgeschrieben. Und seit dem gibt es auch keine Sonderregelungen für den Kölner Flughafen mehr. Allerdings hat dieser, wie schon erwähnt, eine Betriebsgenehmigung mit Nachflug-Erlaubnis (für bestimmte Flugzeuge) bis 2030. Diese zu beschränken liegt aber nicht in der Macht der Landesregierung! Denn das ginge nur im Zuge eines Gesetzes, für das dann aber wieder der Bund zuständig wäre, und was dann vor Allem für alle deutschen Flughäfen gelten würde. Du weißt unter welchen Bedingungen dieser 2+4 Vertrag auf die Schnelle gestrickt worden ist ?? Wer sich davon beschwert fühlte und geklagt hatte, hat zumindestens eine satte Entschädigung durch die BRD bekommen. Die Bodenreform-Verlierer sind hier bereits durch den Lastenausgleich üppig entschädigt worden. Der FKB hat bisher im Vertrauen auf den Status quo keine Klage eingereicht.
jubo14 Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Wer sich davon beschwert fühlte und geklagt hatte, hat zumindestens eine satte Entschädigung durch die BRD bekommen. Die Bodenreform-Verlierer sind hier bereits durch den Lastenausgleich üppig entschädigt worden. Der FKB hat bisher im Vertrauen auf den Status quo keine Klage eingereicht. Ah ja! Welche satte Entschädigung meinst Du? Die die letztinstanzlich vom EUGH in Straßburg am 30.03.2005 abgelehnt wurde? Wenn es auch nur 1,- € / m² gegeben hätte, hätte ich eine sehr reiche Frau geheiratet! Und was den Flughafen Köln angeht, wogegen sollte er klagen? Gegen seine eigene Betriebserlaubnis? Wozu sollte das gut sein? Was nun die Änderungen in der Betriebserlaubnis in Frankfurt angehen, so sind die natürlich von dort zuständigen Regierungspräsidium erlassen worden. (Das ist nämlich die zuständige Landesbehörde!) Ob es nun aber eine Ausweitung oder eine Aushöhlung des dortigen Nachtflugverbotes war, ist Ansichtssache. Fest steht, dass FRA keine Genehmigung bis 2030 hatte und in so fern in einer erheblich schlechteren Verhandlungsposition war, als es CGN wäre. Und letztendlich hat man sich dann eben auf diese neue Regelung geeinigt.
Charliebravo Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 Fest steht, dass FRA keine Genehmigung bis 2030 hatte War die aktuelle Nachflugregelung überhaupt befristet? Die Änderung des Nachflugregimes soll als Teil-Ausgleich für die Mehrbelastung durch die neue Bahn kommen: Keine neue Bahn -> keine Änderung!
aerofan Geschrieben 18. April 2009 Melden Geschrieben 18. April 2009 [Ah ja! Welche satte Entschädigung meinst Du? Die die letztinstanzlich vom EUGH in Straßburg am 30.03.2005 abgelehnt wurde? Wenn es auch nur 1,- € / m² gegeben hätte, hätte ich eine sehr reiche Frau geheiratet! Und was den Flughafen Köln angeht, wogegen sollte er klagen? Gegen seine eigene Betriebserlaubnis? Wozu sollte das gut sein? Die von der Flughafenschleife betroffenen Anlieger - z.B. Gestüt Röttgen - sind mit deutlich mehr als 1 Euro/qm über den aktuellen Bodenrichtwerten abgefunden worden. Nähere Einzelheiten darf ich hier nicht nennen. Offensichtlich gehörte deine Gattin aber nicht zu den Begünstigten ! Warum sollte der Flughafen gegen die BE klagen ? Das Gegenteil (Versagung) wäre ein Klagegrund. Nichts anderes habe ich geschrieben !
karstenf Geschrieben 19. April 2009 Melden Geschrieben 19. April 2009 Der Flughafen Köln/Bonn ist auch nach der Wiedervereinigung ein militärischer Flughafen geblieben. Solange die Flugbereitschaft des Bundesministers der Verteidigung dort "liegt" (wie man das so schön bei der BW sagt), wird es kein Nachtflugverbot geben. Punkt. Ende. Aus. Dabei interessieren die VIP-Maschinen, die falls der BBI zu meinen Lebzeiten fertig werden sollte, nach Berlin gehen kaum. Von Köln werden unsere Truppen, die zwischenzeitlich in der ganzen Welt verstreut sind mit Nachschub (Lebensmittel, Munition, Material usw.) versorgt. Kann mir kaum vorstellen, dass die gesamte Logistik zu einem anderen Flughafen umzieht (wo hin auch?)! Ein Nachtflugverbot kann von der Landesregierung allenfalls für zivile Maschinen ausgesprochen werden. Und weil die Bundeswehr eh nachts fliegt, glaube ich kaum, dass sich dafür eine Mehrheit finden wird...
jubo14 Geschrieben 19. April 2009 Melden Geschrieben 19. April 2009 @ aerofan Wir haben aneinander vorbei geredet. Der Ausbau von Köln/Bonn hatte mit der Bodenreform in der DDR nicht wirklich etwas zu tun, oder? Beim Ausbau von Köln/Bonn wurde zwar auch enteignet, aber nach bundesdeutschem Recht, dh. Entschädigung zum Verkehrswert. Ich meinte etwas völlig anderes! ;) Aber egal, beides hat mit der jetzigen Situation des Flughafens nichts zu tun. Und hier spielt die Flugbereitschaft der BW in der Tat eine nicht ganz unwichtige Rolle. Wobei die Versorgung der Truppe aus meiner Sicht nicht einmal das wichtigste Kriterium ist. Der Flughafen liegt nämlich optimal zum BW Krankenhaus in Koblenz! Und man stelle sich jetzt vor, es kommen Soldaten in Afghanistan, oder sonst auf der Welt zu schaden, müssen schnellstmöglich nach Koblenz und der Lazarett-Flieger darf wegen Nachtflugverbot nicht starten.
Charliebravo Geschrieben 19. April 2009 Melden Geschrieben 19. April 2009 Wenn eine BW-Maschine mit Verletzten innerhalb von Nachtflugbeschränkungszeiten landen muss, wäre dass a) Militär B) ein medizinischer Notfall und damit interessieren allgemeine zivile Beschränkungen relativ wenig. Es kümmert auch nur die härtesten Flughafengegner, wenn eine IL-76T zu Hilfsflügen in der EU dann legal mit Ausnahmegenehmigung zu Zeiten unterwegs ist, bei denen selbst eine Linien-MD-8x von einem Landeverbot betroffen sein könnte.
aerofan Geschrieben 19. April 2009 Melden Geschrieben 19. April 2009 ......Und hier spielt die Flugbereitschaft der BW in der Tat eine nicht ganz unwichtige Rolle. Wobei die Versorgung der Truppe aus meiner Sicht nicht einmal das wichtigste Kriterium ist. Der Flughafen liegt nämlich optimal zum BW Krankenhaus in Koblenz! Und man stelle sich jetzt vor, es kommen Soldaten in Afghanistan, oder sonst auf der Welt zu schaden, müssen schnellstmöglich nach Koblenz und der Lazarett-Flieger darf wegen Nachtflugverbot nicht starten. korrekt, die Flugbereitschaft verbleibt deswegen ja auch im Wesentlichen in CGN und geht nicht nach BBI. CGN ist und bleibt auch ein Militärflughafen und von daher sehe ich jeglichen Bemühungen der Landesregierung in puncto Nachtflugbeschränkungen mehr als gelassen entgegen. ;-) (siehe auch Postings von Charliebravo, karstenf )
Su-34 Geschrieben 19. April 2009 Melden Geschrieben 19. April 2009 Köln ist nicht nur irgendein BW-Flughafen, sondern es ist der Stützpunkt der deutschen Luftwaffe schlechthin. Im Kölner Stadtteil Wahn ist doch der Hauptstützpunkt der Luftwaffe, oder nicht?
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